Beschlussempfehlung Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur - Drs. 8/1936 neu
Vielen Dank. - Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Drs. 8/1571 wurde in der 25. Sitzung des Landtages am 7. September 2022 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur und zur Mitberatung in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus, in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Ziel des Antrages der Fraktion der AfD ist es, die energiepolitischen Sanktionen gegen Russland aufzuheben, Verhandlungen mit der russischen Regierung zwecks Normalisierung der Gaslieferungen aufzunehmen sowie Nord Stream 2 in Betrieb zu nehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die regierungstragenden Fraktionen haben gleich in der ersten Beratung im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur am 28. September 2022 vorgeschlagen, den mitberatenden Ausschüssen zu empfehlen, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Begründet wurde dies mit den dazu im Landtag bereits durchgeführten Debatten sowie der aktuellen Entwicklung der Beschädigung der Pipelines.
vorgetragen. So wurde nach einer Aussprache mit 9 : 3 : 0 Stimmen empfohlen, den Antrag der Fraktion der AfD abzulehnen.
Die mitberatenden Ausschüsse für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie für Finanzen haben sich im Ergebnis ihrer Beratungen mit jeweils 10 : 3 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses angeschlossen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus hat den Beratungsgegenstand nicht behandelt.
Die abschließende Befassung im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur fand am 11. November 2022 statt. Gemäß § 29 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages kann der federführende Ausschuss nach Ablauf von vier Kalenderwochen nach Verabschiedung der vorläufigen Beschlussempfehlung seine Beschlussempfehlung an den Landtag beschließen. Davon hat der Ausschuss Gebrauch gemacht und schließlich mit den Stimmen der Fraktion der CDU, der SPD, der FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion mit 7 : 3 : 0 empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihnen liegt heute zur Verabschiedung die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur in der Drs. 8/1936 neu vor. Ich bitte Sie namens des Ausschusses um Zustimmung zu dieser Empfehlung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Antrag. - Es ist im Ältestenrat von den Parlamentarischen Geschäftsführern verabredet worden, keine Debatte dazu zu führen. - Dagegen sehe ich keinen Widerspruch. Gut, dann können wir in das Abstimmungsverfahren eintreten.
Medien sowie Kultur folgt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen, bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN. Wer ist dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Danach ist kein Raum mehr für Stimmenthaltungen. - Nein, ich sehe auch keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden und der Tagesordnungspunkt 23 ist erledigt.
(Lachen bei der CDU und bei der AfD - Zuruf von der CDU: Wollen wir ihn reinlassen? - Lachen bei der CDU und bei der FDP - Daniel Roi, AfD: Herr Waehler steht auch bereit! - Lachen bei der CDU und bei der AfD - Unruhe)
Herr Präsident! Hohes Haus! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE wurden in der 7. Sitzung des Landtages am 19. November 2021 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Wirtschaft und Tourismus überwiesen.
Inhalt des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist es, dass der Landtag feststellen soll, dass - ich zitiere -
„öffentlicher Raum wertvoll und insbesondere in den Innenstädten begrenzt ist. Entsprechend sollte es den Kommunen obliegen, Festlegungen hinsichtlich ihrer Parkraumbewirtschaftung eigenverantwortlich
„die Festlegung eines Höchstsatzes für Parkgebühren gemäß Verordnung über Parkgebühren (ParkG VO) aufzuheben und von der Kann-Regelung gemäß § 6a Abs. 6 Satz 3 der Straßenverkehrsordnung keinen weiteren Gebrauch zu machen sowie den Kommunen die Ermächtigung zur Festlegung der Gebühren für Bewohnerparkausweise gemäß Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften zu übertragen.“
Mit dem Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE, der den Titel „Kommunale Mobilitätswende fördern durch Stärkung des ÖPNV“ trägt, wird die Landesregierung unter anderem aufgefordert, den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs voranzutreiben, um die Mobilität in Sachsen-Anhalt in der Fläche für alle Menschen und als Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu ermöglichen.
Insbesondere zur Unterstützung des ländlichen Raumes, so heißt es in dem Alternativantrag weiter, ist dafür ein Busbeschaffungsprogramm des Landes aufzulegen.
Weiterhin soll durch die Landesregierung eine Gesamtkonzeption zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität im Lande unter Berücksichtigung der Stärkung des ÖPNV erarbeitet werden.
Außerdem ist eine klare Priorisierung des ÖPNV in der Verkehrspolitik vorzunehmen, ein ticketloser ÖPNV mit zunächst kostenfreien Schüler-, Azubi- sowie Sozialtickets zu finanzieren und die
Die erste Beratung des Antrages und des Alternativantrages fand in der 3. Sitzung des federführenden Ausschusses für Infrastruktur und Digitales am 29. November 2021 statt. In dieser Sitzung kam der Infrastrukturausschuss überein, ein Fachgespräch in der 4. Sitzung am 11. Februar 2022 durchzuführen. Als Gäste wurden die folgenden Institutionen und Verbände eingeladen: Städte- und Gemeindebund, Landkreistag, Kommunalaufsicht, VDV, ADFC, ADAC, Stadt Magdeburg, Stadt Quedlinburg sowie die Hallesche Verkehrs-AG.
In dem in der Februarsitzung durchgeführten Fachgespräch sind alle Argumente vorgetragen worden. Die schriftlichen Stellungnahmen wurden als Vorlagen 3 bis 7 verteilt.
Im Ergebnis der Beratung verständigte sich der Infrastrukturausschuss darauf, den Antrag und den Alternativantrag in seiner Sitzung am 22. April 2022 weiter zu behandeln. Am 1. April 2022 haben wir dann beschlossen, dass wir es schon am 20. April 2022 im Rahmen einer Sondersitzung machen.
Der Infrastrukturausschuss nahm in dieser Aprilsitzung den Bericht des Staatssekretärs des MID entgegen. In dieser Sitzung wurde angekündigt, dass die Koalitionsfraktionen in der nächsten Ausschusssitzung einen Beschlussvorschlag vorlegen würden. Am 13. Mai 2022 sollte das Thema wieder auf die Tagesordnung kommen. Die Koalitionsfraktionen legten am 12. Mai 2022 den Vorschlag für eine vorläufige Beschlussempfehlung vor; diese finden Sie vor sich.
les diesen Entwurf mit 6 : 3 : 3 Stimmen zur vorläufigen Beschlussempfehlung und leitete diese an die beiden mitberatenden Ausschüsse weiter.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 11. Sitzung am 9. Juni 2022 mit dem Antrag, dem Alternativantrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung und schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 6 : 3 : 3 Stimmen an.