Die vorliegende Beschlussempfehlung spielt nun den Ball zurück. Die Landesregierung und die Koalition vertreten die Rechtsauffassung, dass nur der Bund die Gesetzgebungskompetenz für Anteilskäufe hat. Doch damit wird das Problem verschoben; Zeit geht verloren. Wir halten das für falsch. Wir lehnen die Beschlussempfehlung ab.
Boden ist existenziell für die Gesellschaft. Deshalb rechtfertigt das schwierige Bodenrecht Eingriffe in Eigentumsrechte. Das ist das Besondere daran. Frau Pasbrig, ich gebe Ihnen völlig recht: Jede Regelung hat pro und contra. Das ist eine Frage der Abwägung. Über ein Leitbild muss definiert werden, in welche Richtung wir wollen. Dieses Leitbild ist dann maßgeblich.
Wir meinen, nur weil etwas schwierig ist, dürfen wir nicht kapitulieren. Der Ausverkauf des Bodens muss endlich gestoppt werden. - Vielen Dank.
Frau Kollegin Frederking, ich frage Sie: Die Positionierung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen-Anhalt - -
Frau Frederking, unter welchen Voraussetzungen, mit welchen Fristen und Anteilen halten Sie denn Share Deals, also Unternehmensanteilskäufe, aus der Sicht der GRÜNEN in Sachsen-Anhalt für gerechtfertigt?
Ich habe es bereits in einer der vergangenen Debatten dargestellt: In Bezug auf das Agrarstrukturgesetz gab es einen sehr langen, über zweieinhalb Jahre dauernden Erarbeitungsprozess.
Wir haben uns das nicht leicht gemacht. Wir haben unterschiedlichen Sach- und Fachverstand eingeholt. Wir haben das nicht im luftleeren Raum gemacht - „wir“, das sind CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zum Schluss ist der Vorschlag zustande gekommen: bei einer 25-prozentigen Beteiligung. Das ist abgeleitet aus dem GmbH-Recht. Ab einer 25-prozentigen Beteiligung liegt ein maßgeblicher Einfluss vor.
Wir haben als zweite Auslöseschwelle für eine Regulierung vorgeschlagen - ich habe vorhin gesagt, das bedeutet noch nicht ein Verbot, sondern dass überhaupt eingegriffen wird -, dass der Betrieb, an dem gekauft wird, 250 ha Eigentum hat.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich versuche, es kurz zu machen, aber ich bitte um Sachlichkeit. Zum Draufhauen eignet sich das nicht. Wir brauchen eine rechtssichere Lösung.
verbessert werden muss. So, wie es ist, kann es nicht weitergehen. Dass mit der Landanlagegeldern aus anderen Branchen auch die Boden- und Pachtpreise gestiegen sind, ist wohl nicht von der Hand zu weisen. Allein schon die fehlende Transparenz ist problematisch und nicht hinnehmbar.
Allerdings ersetzt die grundsätzliche Übereinstimmung hier im Landtag nicht die fehlende Regelungskompetenz im Landesrecht. Es hilft auch wenig, wie die GRÜNEN einfach zu behaupten, man hätte sie. Das stimmt nicht. Gerade so kommt man zu keiner rechtlichen Lösung, sondern öffnet im Gegenteil Schadenersatzforderungen Tür und Tor. Das wollen wir nicht. - Jetzt muss ich umblättern.
Wenn man tatsächlich einen rechtssicheren Weg beschreiten will, muss man eine Verständigung auf der Bundesebene erreichen, um Anpassungen im Gesellschaftsrecht vorzunehmen. Auch das ist sicherlich komplizierter, als man denkt. Es ist auch das europäische Nieder- lassungsrecht zu beachten.
Die vorgeschlagene Regelung aus dem Entwurf des Agrarstrukturgesetzes der vergangenen Legislaturperiode ist hingegen, Frau Frederking, in jedem Fall ein Irrweg und ist krachend gescheitert.
Deshalb bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. Für uns ist ein rechtssicherer Weg das wichtigste bei dem ganzen Vorhaben. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Daniel Roi, AfD: Und wo ist der Weg? Den wird jetzt Herr Feuerborn vorstellen!)
Danke. - Jetzt ist die spannende Frage, wer der letzte Redner ist. - Herr Feuerborn, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Breit gestreutes Eigentum haben wir bei uns im Land. Ungefähr 20 % bis 25 % der Eigentumsflächen sind im landwirtschaftlichen Eigentum der Betriebe; ob es jetzt private Betriebe sind oder ob es Gesellschaften sind. Der Rest ist privates Eigentum von Kleingrundstückseigentümern.
Wenn jetzt ein landwirtschaftliches Unternehmen, das als Gesellschaftsform besteht, verkauft wird, dann wird der Boden mit verkauft, aber das heißt nicht gleich, dass derjenige, der den Anteil von 50 % kauft, auch im Grundbuch steht. Im Grundbuch steht nach wie vor der Betrieb. Deshalb geht es hier um Gesellschaftsrecht.
Gesellschaftsrechtlich können wir das im Land nicht regeln, weil es die Bundesgesetzgebung betrifft. Deswegen können wir den Punkt Share Deals in dem Zusammenhang, wenn wir es allein betrachten, hier nicht allein regeln.
Wir wollen uns über den Bodenmarkt unterhalten. Das haben wir gesagt. Das werden wir auch in den nächsten Sitzungen des Ausschusses entsprechend tun und schauen, ob wir für das Grundstücksverkehrsgesetz ein paar Regelungen finden. Inwieweit wir Regelungen finden können, um eine Transparenz beim Gesell-
schaftskauf herzustellen, werden wir dann sehen. Das wird sich in den einzelnen Anhörungen herausstellen. - Vielen Dank.
Herr Feuerborn, Sie sind nun schon lange mit dem Agrarstrukturgesetz befasst. Sie waren damals auch bei Frau Dalbert dabei, als das dann nicht gekommen ist. Ich glaube, Sie waren auch schon am Ende der Amtszeit von Onko Aeikens im Jahr 2016 als Verbandsführer
Meine Frage ist jetzt: Wann kam denn die Erkenntnis, dass wir als Land nicht zuständig sind, die Share Deals bei uns zu regeln? - Denn Aeikens war ein CDU-Minister und die zweite Vorlage war auch von CDU, SPD und GRÜNEN. Jetzt am Ende nach, was weiß ich, 15 Jahren kommt man auf die Idee, dass das bei uns nicht zu regeln ist. Wann kam denn die Erkenntnis, dass dieser eine Punkt nicht zu uns gehört?
Hinsichtlich des Gesellschaftsrechts haben wir von Anfang an darauf aufmerksam gemacht, dass das bei uns im Land nicht zu regeln ist. Man hat immer wieder versucht, Regelungen zu finden. Wir sehen selbst, wie schwierig das ist. Wir
sind nicht das einzige Land, das schon seit ein paar Jahren daran arbeitet. Wir waren zwar die ersten, die damit angefangen haben, aber selbst unsere Nachbarbundesländer haben bisher keine rechtssichere Regelung auf den Weg bringen können, weil wir immer an dem Punkt scheitern.
Wir werden das jetzt, was die Share Deals angeht, erst einmal dem Bund überlassen. Denn dort müssen wir die gesellschaftsrechtliche Regelung finden. Nur - das haben Sie vorhin ganz korrekt gesagt - ist das relativ schwierig, weil das Gesellschaftsrecht bundeseinheitlich zu regeln ist.
Wir haben auch Share Deals in der Landwirtschaft, auch in den alten Bundesländern. Dort betrifft es aber meist Stallgemeinschaften, die als Share Deals wirtschaften und nicht mit Bodeneigentum, wie wir das hier in den neuen Bundesländern haben. Das ist also ein riesiger Unterschied.
Beim Gesellschaftsrecht haben wir es in der letzten Legislaturperiode geschafft, bei der Grunderwerbsteuer die Grenze von 94,9 % auf 90 % herunterzusetzen. Das war schon ein riesiger Schritt. Dass wir es schaffen, noch mehr im Gesellschaftsrecht zu regeln, bezweifele ich, weil wir das auf bundesdeutscher Ebene wahrscheinlich nicht durchbekommen werden.