sind jene sechs regionalspezifischen Traditionen, die vor der Flößerei in die UNESCO-Liste aufgenommen wurden.
Als Fraktion geht es uns aber weniger um die Quantität, vielmehr sollte das, was wir nun als Kulturland daraus machen, im Mittelpunkt stehen.
Diese Traditionen sind zweifellos identitätsstiftend. Sie erhalten Werte und Verhaltensmuster und geben diese weiter. Wir sind der Auffassung, dass damit auch ein wichtiger Beitrag zu einer Sachsen-Anhalt-Identität geleistet werden kann; denn regionale Kulturformen zeigen Vielfalt und Diversität auf, schaffen gleichzeitig aber auch verbindende Handlungen.
Traditionelles Wissen und traditionelle Handwerkstechniken können zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Aber wir müssen auch feststellen, dass die Würdigung für das immaterielle Kulturerbe noch nicht ausreichend existiert. Unser Vorschlag ist daher, ein Landesverzeichnis zu erstellen, wie es in anderen Bundesländern wie in Bayern, in Nordrhein-Westfalen oder auch im Freistaat Thüringen existiert.
Es geht um die Sichtbarmachung des Kulturerbes in seiner ganzen Breite und Vielfalt. Eine Dokumentation des immateriellen Kulturerbes in Form von Filmen, Fotos und Interviews, wäre eine Variante. Andere Varianten, wie eine öffentlichkeitswirksame Publikation im Netz oder als Printprodukt, wären doch machbar.
Gleichzeitig brauchen die Kulturträger vor Ort Unterstützung bei der Erforschung ihrer Kulturformen, gerade auch im Hinblick auf die Zeit des Nationalsozialismus. Vor Ort ist man auch bestrebt, die Kulturformen zu touristischen Anziehungspunkten zu entwickeln. Auch hierbei ist Unterstützung durch das Land äußerst wünschenswert. Schließlich sollten wir an einer Vernetzung der Kulturformen und der Träger untereinander interessiert sein; denn nur so ließe sich daraus eine Landesidentität entwickeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Immaterielles Kulturerbe ist lebendige Tradition. Die Menschen in den Regionen des Landes wenden ihr Wissen an und geben dieses weiter. Eine bessere öffentliche Darstellung und Dokumen-
tation stellt einen besonderen Wert auch für die Tourismusbranche in unserem Land dar. Eine Archivierung der gesammelten Daten im Landesarchiv stellt deren nachhaltige Sicherung dar. Daran ist meiner Fraktion sehr gelegen. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag.
Ich schließe mit den Worten von Dr. Frank Thiel, dem Vorsitzenden des Fördervereins und dem Präsidenten der internationalen Flößervereinigung. Ich zitiere ihn:
„Gerade in der Denkmalkultur unseres Landes ist es wichtig, nicht nur die „Kathedralen des Geistes und der Macht“ zu würdigen, sondern auch die „Kathedralen der Arbeit“ im Blick zu haben. Dazu gehören in symbiotischer Einheit auch der Elsterfloßgraben als Bestandteil der Europäischen Route der Industriekultur und die dort praktizierte Flößerei als immaterielles Kulturerbe der Menschheit.“
meinen sehr geschätzten ehemaligen Kollegen Dr. Frank Thiel schon wie ein Nachruf klang. Meistens muss man erst von Gottes Erde gehen, um so gelobt zu werden. Ich bin sehr froh darüber, dass er sich bester Gesundheit erfreut. Ich teile Ihre Wertschätzung um die Verdienste des ehemaligen Kollegen Dr. Thiel.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat hat die UNESCO am 1. Dezember 2022 die Flößerei auf die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen und damit ein weiteres immaterielles Kulturerbe gewürdigt, das in Sachsen-Anhalt lebendig ist und das den kulturellen Reichtum unseres Landes widerspiegelt.
Ich wiederhole gern: Ich beglückwünsche alle Protagonisten, namentlich Herrn Dr. Thiel zu diesem großartigen Erfolg. Das galt allerdings ihm und seinem Team, nicht seiner Partei. Das mögen Sie als Wermutstropfen hinnehmen können.
In dem vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE wird die Landesregierung aufgefordert, neben dem Bundesverzeichnis auch eine Landesliste für das immaterielle Kulturerbe aufzustellen, um damit regional bedeutende Kulturformen abzubilden. Bringt das etwas oder würde eine solche Liste eher ein Selbstzweck sein, ohne einen Mehrwert, der den damit verbundenen bürokratischen Aufwand rechtfertigen könnte?
Außer Frage steht, dass in Sachsen-Anhalt die vielfältigen regionalen Traditionen, Bräuche und Feste die Identifizierung mit dem lokalen und dem gesellschaftlichen Umfeld stärken. Ein schlichtes Auflisten hält diese Kulturformen weder lebendig, noch unterstützt es die Trägergruppen bei ihren Aktivitäten. Es liegt im Wesen des lebendigen immateriellen Kulturerbes, dass es schlechterdings nicht möglich wäre - es klingt am Ende des Antrages an -, es im Landesarchiv zu archivieren.
Im Übereinkommen der UNESCO zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes aus dem Jahr 2003, das Deutschland im Jahr 2013 unterschrieben hat, werden unter anderem folgende Bereiche bezeichnet: mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen einschließlich der Sprache als Träger des lebendigen immateriellen Kulturerbes; darstellende Künste; gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste; Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum und nicht zuletzt, Herr Keindorf, traditionelle Handwerkstechniken.
Wir sprechen hier also von lebendigen kulturellen Ausdruckformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden und die nicht statisch oder bloße Materialität sind. Darin unterscheiden sie sich vom Weltkulturerbe und
Meine Damen und Herren! Das Land SachsenAnhalt nimmt sich bereits in umfassender Art und Weise seines immateriellen Kulturerbes an. Insgesamt wurden seit dem Jahr 2013 Bewerbungen von 17 Trägergruppen zur Aufnahme in das Bundesverzeichnis vorgelegt. Sechs davon sind in die Bundesliste aufgenommen worden. Wir haben das eben gehört. Zudem ist SachsenAnhalt an mehreren erfolgreichen länderübergreifenden Anträgen beteiligt gewesen, die auch in das bundesweite Verzeichnis aufgenommen wurden, wie - jetzt sehe ich Herrn Schumann nicht - das Chorsingen.
Anders als der Antrag annimmt, wird das in Sachsen-Anhalt bestehende immaterielle Kulturerbe bereits sachgerecht dokumentiert und sichtbar gemacht. So unterstützt und betreut der Landesheimatbund Sachsen-Anhalt, den wir sehr gern fördern, potenzielle und tatsächliche Bewerber für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis, z. B. mit Informationsveranstaltungen und mit Sprechstunden.
Ich sage mir jedenfalls immer: Wenn wir zivilgesellschaftliche Aktivitäten haben, die ein bestimmtes Aufgabenfeld abdecken, dann muss ich als Staat nicht auch noch intervenieren und muss ich nicht den Leuten vielleicht sogar den Spaß an ihrer Arbeit nehmen.
Seit dem Jahr 2022, also relativ aktuell, findet darüber hinaus eine ausführliche Dokumentation und eine ausführliche Erfassung des immateriellen Kulturerbes mittels Fragebögen und mittels hochwertiger Fotografien in SachsenAnhalt statt, auch in der Verantwortung des Landesheimatbundes. Diese Ergebnisse werden im „Sachsen-Anhalt-Journal“, dem Journal des Landesheimatbundes, und anderen Publikatio-
Für die kommenden Jahre sind außerdem weitergehende, nicht zuletzt auch digitale, Maßnahmen geplant, die darauf abzielen, das lebendige Kulturerbe in Sachsen-Anhalt interaktiv abzubilden und die Trägergruppen besser zu vernetzen.
Ja, das geht hier immer so rasend schnell. - Das immaterielle Kulturerbe lebt von den Menschen, die diese Traditionen oder diese Handwerkstechniken ausüben und die das Wissen darüber an jüngere Generationen weitergeben. Das Engagement dieser Menschen wollen wir stärken und unterstützen. Auch das fördert das Land Sachsen-Anhalt in umfassender Form durch Kulturförderungen in den Bereichen bürgerschaftliches Engagement und Traditions- und Heimatpflege.
Eine Landesliste hilft weder dabei, das immaterielle Kulturerbe im Land wachzuhalten, noch unterstützt es die Menschen, die es weitertragen und ausüben. So brächte es voraussichtlich keinen Mehrwert, aber wir können das gern im Ausschuss vertieft erörtern.
Vielen Dank, Herr Robra. Ich stelle fest, dass Sie 4 Minuten und 57 Sekunden geredet haben. Diese Redezeit lasse ich für die nachfolgenden Redner auch zu.
- Ja, das ist etwas anderes. - Wir treten in die Debatte ein. Herr Hövelmann spricht für die SPD-Fraktion. - Herr Hövelmann, bitte.
Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Was haben das Baguette, der Sliwowitz und die Flößerei gemeinsam? - Abgesehen davon, dass man alles ganz gut miteinander kombinieren könnte, befinden sie sich seit knapp zwei Wochen auf der Liste des immateriellen Kulturerbes der UNESCO.
Immaterielles Kulturerbe, was ist das eigentlich? - Das sind gelebte Traditionen, Handwerk, Musik, darstellende Künste, Feste und weitere Kulturformen. Dazu gehören unter anderem die deutsche Brotkultur und die deutsche Brauereikunst, der Orgelbau und die Orgelmusik, das indische Yoga, die Menschentürme aus Katalonien, das Schattentheater aus Kambodscha, der Alpinismus, aber auch die Falknerei, das Bauhüttenwesen und, besonders erwähnenswert, die ostfriesische Teekultur. Die kleine Aufzählung zeigt, wie breit das Spektrum des immateriellen Kulturerbes ist.
Seit dem Jahr 2003 erkennt die UNESCO lebendige gemeinschaftliche, gemeinschaftsstiftende Traditionen, Ausdrucksformen, Wissen und Können als immaterielles Kulturerbe der Welt an.