Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wiedervereinigung war ein Vertrag ungleicher Partner zum Nachteil für viele Ostdeutsche - bis heute - und zum Vorteil für einige im Westen - noch für sehr lange Zeit.
Die Sensibilität für ostdeutsche Stimmungs- lagen ist längst wieder vorbei. Wolfgang Schäuble, damals Verhandlungsführer der Bundesrepublik, stellte erst in dieser Woche in einem Interview klar: Für Kritik am Einigungsvertrag als Prozess ohne gemeinsame Augenhöhe habe er wenig Verständnis. - Ich darf ihn zitieren: Natürlich war das nicht auf gleicher Augenhöhe. Die Menschen in der Bundesrepublik wollten ja nicht in die DDR, sondern die Menschen der DDR wollten in die Ordnung der BRD.
Es ist doch interessant zu erfahren, wie das der ehemalige Bundestagspräsident, mittlerweile 50 Jahre Abgeordneter im Bundestag, so sieht. „Einigkeit und Recht und Freiheit“ wurde also 1989 gesungen, aber die Ostdeutschen wurden gänzlich unpatriotisch als Bittsteller angesehen.
Es reicht mittlerweile nicht mehr, Wählerinnen und Wählern etwas von der Anerkennung ihrer Lebensleistung zu erzählen. Die Ostdeutschen kennen nämlich sowohl ihre Leistungen als auch das, was davon heute anerkannt wird. Sie suchen diese Anerkennung vergeblich in ihrer Lohntüte und im Rentenbescheid. Sie suchen vergeblich nach ostdeutschen Köpfen in Politik, Wirtschaft und Unterhaltung, nach Geschichte und Geschichten, die etwas mit ihrem Lebensglück und ihrem Lebensleid zu tun haben. Es ist die Fähigkeit zum Vergleich, die die westdeutsche Gesellschaft systematisch unterschätzt.
Die heutigen Rentnerinnen und Rentner in Sachsen-Anhalt stehen doch nur deshalb vergleichsweise gut da, weil Frauen und Männer in der DDR dauerhaft und meist vollbeschäftigt waren. Arbeitslosigkeit als Massenphänomen gab es nicht. Gute Facharbeiterrenten sind aber im Westen ungleich höher. Das hat auch mit den komplexen Reglungen der Rentenüberleitung zu tun. Das gänzlich anders organisierte Sozialsystem der DDR kannte zahlreiche Sonder- regeln und -beiträge. Ein Teil dieser Zusatzansprüche ist verloren gegangen, weil sie im westdeutschen Rentenrecht nicht anerkannt oder nach kurzer Übergangszeit gestrichen wurden. Die Folgen hiervon waren unter anderem, dass die erarbeiteten Rentenansprüche von Millionen Menschen anerkannt wurden - nicht anerkannt, sondern aberkannt wurden; „anerkannt“ wäre ja schön -, Versprechen gebrochen wurden und Vertrauen verloren gegangen ist. Zu den betroffenen Gruppen gehören unter anderem in der DDR geschiedene Frauen, Eisenbahner, Postler, Krankenschwestern, Bergmänner und Balletttänzerinnen. Ebenfalls von solchen Einbußen besonders hart betroffen sind Frauen.
Um die Zusatzrenten kämpfen Betroffene seit Jahrzehnten. Und dann soll mit einer pauschalen Einmalzahlung alles abgegolten sein? - Die DDR hatte für 27 Berufsgruppen zusätzliche Versorgungssysteme, die die Renten aufbessern sollten. Bei der Überleitung des Rentensystems in den 1990er-Jahren wurden bestimmte Ansprüche nicht berücksichtigt. Zehn von diesen 27 Berufsgruppen erstritten diese gerichtlich, aber 17 weitere Gruppen erreichten das eben nicht. Die CDU/CSU im Deutschen Bundestag hatte die Umsetzung des Fonds zu Recht kritisiert und die Einstellung sowie die Verwendung der schon im Jahr 2021 eingestellten Mittel gefordert. Der Härtefallfonds, der nun endlich, nach weiteren fünf Jahren Verzögerung, nunmehr von der neuen Bundesregierung beschlossen wurde, ist kein Wunder mehr - nicht einmal
Nach der Verabschiedung des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes im Jahr 2017 nahm die vorangegangene Regierung die Einführung des Fonds zur Abmilderung von Härtefällen auf der Ost-West-Rentenüberleitung für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler in ihren Koalitionsvertrag 2018 auf und - jetzt kommt es - 2021 wurden hierfür 1 Milliarde € in den Haushaltsplan 2022 eingestellt. Dass der Bund nun nur 500 Millionen € zur Verfügung stellt und auch nur wenige Personen vom Härtefallfonds profitieren, ist ein Schlag ins Gesicht für ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner. Denn nur die allerwenigsten der Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland sind anspruchsberechtigt. In Sachsen-Anhalt sind es geschätzt 10 700 Menschen. Der Härtefallfonds zielt ab auf Menschen mit sehr kleinen Renten. Es sind nur die anspruchsberechtigt, die eine Rente von weniger als 850 € erhalten. Diese kleine Gruppe begrüßt zwar auch die kleine vierstellige Einmalzahlung, nämlich in Höhe von 2 500 €, aber das ist nicht ausreichend.
Wir, die Linksfraktion, fordern die Landesregierung heute dazu auf, diesen Härtefallfonds aufzustocken; denn erstmals können sich jetzt auch die Länder daran beteiligen. Ich meine, der Bund hat es ein bisschen clever gemacht, dass er die Möglichkeit geschaffen hat, dass sich auch die Länder daran beteiligen können.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, freue ich mich, dass Sie unserem Anliegen als Koalition gefolgt sind, nämlich mit Ihrem Alternativantrag. Dafür möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie das Thema aufgegriffen haben und als wichtig erachten. Es könnte aber natürlich auch möglich sein, dass es etwas genützt hat, dass unsere Fraktionsvorsitzende - ich glaube, in dieser Woche - einen Brief an den Herrn Ministerpräsidenten geschrieben hat.
- Könnte möglich sein. Wissen wir nicht. - Faktum ist, wichtig ist, dass dieses Thema auch hier angekommen ist.
Ich kann Ihnen versichern, dass die Linksfraktionen im Bund und in den Landtagen weiter für eine Fondslösung kämpfen werden, die umfassend die berechtigten Anwartschaften und Ansprüche von Berufs- und Personengruppen aus der DDR-Zeit einbezieht. Entschädigungszahlungen sollten nach unserer Auffassung dann einen fünfstelligen Betrag erreichen.
Meine Damen und Herren! Die Betroffenen nennen den Fonds nicht Härtefallfonds, sondern sie nennen ihn einen Gerechtigkeitsfonds. Wir schließen uns dieser Bezeichnung an, nämlich auf Augenhöhe. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke. - Jetzt spricht für die Landesregierung - wir haben vorhin schon geübt; jetzt aber richtig - Frau Grimm-Benne. - Bitte.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Thema des vorliegenden Antrages beschäftigt die Landesregierung seit Jahren. Bereits Ende 2018 - Frau Hohmann, Sie haben es erwähnt - wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit der Problematik der Rentenüberleitung befasst hat und die Ungerechtigkeiten und Fehler bei der Zusammenführung zweier doch sehr unterschiedlicher Rentenversicherungssysteme aufzeigen sollte. Dabei wurde eine Vielzahl von Personengruppen und Versicherungstatbeständen untersucht, um sich ein Bild über den Umfang des Kreises der Betroffenen zu verschaffen. Damals war festzustellen, dass dieser Personenkreis statistisch nicht erfasst wurde, sodass eine halbwegs verlässliche Zahl der potenziell Anspruchsberechtigten nicht ermittelbar war.
Auch wenn sich die Arbeitsgruppe nicht mit dem Umfang und mit der Höhe der Leistung befasst hat, war aufgrund der Forderungen der Betroffenen sehr schnell klar, dass ein Härtefallfonds deren Erwartungen nicht gerecht werden würde. Dies hat uns bzw. die regierungstragenden Parteien in der aktuellen Landesregierung bereits dazu veranlasst, im Koalitionsvertrag die Errichtung eines Gerechtigkeitsfonds zu fordern.
Die Bundesregierung hat nun am 18. November 2022 die Errichtung einer Stiftung unter dem Titel „Abmilderung von Härtefällen aus der OstWest-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler“ beschlossen. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir, im Einzelnen auszuführen, für welchen Personenkreis überhaupt eine Anspruchsberechtigung bestehen wird.
Die Leistung der Stiftung richtet sich an Personen, die am 1. Januar 2021 eine Rente bzw. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem monatlichen Zahlbetrag von insgesamt weniger als 830 € netto bezogen und am 1. Januar 1992 das 40. Lebensjahr bereits vollendet hatten. Zudem mussten diese Personen im Beitrittsgebiet mindestens zehn Jahre bei der Deutschen Reichsbahn, bei der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen beschäftigt gewesen sein oder mindestens vier Jahre mit der Pflege von Familienangehörigen beschäftigt gewesen sein und zur Wahrnehmung dieser Pflegetätigkeit ihre vorherige Beschäftigung vollständig aufgegeben haben oder mindestens fünf Jahre mit einer bergmännischen Tätigkeit, in der Karbochemie oder Braunkohleveredelung beschäftigt gewesen sein.
Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die für insgesamt mindestens zehn Jahre unter Aufgabe der eigenen beruflichen Beschäftigung mit dem Ehegatten für einen dienstlichen Aufenthalt in das Ausland gereist waren, oder nach DDR-Recht Geschiedene nach mindestens zehnjähriger Ehe, die während der Ehezeit mindestens ein Kind erzogen hatten, oder Balletttänzerinnen, die nach Beendigung der aktiven Laufbahn eine berufsbezogene Zuwendung bezogen und deren Rente nach dem 31. Dezember 1996 begann.
Spätaussiedlerinnen bzw. Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge sind ebenfalls anspruchsberechtigt, wenn sie vor dem 1. April 2012 in Deutschland aufgenommen wurden und bei der Aufnahme das 50. bzw. 40. Lebensjahr vollendet hatten.
Es ist schon erwähnt worden, dem genannten Personenkreis wird bekanntermaßen eine einmalige pauschale Geldleistung in Höhe von 2 500 € gezahlt. Die Leistung erfolgt auf freiwil-
liger Basis ohne Anerkennung einer rechtlichen oder sittlichen Pflicht. Aus der Sicht der Betroffenenverbände erfüllt diese Höhe jedoch nicht einmal im Ansatz die Erwartungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Länder können der Stiftung spätestens bis zum 31. März 2023 beitreten, wenn sie sich dazu verpflichten, ihren finanziellen Anteil für die von ihnen zu tragende pauschale Einmalzahlung für die zwei bzw. drei Personengruppen einzubringen. Dann würde sich die einmalige Entschädigungssumme auf 5 000 € erhöhen. Allerdings haben die Länder darüber hinaus keinen Einfluss auf die Höhe der Entschädigungsleistung. Bis auf Mecklenburg-Vorpommern hat sich bisher kein anderes ostdeutsches Bundesland für einen Beitritt zu dieser Stiftung ausgesprochen.
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt sieht den Bund in der rentenrechtlichen Nachregulierungspflicht. Sie steht im Austausch mit den ostdeutschen Ländern, zuletzt bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 8. Dezember 2022. Davor tagte schon die Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die sich auch nicht auf eine gemeinsame Beschlusslage und eine tragfähige Lösung einigen konnte. Deshalb sollen die Gespräche fortgeführt werden.
Deswegen bin ich den Regierungsfraktionen sehr dankbar, dass wir als Landesregierung mit dem vorliegenden Alternativantrag noch einmal darum gebeten werden zu prüfen, ob ein Beitritt des Landes zur Stiftung und damit eine Erhöhung der einmaligen Entschädigungssumme in Betracht kommt.
Ich kann Ihnen versichern, dass es sich die Landesregierung in der bis zum 31. März 2023 geltenden Frist nicht einfach machen wird, zu einem gemeinsamen Ergebnis zu gelangen. Es stehen immerhin 30 Millionen € im Raum. Das ist sicherlich ein sehr hoher Betrag, aber im Sinne der Rentengerechtigkeit ggf. notwendig.
Immerhin - das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart - bedarf es einer Lösung, um die Verzerrungen im Rentensystem zwischen Ost und West auszugleichen. Ob ein gerechter Ausgleich durch einen einmaligen Betrag in Höhe von 2 500 € gelingt, erscheint mehr als erörterungsbedürftig. Wir werden uns daher im Kabinett mit dem Prüfauftrag in dem vorliegenden Alternativantrag der Koalitionsfraktionen intensiv befassen. - Herzlichen Dank.
Danke, Frau Grimm-Benne. - Für die CDU-Fraktion ist Herr Krull schon fast vorn, sodass er nahtlos anschließen kann. - Herr Krull, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Bevor ich mich in meiner Rede intensiver mit dem vorliegenden Antrag und dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen beschäftigen werde, möchte ich zwei Punkte ganz deutlich machen. Erstens. Bei all dem Guten, was die Wiedervereinigung und der Vertrag zur deutschen Einheit bewirkt haben, sind die Ungerechtigkeiten im Bereich Rentenrecht aus meiner Sicht einer der größten Strukturfehler in diesem Vertrag. Zweitens soll ein Problem der Rentenpolitik zulasten der Länder geklärt werden. Das Rentenrecht unterliegt aber eindeutig der Bundesgesetzgebung. Daher wäre es aus meiner Sicht notwendig gewesen, dass allein der Bund vollständig die Verantwortung übernommen hätte.
Ich verweise auf den Beschluss der Regierungschefin und der Regierungschefs der ostdeutschen Länder aus dem April 2019. Der letzte Satz darin heißt: „Die Regierungschefin und Regierungschefs der ostdeutschen Länder erwarten, dass ein Härtefallfonds zur Rentenüberleitung allein vom Bund finanziert wird.“
Stattdessen sollen die Bundesländer in Mitverantwortung genommen werden. Man muss sich tatsächlich die Frage stellen, ob es sinnvoll ist, dass die Höhe einer sozialstaatlichen Leistung davon abhängig ist, wo ein Mensch innerhalb Deutschlands wohnt. Aus der Sicht meiner Fraktion ist eine Abstimmung unter allen Bundes- ländern notwendig, nicht nur unter Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Ausdruck für die Regelungswut in der damaligen DDR ist die Tatsache, dass es insgesamt 27 Zusatzrentensysteme gab. Diese reichten vom System für Beschäftigte bei Bahn und Post bis hin zur sogenannten Ballettrente. Nur zehn von ihnen wurden nach Gerichtsentscheidung in das bundesdeutsche Rentensystem überführt. Für die verbliebenen Betroffenen sollten andere Regelungen gefunden werden.
Die aktuelle Ampelkoalition hat mit dem Härtefallfonds in Höhe von 500 Millionen € eines ihrer Wahlversprechen erfüllt. Aber bevor sich einige hier im Saal zu früh freuen: Von der vorigen unionsgeführten Bundesregierung waren bereits 1 Milliarde € in den Haushaltsplan eingestellt worden.
Wenn man sich die bekannten Einzelregelungen für Auszahlungen aus dem Härtefallfonds anschaut, dann muss man zum Nachdenken kommen, was z. B. die Kriterien bezüglich der Bedürftigkeitsprüfung angeht. Was passiert eigentlich, wenn das Geld alle ist? Es ist keine Kunst zu berechnen, dass vorhandene Bundes-
mittel maximal für 200 000 Menschen ausreichen. Bei dem Kreis der möglichen Empfänger, der nicht nur aus Ostrentnerinnen und Ostrentnern und aus zu dieser Zeit geschiedenen Frauen besteht, sondern auch aus Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und aus Menschen, die als sogenannte jüdische Kontingentflüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, ist diese Zahl wohl schnell erreicht. Allein 500 000 Menschen zählen wohl zum Kreis der sogenannten Ostrentnerinnen und Ostrentner.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch für meine Fraktion steht es außer Frage, die Lebensleistung derjenigen anzuerkennen, die ihre berufliche Laufbahn in der DDR absolviert haben. Dazu gehört auch die Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung. Darin sind wir uns auch einig mit den Abgeordneten der Unionsfraktion im Deutschen
Wir müssen aber darauf achten, dass es nicht zu neuen Ungerechtigkeiten kommt, und das in unterschiedlichen Dimensionen. Das betrifft z. B. den Kreis der Empfängerinnen oder die Höhe der einmalig geplanten Zahlung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben den Beitritt zur Stiftung in unserem Alternativantrag ausdrücklich als Prüfauftrag formuliert. Ein automatischer Beitritt ist damit ausdrücklich nicht gemeint, nicht nur weil die Arbeitsweise der Stiftung bisher nur in Ansätzen skizziert ist, vielmehr geht es auch um die Höhe der Finanzmittel, die vom Land bereitgestellt werden müssen.
Wir machen keine Sozialpolitik nach Haushaltslage, aber das Ausblenden finanzpolitischer Rahmenbedingungen ist weder ehrlich noch generationengerecht oder nachhaltig.