und dass es gerade hier viele Menschen gibt, bei denen auch das Gerechtigkeitsversprechen nicht trägt.
Beim Übergang des Rentensystems der ehemaligen DDR in ein bundesweites Rentensystem sind zahlreiche Menschen schlechtergestellt oder schlicht und ergreifend vergessen worden; die einbringende Fraktion und auch die Ministerin haben das ausführlich dargestellt. Die Diskussion dazu wurde hier bislang ergebnislos geführt. Im Falle der in der DDR geschiedenen Frauen ist das Anliegen sogar bis vor die UN getragen worden. Aber außer Worten haben diese Frauen von der deutschen Politik bisher nichts bekommen.
Auch der rentenrechtliche Umgang mit den sogenannten jüdischen Kontingentflüchtlingen ist - gelinde gesagt - skandalös. In den Ursprungsländern erworbene Rentenansprüche sind quasi mit der Einreise nach Deutschland verwirkt. Eine Aufnahme in das Fremdrentengesetz hat diese Gruppe nicht erfahren - eine Ungleichbehandlung zu den Spätaussiedlern, die gerade ob der deutschen Geschichte zutiefst beschämend ist.
Auch wenn rein finanziell gesehen für die meisten der jüdischen Kontingentflüchtlinge eine Rente gemäß Fremdrentengesetz keine Verbesserung mit sich bringen würde. So stellt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in seinem diesbezüglichen Gutachten von 2018 fest - ich zitiere -: Die finanzielle Situation der jüdischen Zuwanderer dürfte sich auch bei einer Gleichstellung mit Spätaussiedlern kaum ändern. Aufgrund der Kürzungsregelungen des § 22 Abs. 4 des Fremdrentengesetzes ist die nach diesem Gesetz zu zahlende Rente grundsätzlich auf 60 % zu begrenzen, sodass sich in vielen Fällen weiterhin lediglich ein Anspruch
auf Leistungen der Grundsicherung im Alter ergeben würde. So ist die Gruppe der Spät- aussiedler gleichermaßen von Altersarmut betroffen.
Dennoch: Wenn Jüdinnen und Juden jahre-, wenn nicht jahrzehntelange Beitragszeiten in ihren Herkunftsländern hierzulande nicht anerkannt bekommen, dann führt das noch direkter in die Altersarmut.
Eine diesbezügliche Kleine Anfrage von meinem Kollegen Sebastian Striegel und mir hätte eigentlich vorige Woche beantwortet werden müssen. Die Antwort liegt noch nicht vor. Neben der Frage nach den Betroffenenzahlen interessiert uns insbesondere die Position der Landesregierung zu diesem Thema. So richtig ausführlich haben wir heute dazu auch nichts gehört.
Die damalige schwarz-rote Bundesregierung hat dazu in ihrem Koalitionsvertrag von 2018 Verabredungen und Prüfaufträge formuliert.
Im Jahr 2019 gab es einen gemeinsamen Antrag von Abgeordneten der Fraktionen der FDP, DIE LINKE und der GRÜNEN. Geschehen ist leider nichts, obwohl damals wie heute die Feststellung aus der damaligen Antragsbegründung galt und gilt: „nur weiteres Nichthandeln sollte keine Option sein!“
Dies sah Schwarz-Rot damals anscheinend anders und handelte bis 2021 nicht. Jetzt liefert die Ampelbundesregierung. Zur Schaffung eines entsprechenden Härtefallfonds liegt ein Eckpunktepapier vor. Vorgesehen sind die Gründung einer Stiftung und die Bereitstellung von 500 Millionen € seitens des Bundes. Für die Betroffenen soll damit eine Einmalzahlung in Höhe von 2 500 € verbunden sein. Das haben wir alles schon gehört. Diese Zahlung soll im besten Fall durch den Beitritt der Länder zur geplanten Stiftung verdoppelt werden.
Natürlich muss sich das Land diesbezüglich finanziell engagieren. Nicht prüfen, sondern umsetzen; das steht für mich und meine Fraktion außer Frage.
Selbstverständlich ist eine Einmalzahlung nur die minimale Variante, um zumindest ein Stück weit Rentengerechtigkeit zu erzeugen. Das wird viele Betroffene nicht zufriedenstellen, aber immerhin wird dann endlich gehandelt - für zahlreiche Betroffene im Übrigen zu spät, weil längst verstorben.
Lassen Sie uns zumindest jetzt zügig handeln und der Stiftung als Land ohne Wenn und Aber und ohne Gefeilsche beitreten und den Betroffenen damit neben dieser Zahlung ganz klar und deutlich zeigen: Ihr seid nicht vergessen, wir erkennen die gelebte Ungerechtigkeit an und wir stellen für euch das Gerechtigkeitsversprechen zumindest nominell wieder her. Das Gerechtigkeitsversprechen des Rentensystems wird auch in eurem Falle nicht gebrochen, wenn auch nicht - so viel Ehrlichkeit muss sein - gänzlich erfüllt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind von heute an keine neun Jahre mehr bis zum 29. Dezember 2031. An diesem Tag wird Deutschland ebenso lange wiedervereinigt sein, wie es vorher getrennt war. Dieses Datum symbolisiert, dass wir gemeinsam, die Deutschen in Ost und West, in eine Zeit hineinwachsen, in der die unterschiedlichen Erinnerungen, Erfahrungen und Kenntnisse sich
immer stärker vermischen und zum Teil durch die Erfahrungen des Zusammenlebens in einer offenen Gesellschaft mit offenen Grenzen überschrieben werden. Irgendwann - darin bin ich mir sicher - wird die Generation meiner Töchter nur noch mit den Achseln zucken, wenn jemand „Ost-, Ost-, Ostdeutschland“ skandiert oder es auf Wahlplakate schreibt.
Noch ist es für ein gelingendes Zusammenwachsen und Zusammenleben wichtig, dass Ungerechtigkeiten aus dem Vereinigungsprozess aufgearbeitet und korrigiert werden, soweit dies noch möglich ist. Zu diesen Ungerechtigkeiten gehören die erheblichen Mängel im Rentenüberleitungsrecht, gegen die sich eine hart- näckige Gruppe von Betroffenen gerade auch bei uns in Sachsen-Anhalt seit Jahrzehnten wehrt - ein Engagement übrigens, für das ich den Beteiligten nur meine ausdrückliche Anerkennung aussprechen kann.
schlicht einen Teil der Arbeits- und Lebensleistung von Beschäftigten vor allem bei der Bahn, bei der Post, im Gesundheits- und Sozialwesen, in Naturwissenschaften und im Bergbau der DDR. Diese Nichtberücksichtigung ist nicht gerechtfertigt, aber sie ist durch die Betroffenen leider nicht mehr rechtlich anzufechten. Deshalb war und ist es richtig, diese Frage politisch anzugehen.
Es ist anzuerkennen, dass die Bundesregierung jetzt einen Härtefallfonds auf den Weg bringt, aber eine echte Lösung für die Betroffenen ist das noch nicht.
rechten Behandlung vorbei. Es sind ja nicht nur Menschen in der Nähe der Grundsicherung bei der Rentenüberleitung übervorteilt worden.
Zweitens ist die Vermischung der Schicksale von DDR-Rentnerinnen und -Rentnern, jüdischen Kontingentflüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern in keiner Weise sachgerecht. Jede dieser Gruppe hat berechtigte Anliegen, aber ganz unterschiedliche Anspruchsgrundlagen. Es ist nicht gerechtfertigt, dass sie im Härtefallfonds um das zur Verfügung stehende Geld miteinander konkurrieren
Drittens ist diese Vermischung umso problematischer, als die Bundesregierung den Fonds in langen Gesprächen nur mit den ostdeutschen Bundesländern vorbereitet hat. Wenn sich jetzt nur ostdeutsche Länder an einer Stiftung beteiligen, die Zahlungen aber an Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland gehen, ergibt sich eine deutliche Schieflage. Deshalb ist unsere Antwort auf diesen seltsam konstruierten Härtefallfonds, dass wir die Betroffenen in ihrer Forderung nach einem ergänzenden Gerechtigkeitsfonds unterstützen, um die Verzerrungen im Rentensystem zwischen Ost und West auszugleichen.
Ich meine allerdings auch, wir sollten uns weiterhin um die Taube auf dem Dach bemühen, ohne den Spatz in der Hand zu verschmähen. Deshalb enthält unser Alternativantrag den Vorschlag, einen Beitritt des Landes zu der geplanten Stiftung zu prüfen, damit sich die Leistungen für die Anspruchsberechtigten entsprechend erhöhen.
Bemerkung, und zwar zu dem, was Herr Pott gesagt hat. Trotz der beschriebenen Gerechtigkeitslücken war es eine wichtige Leistung, die in der DDR erworbenen Rentenansprüche in bundesdeutsches Recht zu überführen, ohne das System der beitragsfinanzierten Renten zu sprengen. Dieses System wäre jedoch wesentlich robuster, leistungsfähiger und gerechter, wenn alle in die Rentenversicherung einzahlen würden, also auch Beamtinnen und Beamte, Selbstständige, Unternehmerinnen, Unternehmer, Ministerinnen und Minister und natürlich auch wir Abgeordnete.
Mit einer umfassenden solidarisch finanzierten Rente müssten wir uns um das Rentenniveau von morgen weniger Gedanken machen. Das gehört zum Konzept einer Bürgerversicherung, die wir mittelfristig anpacken müssen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen. - Frau Hohmann hätte die Möglichkeit - - Sie verzichtet. Dann sind wir an der Stelle durch.
Wir stimmen nun über den Antrag in der Drs. 8/1976 ab. Wer dem Ursprungsantrag seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfrak- tionen. Wer enthält sich der Stimme? - Die AfDFraktion.
Jetzt kommen wir zum Alternativantrag in der Drs. 8/2007. Wer möchte die Alternative und stimmt dieser zu?