(Zuruf von der AfD: Keine Lust! - Hannes Loth, AfD: Wenn es nicht reicht, dann komme ich nach vorn! - Vizepräsident Wulf Gallert er- hebt sich von seinem Platz)
- Dann nehmen wir jetzt einen anderen Wechsel vor. Ich als Präsident organisiere dann den neuen Wechsel.
Einbringerin für die Landesregierung ist die Ministerin Frau Hüskens. - Frau Hüskens, Sie haben das Wort. Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf soll dem gestiegenen Bedarf nach mobilen Datennetzen besser begegnet werden als bisher und der Ausbau des 5-G-Netzes erleichtert werden. Das ist, glaube ich, ein Ziel, das wir alle teilen.
Dafür sieht der Gesetzentwurf Änderungen in der Bauordnung unseres Landes und im Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt vor. Ausgangspunkt des Gesetzgebungsverfahrens war die 7. Mobilfunkkonferenz des Bundes mit den Mobilfunkanbietern, in deren Rahmen die Regelungen der Bauordnung der Länder diskutiert wurde und die Mobilfunkanbieter und Mobilfunkbetreiber vorgetragen haben, was aus ihrer Sicht zur Erleichterung des Mobilfunkausbaus beitragen würde.
Die Auswertung hat gezeigt, dass Sachsen-Anhalt in diesem Bereich gut aufgestellt ist und einige Regelungen, die gefordert wurden, bei uns schon gelten. Die übrigen Vorschläge wurden fachlich bewertet und die Ergebnisse in den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht.
erstens die Abschaffung der Abstands- flächen für Antennen einschließlich Masten und zugehöriger Versorgungseinrichtungen mit einem Bruttorauminhalt von bis zu 10 m³ im Außenbereich - die Anlagen dürfen im Außenbereich an die Grundstücksgrenze rücken; Baulasten sind nicht mehr nötig -,
zweitens die Anhebung der Höhe bei der vertragsfreien Errichtung von Antennen einschließlich Masten auf Gebäuden auf 15 m - vorher waren es 10 m -,
drittens die Anhebung der Höhe bei der verfahrensfreien Errichtung von frei stehenden Antennen einschließlich Masten auf 10 m - vorher waren es 15 m im Außenbereich -,
viertens soll die Errichtung von ortsveränderlichen Antennen einschließlich deren Masten und zugehörige Versorgungseinheiten mit einem Bruttorauminhalt von bis zu 10 m³ im Außenbereich bis zu einer Dauer von 24 Monaten verfahrensfreigestellt werden. Die Verfahrenserleichterung entsteht vor allen Dingen, weil zu der Errichtung kein Bauantrag erforderlich ist.
Dabei ist aus Gründen der Sicherheit eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Aufstellung und Standsicherheit durch eine sachkundige Person erforderlich. Neben den Anregungen aus der
7. Mobilfunkkonferenz gab es Hinweise, Vorschläge von Kammern und Verbänden, die ebenfalls berücksichtigt wurden.
Neben den Änderungen in der Bauordnung ist zur Erleichterung des Mobilfunkausbaus eine Änderung im Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt vorgesehen. Hierbei geht es um die Vereinheitlichung von bundes- und landesrechtlichen Regelungen. So soll die Errichtung von Mobilfunkmasten und sonstigen funktechnischen Einrichtungen von dem Anbauverbot ausgenommen werden. Das heißt, wir haben an dieser Stelle eine Regelung adaptiert, die im Augenblick bereits im Bereich der Bundesfernstraßen gilt.
Meine Damen und Herren! Dies sind die Änderungen, die Ihnen die Landesregierung vorschlägt, um den Mobilfunkausbau in SachsenAnhalt etwas bürokratieärmer zu machen und damit zu beschleunigen. - Ich danke Ihnen.
Danke für die Einbringung. - Ich sehe hierzu keine Fragen. Dann können wir in die Debatte der Fraktionen einsteigen. Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Als Erster spricht für die AfD-Fraktion der Abg. Herr Korell. - Bitte sehr.
setzentwurf der Landesregierung gibt es aus meiner Sicht nicht allzu viel zu sagen, zu dem Thema des Mobilfunkausbaus an sich dann vielleicht schon eher.
Laut dem Gesetzesentwurf soll durch die Abschaffung von Abstandsflächen für kleinere Masten und Antennenanlagen durch verfahrensfreie Bauvorhaben und durch die Vereinheitlichung von bundes- und landesrechtlichen Regelungen im Straßengesetz der Mobilfunkausbau erleichtert werden. Wir haben es eben von der Ministerin gehört. Davon sollen hauptsächlich das 5-G-Netz und dessen Ausbau profitieren.
Aus unserer Sicht gibt es erst einmal nichts gegen diese Dinge einzuwenden, weshalb ich vorwegnehmen kann, dass wir diesem Gesetzesentwurf zustimmen werden.
Nichtsdestotrotz glauben wir, dass durch diese Anpassungen nicht der ganz große Wurf gelingen wird; den die digitale Infrastruktur vor allem in unserem ländlichen Raum so dringend nötig und verdient hat.
Auf den ersten Blick lesen sich die Änderungen nämlich so, dass sie hauptsächlich Verbesserungen im städtischen Bereich mit sich bringen. Dabei gibt es doch gerade in den Städten unseres Landes mittlerweile kaum noch richtige Probleme bei der Netzabdeckung. In den Dörfern unserer Region sieht es damit zum Teil erheblich anders aus.
Damit Sie mich aber nicht falsch verstehen: Ich will auch nicht behaupten, dass in dem Bereich in den letzten Jahren gar nichts passiert ist. Fortschritte sind hier schon zu erkennen, aber leider eben nicht in einem Tempo, mit dem man wirklich zufrieden sein könnte.
einem Stand von Entwicklungsländern sind, belegen das ja auch immer wieder. Dabei wäre es den Leuten in den abgehängten Regionen völlig egal, ob ihre Daten über 5-G-Netze, LTE oder über den Empfang als technischer Otto-Normalanwender laufen, wenn sie sowieso keinen Vorteil durch das neuere Netz spüren. Sie wären einfach schon froh, wenn Sie überhaupt eine vernünftige und stabile Datenverbindung
Ich gehe mal davon aus, dass auch die meisten hier in diesem Raum das leidige Problem kennen. Man ist bei sich im ländlichen Wahlkreis oder allgemein in Sachsen-Anhalt unterwegs, nutzt die Zeit des Reisens gleichzeitig zum Telefonieren, aber dauernd bricht die Verbindung ab. Ich habe jedenfalls bei uns in der Altmark noch an den gleichen Stellen Verbindungsabbrüche, an denen ich das auch schon vor sieben oder acht Jahren hatte. Eine richtig spürbare Entwicklung ist das also leider nicht.
Ich glaube auch nicht, dass sich dieser Zustand nun dadurch wesentlich ändert, dass die Netzbetreiber ihre Anlagen etwas näher an der Straße bauen dürfen oder Anlagen, die 5 m höher gebaut werden sollen, nun verfahrensfrei werden.
Der Ausbau des Netzes im ländlichen Raum ist für die Netzbetreiber einfach zu unwirtschaftlich. Zur schnelleren Lösung könnte das Stichwort „Nationales Roaming“ beitragen. Das heißt, dass sich die drei Netzbetreiber, die wir im Land haben, gegenseitig ihre Infrastruktur zur Verfügung stellen, damit nicht doppelt oder dreifach ausgebaut werden muss. Die ersten Kooperationen haben hierzu aber glücklicherweise schon begonnen.
Gleichzeitig sollten die Anbieter dann auch bei der nächsten Frequenzvergabe verpflichtet werden, mehr für den ländlichen Raum zu tun und sich nicht nur die Rosinen herauszupicken.
Also: Für jede „Rosine“, die man sozusagen kriegt, sollte man am Ende einmal bereit sein, in den sauren Apfel zu beißen. - Vielen Dank.
Ich sehe auch hierzu keine Fragen. Für die CDUFraktion spricht der Abg. Herr Czekalla. - Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte Sie heute mit einer sehr sachlichen und technischen Rede langweilen. Ich könnte Ihnen erklären, dass das vorliegende Gesetz zur Erleichterung des Mobilfunkausbaus eigentlich wenige, dabei aber wichtige technische Änderungen in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und dem Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt vornimmt.
Ich könnte Ihnen erklären, dass mit der Einführung eines neuen Abs. 10 in § 6 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt künftig Antennen einschließlich deren Masten und zugehörigen Versorgungseinrichtungen mit einem Bruttorauminhalt bis zu 10 m3 im Außenbereich keine Abstandsflächen mehr auslösen sollen.
Zusätzlich könnte ich Ihnen erklären, dass mit der Gesetzesänderung künftig Antennen einschließlich deren Masten auf Gebäuden mit einer Höhe bis zu 15 m statt wie bisher 10 m unter den Tatbestand der Verfahrensfreiheit fallen sollen und daher schneller gebaut werden können.
Sicherheit die ordnungsgemäße Standsicherheit und Aufstellung durch sachkundige Personen, die mindestens über einen qualifizierten Berufsabschluss, ein Studium der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen, in der Tragwerksplanung zu bestätigen ist.
Aber würden uns die Bürgerinnen und Bürger draußen in der Altmark verstehen, die seit Jahrzehnten auf den Mobilfunkausbau warten immer wieder die Reden hören, warum es nicht funktioniert? Ich werde Ihnen keine technischen Details erklären. Ich bitte Sie lediglich um die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales, damit das Gesetz schnellstmöglich auf den Weg gebracht und als Ergebnis das Aufstellen der Funkmasten erleichtert, entbürokratisiert und vor allem vergünstigt wird.
Dieser Gesetzentwurf ist ein Beispiel dafür, dass die Planung und Umsetzung von Infrastrukturvorhaben neu gedacht werden muss. Ein Schwerpunkt des Mobilfunkausbaus muss auf den ländlichen Raum gelegt werden.
Lassen Sie uns die Funklöcher in Sachsen-Anhalt gezielt schließen und 5 G zum Standard sowohl für die Menschen als auch für die Unternehmen im Land werden.