Protokoll der Sitzung vom 26.01.2023

Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren ein. Die Wahlurne wird uns gezeigt. - Die ist sogar leer. Frau Wendt, Sie können den Namensaufruf vornehmen. Die anderen bitte ich um etwas Konzentration, damit man den Aufruf deutlich hören kann.

(Schriftführerin Margret Wendt ruft die Mit- glieder des Landtages namentlich zur Stimm- abgabe auf)

Es geht weiter. Herr Pott. - Herr Henke. - Frau Richter-Airijoki. - Frau Wendt. - Frau Schneider. - Zum Schluss die beiden Privilegierten, Herr Aldag und ich.

Gibt es noch jemanden im Saal, der noch nicht abgestimmt hat, aber dies darf? - Das sehe ich nicht. Dann schließe ich die Wahlhandlung ab. Ich unterbreche die Sitzung. Sie bleiben bitte im Raum. Das ist das übliche Prozedere.

Unterbrechung: 17:36 Uhr.

Wiederbeginn: 17:42 Uhr.

Meine Damen und Herren! Nehmen Sie bitte wieder Platz. Ich kann Ihnen das Ergebnis der Wahl für ein Amt der Vizepräsidenten bekannt geben. Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drs. 8/2137, wurden 91 Stimmzettel abgegeben, davon gültige Stimmzettel: 91. Ungültige: keine; logisch. Für den Wahlvorschlag stimmten 32 Abgeordnete. Gegen den Wahlvorschlag stimmten 58 Mitglieder des Landtages. Stimmenthaltungen: eine. Ich stelle fest, meine Damen und Herren, dass Herr Hagen Kohl, Mitglied des Landtages, die Mehrheit der Stimmen nicht auf sich vereint hat. Damit ist der Tagesordnungspunkt 6 erledigt. - Danke.

Wir wechseln wieder in der Sitzungsleitung.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes

Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 8/1841

(Erste Beratung in der 31. Sitzung des Landtages am 13.12.2022)

Es ist vereinbart worden, dazu keine Debatte zu führen. Aber hier ist notiert worden, dass die Fraktion der AfD doch Redebedarf hat. Herr Scharfenort wird jetzt zum Rednerpult

schreiten. Er hat die Möglichkeit, drei Minuten zu dem Thema zu sprechen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Das Schweigen im Walde oder still ruht der See? - Still ruht der See, wenn es um den von uns eingebrachten Gesetzesentwurf geht.

(Lachen)

Leider bedeutet Ihr Schweigen zu diesem Thema keine Zustimmung; denn dann wäre ein großer Schritt zur Sicherheit des Finanzhaushaltes der Gemeinden erreicht. Sie aber haben das Schweigen bewusst gewählt, um nicht im Plenum darüber sprechen und schließlich darüber entscheiden zu müssen.

Zum zweiten Mal soll mein Gesetzentwurf ohne Debatte durchgeschleust werden, um bei dieser wichtigen Sache die Diskussion abzuwürgen. Ich hätte aber gern Ihre Meinung dazu gehört - aber nicht nur ich, sondern auch der Bürger, der mit seinen Steuern das Gemeinwesen finanziert. Er hat ein Recht darauf zu erfahren, wie seine gewählten Parteien dazu stehen. Der Bürger will hören, warum es kein eigenes Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes geben soll. Er will es wissen.

Sie können sicher sein, ich gehe mit meinem Anliegen, mit meinem Gesetzentwurf nicht an einen ruhigen Ort, der zum Schweigen und zum Innehalten einlädt; denn in der heutigen Stille wird das reifen, was ich laut gesät habe, um den Landesrechnungshof die Möglichkeit zu geben, Gemeinden mit einer Einwohnerzahl unter 25 000 Einwohner ohne Anlass zu prüfen.

Sagen Sie nicht: Das bringt eh nichts. Wir haben gesehen, was es bei der Gemeinde Sülzetal gebracht hat. Das Chaos war unvorstellbar. Das wissen Sie alle. Jetzt wird dort aufgeräumt. Ich weiß, das gefällt vor allem so manchen SPD-Genossen nicht. Aber mit einer Änderung des Gesetzes besteht die Möglichkeit, Ordnung in das Finanzwesen der Gemeinden zu bringen und Steuergeldverschwendung zu vermeiden.

Der Steuerzahler wäre dankbar, wenn Ordnung in den Staatshaushalt gebracht wird. Ihr Schweigen ist eindeutig und wird konstruktive Pläne im Landtag nicht fördern, sondern behindern. Die Demokratie ist auf eine Verhandlung, auf ein Nachgeben und auf einen Kompromiss ausgerichtet. Aber selbst davon höre ich nichts.

Sollten das Schweigen und das Verschieben im Plenum weitergehen, dann wird sich der Bürger, der Steuerzahler das nicht gefallen lassen. Er hat einen Anspruch darauf, dass seine Steuergelder sparsam und sachgerecht verwendet werden. Ich werde daher die Bürger auffordern, sich beim Landesrechnungshof zu melden, um auf Missstände in den Gemeinden aufmerksam zu machen. Hierzu gibt es extra eine Internetseite, auf der der Bürger dem Landesrechnungshof Missstände mitteilen

kann. Wir werden also sehen.

Mein Resümee für heute, frei nach Goethe:

Im Plenum ist Ruh. Bei all den Parlamentariern spürst du kaum ein Interesse. Warte nur, balde, dann weißt es auch du: Die AfD im Landtag gibt keine Ruh!

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD - Dr. Falko Grube, SPD: Bitte nächstes Mal das Metrum einhalten!)

Vielen Dank, Herr Scharfenort. - Wir treten unmittelbar in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 8/1841 ein.

Abstimmung

Wir stimmen zunächst über die selbstständigen Bestimmungen ab. Wer den selbstständigen Bestimmungen seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die übrigen Fraktionen. Damit ist das abgelehnt worden.

Wer stimmt der Gesetzesüberschrift zu? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen die Gesetzesüberschrift? - Das sind die übrigen Fraktionen. Damit ist auch das abgelehnt worden.

Jetzt wird über das Gesetz in seiner Gesamtheit abgestimmt. Wer ist dafür? - Die AfD-Fraktion? Wer ist dagegen? - Das sind die übrigen Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt 12 ist beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 13

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Beantwortung von Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen

durch die berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zur Änderung weiterer Vorschriften

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1660

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz - Drs. 8/2113

(Erste Beratung in der 27. Sitzung des Landtages am 12.10.2022)

Berichterstatter ist der Abg. Herr Hecht. - Herr Hecht, bitte schön.

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 27. Sitzung des Landtages am 12. Oktober 2022 an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz zur Beratung überwiesen. Die Ziele des Gesetzentwurfes sind unter anderem die Verbesserung des Schutzes der Gerichtsvollzieher im Land vor Gewalt, die Aufnahme der Ermächtigung für Auskunftsersuchen von Gerichtsvollziehern in die Gesetze zur Datenerhebung und zur Datenübermittlung sowie die Einräumung eines Fragerechts bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen für Vollstreckungsbehörden hinsichtlich des aktuellen Arbeitgebers und des Aufenthaltsortes des Schuldners.

Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz führte in der 11. Sitzung am 23. November 2022 eine erste Beratung des Gesetzentwurfes durch und stellte die zügige Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag in Aussicht. Die zweite und abschließende Beratung fand in der Sitzung am

11. Januar 2023 statt. Als Beratungsgrundlage lagen dem Ausschuss in einer Synopse die zwischen dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz sowie dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmten Änderungsempfehlungen vor. Diese hat sich der Ausschuss zu eigen gemacht und empfahl mit sieben Jastimmen bei zwei Stimmenthaltungen die Annahme des Gesetzesentwurfs in der geänderten Fassung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz bitte ich um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drs. 8/2113. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Hecht, für die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz. - Wir kommen zum Abstimmungsverfahren.

Abstimmung

Auch hierbei werden wir zunächst über die selbstständigen Bestimmungen abstimmen, und zwar in der Gesamtheit, es sei denn, es erhebt sich dagegen Widerspruch. - Das ist nicht der Fall. Wer den selbstständigen Bestimmungen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Ohne Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? - Der Stimme enthalten sich die AfD-Fraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE.