Protokoll der Sitzung vom 26.01.2023

Auch hierbei werden wir zunächst über die selbstständigen Bestimmungen abstimmen, und zwar in der Gesamtheit, es sei denn, es erhebt sich dagegen Widerspruch. - Das ist nicht der Fall. Wer den selbstständigen Bestimmungen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Ohne Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? - Der Stimme enthalten sich die AfD-Fraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE.

Wer den Artikelüberschriften zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die

Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? - Keine. Wer enthält sich der Stimme? - Die AfD-Fraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift „Gesetz über die Beantwortung von Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen durch die berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zur Änderung weiterer Vorschriften“. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die AfD-Fraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE.

Dann kommen wir zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer ist dafür? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die AfD-Fraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 13 ist beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 14

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1566

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/2129

(Erste Beratung in der 25. Sitzung des Landtages am 07.09.2022)

Aus dem Ausschuss wird der Abg. Herr Matthias Büttner, Staßfurt, berichten.

(Zuruf von der AfD: Nicht da! - Weiterer Zuruf von der AfD: Nicht anwesend! - Weiterer Zu- ruf: Das kann doch nicht sein!)

- Nicht anwesend. Einer muss aber berichten.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Das ist nicht das erste Mal! - Weiterer Zuruf: Haben wir die Berichterstattung da? - Weitere Zurufe)

- Es wird der stellvertretende Ausschussvorsitzende Herr Tobias Krull berichten. - Herr Krull, bitte schön.

(Beifall bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf in der Drs. 8/1566 wurde von der Landesregierung in der 25. Sitzung des Landtages am 7. September 2022 eingebracht und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales beteiligt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Anpassungen der Anforderungen an das Nutzerkonto und entsprechender datenschutzrechtlicher Bestimmungen an das geänderte Onlinezugangsgesetz, OZG, erfolgen. Ferner sollen weitere Möglichkeiten zur Eröffnung eines zusätzlichen sicheren elektronischen Zugangs durch Stellen der Landesverwaltung geschaffen werden. Außerdem soll die Umsetzungsfrist verlängert werden.

Erstmals befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 13. Sitzung am 22. September 2022 mit dem Gesetzentwurf. Der Ausschuss bat die Landesregierung, ihm im Rahmen der von der Landesregierung durchgeführten Anhörung eingegangenen Stellungnahmen zu übermitteln.

In Vorbereitung auf die nächste Ausschussberatung zu diesem Gesetzentwurf verständigten sich die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen darauf, den Städte- und Gemeindebund sowie den Landkreistag Sachsen-Anhalt einzuladen, um ihnen die vorgesehene Beteiligung gemäß § 86a der Geschäftsordnung des Landtages zu ermöglichen. Diese Beratung fand in der 15. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 1. Dezember 2022 statt. Neben den von der Landesregierung erbetenen Stellungnahmen lagen dem Ausschuss die einvernehmlich mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmten Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie eine gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände vor.

In der Sitzung erachtete der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände die durch den Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen als sinnvoll. Er warb jedoch erneut dafür, die Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen und die Regelung des § 3 Abs. 4 des E-GovernmentGesetzes mit finanziellen Mitteln zu untersetzen.

Nach dem Abschluss der Beratung verabschiedete der Ausschuss für Inneres und Sport unter Berücksichtigung der Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes die vorläufige Beschlussempfehlung mit 10 : 0 : 3 Stimmen und empfahl dem mitberatenden Ausschuss die Annahme des entsprechend geänderten Gesetzentwurfes.

Der mitberatende Ausschuss für Infrastruktur und Digitales befasste sich in der 14. Sitzung am 9. Dezember 2022 mit dem Gesetzentwurf. Im Ergebnis seiner Beratung schloss er sich mit 10 : 0 : 3 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Zur abschließenden Ausschussberatung war der Gesetzentwurf Gegenstand der 16. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 12. Januar 2023. In dieser bestätigte der Ausschuss mit 9 : 0 : 3 Stimmen seine vorläufige Beschlussempfehlung ohne weitere Änderung als die Ihnen in der Drs. 8/2129 vorliegende Beschlussempfehlung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratungen in den Ausschüssen für Inneres und Sport sowie für Infrastruktur und Digitales bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Krull, dass Sie so unkompliziert eingesprungen sind. Es gilt nach wie vor das Prinzip der Mündlichkeit. Deshalb sind wir darauf angewiesen, dass hier eine solche Berichterstattung vorgenommen wird.

Wir kommen zum Abstimmungsverfahren.

Abstimmung

Es wird zunächst über die selbstständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit abgestimmt. Es sei denn, es gibt Gegenrede? - Es gibt keine. Wer stimmt den selbstständigen Bestimmungen zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und

die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Niemand. - Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Da- mit sind die selbstständigen Bestimmungen beschlossen worden.

Wer der Gesetzesüberschrift „Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Sachsen- Anhalt“ zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.

Es folgt die Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? - Keine. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist auch dieses Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 14 ist beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 15

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften

aufgrund der Änderung der Zivilprozessordnung und weiterer Vorschriften

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1567

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/2130

(Erste Beratung in der 25. Sitzung des Landtages am 07.09.2022)

Bericht erstatten wird dem Landtag der Abg. Herr Borgwardt. - Herr Borgwardt, bitte schön.

(Guido Kosmehl, FDP: Oh!)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften aufgrund der Änderung der Zivilprozessordnung und weiterer Vorschriften wurde hier im Hohen Haus in der 25. Sitzung am 7. September 2022 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz beteiligt.

Mit dem Gesetzentwurf sollen im Interesse der Rechtsvereinheitlichung zwischenzeitliche Änderungen der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung nachvollzogen werden, soweit sie auf die Verwaltungsvollstreckung übertragbar erscheinen. Ferner sollen auch im Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt aktuelle Rechtsentwicklungen nachvollzogen werden.

Der federführende Ausschuss für Inneres und Sport verständigte sich in der 13. Sitzung am 22. September 2022 zu dem beabsichtigten Beratungsverfahren und bat um Übersendung der Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren der Landesregierung.

Im Vorfeld der nächsten Ausschussberatung zu diesem Gesetzentwurf, welche im Rahmen der 15. Sitzung am 1. Dezember 2022 erfolgte, vereinbarten die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen, die kommunalen Spitzenverbände einzuladen, um ihnen die nach § 86a der Geschäftsordnung vorgesehene Beteiligung zu ermöglichen.

Zu dieser Beratung lagen dem Ausschuss die erbetenen Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren der Landesregierung, eine Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände, die einvernehmlich mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmten Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor.

In der Sitzung bekräftigte die Vertreterin der kommunalen Spitzenverbände die bereits zu- vor abgegebene schriftliche Stellungnahme. Demnach würden die geplanten Änderungen mit einer Ausnahme begrüßt werden. Die Ausnahme bezog sich auf § 22b des Verwaltungsverfahrensgesetzes, das darin geregelte abgestufte Verfahren und die damit angenommene Verlangsamung des Vollstreckungsverfahrens.