Protokoll der Sitzung vom 26.01.2023

In der Sitzung bekräftigte die Vertreterin der kommunalen Spitzenverbände die bereits zu- vor abgegebene schriftliche Stellungnahme. Demnach würden die geplanten Änderungen mit einer Ausnahme begrüßt werden. Die Ausnahme bezog sich auf § 22b des Verwaltungsverfahrensgesetzes, das darin geregelte abgestufte Verfahren und die damit angenommene Verlangsamung des Vollstreckungsverfahrens.

Die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP begründeten ihren Änderungsantrag und die damit verbundene Anpassung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit einer Anregung aus der kommunalen Ebene und wollen damit Problemen bei der Kostenumlegung nach erfolgten Ersatzvornahmen begegnen.

Für das folgende Abstimmungsverfahren

machte sich der Ausschuss die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu eigen. Der zuvor beschriebene Änderungsantrag der regierungstragenden

Fraktionen wurde mit 10 : 0 : 3 Stimmen angenommen. Abschließend wurde die vorläufige Beschlussempfehlung ebenfalls mit 10 : 0 : 3 Stimmen verabschiedet und dem mitberatenden Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz die Annahme des entsprechend geänderten Gesetzentwurfes empfohlen.

Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz behandelte den Gesetzentwurf in der 13. Sitzung am 11. Januar 2023 und schloss sich mit 7 : 0 : 3 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses an.

Abschließend befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 16. Sitzung am 12. Januar dieses Jahres mit dem Gesetzentwurf und bestätigte seine vorläufige Beschlussempfehlung mit 9 : 0 : 3 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratungen in den Ausschüssen für Inneres und Sport sowie für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz wurde die Ihnen in der Drs. 8/2130 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet. Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Borgwardt. - Auch hierzu treten wir direkt in das Abstimmungsverfahren ein.

Abstimmung

Wir beginnen mit der Abstimmung über die selbstständigen Bestimmungen. Ich setze Ihr Einverständnis voraus. - Wer stimmt den selbstständigen Bestimmungen in der vom Ausschuss verabschiedeten Fassung zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. - Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die

Fraktionen der AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.

Wer den Artikelüberschriften zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen.

Wer der Gesetzesüberschrift „Gesetzes zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher

Vorschriften aufgrund der Änderung der Zivilprozessordnung und weiterer Vorschriften“ zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei der AfD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE.

Es folgt die Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die übrigen Fraktionen. Damit ist auch dieses Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 15 ist beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 16

Erste Beratung

a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des

Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt und des Kommunalverfassungsgesetzes

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs.

8/2072

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/2163

b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des

Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 8/2127

Einbringen wird den Gesetzentwurf der Landesregierung die Ministerin Frau Dr. Zieschang. Den Gesetzentwurf zu Punkt b) wird danach Herr Lizureck einbringen. - Frau Dr. Zieschang, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Auswertung der letzten Kommunalwahlen im Jahr 2019 hat einen punktuellen Änderungsbedarf beim Kommunalwahlrecht ergeben. Daher soll mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf das Kommunalwahlgesetz auf der Grundlage der Erfahrungen der kommunalen Praxis optimiert werden.

Dies erfolgt in Vorbereitung der nächsten allgemeinen, also landesweiten, Kommunalwahlen im Mai und Juni des nächsten Jahres. Hierfür sind Änderungsvorschläge in enger Abstimmung mit Kreiswahlleitern erarbeitet worden. Auch die kommunalen Spitzenverbände und der Landesbehindertenbeauftragte wurden

einbezogen. Inhaltlich wird mit dem Gesetzentwurf an dem bestehenden Kommunalwahlsystem festgehalten. Dieses hat sich bewährt.

Ein wesentlicher Teil der Änderungen besteht darin, den Anwendungsbereich der geltenden

Regelungen zu erweitern. Zudem werden bestehende Normen präzisiert bzw. sprachlich und gesetzlich klargestellt. Dies dient der Verbesserung der Abläufe bei der Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen und der Anpassung an wahlpraktische Bedürfnisse. Verschiedene Änderungen sollen zudem dazu beitragen, dass Wahlverfahren einfacher und effizienter gestaltet werden.

Hierunter fällt z. B., dass das bisherige Verfahren zur Feststellung der Parteieigenschaft vereinfacht werden soll. Wahlanzeigen sollen künftig nur noch erforderlich sein, wenn Parteien weder zur letzten Landtagswahl noch zur letzten Bundestagswahl angetreten sind. Damit entfällt die bisherige Doppelprüfung binnen einer Wahlperiode bei Parteien, die zwar zur Wahl angetreten, aber nicht im Landtag oder im Bundestag vertreten sind. Zudem wird klargestellt, dass bei Stichwahlen ein erneutes Zulassungsverfahren für die beiden verbleibenden Bewerber der Stichwahl nicht erforderlich ist, da diese bereits für die Hauptwahl zugelassen waren.

Bei Direktwahlen werden die Stichtage vorverlegt und an die Fristen für Vertretungswahlen angeglichen. Aufgrund der Entzerrung der bisherigen Terminketten soll Bewerberinnen und Bewerbern nicht nur mehr Zeit gewährt werden, um die nötigen Unterlagen einzureichen oder notwendige Unterstützungsunterschriften zu sammeln; auch die Organisatoren der Kommunalwahlen sollen so mehr Zeit bekommen, um die Stimmzettel zu drucken und die Ausübung der Briefwahlen vorzubereiten. Damit wird auch darauf reagiert, dass der Anteil der Briefwähler zurückliegend gestiegen ist.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Um eine fristgemäße Wahlvorbereitung der im Jahr 2024 landesweit stattfindenden Kommunalwahlen zu gewährleisten, bitte ich darum,

den vorliegenden Gesetzentwurf zur Ausschussberatung zu überweisen. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Dr. Zieschang. Ich sehe keine Fragen oder Interventionen. - Deswegen bitte ich gleich Herrn Lizureck, den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion in den Landtag einzubringen.

Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits im Plenum im Oktober 2021 haben wir unser Anliegen, die Briefwahl sicherer und transparenter zu machen, beantragt. Wir verleihen diesem Anliegen nun mit unserem neuen Gesetzentwurf nochmals Nachdruck.

Wir glauben nämlich, dass wir der Demokratie einen guten Dienst erweisen, wenn wir das Vertrauen der Bürger in die Sicherheit der Wahl stärken. Wir diskreditieren die Briefwahl nicht, wie Ministerin Zieschang im Plenum im Oktober 2021 behauptet hat. Nein, ganz im Gegenteil: Wir wollen das erschütterte Vertrauen der Bürger in die Korrektheit der Wahl stärken. Ja, wir wollen sie zurückgewinnen; denn nach einer Insa-Umfrage vom August 2021 glaubt fast jeder fünfte Wahlberechtigte, dass Wahlen manipuliert werden, und das bei einer Terminsetzung dieser Umfrage vor der Bundestagswahl mit ihren eklatanten Fehlern.

Suchen wir also nach den Ursachen für diese Manipulationsvorwürfe, stellen wir fest, dass das mit der Berichterstattung über Wahlen in den USA zusammenhängen könnte, aber ganz sicher auch mit Wahlbetrug bei uns im Land.

Die Vorgänge in Stendal sind hier im Haus genug erörtert worden. Ich gehe nicht weiter darauf ein. Das, was sich jedoch im Jahr 2021 bei der Bundestagswahl und der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus abgespielt hat, stellt auch Stendal weit in den Schatten. Die Vorgänge in Berlin machen unseren Gesetzentwurf aktueller denn je. Wir als Gesetzgeber haben allen Grund, aus diesem Flurschaden für den Parlamentarismus Konsequenzen zu ziehen, zumal schon jetzt feststeht, dass in Berlin wegen unrichtiger Stimmzettel Hunderte, ja, vielleicht sogar mehrere Tausend Brief- und Frühwahlstimmen ungültig sind - und das bei einer von der OSZE aus guten Gründen offiziell beobachteten Wahl. Ich denke, schlimmer kann man sich nicht blamieren.

Wenn sich diese ungültigen Stimmen im Nachgang im Wahlprüfungsverfahren als mandatsrelevant erweisen, dann kann am besten gleich ein neuer Wahltermin festgelegt werden - traurig. In diesem Zusammenhang frage ich mich: Versteckt sich in diesem Fall bewusste Sabotage aus Machtkalkül hinter der schein- heiligen Maske der Unfähigkeit?

(Juliane Kleemann, SPD, lacht)

Aber es betrifft nicht nur die Briefwahl, sondern auch die Stimmabgabe in Wahllokalen. Wir fordern, dass alle Wahlurnen zwingend amtlich versiegelt werden. Bisher mussten die Wahlurnen lediglich verschließbar sein, also nicht einmal tatsächlich verschlossen. Der Sinn erschließt sich mir nicht. Ein Schloss muss also nur vorhanden sein. Ich selbst habe bei der Kommunalwahl 2019 in Stendal in einem Wahllokal Wahlurnen gesehen, die zwar versiegelt waren, jedoch befanden sich die Siegel an der Scharnierseite. Man konnte die Wahlurne also öffnen, ohne das Siegel zu beschädigen. Ich denke, diese Regelungslücke ist nicht nur fahr-

lässig, sie ist geradezu eine Einladung zur Manipulation. Es wundert mich, dass Sie als Landesregierung hierzu nicht aus freien Stücken gesetzgeberisch tätig geworden sind.

Wir wollen die Versiegelung öffentlich machen, damit alle, die dies wünschen, die Chance haben, vor der Versiegelung einen Blick in die leere Wahlurne zu werfen,

(Zuruf von Hendrik Lange, DIE LINKE)

die dann bis zum Beginn der Auszählung am Wahltag verschlossen und versiegelt bleibt.

Eine kleine Erläuterung dazu: Ganz praktisch wollen wir eine mit dem kleinen Dienstsiegel der Gemeinden gestempelte Papierstreifenlösung. Wir halten es für geboten, dass der Eingang und die Verwahrung der bei den Wahlämtern mit Beginn der Briefwahl eingehenden Wahlbriefe gesetzlich geregelt und vereinheitlicht wird. Wir wollen eine tägliche zahlen- mäßige Dokumentation der eingegangenen Wahlbriefe zum besseren Abgleich und ihre Verwahrung in einem verschlossenen Raum in den Verwaltungen, zu dem auch jeder Zugang dokumentiert werden muss.