Bei Impfnebenwirkungen sind es andere Mechanismen. Und: Impfen reduziert das Risiko, an Long Covid zu erkranken.
Die Weltgesundheitsorganisation hat bereits in den 80er-Jahren auf die sogenannten FatigueErkrankungen wie bspw. ME/CFS hingewiesen, zu denen es natürlich viele Parallelen gibt. Durch Long Covid haben Wissenschaft und Politik einen Impuls bekommen, dass endlich die Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um den Betroffenen zu helfen. Die Aufklärungskampagne und die Ankündigung der zusätzlichen Forschungsgelder durch das Bundesgesundheitsministerium, die angekündigte Info-Hotline oder die Long-Covid-Webseite der BZgA sind Schritte in die richtige Richtung.
Eine dringende Aufgabe liegt darin, die allgemeine Gesundheitskompetenz und die Sensibilität für diese Thematik zu stärken, und zwar nicht nur bei den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch bei der Ärzteschaft, im Kurwesen und bei den Therapieangeboten.
Ein großes Lob und ein dickes Dankeschön gebühren den Selbsthilfegruppen in SachsenAnhalt. Sie können und müssen Unterstützung aus der Politik erhalten. Gerade Sachsen-Anhalt, so meinen mehrere Experten auf diesem Gebiet, ist prädestiniert für eine Reha bei
Long Covid oder Fatigue. Frau Grimm-Benne erwähnte unter anderem Bad Schmiedeberg. Davon könnte ich viel berichten; dafür ist aber leider keine Zeit.
Die heutige Debatte und die vorliegende Beschlussempfehlung stellen einige wichtige Konzepte in den Mittelpunkt: belastbare Gesundheitssysteme, die Bedeutung der nationalen und der internationalen Forschungsgemeinschaft und die Verzahnung von Politik und Wissenschaft.
Wer dieser seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Eine zögerliche, aber letztlich positive Reaktion bei der Koalition. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind DIE LINKE, GRÜNE und AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden und wir schließen den Tagesordnungspunkt 18.
Bevor wir mit dem nächsten Tagesordnungspunkt beginnen: Ich habe die vorsichtige An- sage erhalten, dass auch der Tagesordnungspunkt 27 vorgezogen werden soll. - Da ich keinen Protest höre, gehe ich davon aus, dass das wirklich so ist. Wir kommen jetzt zu
Die Berichterstattung übernimmt das Mitglied des Landtages Matthias Büttner (Staßfurt). - Herr Büttner, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/1021 hat der Landtag in der 18. Sitzung am 28. April 2022 zur Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Ziel der Antragsteller war es, die Landesregierung mit Modellprojekten zur Implementierung von Fahrradstaffeln - zuerst in Halle und später in Magdeburg - zu beauftragen. Diese sollten der Verkehrssicherung und der Erprobung
weiterer Einsatzfelder dienen. Ferner sollte eine externe Evaluation des Modellversuchs erfolgen und die Erfahrungen der Modellversuche aus Niedersachsen sollten Berücksichtigung finden.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 10. Sitzung am 5. Mai 2022 mit dem Antrag und verständigte sich darauf, in der Septembersitzung eine mündliche Anhörung durchzuführen.
Der Einladung zu der 13. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 22. September 2022 folgten die Gewerkschaft der Polizei, die Deutsche Polizeigewerkschaft, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club, das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, die Polizei Berlin, die Landesverkehrswacht Sachsen-Anhalt und die Unfallforschung der Versicherer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Ferner lag dem Ausschuss eine schriftliche Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt vor. Im Anschluss an die umfangreiche Anhörung kam der Ausschuss überein, zunächst das Protokoll über diese abzuwarten und dann eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten.
Die entsprechende Niederschrift stand vor der 15. Sitzung des Ausschusses am 1. Dezember 2022 zur Verfügung, jedoch verständigten sich die innenpolitischen Sprecher bei der Festlegung der Tagesordnung für diese Sitzung darauf, die beabsichtigte Auswertung der Anhörung erst in der Januarsitzung 2023 durchzuführen.
Im Vorfeld dieser Sitzung reichten die regierungstragenden Fraktionen den Entwurf einer Beschlussempfehlung an den Landtag als Beschlussvorschlag ein, sodass sich der Ausschuss
für Inneres und Sport im Rahmen der 16. Sitzung am 12. Januar 2023 auf dieser Grundlage erneut mit dem Antrag befassen konnte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Abschluss der Beratung wurde der Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP zur Abstimmung gestellt und fand mit 10 : 3 : 0 Stimmen die Mehrheit. Er liegt Ihnen als Beschlussempfehlung in der Drs. 8/2128 vor. Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Dass Fahrräder ein probates Einsatzmittel in der Landespolizei sind, war und ist unstrittig. Daher werden Fahrräder schon heute eingesetzt.
Bereits im April des letzten Jahres habe ich hier im Landtag betont, dass allein die Regionalbereichsbeamtinnen und -beamten im Land über mehr als 120 Fahrräder verfügen.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Wie viele Kilo- meter sind sie im letzten Jahr gefahren, Frau Ministerin?)
Zudem habe ich die Anschaffung von ca. 50 Pedelecs für die Regionalbereichsbeamten angekündigt. Diese sind zwischenzeitlich beschafft worden und werden nebst entsprechender Ausrüstung und Ausstattung im März dieses Jahres an die Polizeiinspektionen ausgeliefert.
Von der Nutzung von Fahrrädern im Polizeialltag zu trennen ist Frage, ob mit einer Fahrradstaffel eine gesonderte Organisationseinheit geschaffen werden sollte. Heute wie bereits im April letzten Jahres sage ich, dass die Einrichtung einer Fahrradstaffel nur Sinn hat, wenn diese mit zusätzlichem Personal ausgestattet wird. Schließlich kann ich mit keiner Fahrradstaffel die notwendigen Streifenwagen in den einzelnen Streifenbereichen ersetzen. Das gilt sowohl für die Landkreise als auch für die kreisfreien Städte; denn auch in den Städten bin ich auf jeden Fall bei der Verwendung von Sondersignalen mit dem Streifenwagen schneller am Ziel, und nur im Streifenwagen kann ich befördern, wer in polizeilichen Gewahrsam genommen werden muss.
Mit Blick auf die schon heute bestehende Einsatzbelastung der Kolleginnen und Kollegen in allen Organisationseinheiten kann ich nicht einzelne Kolleginnen und Kollegen für die Schaffung einer neuen Organisationseinheit Fahrradstaffel von ihren jetzigen Aufgaben entbinden. Daher ist es absolut richtig, dass bei der Erreichung einer personellen Stärke von mindestens 7 000 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten die Auseinandersetzung mit der Schaffung einer Fahrradstaffel erneut erfolgt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich der Ausschuss für Inneres und Sport in diesem Saal sehr intensiv mit der Frage der Fahrradstaffeln und auch des Einsatzmittels Fahrrad im Allgemeinen befasst. Wir konnten, glaube ich, aus den praktischen Erfahrungen und dem Sachverstand anderer Bundesländer eine ganze Menge an Erkenntnissen gewinnen. Wir handeln aber mit begrenzten Ressourcen. Deswegen ist es folgerichtig, dass wir sagen: Ja, die Einrichtung einer Fahrradstreife ist ein erstrebenswertes Ziel, aber wir brauchen auch das entsprechende Personal, um eine solche eigene Organisationseinheit vorzuhalten.
Deswegen die Ankündigung der Koalitionsfraktionen: Wenn wir die Zahl von 7 000 aktiven Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten erreichen, dann setzen wir uns ernsthaft mit der Bildung einer solchen eigenen Organisationseinheit - genau genommen werden es mehrere Organisationseinheiten sein - in der Polizei Sachsen-Anhalts auseinander. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Die Lage ist eigentlich übersichtlich, und die Anhörung untermauerte sehr
klar, was jeder, der sich damit beschäftigt hat, vorher schon wusste: Fahrradstaffeln leisten einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Sicherheit, insbesondere im Bereich der Verkehrssicherheit. Dies ist durch zahlreiche Erfahrungsberichte gut belegt und empirisch, z. B. durch die Unfallforschung der Versicherer, untermauert.
Das beobachtete Fehlverhalten von und gegenüber Radfahrenden sank erheblich. Die Zahl der Ordnungswidrigkeiten gegenüber und von Radfahrenden, die ahndbar wurden, stieg. In Bereichen mit signifikantem Radunfallgeschehen sank die Zahl der Unfälle mit Personenschaden um 75 %, ging die Zahl der schweren Unfälle um 45 % und die Zahl der durch Radfahrende verursachten Unfälle um 54 % zurück. Mehr muss man doch eigentlich nicht wissen, um zu sehen, dass Fahrradstaffeln im städtischen Bereich eine sinnvolle, zeitgemäße und die Sicherheit erhöhende Ergänzung sind.