Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag greift ein sehr emotionales Thema auf. Das hat man in der Debatte schon gemerkt. Ich glaube und bin fest davon überzeugt, dass sich keine Frau in diesem Land leichtsinnig dazu entscheidet, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, sondern sich durchaus der Verantwortung bewusst ist und das sehr gut durchdenkt. Deshalb ist es richtig gewesen, dass auf der Bundesebene der § 219a abgeschafft wurde, was den Zugang zu diesen Informationen erleichtert
Insgesamt wurde schon vieles gesagt. Ich möchte noch kurz auf einige Dinge eingehen. Die Bundesärztekammer hat bereits eine Karte über Ärzte und Kliniken, die Abbrüche durchführen. Ich glaube, es ist prinzipiell richtig, dass sich die Betroffenen dort informieren können. Ich finde es im Übrigen auch gut, dass wir die Schwangerschaftsberatungsstellen
haben. Diese leisten eine sehr wichtige Arbeit und sind ein wichtiger Anlaufpunkt für die Betroffenen. Wir werden uns mit Sicherheit noch einmal darüber unterhalten, wie gut sie finanziert sind. Von der Ministerin wurde schon viel dazu gesagt, dass das regelmäßig evaluiert wird. Das ist der richtige Weg.
Aber wir werden diesen Antrag überweisen. Kollege Redlich hat es schon gesagt. Ich glaube, es ist gut, wenn wir uns des Themas mit der notwendigen Ernsthaftigkeit annehmen und darüber im Ausschuss diskutieren. Dafür ist es zu wichtig und zu emotional und betrifft zu viele Menschen. Dafür sollten wir uns die Zeit nehmen, und deshalb werden wir den Antrag überweisen. - Vielen Dank.
Danke schön. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Zugang zu reproduktiven Rechten und Gesundheitsleistungen ist in Deutschland nicht flächendeckend gesichert. Gute Aufklärung und frei zugängliche und sichere Verhütung können die Anzahl ungewollter Schwangerschaften reduzieren. Dennoch wird es immer ungewollte Schwangerschaften geben. Lebenssituationen ändern sich, Verhütungsmittel versagen und Sexualität ist nicht immer voll kontrollierbar.
durchführen, keine Neupatientinnen aufnehmen können oder vor dem Eingriff ein Pflichtberatungsgespräch und eine dreitägige Wartezeit einzuhalten waren, um den Abbruch straffrei durchführen zu lassen. Das zeigt, dass es einen großen Ausbaubedarf an Beratungsangeboten sowie medizinischen Einrichtungen gibt, damit eine wohnortnahe Versorgung für alle Frauen sichergestellt ist.
Die Beweggründe für einen Schwangerschaftsabbruch reichen von schwierigen sozialen und familiären Gegebenheiten bis hin zu finanziellen Unsicherheiten. Sie sind vielfältig und, ja, sie sind individuell. Zudem ist keine Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch je von einer Frau aufgrund von Unbedachtheit oder gar aus Leichtsinnigkeit getroffen worden. Wenn sich eine Frau entscheidet, eine Schwangerschaft nicht auszutragen, so betrifft das ihre Wahl- und Entscheidungsfreiheit und damit ein sexuelles und reproduktives Recht, das Staaten garantieren und schützen müssen.
Dementsprechend bedanken wir uns bei den GRÜNEN für die Initiative zu diesem Antrag und hoffen, dass dieser zumindest in den zuständigen Fachausschuss überwiesen wird - das habe ich jetzt vernommen -, um das Thema noch ausgiebiger in einem Fachgespräch zu begutachten; denn, wie alle schon gesagt haben, eine Dreiminutendebatte ist für dieses sensible Thema nicht ausreichend.
Zu Punkt 1 des Antrags, die Finanzierung der Schwangerschaftskonfliktberatung zu erhöhen, haben wir wie die GRÜNEN leider im Finanzausschuss und auch im Sozialausschuss eine Ablehnung erhalten. Deshalb freue ich mich,
dass wir dieses Thema noch einmal im Ausschuss beraten, gerade weil gemäß Punkt 1 die Finanzierungssituation in den Beratungsstellen sehr unterschiedlich ist. Die Antwort auf die Kleine Anfrage von Herrn Redlich hat gezeigt, dass bei uns im Land die Beratungsstellen, wenn man sich die Pauschalen einmal anschaut, eine unterschiedliche Finanzierung erhalten. Manche kommen fast bis an 100 %, andere wiederum nicht. Deshalb muss man in der Anhörung nachfragen, ob eine Spitzabrechnung oder die Pauschale gewollt ist.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für die meisten Männer ist es eine Selbstverständlichkeit, dass sie ganz allein über ihren Körper bestimmen können. Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit, aber für viele Frauen ist es das genau in einer Frage nicht, nämlich bei der Entscheidung einer Frau, ob sie schwanger wird, eine Schwangerschaft austrägt oder beendet. Das soll ihr auch allein überlassen sein;
immer im Ermessen derjenigen liegen, deren Körper und Leben betroffen sind. Hierüber eine Entscheidung zu treffen, ist für die Frau ein hochsensibles, ein sehr schwieriges und immer überlegtes Thema und keine Frau wird sorglos entscheiden. Ein legaler und sicherer Zugang zum Schwangerschaftsabbruch ist ein Menschenrecht von Frauen.
Daher ist es immer noch - Kollege Pott hat es angesprochen - ein großer gesellschaftspolitischer Meilenstein, dass im letzten Jahr der § 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wurde. Die Ampel hat damit ein Relikt aus einer sehr dunklen Zeit unserer Geschichte, aus der Nazizeit, endlich gestrichen, und das ist ein wichtiger Schritt.
Künftig können Ärztinnen und Ärzte über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen, und Frauen haben freien Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Das ist insbesondere für Frauen, die ungewollt schwanger sind, wichtig, um eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Kollegin Sziborra-Seidlitz ist aber zu entnehmen - das haben wir schon gehört -, dass die Anzahl der Kliniken und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, seit Jahren sinkt. Derzeit sind es nur einige Praxen, die diesen Ein- griff vornehmen, und hier tut sich möglicherweise eine Lücke auf.
zwar fest verankert, aber oft nur mit den theoretischen, rechtlichen und ethischen Fragestellungen. Im Land gibt es derzeit nur drei Weiterbildungsstätten, die Arten und Techniken eines Schwangerschaftsabbruchs zu vermitteln. Da es nicht möglich ist, die praktische Durchführung von Abbrüchen in die ärztliche Weiterbildung aufzunehmen, kann dies nur erlernt werden, wenn sich Ärztinnen und Ärzte selbst aktiv darum bemühen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich besteht ein Rechtsanspruch auf Beratung zu allen eine Schwangerschaft betreffenden Fragen in den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.
Im Land übernehmen 40 Beratungsstellen mit 55 Beratungsfachkräften in allen Landkreisen und kreisfreien Städten die Aufklärung zu Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches, aber auch die Beratung zu physischen und psychischen Folgen eines Abbruches und den damit verbundenen Risiken.
Ich glaube, dass man an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen dieser Beratungsstellen im Land auch einmal ganz herzlich Danke sagen sollte.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sie sehen - das hat die Debatte schon gezeigt -, das ist ein hochsensibles Thema, und es gibt einiges zu besprechen: Es geht um Informationen, den Zugang, aber auch die mögliche sexuelle Aufklärung.
Gut. Dann bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und wir werden diesen Antrag im Sozialausschuss weiter beraten.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die sachliche Debatte zu diesem wirklich schwierigen Thema. An die AfD ein Hinweis: Vielleicht hören Sie zukünftig dann doch zu. In aller Kürze: Niemand hat davon gesprochen, den § 218 ersatzlos zu streichen; das sehen im Übrigen auch die Wahlprogramme nicht vor. Wir fordern, den Schwangerschaftsabbruch an anderer Stelle als im Strafgesetzbuch zu regeln. Selbstverständlich geht es nicht um Schwangerschaftsabbrüche bis zur Geburt. Aber das würde Sie in Ihrem tradierten Feindbild verwirren. Also, vielleicht denken Sie einfach nicht darüber nach.
An alle anderen: Vielen Dank noch einmal für die sachliche Debatte. Ich weiß, dass das ein wirklich schwieriges Thema ist. Schwangerschaftsabbrüche sind ein Thema, bei dem man persönlich moralische Haltungen hat, bei dem man aus einem religiösen Hintergrund eine bestimmte Haltung hat. Genau aus diesem Grund habe ich meine Einbringungsrede zu diesem Antrag auch ganz bewusst auf den Kern des
Problems gerichtet und an dieser Stelle keine feministische Kampfrede gehalten. Das hätte ich auch gekonnt. Aber darum geht es mir an dieser Stelle nicht.
Worum es mir geht, habe ich in der Rede schon gesagt, aber ich möchte es wiederholen: Frauen führen Schwangerschaftsabbrüche durch, egal ob sie verboten sind oder nicht. Wenn sie keinen sicheren Zugang zu diesen Abbrüchen haben, führen sie diese selber durch. Daran sterben sie oder sie werden krank oder sie können nie wieder Kinder bekommen. Darum geht es. Wir müssen den Zugang sicherstellen, da Schwangerschaftsabbrüche Realität sind, egal wie wir selbst dazu stehen.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, das schlimm zu finden. Selbstverständlich steht mir es frei, das abzulehnen. Aber darum geht es nicht. Es geht darum, dass Frauen das tun.
Zu guter Letzt ein ganz kleiner Einwurf: Genau wegen dieses Punktes, wegen der Anerkennung, dass es eine Realität von Frauenleben ist, dass Abbrüche stattfinden, egal ob sie verboten sind oder nicht, hätte ich mir gewünscht, dass in dieser Debatte vielleicht ein bisschen mehr Frauen gesprochen hätten. - Vielen Dank.
kommen. Ich habe einen Antrag auf Überweisung vernommen. Wer der Überweisung des Antrages in der Drs. 8/2139 zustimmt, den
bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Fraktionen der Koalition, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist die Überweisung mehrheitlich beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 25 ist beendet.