- Entschuldigung! - Frau Grimm-Benne, ich darf noch nicht „Vielen Dank!“ zu Ihnen sagen, sondern ich bitte Sie wieder zum Pult. - Herr Gebhardt hat das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe wirklich eine Sache nicht verstanden - vielleicht können Sie es noch einmal kurz erklären -, und zwar wieso eine Übergangsfinanzierung - egal für wie lange - ab dem Jahr 2023, die angedacht war, aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, aber ab dem Jahr 2024 möglich ist, zumal noch nicht klar ist, ab wann der Bund in eine Dauerfinanzierung eintritt. Ich habe noch nicht verstanden, warum
es nach dem einen möglich ist, nach dem anderen aber nicht, obwohl es für das Jahr 2023 zugesagt war.
Meine eigentliche Frage ist aber die: Frau Anger hat in Ihrem Redebeitrag den Finanzminister zweimal zitiert. Der Finanzminister - das ist auf „MDR Online“ nachlesbar - hat den Fachministern wörtlich „Untätigkeit“ vorgeworfen. Er hat gesagt: „Das geht mir alles zu langsam.“
Was sagen Sie zu der Kritik des Finanzministers an der Stelle? Sie sind ja die angesprochene Fachministerin. Die Kritik kam an der Stelle nicht von uns, sondern war einfach nur ein Zitat von Ihrem Kabinettskollegen.
Herr Minister Richter hat den Abfluss aus dem Corona-Sondervermögen angemahnt, weil bisher - außer im Wesentlichen der Zuwendung an die beiden Universitätsklinika - aus dem Corona-Sondervermögen von den einzelnen Häusern - davon war ich nicht allein betroffen - zu wenig abgerufen worden ist. Er hat darauf gedrungen, dass wir das endlich zum Abfluss bringen sollten; denn das Corona-Sondervermögen ist schon ein Jahr eingerichtet gewesen. Wenn Sie sich erinnern können, habe ich vor Weihnachten noch Ja gesagt. Aber die meisten Richtlinien über die Ausreichung der hohen Millionenbeträge, die in den Häusern abgestimmt werden müssen, sind erst im Dezember verabschiedet und veröffentlicht worden, sodass wir im Jahr 2023 alle Maßnahmen aus dem CoronaSondervermögen beginnen lassen konnten.
Hinsichtlich des Gesetzentwurfes war die Regelung, dass wir das im Kabinett hätten beschließen müssen, damit wir das tatsächlich
machen können. Ich sage es Ihnen noch einmal: Das Corona-Sondervermögen ist aufgebaut worden, um für die Pandemieresilienz zu sorgen. Wir haben sehr gut begründet gesagt: Wir müssen vorübergehend selbst in die Pflegeausbildung gehen, damit wir tatsächlich, wenn neue Pandemien eintreten, mehr Pflegekräfte haben. Das Corona-Sondervermögen verbietet es aber, Daueraufgaben, die man eigentlich aus dem Landeshaushalt stemmen müsste, hierüber zu finanzieren. Das ist die Begründung dafür gewesen, dass wir das aus dem CoronaSondervermögen nicht machen konnten.
Jetzt sind wir in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 und mittelbar auch schon in der mittelfristigen Finanzplanung für 2024 und die Jahre danach. Es ist jetzt am Parlament, zu entscheiden, ob wir diese Mittel, die wir sonst aus dem Corona-Sondervermögen gehabt hätten, aus dem Landeshaushalt nehmen, um - wie richtigerweise gesagt wird - diese Pflegehelferausbildung sowohl schulgeldfrei zu stellen als auch Ausbildungsvergütung zu gewähren.
Jetzt aber: Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. - Wir fangen mit der Debatte an. Als erste Debattenrednerin kommt Frau Dr. Schneider für die CDU-Fraktion ans Rednerpult. - Frau Dr. Schneider, bitte.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Als bekennende Pflegelobbyistin meiner Fraktion
begrüße ich ganz ausdrücklich den Antrag der Fraktion DIE LINKE; denn die finanzielle Vergütung ist ein ganz wesentlicher Teil einer beruflichen Zufriedenheit. Zur Attraktivität eines Berufes gehört aber deutlich mehr. Deshalb möchte ich mich eines Satzes bedienen, den ich sonst eher aus Ihren Reihen kenne: Ihr Antrag geht mir - ich sage ausdrücklich „bezüglich der Verbesserung der Attraktivität“ - nicht weit genug.
Ich möchte Ihnen dazu ein Beispiel geben. Sie fallen hin und schlagen sich das Knie auf. Was machen Sie? - Sie kleben ein Pflaster auf die Wunde. Ich kann Ihnen sagen: Der Markt hat schöne Pflaster - alle Farben, alle Muster, ganz wunderbar. Die gute Nachricht: Ihre Kleidung wird nicht schmutzig. Die etwas schlechtere Nachricht: Wenn Sie die Wunde vorher nicht gereinigt und desinfiziert haben, laufen Sie gut Gefahr, dass Sie eine Wundheilungsstörung bekommen, mehr oder weniger ausgeprägt. Und diese Wundheilungsstörung - das kann ich Ihnen sagen - tut weh, sieht schlecht aus und kann in der Versorgung langfristig richtig teuer werden.
Genau das kann passieren, wenn wir Ihrem Antrag folgen würden, ausschließlich Geld zur Verbesserung der Attraktivität einzusetzen; denn unter dem Pflaster „Geld“, das Sie fordern, kann es weiter rumoren, wenn ich die anderen Aspekte zur Verbesserung der Attraktivität nicht parallel berücksichtige.
Aus diesem Grund sind wir dabei, einen Alternativantrag zum Thema „Verbesserung der Attraktivität der Pflegeassistenz/Pflegehelferberufe“ zu erarbeiten und in der Koalition abzustimmen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie in diesem Hause unserem Antrag folgen, den Antrag der LINKEN in den Ausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Dr. Schneider. Ich sehe keine Fragen. - Deswegen rufe ich Herrn Wald für die AfD-Fraktion auf. - Herr Wald, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Abgeordnete! Es steht außer Frage, dass eine dringende arbeitsmarktpolitische Handlungsnotwendigkeit im Bereich der Pflege besteht. Nach wie vor ist der Bedarf an Pflegehelfern, aber auch an Pflegefachkräften in Sachsen-Anhalt immens. Gerade im Hinblick auf den avisierten Aufbau multiprofessioneller Pflegeteams wird sich dieser Notstand in den nächsten Jahren noch verstärken.
Die Einrichtungen, sowohl die stationären als auch die teilstationären, benötigen aufgrund des demografischen Wandels in Zukunft mehr Personal.
Der aktuell gültige Stellenschlüssel reicht in diesem Zusammenhang bei Weitem nicht mehr aus. In Zahlen heißt das: Bei den Pflegefachkräften liegt der Personalmehrbedarf bei 3,5 %, bei den Pflegeassistenzkräften sogar bei 69 %. Es fehlen vor allem qualifizierte Pflegehelfer bzw. Assistenzkräfte mit den branchenüblichen ein- bis zweijährigen Ausbildungen.
Im Koalitionsvertrag der Landesregierung wird die Wichtigkeit der Gesundheitsversorgung und der hiermit verbundenen Nachwuchsgewinnung ausdrücklich beschrieben. Ich zitiere:
„Die Sicherung des Personalbedarfs im Gesundheitswesen hat für uns oberste Priorität. Ohne ausreichendes Personal in den unterschiedlichen Bereichen der Gesundheitsversorgung kann - trotz aller Innovationen im technischen Bereich - keine gute Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung gewährleistet werden.“
Und was passiert jetzt? - Die Landesregierung streicht klammheimlich gleich drei Maßnahmen aus dem Sondervermögen. Betroffen ist ausgerechnet das Programm zur Ausbildungsvergütung für Pflegehelfer. Anstatt in den Nachwuchs zu investieren, wird das Geld für die Schuldentilgung genutzt. Ich frage Sie allen Ernstes: Wo bleibt hier die Wertschätzung für diese Berufsgruppe?
Die 18,6 Millionen €, die für den Zeitraum von drei Jahren gedacht waren, sollten ursprünglich die Zeit überbrücken, bis die rechtlichen Voraussetzungen für die Zahlung einer Vergütung auf Bundesebene vorliegen.
Noch im November kam die Aussage, das Geld sei noch nicht geflossen, da sich die Landesregierung nicht auf einen Gesetzentwurf habe einigen können. Ich wage zu behaupten, man wusste bereits zu diesem Zeitpunkt, dass man die Ausbildungsvergütung für Pflegehelfer nicht zahlen würde. Das ist ein unehrenhafter Wortbruch, der dem Nachwuchs in der Pflege zeigt, was man von der Landesregierung halten kann.
Dem von der LINKEN vorgebrachten Lösungsansatz, nun schnell einen Gesetzentwurf aus dem Ärmel zu schütteln, halten wir allerdings für zu kurz gegriffen. Und: Ja, es braucht eine gesetzliche Neuaufstellung im Bereich der Pflegeausbildung. Ein finanzielles Trostpflaster ist aber zu wenig. Wir fordern fundamentale Änderungen und bedarfsorientierte Ansätze gerade bei der Ausbildung in den Seniorenheimen. Aus diesem Grund lehnen wir den eingebrachten Antrag ab. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Wald. - Jetzt kommt Herr Pott für die FDP-Fraktion nach vorn. Aber ich weise noch einmal darauf hin, dass es für den Redner ausgesprochen schwierig ist, gegen eine Lärmwand anzureden und dann hier mit Sinn und Verstand zu reden. - Herr Pott, Sie sind dran.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich trifft der demografische Wandel auch den Bereich Pflege. Wir haben bereits das eine oder andere Mal auch hier im Parlament darüber gesprochen, dass uns Nachwuchs fehlt und dass wir natürlich dadurch, dass die Bevölkerung insgesamt älter wird, einen höheren Bedarf daran haben. Dazu zählen auch Pflegehelferinnen und Pflegehelfer.
Den Punkt, der im Antrag der LINKEN angesprochen wird, den zentralen Punkt, nämlich dass die Mittel aus dem Corona-Sondervermögen dazu nicht abfließen werden, kann ich durch- aus so unterschreiben. Ich selbst - auch meine Fraktion - ist über den Fakt nicht gerade glücklich, dass diese Mittel nicht abfließen werden, dass das Gesetz nicht rechtzeitig vorliegt, auch wenn wir verstehen können - das ist ein wichtiger Punkt -, dass dazu die rechtlichen Regelungen auf der Bundesebene noch nicht so weit sind, wie wir uns das wünschen würden.
Und eine Sache ist klar: Wenn wir diese Vergütung einmal einführen, dann muss es auf jeden Fall dauerhaft festgeschrieben werden. Dafür müssen wir dann eine dauerhafte Finanzierung finden, sollte es auf der Bundesebene dazu keine Unterstützung geben.
Wir werden den Antrag heute in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überweisen, dies gerade des- halb, weil er wichtige Punkte aufgreift und weil wir uns definitiv darüber unterhalten müssen, wie wir die Ausbildung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer attraktiver gestalten, wie wir dafür sorgen können, dass wir mehr Nach- wuchs in diesem Bereich bekommen. Des- wegen werden wir diesen Antrag überweisen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Pott, können Sie mir sagen - die FDP ist ja aus meiner Sicht zumindest bekannt dafür, dass sie eine Anhängerin von Schuldenbremse und Schuldentilgung ist; jetzt haben wir hier so einen klassischen Fall der Frage, wo das Geld hingeht -: Was ist für Sie als FDP-Politiker an der Stelle wichtiger? Jetzt die 18,6 Millionen € in die Schuldentilgung zu geben? Oder wäre es aus Ihrer Sicht angebrachter gewesen, diese Mittel für die Ausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen einzusetzen?
Vielen Dank für die Frage. Wir haben uns im Vorfeld darauf verständigt, was erfüllt sein muss, damit die Mittel abfließen können, was erfüllt sein muss, damit sie nicht verfallen. Es war ganz klar, dass im Jahr 2022 die Maßnahmen begonnen worden sein müssen. Dass ich nicht glücklich darüber bin, dass sie nicht begonnen wurden, ist auch klar. Aber ich glaube, es ist auch vernünftig, sich dann an die Ab- sprachen und an die Regelungen zu halten, die man damals getroffen hat. Das ist eben, dass diese Mittel jetzt in die Schuldentilgung gehen.