In diesem Sinne, sage ich, bleibt in Bezug auf diesen Antrag eigentlich nur Ablehnung unsererseits übrig, weil wir uns eben nicht Unrecht
zurechtbeugen, sondern weil wir hier vernünftige rechtsstaatliche Prinzipien verfolgen. - Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sehe keine Fragen. Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kosmehl als nächster Redner in der Reihenfolge der Fraktionsdebatte. - Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte hat bis hierher aus meiner Sicht einige Punkte zutage gefördert, auf die ich jetzt im Speziellen einmal eingehen will. Wie wir mit dem Antrag verfahren, hat der Kollege Erben bereits gesagt.
Lassen Sie mich, weil es heute der Abschluss von drei Debatten zum Migrationsthema ist und wir dieses auch in der Vergangenheit in den letzten Landtagssitzungen immer wieder erörtert haben, vielleicht einmal mit einer Bitte starten, und zwar einer Bitte an die Innenministerin, aber auch an die geschätzten Kollegen der CDU-Fraktion. Natürlich ist es einfach, wenn man auf der Bundesebene keine Verantwortung trägt, immer nach Berlin zu zeigen und zu sagen, der Bund muss, der Bund macht nicht, der Bund verschleppt.
Ich bin bei einigen Sachen - das wissen Sie auch - insoweit ganz nah bei Ihnen, als wir gemeinsam als Bund, Länder und Kommunen
Dinge besser machen können für die Zukunft. Aber es hilft in der Debatte nicht, wenn wir immer nur sagen: Die anderen könnten, die anderen müssten, dort liegen die großen Probleme, und wenn das nicht wäre, dann wäre alles gelöst.
Ich will einmal zwei Beispiele nennen. Erstens haben der Bund, die Ampel gemeinsam mit der MPK, zugesagt, dass wir für die Geflüchteten aus der Ukraine 1,5 Milliarden € und für die sonstigen Flüchtlinge 1,2 Milliarden € zusätzlich bereitstellen.
- Ja, genau das ist das Problem. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Zusagen auch ein- gehalten werden.
Nur frage ich Sie einmal: Haben Sie sich eigentlich schon darüber beschwert, dass Zusagen aus der Merkel-Ära noch nicht eingehalten worden sind? - Das haben Sie auch nicht getan.
(Zustimmung bei der FDP und bei der SPD - Zuruf: Da wurde immer alles eingehalten! 16 Jahre Verantwortung! - Zurufe von der CDU)
Das Zweite. Gegenüber den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden sage ich auch: Von den 25 % dauerhafter Entlastung bei den KdU-Kosten, die der Bund zusätzlich übernommen hat, reden die kommunalen Spitzenverbände auch nicht mehr. Das sind dauerhaft 25 % bei den KdU-Kosten. Das ist insbesondere in den Kommunen in den neuen Bundesländern sehr gut angekommen.
Ich sage Ihnen auch noch: Wir sollten versuchen, die Sachthemen nicht zu hoch zu kochen. Ich bin dem Kollegen Erben sehr dankbar, dass er mit seiner Anfrage auch einmal dargestellt hat, wie hoch eigentlich das Potenzial nach § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes war. Auch wenn Sie sagen, für Afghanistan würden für die Zukunft noch 27 pro Monat maximal dazukommen, dann sage ich, warten wir doch erst einmal ab.
Bisher war das kein Problem. Trotzdem bin ich bei Ihnen - das wissen Sie auch - und habe von der ersten Rede an gesagt: Ich finde es gut, wenn die Länder auch zukünftig mehr Einfluss bekommen. Aber man sollte sozusagen nicht so tun, als würde das eine Lösung sein. Denn es ist keine Lösung.
dass manche Ihrer Forderungen zu neuen Problemen führen können. Ich greife einmal die Wohnsitzauflage heraus. Sie alle wissen: Ich liebe den Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Aber glauben Sie ernsthaft, dass alle Schutzsuchenden in Anhalt-Bitterfeld bleiben, wenn es keine Wohnsitzauflagen gibt? Oder gehen sie nicht lieber nach Halle oder nach Magdeburg oder zu sonstigen Schwerpunkten, wo Verwandte zu treffen sind?
Eine Wohnsitzauflage führt neben dem Klärenden für das Verfahren auch dazu, dass wir eine etwas solidarische Verteilung der Belastung zwischen den Kreisen und den kreisfreien Städten haben. Deshalb sage ich Ihnen: Wenn Sie das pauschal streichen, dann bekommen wir neue Probleme in unserem Land. Ich glaube, die wollen wir alle gemeinsam nicht. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Fragen. Als Nächster kommt Herr Striegel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die Reihe. - Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir begrüßen den Antrag der Fraktion DIE LINKE grundsätzlich und wollen den Antrag in den Innenausschuss überweisen.
der Landesregierung endlich angegangen werden. Die Innenministerin Frau Zieschang hat dazu unlängst bemerkt: Geld löst nicht mehr alle Probleme. Diese Auffassung ist richtig und war es auch schon in der Vergangenheit.
Es bleibt der Landesregierung unbenommen, endlich ihre Arbeit zu tun und eine echte Entlastung der Kommunen umzusetzen. Insbesondere sind dies - diesbezüglich bin ich mindestens nah dran an den Vorstellungen, die Henriette Quade hier vorgetragen hat - die Forderung nach der Lockerung der Pflicht, in den Gemeinschaftsunterkünften zu wohnen, die Lockerung der Wohnsitzauflage sowie die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte und des anonymen Krankenscheins für Geflüchtete. Ganz zentral ist es, die Ausländerbehörden endlich personell zu ertüchtigen und zu Willkommensbehörden umzubauen.
Auch der Besuch von Sprachkursen muss vereinfacht werden. Die Arbeitssuche und -aufnahme sowie die ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen und die Berufsausbildung müssen schnell und unbürokratisch ermöglicht werden.
Der liberale, unkomplizierte und oft vorurteilsfreiere Umgang mit den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zeigt, dass sich ein solcher liberalerer Umgang mit Geflüchteten positiv auf die Zuflucht suchenden Menschen auswirkt, unsere Behörden und öffentlichen Dienstleister entlastet und zu deutlich weniger Ärger bei den Menschen führt. Ob dies am Ende über eine vollumfängliche Kostenübernahme durch den Bund zu leisten ist, wage ich zu bezweifeln. Ich würde an der Stelle eher eine weitergehende gezielte Unterstützung der Kommunen fordern, um die von uns geforderten Maßnahmen finanziell zu unterstreichen. - Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank. Ich sehe hierzu keine Fragen. - Frau Pasbrig spricht jetzt für die SPD-Fraktion. - Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der LINKEN „Schutzsuchenden helfen - Integration befördern - Kosten gerecht verteilen“ trifft ins Mark einer unserer größten Herausforderungen. Der russische Angriffskrieg verstärkt den Druck auf die Migrations- und Integrationspolitik, ähnlich wie auch auf Fragen zu der zukünftigen Energieversorgung. Er ist wie ein Katalysator für bereits bestehende Probleme, auf die wir ohnehin Antworten finden müssen.
An der menschenrechtlichen Verpflichtung, Flüchtende und Asylsuchende aufzunehmen und Hilfen für diese Personengruppen zu leisten, gibt es auch mit uns kein Rütteln. Wir stimmen auch mit der antragstellenden Fraktion in den Punkten überein, dass erfolgreiche Integration nur dann gelingen kann, wenn Kinder und Jugendliche aus geflüchteten Familien schnellstmöglich in Kindergärten und Schulen betreut, wenn bei bestätigten Bleibeperspektiven Wohnungen außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften bezogen werden können, wenn für alle Geflüchteten und insbesondere für besonders gefährdete Geflüchtete ausreichende soziale, medizinische und psychotherapeutische Beratungs- und Behandlungsangebote vorhanden sind, wenn ausreichend Deutschkurse angeboten werden können, wenn ausländische Bildungsabschlüsse anerkannt und der Zugang zu
Bevor der Integrationsprozess allerdings beginnen kann, müssen wir die Aufgabe einer gerechten und bearbeitbaren Verteilung der zu uns kommenden Menschen bewältigen. Aus einer Stellungnahme des Innenministeriums geht hervor, dass in Sachsen-Anhalt bislang knapp 30 000 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und seit dem 1. Januar 2022 bis heute knapp 7 000 Asylsuchende aus anderen Regionen der Welt zu uns gekommen sind.
Spätestens bei der Forderung nach dezentraler Unterbringung in privaten Wohnungen bei gleichzeitiger Aufhebung von Wohnsitzauflagen und Verteilungsregelungen beginnt der vorliegende Antrag der LINKEN Probleme zu verschärfen, die er eigentlich versucht zu lösen.
Die ungesteuerte Wohnsitznahme würde eine weitere Konzentration auf Ballungsräume bedeuten und die angestrebte bundes- und landesweit gleichmäßige Ausschöpfung von Wohnungs- und Integrationsangeboten verhindern. Auch dass ein überfälliger Auszug aus den Gemeinschaftsunterkünften in der Regel gar nicht an Land oder Kommune scheitert, sondern schlicht an der Lebensrealität des knappen Wohnraums, verkennt der Antrag der LINKEN.
Im speziellen Fall der ukrainischen Kriegsflüchtlinge trägt die Wohnsitzauflage schlichtweg der Masse an Schutzsuchenden und einer flächendeckenden Nutzung der Wohnungskapazitäten Rechnung. Die Bewegungsfreiheit wird da- durch aber nicht eingeschränkt. Die angespannte Wohnungsmarktsituation noch weiter zu verschärfen, indem man eine Flüchtlingskonzentration in den Städten befeuert, kann jedoch nicht im Sinne von Land, Kommunen und Schutzsuchenden sein.
Wir müssen anerkennen, dass es nicht überall reibungslos verläuft. Wir müssen anerkennen, dass sich Bürgerinnen und Bürger überfordert fühlen. Es ist auch nicht jedes leer stehende Gebäude für die Unterbringung geeignet. Nicht nur der Zustand eines Gebäudes ist zu beachten, sondern natürlich auch dessen Lage, die Relation zur Bevölkerung und die Möglichkeiten wirklicher Integration.