Protokoll der Sitzung vom 23.02.2023

Irritierend ist, dass dieser Gesetzentwurf in Windeseile von der AfD eingebracht wurde,

(Christian Hecht, AfD: In Windeseile!)

sind doch einzelne AfD-Abgeordnete bisher nicht gerade dadurch aufgefallen, unsere Verfassung besonders zu achten.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE - Oliver Kirchner, AfD: Das ist Ihre Auffas- sung! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Nicht nur einzelne! Nicht nur einzelne!)

Mit der beantragten Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes wird sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz befassen, weshalb ich um Überweisung des Gesetzentwurfs in diesen bitte.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD, von Guido Kosmehl, FDP, und von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Vielen Dank, Frau Tschernich-Weiske. - Herr Hecht hat jetzt die Möglichkeit, noch einmal zu reden. - Er verzichtet. Damit können wir direkt zur

Abstimmung

kommen. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die AfD-Fraktion und die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen worden.

Wir kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 13

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/2255

Einbringen wird diesen Gesetzentwurf der Abg. Herr Kosmehl. - Herr Kosmehl, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Datenschutz ist ein hohes Gut.

(Zuruf von der AfD: Genau!)

Ich glaube, jede Fraktion in diesem Hohen Haus wird darin mit mir übereinstimmen, dass es notwendig, wichtig und richtig ist, dass dieses Parlament einen Datenschutzbeauftragten wählt. Wir haben in der Vergangenheit zur Kenntnis nehmen müssen, dass es der Kenia-Koalition nicht gelungen ist, einen Datenschutzbeauftragten als Nachfolger von Herrn von Bose zu wählen. Sodann - -

(Wolfgang Aldag, GRÜNE: Da haben Sie jetzt aber zwei schon dabei, die das blockiert ha- ben!)

- Herr Aldag, das ist jetzt noch zum Sachverhalt.

(Wolfgang Aldag, GRÜNE: Alles gut!)

Sodann hat man das Verfahren geändert, und zwar in ein sogenanntes vorgelagertes Stellenausschreibungsverfahren. Dieses Stellenausschreibungsverfahren wurde begonnen und ist nach dem Beginn der neuen Legislaturperiode abgeschlossen worden. Dabei haben sich sieben Bewerber als geeignet herauskristallisiert; diese standen mehrfach auf einem Wahlzettel.

Leider ist es nicht gelungen, hier im Landtag in diesem Verfahren aus dieser Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten eine Mehrheit für einen neuen Datenschutzbeauftragten festzustellen.

Deshalb und auch weil die Koalition von dem Wunsch getragen ist, einen Datenschutzbeauftragten durch das Parlament wählen zu lassen, haben wir uns entschieden, heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des DatenschutzGrundverordnungs-Ausfüllungsgesetzes einzubringen, um das Verfahren auf die Rechtslage vor der Parlamentsreform zurückzuführen.

Diese Rechtslage ist europarechtskonform und sie ist verfassungsrechtlich sauber. Sie wird in vielen anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland genau so angewendet und war Staatspraxis in Sachsen-Anhalt bis in das Jahr 2020.

(Unruhe)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in diesem Zusammenhang auch noch einmal ausdrücklich - -

(Unruhe)

- Herr Kollege Striegel, meine Stimme ist heute etwas angeschlagen. Ich kann versuchen, noch ein bisschen lauter zu reden, damit Ihr Gegrummel mich nicht stört,

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Ich muss ja dem Kollegen Erben Bescheid geben!)

aber ich würde es gern ruhig und sachlich probieren.

Wir haben Ihnen daneben zwei weitere Änderungen vorgeschlagen. Zum einen haben wir endlich klar geregelt, wer den Vorschlag machen kann. Das war in der alten, bis zum Jahr 2020 geltenden Regelung nicht enthalten. Vorschlagsberechtigt ist demnach jede im Landtag vertretene Partei.

Zum anderen haben wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Amtszeitbegrenzung, nämlich auf einmalige Wiederwahl, gestrichen. Das bedeutet, dass ein Kandidat mehr als einmal wiedergewählt werden kann, sofern er in dem Rhythmus von fünf Jahren immer wieder eine Mehrheit im Parlament findet. Auch dieses Verfahren findet sich in den Datenschutzgesetzen vieler anderer Bundesländer.

Viele Länder haben sehr gute Erfahrungen gemacht mit Datenschutzbeauftragten, die im Stoff standen, anerkannt waren, in den Parlamenten jeweils eine große Mehrheit für ihre Wiederwahl bekommen haben. Diese Möglichkeiten wollen wir jetzt ebenfalls auf den Weg bringen. Klar ist aber eines: Nach fünf Jahren ist stets eine Wahl im Landtag notwendig.

Eine letzte Bemerkung, weil das in der Presseberichterstattung so durchgeklungen ist: Wir ändern nichts an den qualitativen Voraussetzungen, die ein Bewerber für das Amt des Datenschutzbeauftragten mitbringen muss.

Diese Regelungen in § 21 des DatenschutzGrundverordnungs-Ausfüllungsgesetzes Sachsen-Anhalt bleiben unangetastet. Wir sehen weiterhin, dass ein Kandidat nicht nur die beamtenrechtlichen Voraussetzungen haben muss, sondern auch ein spezielles Fachwissen im Bereich des Datenschutzes.

Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf schaffen wir eine Grundlage dafür, dass dieser Landtag - nach meinem Wunsch - noch vor der Sommerpause endlich einen Datenschutzbeauftragten, eine Datenschutzbeauftragte für das Land Sachsen-Anhalt wählen kann und dass dieses damit wieder einen legitimierten obersten Datenschützer hat. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU und von Rüdiger Erben, SPD)

Vielen Dank, Herr Kosmehl für die Einbringung des Gesetzentwurfes. - Zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Vorfeld keine Debatte verabredet gewesen. Jedoch ist jetzt Redebedarf von Frau Quade von der Fraktion DIE LINKE

und von Herrn Striegel von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angemeldet worden.

(Sebastian Striegel, GRÜNE, geht in Richtung Rednerpult)

Da in meiner Regie Frau Quade vor Herrn Striegel erwähnt ist, nehme ich an, dass der Antrag von der Fraktion DIE LINKE etwas früher eingereicht worden ist. Deswegen rufe ich zunächst Frau Quade an das Rednerpult. - Frau Quade, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Es ist durchaus verständlich, meine Damen und Herren von der Koalition, dass Sie diesen Tagesordnungspunkt ohne eine Debatte durchführen wollen; denn es ist nicht nur außerordentlich peinlich, dass es seit Jahren nicht gelingt, die Leitung der für den Datenschutz zuständige Stelle neu zu besetzen. Es stellt sich auch die Frage, welche Rolle der Datenschutz im Land eigentlich spielt.

(Zustimmung von Nicole Anger, DIE LINKE, und von Stefan Gebhardt, DIE LINKE)

Vor diesem und vor dem Hintergrund der seit Jahren ausbleibenden Anpassung des Personals und des Stellenplans der Behörde des Datenschutzbeauftragten will ich deshalb zunächst den Mitarbeitenden und dem kommissarischen Leiter Herrn C. für ihre Arbeit sehr herzlich danken.

(Guido Kosmehl, FDP: Was für eine Heu- chelei!)

Glücklicherweise orientiert sich ihre Arbeit nicht an der dieses Landtags in dem Punkt.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Guido Kosmehl, FDP: Hätten Sie ihn doch mitgewählt! Der stand doch auf dem Zettel, Frau Kollegin!)

- Herr Kosmehl, ich denke, Ihre Stimme ist an- geschlagen. Dann seien Sie doch ruhig!

(Befall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Lachen - Guido Kosmehl, FDP: Dafür reicht es noch! Wenn ich diese Heuchelei höre, dann reicht es noch! - Zuruf von der AfD: Das würde ich mir nicht gefallen lassen!)

In der vergangenen Legislaturperiode scheiterte die Neubesetzung der Stelle dreimal, nicht an uns, Herr Kosmehl, sondern weil die damalige Landesregierung die notwendige Mehrheit nicht zustande brachte. Das Quorum hier im Landtag wurde von einer Zweidrittelmehrheit auf eine einfache Mehrheit gesenkt.