Vielen Dank, Herr Erben. Sie haben die Redezeit ein bisschen überschritten, aber jetzt gibt es zwei Fragen - einmal von Herrn Striegel und einmal von Herrn Dr. Tillschneider. Wenn Sie die zulassen, können Sie noch weiterreden.
Herr Kollege Erben, ich bin Ihnen zunächst einmal dankbar dafür, dass Sie das Thema Polizeibeauftragter angesprochen haben. Ich teile Ihre Skepsis nicht. Ich glaube, in einer modernen Organisation mit den unterschied-
lichsten Instrumenten, die dann dazu gehören, kann auch ein Polizeibeauftragter dazu bei- tragen, eine Kultur zu schaffen, in der es wahrscheinlicher wird, dass sich Menschen aus solchen Situationen heraus an ihn wenden.
Meine entscheidende Frage an Sie betrifft Folgendes: Sie haben gesagt, den Polizei- beauftragten haben Sie durchgesetzt. Wird dieser tatsächlich unabhängig sein? Wir haben in Thüringen erlebt, wie es läuft, wenn eine solche Vertrauensstelle nicht unabhängig ist, dass nämlich Beamtinnen und Beamte, die sich dorthin wenden, im Nachgang Probleme haben, weil die Staatsanwaltschaft sie als zunächst einmal anonyme Hinweisgeber oder Inkognitohinweisgeber dann doch vorlädt und sagt: Ihr müsst jetzt aussagen. Meine Frage an Sie: Sind die Planungen so, dass der Beauftragte tatsächlich unabhängig sein wird, d. h. auch Anonymität gegenüber den Hinweisgebenden gewährleisten kann?
Sehr geehrter Herr Striegel, ich will zuerst auf das Letzte eingehen. Sie wissen sehr wohl, dass wir - wenn es um die Frage der Unabhängigkeit des Polizeibeauftragten geht -, auch die Strafprozessordnung zu wahren haben. Der Polizeibeauftragte wird allein wegen der Wahrung von Bundesrecht nie so etwas wie ein Staatsanwalt für Polizisten sein.
- Ja, aber doch in diese Richtung. - Die Debatte wird seit ewigen Zeiten geführt. Selbst in den Bundesländern, in denen Koalitionen nur aus glühenden Verfechtern von Polizeibeauftragten bestehen, gibt es diese völlige Unabhängigkeit nicht, weil sie an rechtliche Hindernisse stößt.
Sie gibt es nicht in Berlin im Gesetz. Sie wissen auch, warum das in Hamburg vor den Baum gegangen ist.
Nun noch einmal zurück zu Ihrer ersten Frage. Als der Klassenchat hochkam, konnte ich bei Twitter die Uhr danach stellen,
bis auch von Mitgliedern dieses Hauses die Aussage kam: Mit Polizeibeauftragtem wäre das nicht passiert. Das habe ich vorhin dargestellt. Wenn ich mich in die Gruppenstruktur dieser 26 Leute hineinversetze: Niemand hat dort irgendwelche Anstalten gemacht.
Weshalb soll der zum Polizeibeauftragten gehen? Das schmälert nicht die Aufgabe und die Funktion, die der Polizeibeauftragte bekommen wird. Aber wir hätten das Problem dort nicht gelöst. Das wollte ich damit sagen.
Ich meine, Sie sind uns jetzt als jemand bekannt, der - wie man im Volksmund sagt - zum Lachen in den Keller geht. Es wird Ihnen des- halb schwerfallen, das nachzuvollziehen. Aber noch einmal die Frage: Kann es nicht sein, dass es einfach nur dumme Witze waren und wir deshalb verbal etwas abrüsten sollten?
Ich kenne nur einen Teil von dem, was in diesen Chats geschrieben wurde. Mit Hitlerbildern macht man keine Witze.
Mit Hakenkreuzen macht man keine Witze. Mit Tierpornografie macht man keine Witze. Und das macht man schon gar nicht, wenn man ein angehender Polizist ist. Ich will das noch ein- mal betonen und ich habe es auch schon mehrfach gesagt: Wir reden nicht über irgendeinen Beruf.
dass sie als Opfer einer Straftat nicht einem Polizisten gegenübertreten, der sich vorher mit dem Bild einer - wie Sie meinen: ironisch - zerstückelte Frauenleiche verlustiert hat. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag der GRÜNEN enthält zumeist altbekannte Forderungen, die wir schon aus vorherigen Anträgen kennen. Der Zweck dieser Anträge ist doch, im Kern den Anschein zu erwecken, dass ausgerechnet die wohl rechts- und verfassungstreueste Berufsgruppe, nämlich die Polizeibeamten, von Nichtdemokraten und Verfassungsfeinden durchsetzt ist. Das geht klar an der Lebensrealität vorbei. Deshalb werden wir diesen Antrag ebenso wie zukünftige Anträge dieser Art ablehnen.
Die restliche Redezeit möchte ich nutzen, um unseren Alternativantrag vorzustellen. Dieser ist ein Gegenentwurf zum Ursprungsantrag und fordert von Parlament und Landesregierung ein, was die Landespolizei in der heutigen Zeit am dringendsten braucht und verdient, nämlich Vertrauen und Anerkennung.
„Der Landtag bekennt sich dazu, dass die Landespolizei und deren Angehörige als sichtbarste Vertreter des Staates und unverzichtbarer Bestandteil der Sicherheitsarchitektur einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der inneren Sicherheit leisten und daher das besondere Vertrauen des Dienstherrn verdienen.“
Zur Begründung. Laut Auskunft der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage meines Kollegen Florian Schröder wurden in den Jahren 2020 bis 2022 insgesamt 3 298 Straftaten gegen Polizeibeamte im Land registriert, wobei die Fallzahlen jährlich ansteigen. Es ist generell ein zunehmend aggressives Verhalten des polizeilichen Gegenübers festzustellen,
so z. B. jüngst beim Polizeieinsatz in Lützerath, bei dem auch Beamte unserer Landespolizei eingesetzt waren. Dort sollen Berichten zufolge den Beamten Hass und Häme in noch nie da gewesenem Ausmaß entgegengeschlagen sein.
Mit diesem Bekenntnis soll den Beamten der Landespolizei für ihren Dienst gedankt und politisch der Rücken gestärkt werden.
„Der Landtag vertraut auf die Selbstreinigungskräfte in der Polizei. Das Ministerium für Inneres und Sport wird aufgefordert, im Falle von Verfahren und Ermittlungen gegen Landesbeamte die Einhaltung von rechtsstaatlichen Prinzipien zu beachten und zu gewährleisten.“