Das ist die Frage: Wenn das finanzielle Auswirkungen hat, dann muss der Gesetzentwurf auch in den Finanzausschuss überwiesen werden.
- Das hat keine finanziellen Auswirkungen? - Wenn es doch finanzielle Auswirkungen haben sollte, ist der Finanzausschuss ja jeder- zeit dazu in der Lage, den Gesetzentwurf dann noch an sich zu ziehen. Dann müssen wir die Abstimmung wiederholen.
Wer stimmt einer Überweisung ausschließlich in den Innenausschuss und nicht auch in den Finanzausschuss zu? - Ich sehe Zustimmung im ganzen Haus. Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Keine. Ich bedanke mich für die Korrektur.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herrn Abgeordnete! Der vorgenannte Antrag wurde in der 35. Sitzung des Landtages am 27. Januar 2023 zur Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.
Durch den Antrag der Fraktion DIE LINKE soll die Landesregierung aufgefordert werden, im ersten Quartal des Jahres 2023 ein Gesetz auf den Weg zu bringen, um rückwirkend die Ausbildungsvergütung für das Ausbildungsjahr 2022/2023 für Pflegende zu gewährleisten.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung führte in der 21. Sitzung am 8. März 2023 eine erste und zugleich abschließende Beratung des Antrages durch. Dem Ausschuss lag zu dieser Beratung der Entwurf einer Beschlussempfehlung der regierungstragenden Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP vor, der nach einer kurzen Aussprache zur Abstimmung gestellt und einstimmig als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Gensecke. - Für die Landesregierung spricht die Ministerin Frau GrimmBenne. - Frau Grimm-Benne, bitte schön.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Heute steht ein weiteres Mal die Ausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer auf der Tagesordnung. Ich freue mich sehr, hervorheben zu können, dass es inzwischen gemeinsam gelungen ist, Leistungen für Schülerinnen und Schüler der Pflegehelferausbildung im Haushaltsplan 2023 auszubringen.
Nun soll bereits ab dem 1. August 2023 die Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Das ist ein toller Erfolg. Ich danke allen, insbesondere den regierungstragenden Fraktionen, die gerade den Haushalt beschlossen haben, dass sie dafür gekämpft haben.
strebe ich wirklich an - im April das Parlament erreichen soll, damit er rechtzeitig im Juni in zweiter Lesung beschlossen werden kann. Das wäre dann pünktlich zum neuen Schuljahr.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Wettbewerb um Auszubildende ist überall sichtbar. Für die Gesundheitsberufe ist dieser allerdings nur mit viel Kraft zu gewinnen, wenn zudem noch Schulgeld gezahlt werden muss und kein Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung besteht.
Die Zahlung einer Ausbildungsvergütung und die Schulgeldfreiheit sind wesentliche Aspekte, um die Ausbildung für alle Gesundheitsberufe attraktiver zu machen. Viele interessante Ausbildungsberufe stehen jungen Menschen zur Auswahl und inzwischen gibt es wieder gute Chancen, eine Ausbildung im Wunschberuf zu erhalten. Deshalb ist es genau richtig, das Schulgeld abzuschaffen und eine Ausbildungsvergütung zu zahlen. Beides ist uns nun für die Ausbildung der Pflegehelferinnen und Pflegehelfer gelungen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir alle wissen um den Personalbedarf in der Pflege. Pflegehelferinnen und Pflegehelfer entlasten Pflegefachkräfte und sind deshalb essenziell für stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste.
Ich hoffe sehr, dass mit der Zahlung der Ausbildungsvergütung dieser Ausbildungsberuf wieder mehr Interesse findet und wir im Land wieder auf die Ausbildungszahlen der vergangenen Jahre kommen werden.
Wie Sie wissen, stehen die künftige berufs- rechtliche Ausgestaltung und die Finanzierung der Pflegehilfe aktuell auf der Bundesebene auf dem Prüfstand. Hierfür kommen alle diese inhaltlichen Punkte - auf die Frau
Zurzeit gibt es in den Ländern leider die unterschiedlichsten Regelungen. Mehr Vereinheitlichung und vor allen Dingen mehr Qualität in diesem Bereich der Ausbildung wären sinnvoll.
Wir werden uns deshalb weiterhin intensiv an dieser Diskussion beteiligen. Ich denke, das werden wir auch im Parlament tun. - Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. Es gibt keine Fragen, keine Interventionen. - Deshalb können wir in die Debatte einsteigen. Der erste Debattenredner ist Herr Wald für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Im Alter oder bei Krankheit wünscht sich wohl jeder Mensch, liebevoll und bestmöglich versorgt zu werden. Das ist nachvollziehbar. Die Realität in vielen Krankenhäusern und Pflegeheimen sieht jedoch anders aus: überfüllte Stationen, immenser Kostendruck, absurde Personalschlüssel. Teilweise sind zwei Pflegekräfte für bis zu 30 Patienten zuständig. Von Respekt vor der Würde des Menschen kann hierbei weder in Bezug auf die Patienten noch in Bezug auf die Pflegekräfte die Rede sein.
Inzwischen wissen wir alle, der vielfach beschworene Pflegenotstand ist längst bittere Realität geworden.
Es ist daher dringend an der Zeit, diesem so wichtigen Berufsfeld die Wertschätzung zukommen zu lassen, die es verdient. Bereits seit Jahren fordert die AfD daher eine angemessene Vergütung für unsere Pflegekräfte. Gut, dass diese Forderung endlich Gehör findet.
Mit der heutigen Beschlussvorlage wird ein wichtiger Grundstein gelegt, nachdem es ursprünglich eine Finanzierung aus dem CoronaSondervermögen geben sollte. Ein Absatz in der Antragsbegründung ist mir dabei allerdings sauer aufgestoßen. Dort heißt es - ich zitiere -:
„Mittlerweile hat es aber verfassungsrechtliche Bedenken auf Bundesebene gegeben, nach denen zu erwarten ist, dass eine Bundesfinanzierung der Ausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer
rechtlich mangels Gesetzgebungskompetenz nicht möglich sei. Aktuell beabsichtigt der Bund daher, diese Frage gutachterlich klären zu lassen. Damit war die Voraussetzung für eine übergangsweise Finanzierung aus dem Corona-Sondervermögen weggefallen.“
Das muss man sich einmal vorstellen: Jährlich werden Steuergelder in Milliardenhöhe auf perfide Art und Weise verprasst. Es wird ein Sonderprogramm nach dem anderen zur AntifaFörderung oder zur skurrilen Vielgeschlechtlichkeit auf den Weg gebracht, ohne dass sich jemand um Gutachten oder Zuständigkeiten schert.
Wenn es aber darum geht, die gerechte Entlohnung von auszubildenden Pflegekräften zu verhindern, fallen den Regierenden auf einmal wieder die Zuständigkeitsgrenzen ihrer Institutionen ein.
Kurze Erinnerung: Um die Bundesregierung am millionenfachen Lebendexperiment der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ zu hindern, haben diese bürokratischen Hürden allerdings nicht ausgereicht. Das ist ein Armutszeugnis und ich kann den Verantwortlichen sagen: Unsere Pflegekräfte werden sich das ganz genau merken.
Dennoch ist das, was hier von der Koalition auf die Beine gestellt wurde, ein bescheidener Schritt in die richtige Richtung. Weitere müssen jedoch folgen, um das Berufsbild rund um die Pflege attraktiver zu gestalten. Die AfD-Fraktion stimmt der vorliegenden Beschlussempfehlung zu. - Danke schön.