Protokoll der Sitzung vom 22.03.2023

Der Landtag hat den Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 8/729 in der 14. Sitzung am 25. Februar 2022 zur Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt überwiesen.

Die antragstellende Fraktion äußert in ihrem Antrag erhebliche Zweifel an der Funktionsfähigkeit und der ökologischen Durchgängigkeit der in Sachsen-Anhalt an Wehren und Wasserkraftanlagen errichteten Fischauf- und Fischabstiegsanlagen. Sie fordert unter anderem an den Gewässern der ersten und zweiten Ordnung eine Kontrolle und methodenvergleichende Bewertung der Funktionalität.

Die Durchführung soll durch die zuständigen Landesbehörden in Zusammenarbeit mit externen Experten unter Einbeziehung von Umwelt- und Naturschutzverbänden erfolgen. Auf der Basis der Ergebnisse soll ein Maßnahmenplan zur Mängelbeseitigung aufgestellt sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse für den Betrieb erarbeitet werden.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt befasste sich erstmals in der 8. Sitzung am 6. April 2022 mit dem Antrag und beschloss, hierzu eine Anhörung durchzuführen. Diese fand in der 13. Sitzung am 21. September 2022 unter Einbeziehung von Fachexperten statt. An dieser Stelle möchte ich auf die Niederschrift über die Anhörung vom 21. September 2022 verweisen. Diese gibt den Inhalt der Redebeiträge der geladenen Gäste detailliert wieder und enthält einen Hinweis auf die vorliegenden Stellungnahmen. Die Niederschrift wurde im Internet veröffentlicht und ist somit allen Interessierten zugänglich.

Der Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e. V. griff in seinen in dieser Sitzung getätigten Ausführungen unter anderem eine Zusage der vorherigen Umweltministerin zur Durchführung eines Vor-Ort-Termins an den Fischaufstiegsanlagen in Hadmersleben und Gatersleben auf und monierte, dass dieser nicht realisiert wurde. In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass sich bereits der Umweltausschuss der siebenten Wahlperiode - den Erzählungen der Ahnen zufolge - mit der Thematik befasst hat und seinerzeit ebenfalls eine Anhörung durchgeführt hat. Das wurde uns berichtet.

Die Landesregierung wurde gebeten, die Vorwürfe des Landesanglerverbandes im Nach-

gang zu der Sitzung zu prüfen. In der Vorlage 7 liegt eine entsprechende Stellungnahme der Landesregierung vom 1. November 2022 vor. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich bei dem zuständigen Minister Herrn Willingmann.

In der 18. Sitzung am 8. März 2023 - das ist also noch nicht lange her - befasste sich der Ausschuss abermals mit dem Antrag. Dabei führte die Landesregierung aus, dass der VorOrt-Termin im Dezember unter Beteiligung des Landesanglerverbandes, des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft sowie des Landesverwaltungsamtes stattgefunden habe.

Als Tischvorlage wurde ein Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen verteilt und mehrheitlich zur Beratungsgrundlage erhoben. Dieser Beschlussvorschlag wurde mit 9 : 3 : 0 Stimmen als Beschlussempfehlung an das Hohe Haus verabschiedet und liegt Ihnen heute in der Drs. 8/2367 vor.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Herr Tullner, was auch immer Sie gehört haben wollen … Aber heute ist offensichtlich der Tag, an dem Leute Dinge hören, die dann in Kritik geraten.

(Lachen bei der LINKEN)

Ich will an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen.

(Zuruf von der AfD)

Es ist tatsächlich so, dass, passend zu dem Thema, vereinbart worden ist, keine Debatte zu führen. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Der Kollege Loth hat Redebedarf. Er kann jetzt vortragen.

(Zustimmung bei der AfD)

Herr Loth, Sie haben das Wort.

Um denen, die keine Stimme haben, eine Stimme zu geben, deshalb stehe ich hier. Fische stehen nicht vor Schranken oder Wehren und rufen: Ich komme nicht hinüber, bitte holt mich raus! Dafür brauchen sie den Menschen, dafür brauchen sie den LHW. Dafür brauchen sie Anhörungen im Ausschuss. Wie Herr Kollege Tullner gerade erklärt hat, haben wir uns mit dem Thema sehr intensiv beschäftigt. Es wurde eine große Anhörung durchgeführt, bei der ganz viele tolle Ergebnisse herausgekommen sind.

Die Zweifel der Verbände wurden auch bestätigt. Es wurde ganz oft gesagt, dass die Gewässer nicht fischdurchgängig sind, dass viele unserer Flüsse noch mit Querbauwerken verstellt sind, dass Fischtreppen noch nicht richtig funktionieren. Das wurde auch von einigen Verbänden nachgewiesen.

Wir haben das Problem, dass Kontrollen stattfinden müssen. Deshalb ist die Beschlussemp-

fehlung in dem Fall nicht richtig, Herr Heuer. Denn wenn wir uns jetzt darauf verständigen, dass wir mit Kontrollen und Monitoring beginnen, dann ist das viel zu spät. Wir müssen jetzt aktiv werden, schon jetzt eingreifen und aktiv beobachten, ob die Durchgängigkeit gegeben ist.

Das hat jetzt nichts mit dem Fisch selbst zu tun, sondern eher mit möglichen Strafzahlungen, die irgendwann auf uns zukommen. Wir müssen die Wasserrahmenrichtlinie der EU einhalten. Das muss spätestens bis zum Jahr 2030 geschehen. So lange werden wir sicherlich noch brauchen, um alles daraufhin zu überprüfen, ob wirklich alles fisch- durchgängig ist.

Das Ministerium glänzte stellenweise durch Nichtwissen. Wie viele Querbauwerke gibt es? Wie ist die Durchgängigkeit? - Da gab es dann eine NGO, eine Nichtregierungsorganisation, die auf europäischen Webseiten die Fischdurchgängigkeit dargestellt hat. Hier im Land wusste man davon leider nichts. Deshalb haben wir uns im Ausschuss darauf verständigt - also mit meinen drei Kollegen -, dass wir unseren Antrag hier als Beschlussempfehlung vorlegen. Dieser Antrag ist leider noch immer richtig und wichtig und schlägt diese Beschlussempfehlung, die sich nicht mit dem geltenden Recht auseinandersetzt, sondern die uns eher in die Bredouille bringt, gerade in Bezug auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie um Längen.

Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Alternativ- oder Änderungsantrag. Oder was ist das?

(Frank Bommersbach, CDU: Du musst doch wissen, was für einen Antrag du gestellt hast! - Wolfgang Aldag, GRÜNE: Sie müssen im Ausschuss aktiv werden!)

Ja, Herr Loth, da haben wir das Problem. Es gibt gar keinen Änderungsantrag von Ihnen.

(Oh! bei der CDU - Zurufe von der LINKEN und von den GRÜNEN)

Herr Loth, passen Sie auf, ich löse das Problem für Sie. Setzen Sie sich hin. Ich bekomme das hin.

Wir haben im Ausschuss extra gesagt, dass wir unseren Antrag als Beschlussempfehlung stellen wollen. Wieso das nicht erfolgt ist, weiß ich nicht. - Danke schön.

(Zustimmung bei der AfD - Lachen)

Ich erkläre jetzt kurz das Verfahren. Das, von dem Herr Loth gedacht hat, dass es schon passiert wäre, hätte er, wenn er es gewusst hätte, hier tatsächlich mündlich nachholen können. Jetzt gehen wir einmal davon aus, dass die AfD einen Änderungsantrag zu der Beschlussempfehlung stellen wollte, der identisch mit ihrem Ursprungsantrag ist. - Herr Loth, habe ich Sie so richtig verstanden?

Ja.

Da wir nach unserer Geschäftsordnung die Möglichkeit haben, Änderungsanträge tatsächlich bis zuletzt auch mündlich zu stellen, machen wir das jetzt einfach so.

Abstimmung

Ich rufe jetzt also einen mündlich gestellten Änderungsantrag der AfD zu der vorliegenden Beschlussempfehlung auf. Wer diesem Änderungsantrag, der identisch ist mit dem Ursprungsantrag der AfD in der Drs. 8/729, seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist erwartungsgemäß die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist der Änderungsantrag zu der Beschlussempfehlung abgelehnt worden.

Ich rufe jetzt die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 8/2367 auf. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? - Die gibt es nicht. Damit hat diese Beschlussempfehlung die Mehrheit erhalten und ist somit beschlossen worden. Damit haben wir den Tagesordnungspunkt 16 beendet.

Wir kommen jetzt zu dem

Tagesordnungspunkt 17

Beratung

Nichtraucher*innenschutz jetzt stärken. Prävention forcieren. Konzept „Sachsen-Anhalt atmet auf“ zügig umsetzen.

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/2337

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/2411

Einbringerin für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Frau Susan Sziborra-Seidlitz. Sie hat jetzt das Wort.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Für Cannabis!)

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Anliegen - dazu komme ich gleich - unseres Antrages ist der Landesregierung quasi auf dem Silbertablett serviert worden. Auf diesem Silbertablett liegt es noch immer und wartet auf Abholung. Dabei hat der Landtag die Bestellung selbst aufgegeben. Mit einem Landtagsbeschluss ist die Landesstelle für Suchtfragen schon im Jahr 2017 beauftragt worden, ein umfassendes Konzept zum Nichtrauchendenschutz zu erarbeiten.

(Zuruf von Frank Bommersbach, CDU)

Die Landesstelle kam diesem Auftrag in gewohnter Weise fundiert nach und hat ihr Konzept dann im Jahr 2020 dem Landtag überreicht. Im Oktober 2021 ist das Konzept auf einem Fachtag ausführlich vorgestellt und diskutiert worden. Dabei waren auch einige Abgeordnete anwesend. Wie mir berichtet wurde - ich war damals noch nicht dabei -, war die abschließende Meinung nahezu einhellig: Dieses Konzept gehört umgesetzt.

(Unruhe)

Allein aus Wertschätzung gegenüber der Arbeit der Landesstelle wäre es nur recht und billig, dem von hier aus bestellten und für gut befundenen Konzept nun endlich Taten folgen zu lassen, aber natürlich erst recht um der Gesundheit der Menschen in Sachsen-Anhalt willen hätten die Maßnahmen stringent angepackt gehört. Schließlich haben wir uns als Land selbst das Ziel gesteckt, die Raucherinnenquote zumindest auf den Bundesdurchschnitt zu senken.

(Ulrich Siegmund, AfD: Was, die Raucherin- nenquote?)