Die Verantwortung für dieses Nicht-Handeln ist zu klären. Ich erwarte, dass uns auch der Landkreis dazu Auskunft gibt, und hoffe, dass er zu der Sitzung des Innenausschusses vorstellig wird.
Ich denke, wir werden auch um eine Debatte zum Waffenrecht nicht herumkommen. Konkret auf diesen Fall bezogen, ist mir nicht verständlich, wieso ein Sportschütze Waffen und Munition bei sich zu Hause aufbewahren sollte,
Waffen, die er doch nur am Schießstand verwenden darf. Es geht nicht um die Kriminalisierung eines Sports, sondern um die Reduzierung von Gefahren für die Allgemeinheit. Wir werden diesen Antrag in den Innenausschuss über- weisen. - Vielen herzlichen Dank.
Aber nein, Folgendes: Sie haben die Statistik erwähnt, dass soundso viele Frauen von ihren Partnern ermordet werden. Woher wissen Sie denn, dass diese Taten durch eine frauenfeindliche Einstellung motiviert sind und nicht durch Beziehungsprobleme, dass also derjenige die Frau ermordet, weil er Frauen generell hasst, und nicht weil er ein Beziehungsproblem hat?
Zweite Frage: Was ist, wenn eine Frau von einer Frau ermordet wird? Ist das auch ein Femizid? Was ist, wenn eine Frau einen Mann ermordet? Ist das dann ein Androzid? Was ist, wenn ein Mann einen Mann ermordet?
Ich habe die Debatte bisher eigentlich so verstanden, dass wir dazu über ausreichende Erkenntnisse verfügen. Aber, Herr Tillschneider, etwas verrät Sie. Wenn ich Beziehungsprobleme habe, dann werde ich, glaube ich, nicht zu einem Gewalttäter.
(Zurufe von der AfD: Na ja, da wäre ich mir nicht so sicher! - Das weiß man nicht! - Wei- tere Zurufe)
Ich erwarte auch von den Männern in meiner Umgebung nicht, dass sie das tun, sondern ich erwarte, dass sie sich Rat holen, dass sie sich Unterstützung holen, dass sie sich beraten lassen, dass sie eine Paartherapie eingehen, Paarberatung und ähnliche Dinge. Ich glaube,
dass das wichtig ist. Denn wer in einer solchen Situation von Beziehungsproblemen glaubt, das Problem mit Gewalt lösen zu müssen, der zeigt vor allem eines: dass er von toxischer Männlichkeit besessen ist.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Oh! bei der AfD - Zuruf von der AfD: Das ist ja Männerhass! - Unruhe)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Anlass für die Debatte ist der tragische Mord - meine Vorredner gingen darauf ein - an einer Frau am 8. März 2023 in Bad Lauchstädt durch ihren von ihr getrennt lebenden Mann. Meine Anteilnahme und die meiner Fraktion gilt den Angehörigen und Hinterbliebenen der Opfer.
Herr Striegel, es ist bedauerlich, dass der Mann die Frau - - Das kann man so sehen, wie Sie es gesagt haben. Aber jeder einzelne Fall - wir hatten drei Fälle in kurzer Zeit - ist bedauerlich und ist offensichtlich auf Schwierigkeiten in der Kommunikation oder auf Behördenversagen zurückzuführen. Das ist das entscheidende Moment.
nur sagen: Ich unterstütze den Kollegen Kosmehl und den Kollegen Erben ausdrücklich darin, dass dieser Vorfall nicht dazu taugt, das Waffenrecht in geeigneter Weise zu novellieren.
Das will ich ganz klar sagen. Denn in diesem Fall ist offensichtlich und deutlich erkennbar, dass die Waffenbehörde gemäß § 46 - ich könnte das jetzt alles noch einmal sagen - nach den Vorerkenntnissen sehr wohl befugt gewesen wäre, die Waffen einzuziehen. Selbstverständlich.
Dass deren offensichtliche Fehleinschätzung fatale Folgen hatte, wissen wir heute. Deshalb waren wir von Anfang an, als das Thema aufkam, dafür dankbar, dass es - erstens - thematisiert wird und dass wir - zweitens - im Innenausschuss noch einmal detailliert darüber reden, weil es offensichtlich Versäumnisse beim Zusammenspiel beider Behörden gibt. Deshalb waren wir von Anfang an dafür, den Antrag zu überweisen. Ich bitte Sie, in diesem Sinne zu entscheiden. - Herzlichen Dank.
Zum Abschluss der Debatte spricht noch einmal Frau Quade für die Einbringerin. - Sie haben das Wort, bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Bad Lauchstädt, Hamburg, Reutlingen - zum Glück nicht mit Todesfolge -, das sind
drei Orte, an denen sich in den letzten zwei Wochen schwerwiegende Angriffe mit legalen und legal von Sportschützen erworbenen und besessenen Waffen ereignet haben. Genau das ist der Grund, warum es zu kurz springt zu sagen, wir haben hier ein Behördenversagen, aber ansonsten kein Problem im Waffenrecht, und warum wir über das Waffenrecht reden müssen.
Denn wer entsetzt ist über diese Taten, wer sich fragt, wie sie möglich waren, und nicht vergessen hat, wie viele Morde mit Waffen von Sportschützen es bereits gegeben hat, der muss über das Waffenrecht und seinen Vollzug reden und der muss eingestehen, dass Waffen zwar Sportgeräte sein können, aber zuallererst immer Waffen bleiben, dass sie töten können und dass sie dies immer wieder auch tun, weil sie missbraucht werden, weil die Besitzer sie nicht richtig verwahren, weil sie trotz Sicherungsmaßnahmen verfügbar sind, weil Sportwaffen töten können und seit dem Jahr 1990 mindestens 270 Menschen in der Bundesrepublik getötet haben.
Ja, ich habe in meiner Familie selbst leidenschaftliche Jäger und Waffennarren. Ich weiß, dass sie ihre Waffen sorgsam verwahren und herzensgute Menschen sind. Ich verstehe, dass Menschen gern schießen und Freude am Schießsport haben. Ich sage aber auch sehr klar: Es gibt kein Grundrecht auf Waffenbesitz.
Wer die Sicherheit für die Allgemeinheit er- höhen will, der muss die Zahl der Waffen in privatem Besitz drastisch reduzieren, der muss ihre Verfügbarkeit begrenzen
und der muss endlich kritisch prüfen, welche Waffen künftig legal privat erwerbbar sein sollen und welche nicht.
Wir sind davon überzeugt, dass es kein schützenswertes Bedürfnis im Hinblick auf halbautomatische Waffen gibt, das die Interessen der Allgemeinheit, nicht von solchen Waffen bedroht zu werden, überwiegen kann.
Es gibt kein Bedürfnis, Waffen zu Hause jederzeit verfügbar zu haben, das schützenswerter sein kann als die Sicherheit der Allgemeinheit, auch nicht der Schießsport.
Ja, wir müssen über den das Waffenrecht prägenden Grundsatz des Bedürfnisnachweises sprechen, auch darüber, ob es wirklich richtig ist, dass das wichtigste Moment für diesen Nachweis ist, gern und oft zu schießen und das im Schützenverein zu tun.
Der Fall in Bad Lauchstädt zeigt doch: Der Täter war seit 30 Jahren Sportschütze. Dass er kurz vor der Tat noch einmal trainieren konnte, hätten Polizei und Waffenbehörde verhindern können. In den Augen des Schützenvereins - die Maßstäbe und die geübte Praxis des Waffenrechts anlegend - musste dieses Training im Grunde als Nachweis seiner Zuverlässigkeit gewertet werden. Allein das zeigt doch: Das Waffenrecht und die Praxis des Waffenrechtes müssen in Deutschland neu gedacht werden.
Wir sind davon überzeugt, dass eine Schärfung des Waffenrechtes dringend nötig ist. Ja, es gibt viele Detailfragen zu berücksichtigen. Welche Ausnahmen braucht es? Was machen wir mit Jägern und Jägerinnen? Wo sollen die Waffen gelagert werden?