Protokoll der Sitzung vom 23.03.2023

wahren. Dass das schlicht nicht möglich ist, das sollte auf der Hand liegen. Es ist immer finanziell günstiger, Menschen in großen Einrichtungen unterzubringen, an deren Strukturen sich die Betroffenen dann anpassen müssen, als individuelle Hilfen personenzentriert und im besten Fall in der eigenen Häuslichkeit zu leisten und zu finanzieren.

Dieser Zielkonflikt, dass das teurer ist, ist schwer aufzulösen und wird konstruktive Verhandlungen mit den Leistungserbringern sicherlich oftmals unterlaufen, gerade mit einem gestrengen CDU-Finanzminister im Nacken, keine Frage. Dennoch und gerade weil die Gesamtsituation schwierig ist, braucht es ein Verhandeln auf Augenhöhe. Diese fehlende Augenhöhe ist das, was so nicht weitergehen darf. Gleiche Augenhöhe heißt, kooperativ zu handeln, weil man sich dem gleichen Ziel verschrieben hat, dem gemeinsamen Ziel von Leistungserbringern und Kostenträgern, die bestmögliche Lösung für den betroffenen Menschen zu finden.

Das Ziel kann eben nicht sein, von beiden Seiten das jeweilige Bild oder die jeweilige Idee davon zu verteidigen, wie sich die Situation darstellt, sich also in reiner Konfrontation zu verhaken. Eine Verhandlungskultur mit gemeinsamem Ziel - dieses Vertrauensklima scheint es in SachsenAnhalt nur ungenügend zu geben, ansonsten würden die Verhandlungen auf der Ebene der GK 131 - da ist sie wieder - und auch die konkreten Leistungs- und Vergütungsverhandlungen nicht regelhaft in Sackgassen münden, aus denen man dann langwierig hinausmanövrieren muss.

Vertrauen neu zu schaffen ist natürlich überaus schwierig. Wenn Porzellan erst einmal zerschlagen, wenn das Tischtuch erst einmal zerschnitten ist, sind Wege zu Kooperationen und einem grundsätzlichen Wohlwollen schwierig.

Wollen wir vertrauensvolle Verhandlungen fördern, dann muss das Land samt seiner Behörde mit einem Vertrauensvorschuss in die Verhandlungen einsteigen, mit der positiven Annahme, dass die Einrichtungen das Beste für ihre Klienten wollen, und eben nicht mit der negativen Unterstellung, dass die Einrichtungen im Sinne eines allein ökonomischen Kalküls für sich einfach nur das betriebswirtschaftlich profitabelste Ergebnis wollen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Trauen wir den Einrichtungen im Land zu, dass sie über das eigene Portemonnaie hinausdenken und ihren Werten als Wohlfahrtsverbände im Interesse der Klienten folgen.

Von der anderen Seite her betrachtet: Auch die Verhandlerinnen und Verhandler der Sozialagentur lenkt nicht allein ihre Krämerseele, sondern das ehrliche Anliegen, den Menschen mit Behinderungen eine volle Teilhabe zu ermög- lichen. Wenn diese positiven Fremdbilder wirken, dann wird immer noch hart verhandelt, aber ohne die Unterstellung niederer Motive. Das wäre eine Verhandlungskultur, die lösungsorientiert vorgeht, die Kompromisse findet, nicht nur als kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern als gemeinsam entwickelte Lösung unter Anerkennung verschiedener Interessen- lagen und Notwendigkeiten.

Ich begrüße es überaus, dass, wie zu hören ist, die Verhandlungsparteien der GK 131 die Option ziehen und sich zukünftig durch einen Mediator beraten lassen und ihr Gesprächssetting grundlegend betrachten wollen. So viel Einigkeit besteht noch. Darauf lässt sich aufbauen. Das scheint meines Wissens nach vielen Jahren ein neuer Weg zu sein.

Ich hoffe, eine gute Lösung findet sich auch für die aktuell etwa 700 laufenden Schiedsstellen-

verfahren. Ich setze darauf, dass wir zum Thema Sachkosten in der Eingliederungshilfe spätestens für das Jahr 2024 eine einheitliche und auskömmliche Lösung finden, die den Kostensteigerungen gerecht wird. Ich setze darauf, dass in Einzelverhandlungen und in Schiedsverfahren drohende Zahlungsengpässe unbürokratisch berücksichtigt und mit entsprechenden Vereinbarungen abgewendet werden.

Zum Abschluss: Ich hatte ob der Problemanzeigen seitens der Leistungserbringer im Januar im Sozialausschuss um einen aktuellen Bericht zu dem Verhandlungsstand der GK 131 gebeten. Das ist vom Haus zugesagt worden. Ich gehe davon aus, dass dieser Bericht angesichts der Lage und der heutigen Debatte in der nächsten Ausschusssitzung im April vorliegt. - Vielen Dank. Vielen Dank auch dafür, dass Sie den Ausführungen zu diesem schwierigen, aber wichtigen Thema so aufmerksam gefolgt sind.

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE, und von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Vielen Dank, Frau Sziborra-Seidlitz. - Als letzte Debattenrednerin kommt jetzt Frau Gensecke an das Rednerpult. Die Fraktion DIE LINKE hat um ein kurzes Schlusswort danach gebeten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der heutigen Aktuellen Debatte zu der Sozialagentur greift die Fraktion DIE LINKE ein Thema auf, das unheimlich kompliziert sowie sehr komplex und umfassend ist. Aber es ist - das haben die einzelnen Debattenbeiträge schon gezeigt - auch ein Stück weit sensibel. Denn es geht hierbei um

Leistungen für eine unterrepräsentierte Zielgruppe: die Menschen mit Behinderung.

Es wurde gesagt: Es geht heute um 27 000 Betroffene in unserem Land, die mit der Eingliederungshilfe leben. Aber es gibt in Sachsen-Anhalt allein 174 140 Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Die Zahl darüber hinaus ist noch viel höher. Wenn ich höre, dass die Situation für all diese Menschen in Sachsen-Anhalt katastrophal ist, dann möchte ich das an dieser Stelle zurückweisen. Das finde ich einfach nicht gerecht.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP, und von Andreas Silbersack, FDP)

Seit 2004 übernimmt die Sozialagentur

Sachsen-Anhalt als zuständige Verwaltungsbehörde die Aufgaben der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe in unserem Land. Ja, die Eingliederungshilfe betrifft Menschen mit Behinderung, mit verschiedenen Beeinträchtigungen - den körperlichen, den geistigen, den psychischen, aber auch den physischen Beeinträchtigungen. Es gibt Hilfen für pflegebedürftige Menschen, teilstationäre und stationäre Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie die Blindenhilfe.

Sie sehen schon anhand dieses großen Port- folios, dass die Bearbeitung der Anträge für die genannten Leistungen nicht allein in der Sozialagentur, sondern in den Gebietskörperschaften der Landkreise und der kreisfreien Städte stattfindet. Dort wird gemeinsam mit den Betroffenen das sogenannte Teilhabeberatungsverfahren eingeleitet und zusammen aufgeschrieben, was wichtig ist - was personenzentriert wichtig ist für den einzelnen Menschen mit Behinderung. Die Sozialagentur koordiniert dabei als zentrale Behörde die Aufgabenerledigung durch die Landkreise und unterstützt die Sozialämter in ihrer Arbeit.

Wir wissen - das haben wir hier schon an vielen Stellen gehört; ich kann das auch nachvoll- ziehen -, dass eine riesengroße Baustelle entstanden ist. Aber der Sozialagentur obliegt auch der Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit den Trägern dieser Einrichtungen.

Die Kollegin Sziborra-Seidlitz hat es schon erwähnt: Die sogenannte GK 131 - das Gremium einer Gemeinsamen Kommission - hat sich einen eigenen Rahmenvertrag geschrieben. In diesem ist das sogenannte Einstimmigkeitsprinzip verankert. Ich möchte es an der Stelle noch einmal ganz explizit sagen: Verhandlungen mit dem Land können nur einstimmig beschlossen werden. Wenn also auch nur ein einziges Mitglied aus dem neunköpfigen Gremium widerspricht, dann gibt es, ganz klar, hierzu keine Einigung. Deswegen ist die Einleitung der Schiedsstellenverfahren so häufig vorgekommen, was auch nicht zufriedenstellend ist. Im letzten Jahr hat aber die Mehrheit der Verbände der GK 31 für die Erhöhung des vom Land vorgeschlagenen Werts von 3,9 % gestimmt. Genau an diesem Punkt befinden wir uns jetzt.

Kurz noch einmal - dazu wurde auch schon etwas gesagt - zum Verständnis der Schiedsstellen. Die Schiedsstellen arbeiten ehrenamtlich. Sie sind nicht an Weisungen gebunden und sind nicht Teil des Sozialministeriums. Auf die Bearbeitungszeit als solche kann daher nicht unbedingt im Wesentlichen Einfluss genommen werden, weil sie unabhängig arbeiten. Im Übrigen werden Schiedsstellenverfahren aus Gründen der Fristwahrung eingeleitet. Einigungen sind auch während des Verfahrens noch möglich. Die Träger werden auch weiterhin zu den bisherigen Sätzen vergütet. Ich sage das, damit jetzt nicht der Eindruck entsteht, dass die Einrichtungen gänzlich nicht mehr finanziert werden.

Der Haushaltstitel für die Eingliederungshilfe - auch das wurde schon gesagt - macht mit 600 Millionen € den größten Teil des Einzelplans 05 aus. Wenn wir für die Menschen mit Behinderung, was auch richtig ist, Leistungen erhöhen wollen, dann müssen wir auch in den Einzelplan 05 viel mehr finanzielle Ressourcen einstellen. Sonst wird das nicht funktionieren.

(Beifall bei der SPD)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine sind alle von Kostensteigerungen durch hohe Energiekosten betroffen, auch die Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Im letzten Jahr wurden die gestiegenen Kosten in zwei Schritten mit insgesamt 8,9 % pauschaler Sachkostensteigerung vom Land ausgeglichen. Es ist gut, dass es die Pauschalen und keine Einzelverhandlungen mehr gibt. Das war auch ein Wunsch der GK 31. In den Landeshaushalt wurden im Übrigen finanzielle Mittel für einen Härtefallfonds eingestellt, die auch die Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen sollten.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Kollegin Anger, in einem MDR-Beitrag in der letzten Woche sprachen Sie von einem fortgesetzten - ich zitiere - „Systemversagen, was durch die Sozialagentur hervorgerufen wird.“ Weiter sagten Sie: „Da werden Prozesse ausgesessen, da wird nicht kommuniziert, da fehlen Eingangsbestätigungen für Anträge usw.“

Ich muss ganz ehrlich sagen: Das hat mich sehr, sehr getroffen. Das ist starker Tobak, das ist ein starker Vorwurf. Ich möchte das auch im Namen der Mitarbeitenden der Sozialagentur, die auch nicht den riesengroßen personellen Aufwuchs haben, zurückweisen. Denn damit diskreditiert

man diese Arbeit ein Stück weit. Auch dort sitzen Menschen, die ordentlich arbeiten, sehr geehrte Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU, von Guido Kosmehl, FDP, und von An- dreas Silbersack, FDP)

Aber warum koordiniert die Sozialagentur die Leistungen im Land? Viele haben gar nicht mitbekommen, dass Sachsen-Anhalt auch diesbezüglich fast ein Alleinstellungsmerkmal hat. Eine ähnliche Struktur gibt es nur noch im Saarland. Aber das Saarland hat, denke ich, diese Probleme nicht. Warum haben wir das gemacht? - Weil genau diese Themen sonst auf der kommunalen Ebene verbleiben würden und die Gefahr bestünde, dass Leistungen für Menschen mit Behinderung möglicherweise von der Finanzkraft der jeweiligen Kommune abhängig werden. Denke ich an meine Kommune, möchte ich nicht wissen, was es heißen würde, wenn diese plötzlich sagen würde: Wir können Ihre zusätz- lichen finanziellen Leistungen nicht bezahlen.

Ich möchte die Aktuelle Debatte aber auch zum Anlass nehmen, um über einen grundsätzlichen Gedanken zu der Eingliederungshilfe und überhaupt über das große Thema Inklusion zu diskutieren. Denn ich glaube, über dieses Thema wird viel zu viel geredet. Häufig wird es zerredet. Aber ich bin mir gar nicht sicher, ob eigentlich jeder das Thema Inklusion als solches und deren Umsetzung verstanden hat.

Was bedeutet das eigentlich? - Es muss doch erreicht werden, dass Menschen mit Behinderung nicht mehr gemieden, sondern anerkannt und fair behandelt werden, dass Diversität und Selbstbestimmung irgendwann endlich zum normalen Leben in unserer Gesellschaft gehören. Denn Menschen mit Behinderung gehören in die Mitte der Gesellschaft hinein. Inklusion

bedeutet einen Prozess und nicht, wie das viele immer auffassen - auch Einrichtungen -, einen Zustand.

Eine wichtige Weichenstellung war daher die Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Jahr 2016. Dieses wurde im Einverständnis mit vielen Vereinen und Verbänden beschlossen. Dahinter stand der Gedanke, die Eingliederungshilfe heraus aus dem Fürsorgesystem hin zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. In Sachsen-Anhalt wurde der Landesrahmenplan zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Leistungserbringern im August 2019 beschlossen. Er beinhaltet eine Übergangsregelung, ist aber leider bis

heute - auch das wurde schon angesprochen - noch nicht abgeschlossen worden.

Mir scheint, auch wir befinden uns noch in einer Übergangsphase und haben diesen Paradigmenwechsel noch nicht vollständig vollzogen. Aber lassen Sie uns doch gemeinsam schauen, was Menschen mit Behinderung können. Lassen Sie uns nicht nur schauen, was sie nicht können. Denn auch das war wieder das Typische in dem MDR-Beitrag: Man hat nur geschaut, was alles nicht klappt, was alles nicht funktioniert in unserem Land. Vor wenigen Wochen wurde ähnlich geschaut, warum Sachsen-Anhalt nicht in der Lage ist, die Quote von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt einzuhalten. Auch das war wieder nur Defizitdenken. Das finde ich nicht gut an dieser Stelle.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Alexander Räuscher, CDU)

Wir müssen doch schauen, dass wir in SachsenAnhalt viel mehr tun können. Wir haben sehr, sehr viele gute Instrumente. Schauen wir in die Kindergärten. Bei mir im Landkreis Börde in Oschersleben gibt es z. B. noch eine wunderbar

funktionierende inklusive Kindertagesstätte. Wir haben angefangen - leider erst angefangen -, Inklusion und gemeinsames Lernen in vielen Schulen zu ermöglichen, sowohl bei den kommunalen als auch bei den sogenannten freien Schulträgern.

Es gibt - das dürfen wir nicht vergessen - viele, viele junge Menschen mit einer geistigen Behinderung. Es gibt viele junge Menschen mit Lernschwierigkeiten, die sozusagen ausgeschlossen werden. Denn von der Sonderschule ohne Abschluss einen Übergang in den ersten Arbeitsmarkt zu gewährleisten - - Häufig findet noch immer der Automatismus statt: von der Schule in die anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung, wo es nicht möglich ist, ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu erhalten. Auffällig ist, dass wir in SachsenAnhalt bei Weitem die meisten stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe vorweisen. Genau dieser Punkt macht es uns manchmal so schwer und bremst uns aus.

Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie uns zeigen, dass Inklusion geht und dass wir das gemeinsam schaffen können - mit mehr Offenheit, mit Gestaltungswillen, mit Optimismus. Denn es ist eine gewaltige Aufgabe. Aber es ist eine lohnende Investition in die Zukunft, auch für uns in Sachsen-Anhalt. Ja, wir sind davon noch ein gutes Stück entfernt. Aber - das hat die Debatte auch heute wieder gezeigt - wenn wir immer nur sagen, was nicht geht, dann kommen wir in dieser Richtung keinen Schritt weiter. Eine ganzheitliche inklusive Gesellschaft ist keine Utopie. Sie ist die Zukunft für unsere Menschen. Es lohnt sich. Wir müssen sie konkretisieren. Wir müssen gute gelingende Rahmenbedingungen schaffen. Das können wir am besten gemeinsam.

Ich und meine Fraktion werden uns für dieses Themengebiet sehr, sehr stark machen, damit

wir nicht an gläserne Decken stoßen, sondern damit wir diese Decken mit Strahlen zum Leuchten bringen. Denn die Vielfalt aller Unterschiede ist der Reichtum in unserer Gesellschaft und besonders in Sachsen-Anhalt. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der FDP - Zustim- mung bei der CDU)

Frau Gensecke, es gibt zwei Interventionen und eine Frage. - Bevor ich aber Frau Anger das Wort gebe, möchte ich besonders begrüßen Damen und Herren der Landsmannschaft der Pommern in Osterburg vom Bund der Vertriebenen, Landesverband Sachsen-Anhalt, die jetzt auf den beiden Tribünen Platz genommen haben. Wir sehen Sie und freuen uns über das Interesse.

(Beifall im ganzen Hause)

Frau Anger hat sich als Erste gemeldet. Danach kommen Herr Tullner und Frau Schüßler mit einer Intervention an die Reihe.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Da ich direkt angesprochen worden bin, möchte ich klarstellen, dass ich in dem MDR-Beitrag gesagt habe - ich wiederhole es gern, weil ich dazu stehe -, dass die mehr als 700 Schiedsstellenverfahren eine Folgesymptomatik des Systemversagens in der Sozialagentur sind. Das ist nach wie vor meine Position dazu. Es würden nicht 700 Verfahren in der Schiedsstelle liegen, es würden nicht zahlreiche Rechtsverfahren, Widersprüche und Klagen laufen, wenn die Sozialagentur vernünftig arbeiten und das tun würde, was ihre Aufgabe ist.

(Zustimmung von Stefan Gebhardt, DIE LINKE)