Protokoll der Sitzung vom 01.06.2023

Meine Damen und Herren! Ich eröffne hiermit die 42. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der achten Wahlperiode und begrüße Sie auf das Herzlichste.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das Mitglied des Landtages Lothar Waehler hat heute Geburtstag.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Im Namen des Hohen Hauses sowie auch persönlich gratuliere ich dazu recht herzlich und wünsche alles Gute.

(Lothar Waehler, AfD: Danke schön!)

- Bitte schön.

Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung. Mit Schreiben vom 24. Mai 2023 bat die Landesregierung, für die 21. Sitzungsperiode folgende Mitglieder zu entschuldigen:

Das Mitglied der Landesregierung Rainer Robra ist heute abwesend. Das Mitglied der Landesregierung Petra Grimm-Benne ist am heutigen Tag ebenfalls abwesend, und zwar bis 17 Uhr aufgrund der Teilnahme an der Beratung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform im Bundesministerium für Gesundheit. Das Mitglied der Landesregierung Michael Richter entschuldigt sich für beide Sitzungstage. Er

nimmt an der Jahresfinanzministerkonferenz in Münster sowie an der sich anschließenden Finanzausschusssitzung des Bundesrates teil.

Wir kommen zur Tagesordnung. Die Tagesordnung für die 21. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen vor. Gibt es dazu noch Bemerkungen? - Herr Kurze.

Herr Präsident, unter den Parlamentarischen Geschäftsführern wurde besprochen und auch im Ältestenrat wurde es so angekündigt: Wir wollen versuchen, Tagesordnungspunkte von morgen auf heute vorzuziehen, wenn wir heute schneller durch die Tagesordnung kommen. Als Erstes möchte ich einen Tausch vorschlagen. Die Tagesordnungspunkte 18 und 20 sollen getauscht werden. Der Tagesordnungspunkt 18 wird also statt heute morgen und der Tagesordnungspunkt 20 heute statt morgen behandelt.

Wir haben im Ältestenrat besprochen, dass wir ab Tagesordnungspunkt 23 vorziehen werden, sollten wir dann noch Luft haben. Sofern es uns gelingt, werden wir dabei aber mit Tagesordnungspunkt 27 beginnen und dann nach und nach die einzelnen Punkte abarbeiten. Wir wollen versuchen, ab Tagesordnungspunkt 23 bis Tagesordnungspunkt 29 den einen oder anderen Tagesordnungspunkt noch auf den heutigen Tag zu ziehen. So haben wir es im Ältestenrat besprochen. Ich schlage vor, dass wir dann, wenn wir herüberziehen, mit dem Tagesordnungspunkt 27 beginnen.

Danke. - Die Konstellation ist in der Formulierung ein bisschen schwierig: ab Tagesordnungs-

punkt 23 mit Tagesordnungspunkt 27? Also, die Tagesordnungspunkte 23 bis 29, beginnend mit Tagesordnungspunkt 27, danach die Tagesordnungspunkte 23 bis 26 und dann die Tagesordnungspunkte 28 und 29; alles klar. - Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen? - Wir können fortfahren. Morgen beginnen wir ebenfalls 9.30 Uhr.

Wir steigen ein in

Tagesordnungspunkt 1

Befragung der Landesregierung nach § 45a GO.LT

Ich weise darauf hin, dass wir nach dem neuen Verfahren starten. Wir starten mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Fragestellende hat die Möglichkeit, noch zwei Nachfragen zu stellen, und dann geht es weiter. - Bitte, Frau Sziborra-Seidlitz.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sachsen-Anhalt ist bundesweit eines der Länder mit einer der höchsten Schulabbrecherinnenquote. Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Schulabbruch. Aber Schulsozialarbeit ist laut Definition und auch laut der Beschreibung der Leistungserbringerinnen weit mehr. Sie hilft Schülerinnen auch bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und ist eben nicht nur in akuten Fällen von Schulabstinenz zuständig und vor Ort, sondern auch zur Prävention.

Meine Frage an die Landesregierung lautet: Wie schätzen Sie die Aufgabe und die Rolle von

Schulsozialarbeit ein und wie haben Sie diese Einschätzung in die Ausgestaltung der Projektauswahlkriterien des zweiten Förderzyklus des ESF-Programms einfließen lassen?

Ich denke, Frau Ministerin Feußner wird sich der Beantwortung widmen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute dazu noch einen Antrag. Deshalb bin ich etwas verwundert, dass ich jetzt sozusagen vorab hierzu schon berichten soll. Vielleicht ersparen wir uns dann den Antrag. Dann haben wir noch ein bisschen mehr Zeit, weil wir sowieso schon zeitlich begrenzt sind.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Ich werde Ihre Frage trotzdem gern beantworten. Ich muss jetzt noch einmal darauf hinweisen, dass Schulsozialarbeit ein Teilbereich der Jugendsozialarbeit und damit Bestandteil des SGB VIII ist. Sie stellt eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises dar. Somit obliegt die Zuständigkeit hierfür dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das ist soziale Arbeit in der Schule.

Dafür gewährt das Land den Kommunen über den § 31 KJHG des Landes Sachsen-Anhalt jährlich insgesamt mehr als 8 Millionen € zur Förderung von Ausgaben für Fachkräfte und für örtliche Maßnahmen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, der Jugendsozialarbeit und des Jugendschutzes gemäß den §§ 11 bis 14 SGB VIII.

Das heißt, wir geben den Kommunen Geld für die Jugendsozialarbeit. Darüber hinaus - darüber sind Sie ja informiert - haben wir über die ESF-Mittel ein Programm aufgelegt, mit dem wir 380 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter fördern. Das ESF-Programm befindet sich jetzt im zweiten Förderzyklus. Darüber werden wir nachher diskutieren.

Wir als Land sind dabei im Vergleich mit anderen Bundesländern weit vorn, weil wir uns als Land bisher ganz massiv in die Finanzierung der Schulsozialarbeit eingebracht haben. Wir halten es für eine äußerst wichtige Aufgabe, Schülerinnen und Schülern zu helfen, einen Schulabschluss zu erringen. Das war der Ursprung des Programms „Schulerfolg sichern“. Damit haben wir das bei der EU beantragt. Darauf haben wir immer den Fokus bei der Schulsozialarbeit gelegt.

Das Bildungsministerium ist inhaltlich ja nicht beteiligt. Die inhaltlichen Fragen, z. B. wie die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter agieren, obliegen der Jugendhilfe. Wir sind nur Mittelgeber. Wir reichen die EU-Mittel und den Eigenanteil des Landes aus.

Darüber hinaus sind die Aufgaben, die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter

übernehmen, klar definiert. Dazu sind die Schulen mit der Jugendhilfe mehr oder weniger ständig in Kontakt. Das erwarte ich zumindest. Das klappt bei dem einen besser, bei dem anderen vielleicht nicht ganz so gut. Das klare Ziel ist aber vorgegeben.

Bitte, die Nachfrage.

Vielen Dank. - Nun ist es ja so - daran entzündet sich die Diskussion aktuell gerade wieder -, dass es neue Förderkriterien für die nächste Förderperiode gibt. Es gibt - der Brief dazu hat nicht nur Sie, sondern auch uns Abgeordnete erreicht - gerade von den über die LIGA organisierten Trägern der Schulsozialarbeit erhebliche fachliche Kritik an den Auswahlkriterien. Sie sagen aufgrund ihrer Kompetenz und ihrer Tätigkeit, dass diese Auswahlkriterien nicht dazu taugen, Schulsozialarbeit in dem geforderten Maß überall sicherzustellen.

Ich hatte eine Dringliche Anfrage an Sie gestellt mit der Frage, wie Sie mit dieser Kritik umgegangen sind. Darauf gab es nur die Antwort: Es gab eine Antwort. Vielleicht können Sie einmal darstellen, was Sie auf diese fachliche Kritik geantwortet haben.

Zur fachlichen Kritik. Die einen sagen, das sind gute Auswahlkriterien. Die anderen sagen, es sind weniger gute Auswahlkriterien. Die wer- den gemeinsam mit der EU-VB abgestimmt. Zudem gibt es den Beirat, der entsprechend agiert und mit dem die Kriterien gemeinsam abgestimmt werden. Wenn wir mit der EU ein Programm auflegen, in dem wir klar fest- legen, was unser Kernproblem ist, nämlich der Schulabsentismus, und dass wir das beheben wollen und mehr Schülerinnen und Schüler zu einem Schulabschluss bringen wollen - ich nenne es noch einmal: „Schulerfolg sichern“ -, dann ist auch klar, dass bei den Kriterien der Fokus darauf gelegt wird.

(Zustimmung von Frank Bommersbach, CDU)

Dass die LIGA jetzt vielleicht andere Intentionen verfolgt - - Deswegen habe ich vorhin den ersten Teil vorgetragen. Die soziale Arbeit in den Schulen beinhaltet nicht nur Arbeit in den Schulen, sondern - auch was den Schulerfolg anbelangt - wesentlich mehr. Das obliegt sozusagen nicht meiner Aufgabe, sondern das obliegt der Jugendhilfe. Das müssen wir klar unterscheiden. Diesbezüglich sind die Kommunen in der Pflicht, das gemeinsam mit ihren Verwaltungen und ihrem entsprechenden Personal umzusetzen.

(Frank Bommersbach, CDU, zustimmend: Das machen sie auch!)

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Danke. - Dann setzen wir fort mit der Fraktion der CDU. - Herr Krull.

Vielen Dank, Herr Landtagspräsident. - Meine Frage bezieht sich auf das sogenannte Heizungsgesetz. In dem Entwurf sind verschiedene soziale Härten enthalten und unter anderem die Regelung, dass sich über 80-Jährige nicht mehr an den Investitionen beteiligen sollen. Diejenigen, die als Rentnerinnen und Rentner bereits in den wohlverdienten Ruhestand ein- getreten sind, haben gewissermaßen große Schwierigkeiten, Kredite zu erhalten. Wie beurteilt die Landesregierung die geplante Regelung der Altersgrenzen im sogenannten Heizungsgesetz?

Herr Willingmann.

Herr Abg. Krull! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will gern darauf antworten. Mit dem Heizungsgesetz meinen Sie das Gebäudeenergiegesetz, dessen bisheriges Schicksal ein eher trauriges ist, weil schon allein die erste Präsentation der Thematik die Menschen in tiefe Verunsicherung gestürzt hat. Es ist fraglos kein Meisterwerk der Ampel.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Allerdings wollen wir insoweit Nachsicht üben, als im Prozess tatsächlich noch einiges verbessert werden kann. In dem ursprünglichen Entwurf steht tatsächlich, wie Sie sagen, eine gleichsam Altersfreistellung für Menschen ab 80 Jahren. Diese sollen von der Verpflichtung zum Heizungstausch ausgenommen werden.

Ich habe dagegen zwei Bedenken. Zum einen glaube ich, dass eine willkürliche Grenze bei 80 Jahren einer verfassungsrechtlichen Prüfung vermutlich nicht standhält - ich will aber nicht lange darüber spekulieren -, weil die Frage, warum ein Alter von 80 Jahren und nicht ein anderes objektives Kriterium gewählt wird, nicht beantwortet wurde.

Überlegenswert ist selbstverständlich, dass dieser Aspekt, den Sie zu Recht angesprochen haben, nämlich ob jemand noch in der Lage ist, sich auf dem Kreditmarkt ein Darlehen zu organisieren, und ob er das noch zu vertretbaren Zinsen bekommt, ein ganz wesentlicher sein wird. Denn wir müssen selbstverständlich sicherstellen, dass jeder, der dieser Pflicht unterliegt, nicht unter den Druck gerät, sein Eigenheim, das übrigens für viele Menschen in Deutschland ein Teil der gewollten Altersvorsorge ist, zu gefährden.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Aus diesem Grunde bin ich, wenn man jetzt weiter darüber diskutiert - das geschieht gerade -, erstens der Auffassung, dass die Grenze heruntergesetzt werden muss, wenn man sie überhaupt wählt, nämlich tatsächlich auf den Renteneintritt. Das ist üblicherweise das Alter, in dem sich die finanziellen Voraussetzungen im Leben verändern.

Das Zweite ist aber: Meines Erachtens wäre es noch besser, wenn man eine allgemeine und sehr viel verständlichere Härtefallregelung bekommt, die weggeht von einem Alterskriterium. Denn auch das müssen wir natürlich in unserer durchaus wohlhabenden Gesellschaft akzeptieren: Es gibt selbstverständlich auch Rentnerinnen und Rentner, die vermögend sind und bei denen das Problem, das Sie beschrieben haben, nicht auftritt.

In der Sache mache ich einen Strich darunter. Dieses Gesetz gehört noch gründlich über- arbeitet. Aber das geschieht ja gerade.