Für uns - ich stehe jetzt für die Administration in Gänze - ist klar: Wenn ein Vorgang auf die Verwaltung zuläuft, dann wird das sachkundig bearbeitet. Dafür gibt es seit Jahrzehnten eine Routine. Jeder in dieser Bundesrepublik weiß genau, was zu machen ist.
Jede Initiative kann dann, auch wenn sie bis- her nicht durch fachliche Wissensstände untersetzt ist, davon ausgehen, dass die Administration weiß, wer an welcher Stelle vernünftig mit solchen dringend notwendigen Maßnahmen umzugehen hat, damit wir Erfolg haben. Wir
brauchen den Erfolg. Und diesen zu generieren, dazu möchte ich uns alle ganz herzlich einladen und motivieren.
Danke, Herr Ministerpräsident. - Wir setzen fort mit der Fraktion der CDU. Herr Gürth stellt eine Frage.
Unser aller Bundesregierung überrascht uns gefühlt jede Woche mit unzähligen neuen Vorschlägen für Gesetze, Verordnungen und Regelwerke die Energie betreffend. Das setzt dann jeweils nicht unerheblichen Aufwand in Gang, weil Stadtwerke, kommunale Wohnungsgesellschaften und Kommunen sofort anfangen zu überlegen und zu rechnen, was das für sie heißt.
Ich will auch nicht auf alles eingehen, dafür reicht die Fragestunde nicht. Aber es gibt zwei Gesetzesvorhaben von ganz vielen, die momentan für viele Fragen sorgen, das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze und das Gebäudeenergiegesetz. Mich bewegen hierzu vor allem zwei Fragen.
Erstens. Wie schätzt die Landesregierung die Verhältnismäßigkeit und den Ressourcenaufwand ein, der durch die jetzt von mir genannten beiden Gesetze entsteht für Stadtwerke, für Wohnungsgesellschaften, für Kommunen und dergleichen mehr?
Ist sichergestellt, dass das Konnexitätsprinzip beachtet wird und dieser Mehraufwand für Kommunen entsprechend vom Bund abgegolten wird und nicht, wenn Stadtwerke betroffen sind, zwangsläufig durch diese Gesetze allein durch die Administration die Strompreise steigen? Denn eine solche kommunale Wärmeplanung kostet immer sechsstellig plus einen erheblichen Personalaufwand, der noch hinzukommt.
das jetzt geplant ist, um die Verbräuche besser zu steuern, ist ein Einsammeln von sehr persönlichen Daten. Es geht darum, wie warm jemand mit seiner Familie gern in seiner Stube sitzt und dergleichen mehr oder wann er zu Hause ist und wann nicht. Es gibt von vielen Seiten erhebliche Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes.
Frau Ministerin, Sie antworten für die Regierung und die FDP ist gerade im Bereich Datenschutz, so kann ich mich erinnern, immer sehr engagiert gewesen.
Wie stehen Sie zu dieser Thematik und wie stellen Sie sicher, dass der Datenschutz bei dieser Thematik angemessen berücksichtigt wird?
Danke, Herr Präsident. - Herr Gürth, herzlichen Dank für die Frage. Ich kann für die Landesregierung formal zu den expliziten Fragen, die Sie gestellt haben, noch nichts antworten, weil wir bei uns im Ressort tatsächlich den Gesetzentwurf noch nicht vorliegen haben.
Ich finde es aber gut, dass die Bundesregierung entschieden hat, dass sie den Ländern und auch den Verbänden den Entwurf frühzeitig vorlegen möchte. Ich glaube, es ist wirklich wichtig - Sie haben das in Ihrer Frage auch betont -, dass frühzeitig über derartige Themen, die unglaublich viele Menschen persönlich betreffen, diskutiert wird, und zwar bevor das Ganze in das Parlament geht,
sodass der Entwurf wirklich Hand und Fuß hat und er nicht später, wie es dem anderen Gesetz ergeht, überarbeitet werden muss. Ich glaube, dass das Thema Daten sammeln für Freie Demokraten immer nur auf das konzentriert werden darf, was wirklich erforderlich und notwendig ist, ist klar.
Lassen Sie mich abschließend auch für die Landesregierung einen Punkt betonen: Es wird sich bei diesem Gesetz um ein Zustimmungsgesetz handeln.
Das bedeutet: Es braucht die Zustimmung des Bundesrates. Es ist also kein Einspruchsgesetz, sondern ein Zustimmungsgesetz. Das bedeutet schlicht und ergreifend, dass die Bundesregierung für ihren Entwurf zumindest die Zustimmung von den drei Regierungsparteien im Bund plus der CDU/CSU braucht.
Ich glaube, wir alle hier können doch sehr, sehr optimistisch sein, dass der Gesetzentwurf, der den Bundesrat nach der Landesanhörung erreicht, ein guter sein wird, der in unserem Sinne ist und der dafür sorgt, dass nicht Mehrbelastungen auf die Kommunen und vor allen Dingen auf die Bürger zukommen.
Bevor Herr Gürth die nächste Frage stellt, nutze ich die Gelegenheit, Schülerinnen und Schüler des Wilhelm-und-Alexander-Humboldt-Gymnasiums Hettstedt zu begrüßen.
Ich habe eine Frage, Frau Ministerin. Die Themen Energie und Wärme - und was dort alles in dem Zusammenhang passiert - sind ganz besondere. Jedes Mal, wenn Herr Habeck die neue Woche begrüßt, mit neuen Ideen kommt und er diese als Bundesminister verlautbart, dann hat das unmittelbare Folgen. Im Energiesektor müssen z. B. alle Energiedienstleister - sie sind dazu auch verpflichtet - sofort mit dem Rechnen anfangen, weil sie alles, was dann passiert, in Preisblätter, die entsprechend Gremienbeschlüssen bedürfen, die zur Netzagentur und zur Kartellbehörde gehen usw., einmünden lassen müssen. Ansonsten
In den zurückliegenden zwölf Monaten ist so viel herausgeblasen worden, was wieder ein- gesammelt werden musste. Wenn man das in Mannstunden umrechnen würde, dann könnten wir eine ganze Behörde einsparen. Weil das so ist, frage ich Sie: Sehen Sie eine realistische Chance, dass diese doch leicht chaotische Arbeitsmethodik der Bundesregierung
in ein geordnetes planbares Handeln übergeht und dass erst dann, wenn ausgereifte Ideen vorhanden sind, diese die Öffentlichkeit erreichen?
Es geht um das Nordharzer Städtebundtheater im Harz, und zwar um die Finanzierung und den Fortbestand. Das Nordharzer Städtebundtheater wird ab dem 1. Januar 2024
gemeinsam mit dem Philharmonischen Kammerorchester Wernigerode in neuer Rechtsform als gemeinnützige GmbH weiterbetrieben. Wir als AfD unterstützen bereits auf kommunaler Ebene jede Maßnahme, die erforderlich ist, um die Orchester- und Theaterlandschaft im Harz im bisherigen Umfang zu erhalten.
Bekennt sich die Landesregierung ebenfalls zum Erhalt der Orchester- und Theaterlandschaft im Landkreis Harz im bisherigen Umfang und ist sie bereit, die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel in der Förderperiode 2024 bis 2028 zur Verfügung zu stellen? Falls sie dazu bereit ist: Wann wird denn der neue Zuwendungsvertrag mit einer auskömmlichen Grundförderung unterzeichnet? - Das sind meine Fragen an die Landesregierung, wahrscheinlich an den Ministerpräsidenten Herrn Haseloff persönlich.
Herr Präsident, ich habe in der Kabinettssitzung, als wir auch unsererseits die Landtagssitzung vorbereitet haben, den freundlichen Vorschlag gemacht, die Fragestunde auf den Freitag zu verschieben, weil dann genau die Leute, die an dieser Stelle befragt werden sollten, zumindest in Teilen anwesend gewesen wären. Das ließ sich leider Ihrerseits nicht organisieren, sodass ich nur eines machen kann: Ich werde Ihnen die vor Kurzem veröffentlichte Presseerklärung des Kulturministers dazu verlesen.
Die Situation am Nordharzer Städtebundtheater besorgt die Mitarbeitenden. Theaterpersonal und Gewerkschaften haben sich mit einem offenen Brief an die Landesregierung gewandt, in dem sie die Sorge äußern, dass der Fortbestand des Theaters gefährdet sei.“
„‚Die Zukunft des Theaterbetriebs ist zweifellos von hoher Bedeutung für die kulturelle Vielfalt, das künstlerische Erbe und nicht zuletzt die Attraktivität unserer Region für Fachkräfte und Touristen. Wir sind uns der Herausforderungen bewusst, mit denen das Theater im Nordharz konfrontiert ist‘, so der Chef der Staatskanzlei und Minister für Kultur [...]
Es ist unser gemeinsames Ziel, den Erhalt und die Weiterentwicklung des kulturellen Lebens in Sachsen-Anhalt sicherzustellen. Dazu gehört auch die Gewährleistung eines tragfähigen und nachhaltigen Theaterbetriebs, der sowohl den künstlerischen Ansprüchen gerecht wird als auch den Beschäftigten sichere Arbeitsplätze bietet. Wenn die Träger hinter ihren Einrichtungen stehen, wird die Landesregierung sie wie bisher wirksam unterstützen.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstütze den kulturellen Sektor und die Theaterlandschaft in seinem Zuständigkeitsbereich nach Kräften.‘“
Dann sind die ganzen Planungen zu den Theaterverträgen von 2024 bis 2028 als Beleg auf- geführt. Weiter heißt es:
„‚Das Land Sachsen-Anhalt ist in die Entscheidungen bezüglich der Neustrukturierung des Theaterbetriebs nicht unmittelbar involviert. Es obliegt dem Landkreis Harz und den kommunalen Trägern, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, um den künstlerischen Betrieb auf eine solide finanzielle Grundlage zu stellen‘, so Robra.