Insgesamt glaube ich nicht, dass es jetzt für das Thema Schulsozialarbeit Ihres Antrages direkt bedurft hätte; denn viele Punkte sind auf der Agenda. Dass wir uns im Ausschuss mit der Frage, wie es weitergeht, beschäftigen müssen, und dass das Ministerium dazu auch transparent berichten muss, ist auch klar.
Die Schulsozialarbeit wird aber in § 13a des Sozialgesetzbuches XIII als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe festgelegt. Damit ist es eben der kommunalen Ebene zugeordnet worden. Sie kommen jetzt immer mit der Forderung, na ja, dann soll doch das Land das finanzieren.
Wenn man von der rechtlichen Zuordnung und von der Aufgabenzuordnung ausgeht, dann stellt man fest, dass es eine kommunale Aufgabe ist.
Fast 400 Stellen werden zurzeit mithilfe von EU- und Landesmitteln vollständig über uns, das Land, finanziert. 400 Stellen - das ist der Großteil der in Sachsen-Anhalt vorhandenen Schulsozialarbeit, die ohne einen Cent der kommunalen Ebene gestemmt wird.
Hier muss ich ehrlicherweise sagen: Hierbei sehe ich auch die Kommunen in der Verantwortung. Auch die Kommunen müssen sich an der Finanzierung der Schulsozialarbeit beteiligen. In Ihrem Antrag schreiben Sie das sogar. Sie schreiben, dass das eine gemeinsame Aufgabe ist und dass eine Beteiligung notwendig ist. Das schreiben Sie im ersten Abschnitt, um dann aber interessanterweise in der Begründung Ihres Antrages das Ganze gleich wieder zu negieren. Dort liest man nämlich dann, dass das Land das Ganze komplett finanzieren soll, die gesamte Schulsozialarbeit. Da steht nichts von 400 Stellen, sondern da stehen die 800 Stellen. Es geht um eine komplette Finanzierung. Das ist das Ziel, das Sie in der Begründung ausgeben. Da frage ich Sie: Was wollen Sie denn nun? Soll jetzt die Beteiligung da sein, oder soll es dann doch komplett sein?
Das Landesprogramm soll parallel zum ESF- Förderprogramm entstehen und erst einmal - im Antrag steht es so - bis zu 400 weitere Einsatzstellen ermöglichen und dann irgendwann plötzlich auch noch die ESF-Stellen übernehmen. Das Land soll dabei mindestens 90 % der Kosten tragen. Wie ist es hierbei mit einer
gerechten Aufteilung? Sie sprechen am Anfang von einer gleichen Aufteilung zwischen Land und Bund. Das sehe ich bei 90 % ehrlicherweise nicht.
Sie sagen aber auch, dass die Kriterien für die Projektförderung da sind und dass wir die besprechen müssen. Sie gehen in Ihrem Antrag darauf ein, dass wir die Verantwortung gemeinsam tragen. Das sehe ich auch. Ich glaube, darin sind wir uns dann auch einig. Aber das heißt eben auch, dass wir eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung haben. Einig sind wir uns darin, dass rechtzeitig vor dem Aus- laufen der aktuellen EU-Förderperiode Klarheit für die Zukunft geschaffen werden muss.
Ein Recht darauf, dass wir jetzt hier Strukturen schaffen, besteht eben nicht. Deswegen glaube ich, dass wir mit unserem Alternativantrag richtig liegen. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu diesem Alternativantrag und um die Ablehnung Ihres Antrages. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Redlich. - Es gibt eine Intervention, Herr Redlich, von Herrn Dr. Tillschneider und eine Frage von Herrn Gebhardt, wenn Sie diese zulassen.
Sie haben gesagt, es gebe Studien, die den Nutzen der Schulsozialarbeit beweisen. Ja, es gibt Studien, die beweisen etwas, und es gibt Studien, die beweisen das Gegenteil. Wenn ich den Nutzen von etwas nicht sehe und eine Studie beauftragen muss, um den Nutzen nachzuweisen zu können, dann ist schon etwas faul.
Wie gesagt, wir haben in Sachsen-Anhalt eine Abbrecherquote von ungefähr 10 % seit 30 Jahren. Wir haben den Zeitpunkt davor, wir haben den Einsatz der Schulsozialarbeit und wir haben den Zeitpunkt danach. Es verändert sich nichts. Das Programm wirkt nicht.
Und das Allerdümmste, was ich in den Zusammenhang gehört habe, wirklich das Allerallerdümmste war: Ja, Moment mal, ohne Schulsozialarbeit hätten wir aber mehr Schulabbrecher. Das bewegt sich auf dem Niveau der Begründung der Coronamaßnahmen. Es hieß: Ohne diese Maßnahmen wäre es noch viel schlimmer gewesen. Damit sind wir im Bereich nicht nur der unbewiesenen, sondern der un- beweisbaren Annahmen, also beim dummen Geschwätz.
Jetzt frage ich Sie einmal abseits des dummen Geschwätzes nach Ihrer Meinung als Lehrer, nicht als Politiker. Ich frage Sie jetzt als Lehrer - Sie sind ja auch Lehrer -: Was macht - -
Genau. Ich darf in der Intervention noch einen Fragesatz formulieren. Gott verdammt, das lasse ich mir doch nicht nehmen. Ich formuliere es als Fragesatz im Rahmen meiner Intervention. Er kann den Fragesatz als Frage verstehen. Aber ich formuliere ihn jetzt.
Und zwar: Was macht denn Ihrer Meinung nach die Schulsozialarbeit nicht nur nützlich, sondern unverzichtbar, sodass wir sie als Land bezahlen müssen?
Ja, ich würde antworten. Aber wir können auch gern Herrn Gebhardt noch die Frage stellen lassen. Dann kann ich auf beides gemeinsam antworten. Dann sparen wir ein bisschen Zeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Redlich, ich will Sie fragen zu Ihrer These, dass die Kommunen, also die Landkreise, sich stärker daran beteiligen müssen. Wir haben in unseren Antrag eine Beteiligung der Kommunen in Höhe von 10 % mit hineinformuliert. Nachdem wir uns die kommunalen Haushalte in den Landkreisen angesehen haben, sind wir zu der Auffassung gelangt, dass diese sehr unterschiedlich sind. Aus unserer Sicht gibt es Landkreise, denen tatsächlich nicht mehr zuzumuten ist, wenn wir die Schulsozialarbeit aufrechterhalten wollen.
Jetzt frage ich Sie einmal konkret - wir haben das Glück, dass wir beide aus demselben Landkreis kommen -: Wie schätzen Sie denn die Finanzkraft des Landkreises Mansfeld-Südharz und die aktuelle Haushaltslage ein?
Wenn Ihre Vorstellungen nach mehr Beteiligung der Kommunen sich durchsetzen würden: Sagen Sie bitte, wie viele Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter wir uns dann im Landkreis Mansfeld-Südharz dann noch leisten könnten.
Ich bin nicht der Landrat und ich bin nicht im Kreistag. Und ich bin auch nicht der Kreistag, der für den Landkreis Mansfeld-Südharz beschließt, wie viel Schulsozialarbeit sich der Landkreis leisten kann oder, besser gesagt, möchte. Das ist ja auch eine Frage nach der Verteilung der Mittel. Als Haushaltsaufsteller kann ich natürlich selbst entscheiden, wie viel ich haben möchte.
Ihre Frage zielt aber auf etwas anderes ab. Der Punkt ist - darin haben Sie recht -, wir müssen darüber nachdenken, wie wir die Kommunen in gewisser Weise unterstützen. Frau Dr. Pähle hat schon einen Ansatz angesprochen, der von unserer Fraktion eingebracht wurde. Er lautet, dass man sich vielleicht auch beim FAG Gedanken machen muss. Wir sind ja immer sehr kommunalfreundschaftlich gewesen und haben die FAGÄnderung gerade auch vorangebracht. Das ist genau der Punkt, mit dem man Anreize setzen kann. Es geht also darum, dass man sie da setzt.
Aber es kann auch nicht so weitergehen, dass die Kommunen entscheiden und festlegen, wo sie die Bedarfe sehen. Es kann also nicht sein, dass sie im Kinder- und Jugendhilfeausschuss sagen, wir haben da einen enormen Bedarf und das Land soll zahlen. Darin sind wir uns wahrscheinlich auch einig. Vielmehr muss es dabei eine angemessene Beteiligung geben. Es muss klar sein: Wer den Bedarf für sich festlegt, der muss auch irgendwo mit beteiligt werden, weil man ansonsten die Prioritäten anders oder falsch setzt.
Herr Dr. Tillschneider hat jetzt eine andere Frage angesprochen. Die Frage lautet: Was sind nachgewiesene Effekte? Die haben Sie ja
schon einmal gestellt. Das ziehen Sie ja auch wie eine Leier durch. Da könnten wir in die letzte Debatte gehen. Da hatte ich Ihnen das auch schon ausgeführt.
Ich gebe Ihnen aber recht. Das ist ein Grundproblem. Das ist das, was wir auch angesprochen haben. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir die Aufgaben der Schulsozialarbeit definieren. Wir sind jetzt natürlich im EU-Rahmen auch daran gebunden,
Das Programm hat ein festgesetztes Ziel. Da sind ja die Aufgaben definiert worden. Aber danach müssen wir als Land festlegen - da sind wir auch freier -: