Wir wiederholen die Abstimmung und führen jetzt eine Auszählung durch. Wer für den Antrag der Fraktion DIE LINKE ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion.
- Sie müssen sich hinsetzen, sonst wird das nichts. - Das sind die AfD-Fraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE.
(Daniel Rausch, AfD: Das macht ihr doch auch so! Das macht ihr ständig so! - Zuruf von der AfD: Und dann seid ihr die, die am lautesten schreien!)
Es sind 35 Stimmen dafür. Wer stimmt gegen diesen Antrag? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Auch hierzu bitte ich um Auszählung.
(Zurufe von der AfD: Weniger! - Viel weniger! - So geht das nicht! - Man kann doch nicht einfach hier reinkommen! - Das verfälscht doch die Auszählung! - Der Herr Tullner kam einfach rein! - Weitere Zurufe)
Damit kommen wir zur Abstimmung über die Alternativanträge. Wir stimmen über die bei- den Alternativanträge in der Reihenfolge - -
- Meine Damen und Herren! Wir stimmen über die Alternativanträge in der Reihenfolge des Einganges ab. Der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen hat die Drucksachennummer 8/2723 und wurde damit vor dem Alternativantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksachennummer 8/2726 eingereicht. Wir stimmen in dieser Reihenfolge ab, also zunächst über den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. Wer dafür ist, denn bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind alle übrigen Fraktionen. Damit ist der Alternativantrag angenommen worden.
Alternativantrag ist, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist gegen diesen Alternativantrag? - Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses.
(Ulrich Siegmund, AfD: Ihr habt die Kinder verraten! Die LINKEN haben die Kinder ver- raten! - Zuruf: Typisch LINKE! Die kinder- freundliche LINKE haben wir gerade ge- sehen!)
Wir haben noch Zeit, uns jetzt wie angekündigt dem Tagesordnungspunkt 27 zu widmen. Wir kommen zu dem
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die Anlage unseres Landesvermögens gibt es althergebracht einige grundlegende
In einem gewissen Sinne umschreiben diese drei Grundsätze eine angestrebte finanzpolitische Nachhaltigkeit. Selbstverständlich soll unser Vermögen so angelegt sein, dass es in seinem Bestand gesichert ist, den übergeordneten Landesaufgaben zur Verfügung steht und natürlich auch eine Rendite abwirft.
Schon in der Vergangenheit haben wir aber die Frage aufgeworfen: Reicht das? Man kann Geld sicher, liquide und mit ordentlichen Gewinnen z. B. in der Produktion
- es ist etwas unruhig so spät am Abend - von weißem Phosphor und Streumunition anlegen, muss sich dann aber natürlich mit der Frage auseinandersetzen, ob man ethisch - -
Herr Meister, einen Augenblick. - Ich habe eben durchaus die Versuche aus dem Plenum selbst bemerkt, bei den Kollegen und Kolleginnen für etwas mehr Ruhe zu sorgen, sodass man dem Vortrag des Redners folgen kann. Aber es hat nicht richtig gewirkt. Deswegen muss ich das jetzt noch einmal sagen: Leute, es ist der letzte Tagesordnungspunkt. Wir alle wollen morgen
nicht bis Mitternacht hier sitzen. Deswegen behandeln wir ihn jetzt noch, selbst wenn es noch Konzentration erfordert. Bitte geben Sie Herrn Meister die Gelegenheit, seinen Vortrag zu Ende zu bringen. - Herr Meister, bitte schön.
Ich versuche es. - Man kann das tun. Man muss sich dann aber mit der Frage auseinandersetzen, ob man die Produktion und den Einsatz darauf beruhender geächteter Waffen in kriegerischen Konflikten ethisch mit zu verantworten hat und ob man damit Geld verdienen möchte.
Müssen/Sollen wir uns für die uns anvertrauten Steuermittel über die schon genannten Grundsätze hinaus also weitere Grundsätze mit ethischen Kriterien geben? Vor dieser Frage standen wir auch in der vergangenen Kenia- Koalition, als wir engagiert und kontrovers über die Frage ethischer Geldanlagen diskutierten.
- genau - hinsichtlich der Frage, was eine ethische Geldanlage sei und ob und wie weit man sich solchen Kriterien unterwerfen sollte, gingen weit auseinander. Als Lösung ergab sich letztlich ein Kompromiss, der auch heute durchaus noch seinen Zweck erfüllt. Es wurde ein externer Dienstleister mit einem Engagementverfahren beauftragt. Dieser identifiziert fortlaufend verschiedenste Problemlagen, poolt die Anlagen unterschiedlicher Großanleger und nimmt dann im Interesse der so zusammengeführten Anleger, auch des Landes SachsenAnhalts, deren eben auch ethische Interessen wahr. Die vereinigte Finanzmacht nutzend,
wird mit dem jeweiligen Unternehmen dahin gehend verhandelt, dass ethische, ökologische, soziale Kriterien besser berücksichtigt werden als bisher. Ein Prozess der stetigen Verbesserung soll so angestoßen werden. Wenn das nicht fruchtet, folgt am Ende eines längeren Prozesses die Empfehlung zum Ausstieg aus der Anlage.
So kam es in meinem Beispiel mit dem weißen Phosphor und der Streumunition eben genau zu diesem Ergebnis, zum Ausstieg des Landes Sachsen-Anhalts. Das Land Sachsen-Anhalt ist dort sinnvollerweise nicht mehr investiert.
Das gewählte Verfahren trägt zu einer Verbesserung bei. Es enthebt uns aber nicht der eigenen Definition, was wir für ethisch oder - schlichter - politisch vertretbar halten und was eben nicht.
Auch in Sachsen-Anhalt ist einer großen gesellschaftlichen Mehrheit klar, dass wir der Klimakrise entgegentreten müssen. Nicht alle, aber doch die meisten wissen - Herr Feuerborn hat das heute Morgen in der Debatte über Landwirtschaft durchaus zu erkennen gegeben -, wie sich das Klima auf die Landwirtschaft auswirkt. Auch in der Rede wurde die Ambivalenz durchaus klar. Aber ich meine tatsächlich: Das Problem ist deutlich und in weiten Teilen der gesellschaftlichen und der politischen Landschaft bekannt.