Was genau sieht man denn dabei mit bloßem Auge? Ist das der Teint oder was sieht man mit bloßem Auge, wenn man durch die Straße geht? Das interessiert mich wirklich.
Tja, Frau Richter-Airijoki, das sind wohl die blühenden Landschaften der Frankfurter Bahnhofsvorstadt.
Das sind die schönen Bezirke in Neukölln und in Kreuzberg, wo ich teilweise mit meiner eigenen Muttersprache nicht durchkomme.
in ganz Deutschland zählt. Frau Richter-Airijoki, ich sage einmal: Das ist eine Situation, die man sehr, sehr schwer beschreiben kann. Man muss sie einfach sehen.
Straßen tagtäglich, wenn sie sich nicht, wie die Politiker, die das zu verantworten haben, mit einem 7er-BMW vom Landtag bis nach Hause fahren lassen,
sondern wenn sie in der U-Bahn und in der Straßenbahn sitzen. - Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir kommen zu dem Redebeitrag der Innenministerin Frau Zieschang. - Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Für heute wurde eine Aktuelle Debatte zum Flüchtlingsgipfel beantragt, der zwischen Bund und Ländern im Mai stattfand. Sie, Herr Abg. Siegmund, haben behauptet, dort sei von allen gesagt worden: Wir haben Platz.
Sie bestätigen gerade, dass Sie diese Behauptung getätigt haben. Sie ist schlicht und ergreifend falsch.
Zur Not genügt ein Blick in den gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern, wo schriftlich gefasst ist und es eindeutig heißt: „Um Bund,
(Zuruf von der AfD: So erfolgreich wie die letzten zehn Jahre! - Daniel Roi, AfD: Das glaubt ihr doch alles selbst nicht mehr!)
Das ist der gemeinsame Beschluss von Bund und Ländern, also genau das Gegenteil von dem, was Sie hier behauptet haben.
Was sich bei Ihnen wie ein roter Faden durch- zog - und das ist eben der große Unterschied zu dem, was der Ministerpräsident heute in der „Volksstimme“ und im Übrigen auch vor und auf dem Flüchtlingsgipfel gesagt hat -: Selbstverständlich müssen wir differenzieren. Genau diese Differenzierung lassen Sie vermissen. Es gibt reguläre Migration. Es gibt ein Recht auf Asyl. Aber es gibt auch irreguläre Migration,
bei der Menschen ohne Asylgrund zu uns kommen, um womöglich in unsere sozialen Sicherungssysteme einzuwandern. Genau diese irreguläre Migration müssen wir in den Blick nehmen, um sie deutlich zu reduzieren. Dazu haben sich Bund und Länder beim Flüchtlingsgipfel deutlich bekannt. Ich sage auch: Es darf nicht nur bei einem Bekenntnis bleiben, sondern diesem Beschluss müssen natürlich auch Taten folgen, wie auch das aktuelle Zugangsgeschehen in Sachsen-Anhalt zeigt.
Wir wissen, dass wir im letzten Jahr eine herausfordernde Aufnahmesituation zu verzeichnen hatten. Ich kann für die ersten Monate im Jahr 2023 sagen: Wir haben bereits mehr als 2 400 Asylsuchende aufgenommen. Das ist im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum eine Steigerung um gut 55 %. Allein die Zahlen unter- streichen, dass die irreguläre Migration spür- bar reduziert werden muss.
Wir kommen aber in jedem Fall unseren gesetzlichen Aufnahmeverpflichtungen nach dem Königsteiner Schlüssel nach. Dass wir das tun können, verdanken wir vor allem auch den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie vielen Menschen, die sich dabei mit einbringen.
Aber ich sage auch: Wir lassen die kommunale Familie nicht im Stich, ganz im Gegenteil. Das Land versucht, die kommunale Familie bestmöglich zu unterstützen. Das machen wir nicht nur, indem wir den regelmäßigen Austausch pflegen, sondern vor allem auch, indem wir Kosten erstatten, die den Aufnahmekommunen durch die Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entstehen. Diese Kosten erstattet das Land auskömmlich. Auch unsere Landeserstaufnahmekapazitäten erweitern wir, um die Kommunen wiederum zu entlasten.
Ich kann nach diesem Flüchtlingsgipfel auch feststellen, dass die Leistungen des Bundes hinter den Leistungen von Ländern und Kommunen zurückbleiben. Das gilt sowohl mit Blick auf die finanzielle Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen als auch mit Blick auf eine spürbare Begrenzung der irregulären Migration.
Ich fange an mit der finanziellen Lastenverteilung. Auch hierzu konnte im Mai nur ein erster Teilschritt erreicht werden. Sie alle wissen, dass der Bund eine um 1 Milliarde € erhöhte Kostenbeteiligung zugesagt hat. Auf Sachsen-Anhalt entfallen davon rund 28 Millionen €. Diese werden wir den Kommunen zur Verfügung stellen, um sie zu entlasten.
Worauf es aber ankommt - dafür hat sich auch unser Ministerpräsident stark eingesetzt, aber wir haben den zweiten Schritt noch nicht voll- zogen - und was Länder und Kommunen brauchen, ist finanzielle Planungssicherheit. Die haben wir nicht, wenn wir von Jahr zu Jahr immer neue Finanzierungszusagen aushandeln. Vielmehr bedarf es einer dauerhaften Finanzbeteiligung des Bundes.
Diese dauerhafte Finanzbeteiligung des Bundes muss vor allem dynamisch oder ein atmendes System sein - sprich, in dem Augenblick, wo die Flüchtlingszahlen steigen, muss automatisch auch die Kostenbeteiligung des Bundes steigen. Nur so erhalten wir finanzielle Planungssicherheit für unser Land, für die Länder insgesamt und für die Kommunen.
Wir hatten bis Ende des Jahres 2021 das sogenannte Viersäulenmodell. Das hat sich wunderbar bewährt. Das hat damals die CDU-geführte Bundesregierung eingeführt. Ende 2021 lief es aus. Wir müssen dringend wieder dorthin kommen. Denn im Augenblick kommen wir bei der Finanzbeteiligung des Bundes leider nur in Trippelschritten voran. Das ist nicht ausreichend.
Leider auch nur in Trippelschritten kommen wir bei der spürbaren Begrenzung der irregulären Migration voran. Deswegen - ich habe es vorhin gesagt - ist es entscheidend, dass es nicht nur Ankündigungen gibt, sondern dass die Ankündigungen tatsächlich auch umgesetzt werden. Das gilt für den Schutz der EU-Außengrenzen - dieser Schutz muss verstärkt wer- den - und genauso dafür, dass Asylverfahren an den Außengrenzen der EU durchgeführt werden sollen. Wie gesagt, das sind bislang
Ankündigungen des Bundes; sie stehen auch in dem Beschlusspapier vom Mai. Aber diese Zusagen müssen jetzt auch mit Leben gefüllt und tatsächlich umgesetzt werden.
Gleiches gilt im Übrigen auch für die schon vielfach angekündigten Migrationsabkommen. Wenn es solche gibt, dann müssen auch diese mit Leben gefüllt werden. Denn Papier ist ansonsten geduldig.
Es gibt ein Migrationsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien. Das ist im Dezember letzten Jahres geschlossen worden. Leider trat es erst Monate später in Kraft. Aber auch seit dem Inkrafttreten ist wenig passiert. Wieso nenne ich gerade dieses Migrationsabkommen? - Ich nenne es deswegen, weil die indischen Staatsangehörigen unverändert die größte Gruppe der ausreisepflichtigen Ausländer in Sachsen-Anhalt bilden. Deswegen haben wir immer einen besonderen Fokus auf diese Gruppe. Unsere Feststellung ist schlicht und ergreifend, dass mit Blick auf Sachsen-Anhalt weder im Jahr 2022 noch im Jahr 2023 bislang ein einziges Passersatzpapier durch die Republik Indien ausgestellt worden ist. Das ist ein Hemmnis dafür, deren ausreisepflichtige Staatsangehörige tatsächlich zurückzuführen.
Ich kann nur noch einmal betonen: Ankündigungen und die Beschlüsse müssen tatsächlich umgesetzt und mit Leben gefüllt werden, weil wir nur dann eine spürbare Begrenzung der irregulären Migration erreichen werden.
Auch vollkommen in Ordnung ist: Nicht nur der Bund muss seine Aufgaben erfüllen - die Kommunen tun es sowieso -, auch das Land muss seine Aufgaben wahrnehmen. Und das tun wir auch. Zum einen erstatten wir - ich habe es schon gesagt - den Kommunen die
Kosten, die sie für die Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz tragen. Das Land erweitert aber auch seine Erstaufnahmekapazitäten, um wiederum die Kommunen zu entlasten.
Das Land schiebt auch ab. Wie Sie wissen, haben wir die Zahl der Abschiebungen im letzten Jahr im Vergleich zum Vorjahr, also zum Jahr 2021, um 34 % gesteigert. Auch im Jahr 2023 ist bereits ein spürbarer Anstieg der Abschiebungszahlen zu verzeichnen. Ende letzten Monats, also Ende Mai, konnte die Zahl der Abschiebungen im Vergleich zum Vorjahrszeitraum um mehr als 60 % gesteigert werden.