Im Jahr 2022 wurden 1 295 Fälle registriert. Das ist eine Steigerung um 23 %. Wir müssen deshalb handeln. Wir können nicht wegschauen, weil die Bevölkerung auch auf uns schaut und guckt, was dazu passiert und wie wir damit umgehen. Aber es gibt keine schnelle Lösung. Es ist wichtig, dass wir das genauso verantwortungsvoll sagen. Wir brauchen Geduld, weil wir in diesem Bereich nach wie vor - ich hoffe, dass das so bleibt - über Erziehung reden.
Meine Damen und Herren! - Sie können nachher eine Frage stellen, sonst bekomme ich das nicht mit. - Den Fokus allein auf Strafverfolgung und schärfere Strafen oder gar - das wird ja immer mal wieder in Leserbriefen diskutiert - auf eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters zu setzen - ich ahne, Herr Tullner, dass es in diese Richtung geht -, ist ein fataler Fehler.
Freiheitsentziehende Maßnahmen sind in unserem Rechtsstaat - das ist ein guter Grundsatz - die Ultima Ratio und im Jugendstrafrecht im besonderen Maße. Jugenddelinquenz, meine Damen und Herren, braucht Jugendhilfe im wahrsten Sinne des Wortes, und das hilft auch den Opfern.
Meine Damen und Herren! Im Fokus müssen pädagogische, erzieherische Antworten stehen, denn Kinder und Jugendliche befinden sich in der Entwicklung. Das heißt, sie sind noch auf dem Weg, den Platz in unserer Gesellschaft zu finden. Der Prozess des Aufwachsens beinhaltet auch immer das Austesten von Grenzen. Alle, die Kinder haben, wissen genau, worüber ich rede. Auf der Suche nach der eigenen Identität - -
(Andreas Silbersack, FDP: Das ist wirklich zynisch, was Sie hier erzählen! Erzählen Sie das mal den Opfern! - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Das finde ich aber auch!)
Auf der Suche nach der eigenen Identität setzen sich Jugendliche oft auch sehr provozierend mit ihren Eltern, mit Lehrkräften, mit ihrer Umwelt, mit der Gesellschaft und auch mit der staat- lichen Autorität auseinander. Das ist spürbar. Dabei brauchen sie eben unterschiedliche Formen der Begleitung, die durch Familien gewährleistet werden kann - aber nicht immer -,
die aber auch durch die Schule, die Kinder- und Jugendhilfe oder ggf. durch die Justiz gewährleistet werden kann und muss.
Wir erinnern uns, dass vieles von dem, was Kinder und Jugendliche als ihr soziales Umfeld sehen - ihr Freundeskreis, ihre Familie über den
engsten Familienkreis hinweg, die Schule, die Kita, die Jugendhilfe -, in der Zeit der Pandemie weggebrochen ist. Insofern wundert es Expertinnen und Experten gar nicht, dass gerade danach die Zahl der Straftaten angestiegen ist, quasi ansteigen musste. Hierbei ist Vertrauen verloren gegangen. Hierbei brauchen wir - das sage ich noch einmal - einen langen Atem. Wir brauchen Geduld.
Wir brauchen ein vorausschauendes Agieren und Handeln. Wir müssen einfach wissen, dass es, wenn wir im sozialen Bereich sparen, immer auch Folgen hat, auch solche wie das Ansteigen der Anzahl von Straftaten bei Kindern und Jugendlichen.
Die Sorgen von jungen Menschen müssen ernst genommen werden. Wir müssen sie unter- stützen. Wir müssen ihn auch dabei helfen, Perspektive und Pläne zu entwickeln. Das ist übrigens im besten Sinne Präventionsarbeit. Deswegen auch unser Engagement für die Schulsozialarbeit in allen Schulformen, nicht nur in den sogenannten Brennpunktschulen. Ich habe kürzlich in einer Grundschule in Hettstedt den Satz gehört „Auch kleine Menschen haben große Probleme.“.
Die Probleme sind größer geworden. Sie alle sind in Schulen unterwegs. Ich denke, Sie wissen, worüber ich rede.
Tatsache ist, dass es trotz aller Bemühungen dennoch zu Straffälligkeiten, wie auch in allen anderen Altersgruppen, kommt. Die Studienergebnisse vieler, vieler Jahre zeigen, dass es dabei wirklich wichtig ist, dass die Strafe möglichst schnell auf die Tat folgt. Das ist logisch und hat mit dem Erziehungsgedanken zu tun.
Deswegen möchten wir gern Ihnen auch über das sogenannte Neuköllner Modell reden. Ich habe interessiert in dem Interview mit Frau Geyer und Herrn Tewes gelesen, dass das garantiert nicht am Akteneinsichtsverfahren der Anwälte liegt, dass sich die Verfahren verzögern. Wenn alle, die in der Rechtspflege aktiv sind, zusammenarbeiten, können solche Verfahren sehr schnell gehen.
Ich würde gerne mit Ihnen auch über offene Formen, andere Formen des Strafvollzugs reden. Ich finde, es gibt gerade in anderen Bundesländern wie in Baden-Württemberg, in Brandenburg und sogar in Sachsen durchaus Modelle, über die man reden kann, dass eine U-Haft-Vermeidung, eine Haftvermeidung,
offene Formen der Haftverbüßung, der Freiheitsstrafenabbüßung vollzogen werden können, die aus meiner Sicht auch durchaus sehr erfolgreich sind. Daran könnten wir uns tatsächlich ein Beispiel nehmen. Ich würde mir wünschen, dass darüber wieder einmal mehr diskutiert wird. Lassen Sie uns dafür die Zeit nehmen. Ich hoffe, dass der Antrag zumindest überwiesen wird in den zuständigen Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz. Ich glaube, es wäre - -
Frau von Angern, mit der Zeit ist das jetzt wirklich so ein Thema. Das ist schon ziemlich Rot bei Ihnen, schon ziemlich lange Rot.
Bevor wir in die Dreiminutendebatte eintreten, bitte ich Frau Ministerin Weidinger als Mitglied der Landesregierung an das Rednerpult.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Jugendstraffälligkeit zu verstehen und ihr durch geeignete Maßnahmen und Konzepte von vornherein entgegenzuwirken, ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und Querschnittsaufgabe für nahezu alle Bereiche staat- lichen Handelns. In der langen Kette, die zur Entstehung von kriminellen Taten führt, kommt die Justiz regelmäßig erst am Ende der Entwicklung hinzu und ist daher vornehmlich restriktiv tätig.
Hilfe liefern im Bereich straffällig gewordener Jugendlicher Kriminologie und Sozialwissenschaften, deren Erkenntnisse sowohl von der Landesjustizverwaltung als auch von der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis daraufhin überprüft werden, ob sie Handlungsempfehlungen und Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten bei Verfahrensabläufen enthalten. Aus diesem Grunde wurde in meinem Haus bereits mehrfach der Frage nachgegangen, ob auch in Sachsen-Anhalt Jugenddelinquenz nach dem sogenannten Neuköllner Modell begegnet werden sollte oder ob es Häuser des Jugendrechts geben sollte.
Diese Konzepte stammen aus anderen Bundesländern und haben sich dort teils bewährt und sind teils aufgegeben worden. Mein Haus prüft diese Vorgehensweise, bewertet sie und wird bei Bedarf auf Sachsen-Anhalt zugeschnittene Überlegungen gemeinsam mit den für Prävention verantwortlichen Ressorts erarbeiten.
Dabei erscheint das angesprochene Neuköllner Modell nach Einschätzung der hiesigen staatsanwaltschaftlichen Praxis sowie des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt nicht das probate Mittel zur Bekämpfung gehobener Jugendkriminalität zu sein. Insbesondere bei Verbrechenstatbeständen wie Raub oder schweren Sexualdelikten ist das vereinfachte Jugendverfahren nach dem Neuköllner Modell in der Regel mangels geeigneter Sanktionsmöglichkeiten überhaupt nicht angezeigt.
In Sachsen-Anhalt sind stattdessen sogenannte Intensivtäterrichtlinien erlassen worden, die sich in der Praxis auch in Verfahren gegen jugendliche und heranwachsende Mehrfachtatverdächtige, auch im Fall von schwerer Kriminalität, bewährt haben und regelmäßig zu der gebotenen Beschleunigung führen. Mit Einführung der Richtlinien im Jahr 2017 hat sich die
Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaften sowie der Jugendgerichtshilfe in Fällen von jugendlichen und heranwachsenden Mehrfachtatverdächtigen intensiviert.
Die rasche Zusammenarbeit der mit der Jugenddelinquenz befassten unterschiedlichen Professionen ist in Sachsen-Anhalt bereits heute Realität und für die Beteiligten auch eine Selbstverständlichkeit. Dessen unbeschadet werden fortlaufend auch in anderen Bundesländern eingeführte und dort bewährte Modellprojekte, wie etwa die Einrichtung von Häusern des Jugendrechts oder das Modell des Jugendvollzugs in freien Formen, unter Einbeziehung der Praxis daraufhin überprüft, ob ihre Einrichtung in Sachsen-Anhalt sinnvoll wäre. Es gab bereits neben einem Austausch mit anderen Bundesländern Gespräche mit der Stadt Halle im Hinblick auf eine noch engere Verzahnung aller Beteiligten.
Der Jugendvollzug in freien Formen etwa wird auch hier in Sachsen-Anhalt als Möglichkeit gesehen, die im Jugendstrafvollzug ohnehin bestehenden erzieherisch und präventiv wirkenden Maßnahmen zu erweitern. Die engere Betreuungsdichte könnte den straffällig gewordenen Jugendlichen des Landes Sachsen-Anhalt den Schritt in ein straffreies Leben erleichtern und damit auch der Verhinderung künftiger weiterer Straftaten dienen.
Der Antrag greift damit ein Justizvorhaben des aktuellen Koalitionsvertrages auf, an dem bei uns bereits gearbeitet wird. - Vielen Dank.