Protokoll der Sitzung vom 02.06.2023

Meine Damen und Herren! Natürlich geben Waffen und mit ihnen begangene Straftaten, wie schon erwähnt, Anlass für eine sorgfältige Prüfung mit Blick darauf, ob es noch Lücken im Waffenrecht gibt oder ob bestehende Regeln vielleicht nicht richtig angewendet worden sind.

Nach Rücksprache mit der Bundestagsfraktion - dorthin gehört es eigentlichen und insofern hat der Kollege Kosmehl vollkommen recht sowie auch Herr Erben mit der vorgezogenen Diskussion darüber, dass Waffenrecht Bundesrecht ist - wird ein Änderungsbedarf dann gesehen, wenn die Änderungen einen Mehrwert für die Sicherheit bringen und diese nicht unverhältnismäßig - das ist auch unsere Position - in die bereits stark beschränkten Rechte von Jägern und Sportschützen eingreifen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Wo gravierende Lücken im Waffenrecht sichtbar werden, müssen diese geschlossen werden, bspw. beim Datenaustausch - ich ging bereits darauf ein. Wichtig ist aber auch, sich der illegalen Waffen, die unbestreitbar in Deutschland kursieren, anzunehmen. Die Bundesregierung muss hierbei ihre Anstrengungen wesentlich verstärken.

In Abstimmung meiner Rede habe ich auch mit dem Landesjagdverband gesprochen. Einige aus dem Austausch hervorgegangene Aspekte möchte ich gern erwähnen. Der Landesjagdverband steht entgegen mancher Meldung sehr wohl einer sinnvollen Anpassung des Waffengesetzes offen gegenüber. Auch Veränderungen, die absehbar zu mehr Sicherheit führen sowie den allgemeinen Regeln der Verhältnismäßigkeit entsprechen, sind zu begrüßen.

Schwierig ist die unsachgemäße Verschärfung einzelner Forderungen, ohne die Wirkung einer vorherigen Verschärfung oder den Grad der Durchsetzung bestehender Regularien überprüft zu haben. Eine Verschärfung um der Verschärfung willen ist reiner Aktionismus. Dies lehnen der Landesjagdverband und auch wir ab.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Jetzt kommen wir einmal zu den sogenannten halbautomatischen Waffen. Dazu sagt der Landesjagdverband: Halbautomatische Büchsen und Flinten haben eine sehr große Berechtigung bei der Jagd, wenn es um eine schnelle Schussfolge geht, z. B bei Maisjagden, zur Wildschadensverhütung oder bei Vergrämungsjagden auf Gänse auf landwirtschaftlichen Kulturen. Ein Zugewinn für die Sicherheit der Gesellschaft durch das Verbot aufgrund eines kriegswaffenähnlichen Anscheins - darum geht es - ist nicht erkennbar.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bezogen auf das Waffengesetz wäre eine Änderung zur Ausweitung der Nachtzieltechnik, der sogenannten Single-use-Geräte, im Sinne

von Zielfernrohren mit fest verbauten Nachtsicht-/Wärmebildeinheiten wünschenswert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte um Überweisung des Antrags in den Innenausschuss. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ich danke auch. - Zum Abschluss der Debatte spricht für die AfD-Fraktion Herr Schröder.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Werte Frau Ministerin, manchmal hat man das Gefühl, dass Sie darüber entscheidenden, wer rechtschaffen ist und wer nicht. Das ist das Problem an der ganzen Geschichte. Mit Blick auf die Verwaltung sehe ich das wohl ähnlich.

Zu Herrn Erben bleibt mir nur zu sagen: Sie haben keine Ahnung, wovon Sie sprechen, Herr Erben.

(Beifall bei der AfD)

Sie sind völlig planlos, was die Sportschützen und das Waffenrecht betrifft. Im Übrigen stammt die Statistik aus dem Bundeslagebild für Waffenkriminalität.

(Tobias Rausch, AfD: Aha!)

Frau Quade, Sie kümmern sich lieber einmal um Ihre Hammerbande, die wirklich mehr Schaden angerichtet hat als alle Sportschützen in diesem Land zusammen.

(Beifall bei der AfD - Dr. Hans-Thomas Till- schneider, AfD: Jawohl!)

Herr Kosmehl, wie man mich absichtlich so falsch verstehen kann, ist mir - ehrlich gesagt - ein Rätsel. Vielleicht hören Sie sich die Rede später noch einmal an. Ich habe von Böllerverboten in Problembezirken gesprochen

(Guido Kosmehl, FDP: Ach!)

und nicht von einem allgemeinen Böllerverbot. - Nur so viel dazu.

(Ulrich Siegmund, AfD: Wir sind für Feuer- werk!)

Herrn Striegel kann man nicht ernst nehmen. Dieser Mann ist von Hass und Hetze gegen die AfD so verblendet, dass er selbst die Sportschützen dabei mit einbezieht.

(Beifall bei der AfD - Zurufe von der AfD: Ja- wohl!)

Mir bleibt summa summarum nur festzustellen, dass die Sportschützen und die Jäger in diesem Land nur einen wirklichen Freund haben und das ist die AfD Sachsen-Anhalt.

(Lebhafter Beifall bei der AfD - Zurufe von der AfD: Jawohl! - Kathrin Tarricone, FDP: Sie wissen zum Glück auch, dass das nicht der Fall ist!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind am Ende der Debatte angelangt.

Abstimmung

Wir haben einen Antrag auf eine Überweisung an den Innenausschuss gehört. Deshalb frage ich Sie: Wer stimmt der Überweisung in den Innenausschuss zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist der Antrag überwiesen worden.

Wir nehmen einen Wechsel im Präsidium vor.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 7

Erste Beratung

Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz sowie Einführung einer Kindergrundsicherung dringend geboten

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/2638

Die Einbringung erfolgt durch Eva von Angern. - Sie haben das Wort. Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! In Ostdeutschland ist der November 1989 für den Fall der Mauer in Berlin und die damit einhergehenden Grenzöffnungen in Erinnerung. Die Wenigsten haben damals mitbekommen, dass elf Tage nach der historischen Berliner Nacht noch ein anderes Ereignis stattfand, nämlich bei den Vereinten Nationen in New York.

Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention beschlossen, die am 2. September 1990 in Kraft getreten ist. Darin wurden Standards zum Schutz von Kindern vor Diskriminierung, vor der Gefährdung ihrer Gesundheit, aber auch Standards für ihre Erziehung und Entwicklung festgehalten. Zur Wahrung ihrer Interessen wurden außerdem Beteiligungsrechte definiert. Kinder erhielten zum ersten Mal international definiert eine Stimme bzw. sie sollten

durch die Konvention eine Stimme und eigene Rechte erhalten.

Die tatsächliche weltweite Umsetzung der UNKinderrechtskonvention - das wissen wir - lässt noch zu wünschen übrig, auch in Deutschland. Die Bundesrepublik hat die UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 ratifiziert. Leider - das ist eben nicht unerheblich - hat die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland auch mehr als 30 Jahre nach der Ratifizierung noch immer keinen Verfassungsrang.

Ihr wurde zwar mit verschiedenen Gesetzen sehr wohl teilweise Rechnung getragen, aber in das Grundgesetz wurden die besonderen Kinderschutzrechte bis heute nicht aufgenommen. Der letzte Versuch, dies zu ändern, scheiterte im Jahr 2021 noch in der letzten großen Koalition unter Angela Merkel im Bundestag, und das trotz der Tatsache, dass dieses Vorhaben in der Koalitionsvereinbarung von der CDU und der SPD festgeschrieben worden war.

Wirklich spannend ist die Frage, warum es denn im Bundestag eigentlich nicht zu der Zweidrittelmehrheit kam. Zur Erinnerung: Im Gesetzentwurf der damaligen Bundesregierung stand:

„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen.“

Wohlgemerkt „angemessen“. In Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention heißt es hingegen:

„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das

Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“

Vorrangig ist etwas anderes als angemessen. Trotz dieser deutlich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen schlechteren Variante fand sich im Bundestag keine Zweidrittelmehrheit. Meine Damen und Herren! Das ist beschämend.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Regierung aus Union und SPD nahm Kinderrechte in das Grundgesetz nicht auf, obwohl sie diese nur angemessen und eben nicht vorrangig behandeln wollte. Ich sage es ganz deutlich: Wer Kinderrechte nur angemessen und nicht vorrangig behandelt, der will den Kampf gegen Kinderarmut eben nur dann führen, wenn er gerade in den Kram passt. Wer Kinderrechte nur angemessen statt vorrangig behandelt, der will Kinder abschieben, deren Eltern den falschen Pass haben.