die Unreife oder was auch immer. Das ist alles kein Thema. In der Demokratie ist nicht der Einschluss in das Wahlrecht begründungsbedürftig, sondern der Ausschuss von Selbigem.
Das ist das demokratische Prinzip. - Sie haben offensichtlich ein Problem mit einer fundamental-demokratischen Herangehensweise, meine Kolleginnen und Kollegen. - Insofern ist jede Altersgrenze, die wir dort ziehen - ich betone: jede Altersgrenze - willkürlich. Sie ist willkürlich gezogen; sie kann mehr oder weniger gut begründet sein.
Ich sage Ihnen sehr deutlich: Es gibt gute Gründe dafür, das Wahlrecht an das Thema Volljährigkeit zu knüpfen. Das ist eine halbwegs solide Begründung; keine Frage.
Für 16 Jahre fallen mir weniger solide Begründungen ein, weil mir dies tatsächlich willkürlich scheint, insofern als es ein politischer Kompromiss ist. Für 14 Jahre, meine ich, ist die Begründung am allerbesten;
denn mit 14 Jahren werden Menschen strafmündig, Herr Kollege Bommersbach. Mit 14 Jahren werden Leute religionsmündig. Da trauen wir ihnen als Katholiken zu, ihren Glauben zu
An der Stelle sage ich Ihnen: Das ist die beste begründbare willkürliche Grenze. Wir sollten dafür streiten,
dass junge Menschen an dieser Stelle einbezogen werden, weil der Ausschluss vom Wahlrecht begründungsbedürftig ist. - Vielen herz- lichen Dank.
Herr Striegel, es gibt eine Frage von Herrn Pott. Wollen Sie sie beantworten? - Dann haben Sie die Chance, sie zu stellen, Herr Pott.
Vielen Dank, Herr Striegel, für das Zulassen der Frage. - Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Striegel, ich habe eine Frage, und zwar gab es durchaus Aufregung in Ihrer Partei, nachdem die Freien Demokraten zur Bundestagswahl bei Erstwählern die stärkste Kraft wurden. Es gab Äußerungen bei Markus Lanz, dass dies ein Skandal sei. Diesbezüglich frage ich Sie: Wie passt das mit Ihrem Redeinhalt zusammen, dass man Tausende von Wählerinnen und Wähler, die volljährig sind, auf eine solche Art und Weise diskreditiert?
Ich sage Ihnen sehr deutlich: Ich möchte, dass jeder, der in diesem Land von Herrschaft betroffen ist, wählen kann.
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Wir setzen uns trotzdem für das Wahlrecht aller ein! - Jörg Bernstein, FDP: Gehen Sie auf die Frage ein!)
Das gilt für die 14-Jährigen, die 15-Jährigen, die 16-Jährigen, die 17-Jährigen und auch für die 80-Jährigen. Das ist das Prinzip.
Wie diese Entscheidung ausfällt - jetzt komme ich zu der Antwort auf Ihre Frage -, ist tatsächlich in den Willen jedes einzelnen Wählers, jeder einzelnen Wählerin gestellt.
Daran habe ich zunächst überhaupt nichts zu kamellen. Wir müssen am Ende mit den Ergebnissen umgehen. - Punkt, aus.
Was ich von Ihnen erwarte, ist, dass tatsächlich alle, die von Ihrer Herrschaft betroffen sind, auch mit wählen können.
(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN - Der Redner wendet sich ener- gisch vom Rednerpult ab und begibt sich auf seinen Platz - Oh! bei der AfD und bei der FDP - Lachen bei der AfD - Zurufe von der AfD: Was für ein Abgang! - Ganz gefährlich! - Was war das denn? - Weitere Zurufe)
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Wieder einmal erleben wir die Forderung, das Wahlalter abzusenken, dieses Mal auf 14 Jahre für die Kommunalwahl und die Landtagswahl. Die Position meiner Fraktion hat sich an dieser Stelle nicht geändert, wir werden diese Bestrebungen natürlich ablehnen.
Bevor es jetzt Diskussionen darüber gibt, dass wir als Union das nicht wollen, weil wir möglicherweise ein schlechteres Wahlergebnis bekommen würden, ein kurzer Hinweis: U-18-Wahl bei der letzten Landtagswahl - CDU stärkste Kraft,
Es geht uns bei der Ablehnung um etwas anderes. Natürlich sind feste Altersgrenzen immer eine empfundene oder eine reale Ungerechtigkeit. Aber als Gesetzgeber müssen wir von der Allgemeinheit ausgehen und da ist aus der Sicht unserer Fraktion die Altersgrenze von 18 Jahren für die Teilnahme an den Landtagswahlen und von 16 Jahren für die Teilnahme an den Kommunalwahlen angemessen. Dabei kann man im Durchschnitt davon ausgehen, dass der Reifungsprozess so weit abgeschlossen ist, dass man sich über die Wahlentscheidung und über die Entscheidungen, die dort getroffen werden, sicher sein kann.
Die These, dass die Absenkung des Wahlalters automatisch zu einer höheren Wahlbeteiligung führt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht völlig richtig. Es hängt vielmehr von vielen weiteren Rahmenbedingungen ab. Uns als CDU-Landtagsfraktion ist selbstverständlich bewusst, dass Teile unserer Koalition und auch der Kinder- und Jugendbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt dazu andere Auffassungen vertreten. Diese teilen wir aber ausdrücklich nicht.
Anstelle der Diskussionen um die weitere Absenkung des Wahlalters sollten wir doch besser darüber diskutieren, wie wir mehr Menschen dafür gewinnen können, sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen,
gerade mit Blick auf die kommenden Kommunalwahlen im nächsten Jahr. Es geht darum, die Vertretungen in den Kommunen und damit die Herzkammern der Demokratie schlagkräftig auszustatten mit Menschen, die sich für ihren Ort, für ihre Gemeinde engagieren.
Darüber hinaus möchte ich die Gelegenheit nutzen, für die Anwendung des § 80 des Kommunalverfassungsgesetzes - Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen - zu werben. Es geht einfach darum, auch Menschen, die nicht Mitglied des Gemeinderates, des Kreistages sind, die Möglichkeit zu geben, sich zu engagieren, ihr Gemeinwesen mitzugestalten.
und Herren, dass wir viel über Rechte sprechen. Aber wenn wir über die Absenkung des Wahlalters sprechen, sollten wir auch die andere Seite der Medaille einmal beleuchten; denn es gehört zum Selbstverständnis meiner Union, dass aus Rechten auch Pflichten resultieren. Dazu gehört dann auch, die Verantwortung zu übernehmen.
So gibt es bei unterschiedlichen Organisationen, auch bei der Union, Beschlüsse zum Thema Gesellschaftsjahr, welches dann sowohl bei den Blaulichtorganisationen als auch in den Be- reichen Bildung, Kultur, Soziales oder auch bei der Bundeswehr abgeleistet werden kann. Wäre es nicht ein Gewinn für die Gesellschaft
und auch für den Leistenden selbst, ein solches Jahr zu absolvieren, z. B. in Fragen der Persönlichkeitsentwicklung? Wäre es nicht mehr als sinnvoll, wenn wir auch einmal unsere eigene Komfortzone und die eigene Blase verlassen und die soziale Realität in unserem Land anerkennen?
Wir werden den Antrag aus den genannten Gründen und aus weiteren, die vorzutragen ich keine Zeit mehr habe, ablehnen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der CDU - Jawohl! bei der AfD - Pfiffe und langanhaltender Beifall bei der AfD - Zuruf von der AfD: He, he, he!)