und zwar zu dem Tagesordnungspunkt 6, und möchte zwei Ermahnungen aussprechen. Die erste Ermahnung geht an Herrn Striegel, und zwar geht es um die Formulierung: „Ja, dabei geht es vor allem um Reichsbürger, Nazis […] Faschisten von Ihrem Schlage“.
Ich glaube, das geziemt sich nicht. Ich habe das Gefühl gehabt, man muss sich auch zu der letzten Debatte eben das Protokoll noch einmal anschauen. Das ist ganz einfach so. Wenn manche diskutieren, erzählen, dann haben wir es hier vorn schwer, genau zuzuhören, was kommt und was gesprochen wird. Deshalb ist es wichtig, sich zu konzentrieren, damit das auch funktioniert. Dann kann man auch sofort reagieren. Aber an manchen Stellen ist das eben nicht möglich, und dann ist es sicherer, wir warten so lange, bis wir das schriftlich haben, um dann die richtige Entscheidung zu treffen.
Rechtsprechung nahe an den Bürgerinnen und Bürgern - ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Sachsen-Anhalt unterstützen
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf für die antragstellenden Koalitionsfraktionen die Einbringung vornehmen. Das Schöffenamt, das Amt des ehrenamtlichen Richters, ist einer der ältesten Bestandteile unseres Rechtssystems. In seiner Urform geht es noch auf die Zeit von Karl dem Großen zurück. Dass über Recht und Gerechtigkeit nicht abgehoben vom normalen Leben entschieden wird, sondern auch der einfache Bürger dabei ein Mitspracherecht hat, ist tief in unserem Staatswesen verankert.
Es entspricht nicht zuletzt dem demokratischen Gedanken, dass ein Bürger dem Gericht nicht nur als Kläger oder Beklagter gegenüberstehen soll. Schöffen und andere ehrenamtliche Richter bringen die Erfahrung des Alltags in die Gerichte ein. Sie ergänzen und unterstützen die hauptamtlichen Richter bei der Entscheidungs- findung. Sie halten die Justiz lebensnah.
Für dieses wichtige Engagement möchte ich allen Schöffen und anderen ehrenamtlichen Richtern sowohl im Namen meiner Fraktion als auch unserer Koalitionspartner einen besonderen Dank aussprechen.
In diesen Wochen finden in den Städten und Gemeinden unseres Landes die Schöffenwahlen für die Jahre 2024 bis 2028 statt. Wir als Koali- tionsfraktionen möchten das zum Anlass neh- men, die Arbeit von ehrenamtlichen Richtern in Sachsen-Anhalt ein Stück weiter zu erleichtern.
Der Ihnen vorliegende Antrag sieht vor, dass ab dem kommenden Haushaltsjahr Fortbildungsmöglichkeiten für neue ehrenamtliche Richter angeboten werden. Denn auch wenn es Sinn und Zweck des Schöffenamtes ist, ohne juristische Vorbildung entscheiden zu dürfen - bestimmte Angebote können die Urteilsfindung vereinfachen. Wie sehen bspw. die verschiedenen Abstufungen des Justizvollzugs aus? Wir erkenne ich Symbole oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen? Was darf ich als Schöffe im Prozess und was nicht? All das sind praktische Fragen, mit denen man in dem Ehrenamt konfrontiert wird. Hilfe dabei kostet wenig und bringt viel. Daher wollen wir ein solches Fortbildungssystem in Sachsen-Anhalt einführen.
Das Schöffenamt ist aber nicht zuletzt aufgrund der Pflicht zur Anwesenheit bei den Gerichtsprozessen ein sehr zeitaufwendiges Ehrenamt. Bei komplizierten Prozessen mit mehreren Gerichtstagen müssen bei den Engagierten Freizeit und berufliche Entwicklung notgedrungen hintenanstehen.
Umso mehr sollten wir ihnen regelmäßig unsere Anerkennung zeigen. Mit einem Tag des ehrenamtlichen Richters wollen wir den langjährigen sowie den aus dem Dienst ausscheidenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern unseren Dank ausdrücken. Denn sie bewahren nicht nur eine uralte Rechtstradition, sondern
Ich bitte daher den Landtag um seine Zustim- mung zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen. Vielen Dank.
An dieser Stelle möchte ich herzlich dem Justiz- ministerium, insbesondere Ihnen, Frau Ministerin, für die Unterstützung und die inhaltliche Vorbereitung dazu danken.
Vielleicht wird es den ein oder anderen interessieren, was denn der Kostenrahmen dafür wäre - um die Frage vorwegzunehmen. Wir gehen davon aus, dass dafür allenfalls 50 000 € pro Jahr erforderlich sein würden. Das entspricht dem, was im Vergleich auch andere Bundesländer dafür aufwenden. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Da- men und Herren Abgeordnete! Menschen, die ein Ehrenamt ausüben, bilden mit ihrem Wirken das Rückgrat unserer Gesellschaft. Ehrenamt- lichen Richterinnen und Richtern kommt eine wichtige Aufgabe in der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt zu. Sie sind das Bindeglied zwischen Gesellschaft und Berufsrichterinnen und -rich-
tern. Ihre persönliche Sachkunde und ihre Lebenserfahrung prägen die Rechtsprechung. Sie arbeiten objektiv und unparteiisch. Die Mit- wirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter führt daher zu einer besseren Akzeptanz der Entscheidungen in der Bevölkerung und trägt erheblich zum Rechtsfrieden bei.
Um neu gewählten Schöffinnen und Schöffen die Einarbeitung in prozessuale Abläufe zu er- leichtern, ermöglicht die Justiz in Sachsen-Anhalt bereits heute Einführungsveranstaltungen für ehrenamtliche Laien, die als Schöffinnen und Schöffen in Sachsen-Anhalt eingesetzt werden.
Einführungsveranstaltungen werden für neu gewählte Schöffinnen und Schöffen zu Beginn ihrer Amtszeit durchgeführt. Mit der Einführungsveranstaltung soll ihnen ein Überblick über das Strafverfahren und die Rechte sowie die Pflichten aller Beteiligten gegeben werden. Darüber hinaus soll auch der Besuch einer Justizvollzugsanstalt nach Möglichkeit erfolgen. Bei Tagungen für Schöffinnen und Schöffen, die von den Volkshochschulen organisiert werden, können die Teilnahmegebühren als Entschädigung geltend gemacht werden.
Die Vorbereitungen an den Land- und Präsidialamtsgerichten zu den Schulungen für die neue Amtsperiode ab dem Jahr 2024 laufen bereits. Die Einführungsveranstaltungen in den Landgerichtsbezirken Dessau-Roßlau, Halle, Magdeburg und Stendal werden in der Zeit zwischen Dezember 2023 und März 2024 stattfinden. Die Verstetigung und der Ausbau von Einführungsveranstaltungen für sämtliche ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wird von meinem Haus ausdrücklich begrüßt. Gerade zu Beginn der Amtsperiode sollten Informationen erfolgen. Ins Belieben sollten Schulung nicht gestellt werden.
ist seit langer Zeit ein wichtiges Anliegen des Landes Sachsen-Anhalt. In der Feierstunde zum internationalen Tag des Ehrenamtes bedankt sich die Landesregierung regelmäßig auch bei ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für den freiwilligen Einsatz. Des Weiteren veran- staltet bspw. der Landgerichtsbezirk Stendal seit dem Jahr 2005 eine Festveranstaltung zum Tag des Ehrenamtes und würdigt den Einsatz der im dortigen Bezirk tätigen Ehrenamtlichen in der Justiz.
Ich bin dankbar für den Antrag der Koalitionsfraktionen und die damit geäußerte Unterstützung, derartige Ehrungsveranstaltung zu ver- stetigen und auszubauen. - Vielen Dank.
Danke schön. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ehrenamt- liche Richter sind eine tragende Säule unseres Rechtsstaats. Sie stellen sicher, dass auch bei der Justiz als der dritten Gewalt alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Unsere verfassungsmäßige Ordnung will, dass Laien gleichberechtigt mit Berufsrichtern an der Rechtsprechung mitwirken. Es handelt sich hierbei um ein elementares Korrektiv, um zu verhindern, dass sich eine vom Volk abgehobene Kaste von Berufsrichtern bildet, die Unrecht spricht und es den Bürgern nachher als Recht verkauft.
Wir wollen uns mit unserem vorliegenden Änderungsantrag an der Regierungskoalition orientieren, dessen Grundidee wir als richtig an-
Wir unterstützen die Idee von Fortbildungsmaßnahmen, weil Fortbildungen sinnvoll sind. Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Richter helfen dem Adler des Rechts, seine Kreise auch in Zukunft frei und ungebunden am blauen Firmament unabhängiger Rechtsprechung zu ziehen.
Unverständlich bleibt allerdings, warum die Koalition ihm dann die Flügel stutzt und in einen Käfig sperrt. Denn nichts anderes tut sie da- durch, dass sich ihr Antrag auf neu in das Amt berufene ehrenamtliche Richter beschränkt, anstatt alle ehrenamtlichen Richter einzube- ziehen. Wir halten diese Ungleichbehandlung nicht für gerechtfertigt und auch nicht für zielführend. Darum gehen wir mit unserem Änderungsantrag an dieser Stelle weiter.
Selbstredend aber dürfen die aufgrund der vor- liegenden Initiative angebotenen Fortbildungsmaßnahmen nicht verpflichtend sein. Denn andernfalls würde in die richterliche Unabhängigkeit der Laien in unzulässiger Art und Weise eingegriffen; auch diesen Fehler vermeidet unser Änderungsantrag, indem wir die Freiwilligkeit betonen.
Besonders erfreut hat uns allerdings, dass die Regierungskoalition ehrenamtliche Richter für ihr Engagement mit einem Festakt würdigen will. Das Ehrenamt zu stärken, ist bekanntlich eine ureigene Forderung der AfD. Wir haben bereits in dieser Legislaturperiode beantragt, den Schutz und die Förderung des Ehrenamtes in die Landesverfassung aufzunehmen.
Die AfD wirkt langsam und sicher. Denn auch die regierungstragenden Fraktionen haben endlich erkannt, dass das Ehrenamt von der Anerkennung lebt und man den Menschen die Anerkennung geben muss, die sie verdienen.