Protokoll der Sitzung vom 02.06.2023

- es war die der letzten Legislaturperiode -

„wird sich Sachsen-Anhalt auf der Bundesebene positiv in die Debatte zur Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung einbringen. Diese führt die Vielzahl kindbezogener monetärer Leistungen zu einer einheitlichen Kindergrundsicherung zusammen. Die neue Leistung soll dabei niederschwellig für Familien erreichbar sein.“

Damit haben wir auch im Koalitionsvertrag verankert, dass wir uns gemeinsam für eine Kindergrundsicherung auf der Bundesebene einset-

zen, und zwar sowohl die A- als auch die B-Seite. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD)

Danke, Frau Ministerin. Ich sehe keine Fragen. - Deswegen können wir jetzt in Debatte der Fraktionen einsteigen. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Krull. - Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir diskutieren heute unter anderem über die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz. Auf die juristischen Hintergründe sind meine Vorrednerinnen bereits sehr umfänglich eingegangen. Als CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt haben wir uns bereits bei der Änderung der Landesverfassung hier aktiv eingebracht.

In Artikel 11 finden Sie die Kinderrechte wieder, ohne dass dabei die Erstverantwortung der Eltern infrage gestellt wird. In Artikel 11 Abs. 1 heißt es:

„Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung seiner Würde als eigenständige Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz der Gemeinschaft vor Gewalt sowie körperlicher und seelischer Misshandlung und Vernachlässigung.“

Zweiter Absatz:

„Eltern haben das Recht und die Pflicht zur Erziehung ihrer Kinder. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Dritter Absatz:

„Jedes Kind hat nach Maßgabe des Gesetzes einen Anspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in einer Tageseinrichtung.“

Absatz 4:

„Kinderarbeit ist verboten.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder ist für uns ein wichtiger Grundsatz. Das ist die Verantwortungsübernahme zwischen den Generationen. Aber dort, wo die Rechte der Kinder oder gar das Kindeswohl gefährdet sind, müssen staatliche Institutionen selbstverständlich im Sinne der Jüngsten eingreifen.

(Zustimmung von Sandra Hietel-Heuer, CDU)

Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz war auch in den Koalitionsverträgen der von uns geführten Bundesregierungen festgehalten worden. Entsprechende Vorschläge zur Ergänzung des Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes lagen bereits vor. Der folgende Kompromissvorschlag wurde erarbeitet:

„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich eines Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Leider hat diese Formulierung nicht den Weg in das Grundgesetz gefunden. Ich halte sie aber weiterhin für gelungen. Sie ist ein Kompromiss im Dreiecksverhältnis zwischen Kindern, Eltern

und Staat. Die Lufthoheit über die Kinderbetten in unserem Land gehört den Eltern und nicht, wie es der damalige Generalsekretär der SPD und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz formulierte, seiner Partei.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der zweite Teil des Antrags beschäftigt sich mit der geplanten Einführung einer Kindergrundsicherung in unserem Land. Hinsichtlich des Ziels, dass die unterschiedlichen Leistungen für Kinder besser koordiniert werden sollen und müssen, besteht denke ich, Konsens. Der fast einstimmig gefasste Beschluss, auf den bereit eingegangen worden ist, macht dies noch einmal deutlich.

Es würde den Familien schon sehr helfen, wenn die ihnen zustehenden staatlichen Leistungen entsprechend zeitnah gewährt werden. In meinem persönlichen Bekanntenkreis erlebe ich gerade den Fall, dass man fast den ersten Geburtstag eines Kindes feiern kann, ohne dass Kindergeld gezahlt worden ist, auch weil immer wieder Unterlagen nachgeführt werden müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir den Bereich der Digitalisierung bei der Gewährung staatlicher Leistungen ernst nehmen und wir einen Datenschutz haben, der schützt und nicht behindert, dann würde den Betroffenen sehr viel geholfen sein.

Allgemein muss es gelingen, die vorhandenen Leistungen tatsächlich öffentlich bekannt zu machen, damit diese auch genutzt werden. Ich meine z. B. die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes.

Auch muss gefragt werden, wie die Finanzierung der Kindergrundsicherung erfolgen soll. Durch das Wegfallen und die Reduzierung von Freibeträgen, die insbesondere Familien und

Alleinerziehenden helfen? - Das wäre der falsche Schritt.

Die gestiegene Quote der armutsgefährdeten Kinder und Jugendlichen in unserem Land kann natürlich niemanden unberührt lassen, aber auch hierzu gibt es offensichtlich in unterschiedlichen Landesteilen unterschiedliche Zahlen. Wirtschaftlich starke Landkreise wie der Bördekreis stehen ganz anders da als z. B. die Großstädte.

Als CDU-Landtagsfraktion wollen wir das Thema in der Komplexität bearbeiten, die es hat. Auch deshalb gehören wir wie viele andere Institutionen dem Netzwerk gegen Kinderarmut in unserem Land an.

Für uns als Fraktion ist Kinderarmut, wobei man über die Definition von Armut durchaus streiten kann, auch immer Familienarmut. Deshalb ist für uns eine erfolgreiche Ansiedlungs- und Wirtschaftspolitik ein wichtiger Faktor, um die Armut zu reduzieren. Das Ziel muss es doch sein, dass sich Menschen und ihre Familien aus eigenem Einkommen ein freies und selbstbestimmtes Leben ermöglichen können.

Wir stehen als Union für eine Chancengesellschaft, in der sich jede Person entsprechend ihren eigenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Potenzialen entwickeln kann. Als Staat ist es unsere Aufgabe, hierfür die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen. Gleichzeitig müssen wir selbstkritisch fragen, ob die Mittel, die wir im Sozialbereich verwenden, optimal eingesetzt werden. So werden allein vom Land nach dem Kinderförderungsgesetz mehr als 400 Millionen € aufgewendet.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist in diesem Zusammenhang das Thema Kinderschutz. Als Koalition werden wir hier durch eigene Anträge in

Kürze Verbesserungsvorschläge vortragen. Für mich persönlich ist klar, Datenschutz muss immer hinter dem Kinderschutz stehen.

Zur weiteren Beratung bitten wir um die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie an die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz sowie für Finanzen zur Mitberatung.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke. Noch einmal: Sozialausschuss federführend?

Ja.

Mitberatend Recht und Finanzen?

Ja.

Danke. Wunderbar. - Da es keine Fragen gibt, können wir in der Debatte gleich fortfahren. Herr Köhler spricht für die AfD-Fraktion. - Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie außerhalb dieses

Parlamentsgebäudes Bürger ansprechen würden, na ja, wollen Sie Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen, dann würden viele Bürger reflexartig sagen, ja, finden wir gut, gefällt uns; denn wer möchte nicht, dass unsere Kinder Rechte haben, dass unsere Kinder geschützt sind vor Gewalt, vor Verwahrlosung, vor Missbrauch, aber auch vor der Übergriffigkeit des Staates oder vor der Vereinnahmung durch fragwürdige Vereine oder vor noch fragwürdigeren Sozialexperimenten. Ja, auch hiervor wünschen sich Eltern tatsächlich einen effektiven Schutz und vor allem auch das Recht für die Kinder, ungestört aufwachsen zu können. Aber genau darum geht es der antragstellenden Fraktion mitnichten.

Schauen wir uns die Sache genauer an. Im Antrag geht es konkret um die UN-Kinderrechtscharta, die in das Grundgesetz aufgenommen werden soll. Zur Wahrheit gehört, dass das bereits größtenteils geschehen ist und dass vom Grundgesetz über die Landesverfassung bis zum Strafgesetzbuch Meinungsfreiheit, Schutz der

Privatsphäre, Gesundheitsvorsorge, Schutz vor Ausbeutung, Schutz vor Folter etc., alles, eingepflegt ist. Das sind alles unveräußerliche Rechte von Grundrechtsträgern, egal ob alt, jung, männlich, weiblich oder ob man sich gerade als Fuchs identifiziert.

(Lachen und Zustimmung von Ulrich Sieg- mund, AfD)

Das sind alles unveräußerliche Rechte, und das ist auch gut so.

Wenn wir über die Rechte und über den Schutz von Kindern reden, dann sollten wir das als Politik und Gesellschaft gerne tun, aber dann könnten wir z. B. auch einmal über eine konsequente Justiz sprechen, damit nämlich diejenigen, die unseren Kindern schweres Leid zufügen, auch mit der entsprechenden Härte be-

straft werden. Leider gibt es genügend Beispiele dafür, dass das gerade nicht geschieht. Einfach einmal Google benutzen, dann stellt man schnell fest, dass es häufig Sexualstraftäter gibt, die mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Das darf nicht sein. Das ist aber kein originäres Thema hier im Landtag.

Kommen wir zurück zum Antrag. Durch die Positivierung von Kinderrechten das Elternrecht zugunsten des staatlichen Mitbestimmungsrechts zurückzudrängen - das ist ein Zitat, und zwar ausnahmsweise von der Union bzw. von ihrem juristischen Arbeitskreis, dem BACDJ. Ich muss sagen, die Zusammenfassung hat mir gefallen, weil sie den Nagel auf den Kopf trifft. Sie wollen eine Möglichkeit schaffen, um die Eltern bei elementaren Fragen der Kindeserziehung zurückzudrängen bzw. um auf die Entwicklung staatlicherseits Einfluss zu nehmen. Dann folgen staatliche Regeln oder eben auch Freifahrtscheine, die tatsächlich ungeahnte Konsequenzen für die Entwicklung des Kindes haben. Ich möchte das an einem Beispiel konkretisieren.

Nehmen wir einmal ein zehn- oder elfjähriges Mädchen, das auf einmal feststellt, es möchte jetzt doch ein Junge sein. Dann, wenn eben auch Pubertätsblocker ins Spiel kommen, kann man tatsächlich in das Fahrwasser geraten, dass dann die elterliche Entscheidung außen vor bleiben kann. Das wollen wir als AfD-Fraktion vermeiden.

(Zustimmung bei der AfD)