Protokoll der Sitzung vom 02.06.2023

Es gibt eine Intervention von Herrn Pott. - Herr Pott, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kollegin Sziborra-Seidlitz, ich halte Ihre Ausführungen, dass sich die FDP auf Bundesebene querstellt, mindestens für gewagt,

(Eva von Angern, DIE LINKE, lacht)

ist es doch so, dass die 12 Milliarden €,

(Guido Kosmehl, FDP: Zuhören!)

die zusätzlich gefordert wurden, nicht im Koalitionsvertrag stehen,

(Guido Kosmehl, FDP: Ja! - Eva von Angern, DIE LINKE: Die 100 Milliarden € für die Bundeswehr standen auch nicht darin!)

und die grüne Familienministerin zu dem Zeitpunkt, als diese Debatte aufkam, weder irgendein Konzept für die Kindergrundsicherung vorgelegt noch hinterlegt hatte,

(Beifall bei der FDP)

wofür die 12 Milliarden € ausgegeben werden sollen.

Die FDP hat sich immer offen gezeigt auch für Debatten, was am Ende die Mittel angeht. Aber zuerst sollten wir doch über die Konzeption reden und über die Ziele, welche die Kindergrundsicherung inhaltlich haben soll, bevor wir über eine Erhöhung reden, die nicht hinterlegt ist.

Ein letzter Punkt. Wir werden Kinderarmut nachhaltig nur mit einer guten Bildung bekämpfen können. Die Kinder müssen nachhaltig aus der Armut geholt werden. Wir bekommen das nicht nur hin, indem wir mehr Geld in die Kindergrundsicherung geben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Sie können antworten.

Vielen Dank. - Herr Pott, zu Ihrem Punkt 1. Wenn im Ampelkoalitionsvertrag grundsätzlich vereinbart worden ist, dass die Kindergrund- sicherung armutsfest sein soll und dass sie Kinder vor Kinderarmut schützen soll, dann ist es möglicherweise ein für Teile der Koalition schwieriger Vorgang, wenn die Familienministerin sagt, dass wir dafür auch mehr Geld brauchen, ohne das konkret und vollständig zu hinterlegen.

(Konstantin Pott, FDP: Wie kommt sie denn dann auf den Betrag?)

Aber dann ist es mindestens genauso schwierig, wenn der Finanzminister auch sofort, ohne es inhaltlich zu begründen, Nein sagt. - Das ist Punkt 1.

(Guido Kosmehl, FDP: Weil Sie die Inhalte nicht vorgelegt haben! - Zuruf von Konstan- tin Pott, FDP)

Zu Ihrem zweiten Punkt, Herr Pott. Sie haben mir wahrscheinlich schon zugehört; Sie neigen ja dazu, anders als andere Kollegen hier. Selbstverständlich ist Bildung der Schlüssel. Aber zur Bildung gehören eben auch Buntstifte, Bilder- bücher, Kindertheater und Ausflüge. Das ist mit weniger als einem Euro pro Monat nicht zu machen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Wir kommen zum nächsten Debattenbeitrag. Frau Kleemann spricht für die SPD-Fraktion. - Sie haben das Wort, bitte sehr.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es heute schon mehrfach gehört. Es steht mittlerweile außer Frage, dass Kinder ganz eigene Rechte haben und dass sich der Blick auf Kinder und ihr Wohlergehen in der Gesellschaft deutlich verändert hat. Ihre Bedürfnisse und vor allem ihr Schutz stehen heute stärker im Fokus.

Wir wissen, dass Kinder mehrere Rechte haben: das Recht auf Anerkennung ihrer eigenen Persönlichkeit, das Recht auf Schutz, das Recht auf Bildung, das Recht auf Beteiligung und Förderung. Die Liste der Rechte kann man, glaube ich, ohne Ende weiterführen, damit wir dabei keine Diskriminierung einbauen.

Deutschland hat bereits im Jahr 1992 die UNKinderrechtskonvention ratifiziert. Allerdings fehlt eben leider bis heute die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz. Auch das haben wir heute schon mehrfach gehört. Es ist daher richtig, dass sich die Ampel- koalition im Koalitionsvertrag darauf verständigt hat - ich zitiere -:

„Wir wollen die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern und uns dabei maßgeblich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention orientieren.“

Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir das, nachdem es im Bund in der letzten Legislaturperiode leider gescheitert ist, jetzt schaffen werden.

Warum Kinderrechte im Grundgesetz? Reicht das Grundgesetz oder die Verankerung in der Landesverfassung nicht aus? - Nein, das Grundgesetz und unsere Landesverfassung als leitende Rechtsnormen berücksichtigen das Kindeswohl und die Kinderrechte aus unserer Perspektive bisher nur unzureichend. Es ist zu be-

obachten, dass Normenanwenderinnen in der Rechtsprechung dazu tendieren, Kindesinteressen und Beteiligungsrechte zu übersehen, wenn diese gesetzlich eben gerade nicht explizit ge- regelt sind.

Kinder sind zwar in Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes erwähnt, aber als Regelungsgegenstand und nicht als eigenständige Rechtssubjekte. An dieser Stelle brauchen wir einen qualitativen Sprung. Denn es ist relevant. Kinder können ihre Rechte bisher nicht selbst einfordern. Sie können sich weder auf eine Interessenvertretung noch auf ein Verbandsklagerecht berufen, wenn sie ihre Rechte durchsetzen wollen - einfach deshalb, weil sie noch Kinder sind. Kinder sind also Grundrechtsträger mit einem besonderen Schutzbedürfnis.

Dabei reicht eine Formulierung als Staatsziel nicht aus. Ein Staatsziel ist eben im Gegensatz zu Grundrechten kein einzuklagender Rechtsanspruch. Aus diesem Grund ist eine ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz so wichtig. Das ist mehr als nur symbolisch.

(Zustimmung von Eva von Angern, DIE LINKE)

Der Staat würde damit mehr in die Pflicht genommen, für kindgerechte Lebensverhältnisse und gerechte Entwicklungschancen zu sorgen und diese immer auch im Blick zu haben. Bisher sind die Rechte und die Beteiligungsrechte von Kindern in den Landesverfassungen oder in anderen Rechtsnormen sehr unterschiedlich geregelt. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wäre dies eindeutiger.

Eine Verankerung des Kindeswohls und des Schutzes von Kindern im Grundgesetz würde ihre Rechte sehr viel stärker als bisher in der Verantwortung von Staat und Gesellschaft verdeutlichen und bei allem staatlichen Handeln, z. B. beim Bauen von Spielplätzen, bei Bildungs-

angeboten, bei Beteiligung oder auch bei Verkehrskonzepten, die Konsequenz für Kinder mitdenken.

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

Es geht nicht darum - wir haben es eben schon gehört während des Dialogs zwischen Frau Sziborra-Seidlitz und Herrn Pott -, irgendwelche anderen Rechte dabei zu schwächen, sondern im Gegenteil zu stärken. Eltern sind weiterhin für die Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder verantwortlich. Der Staat hat die Verpflichtung, dabei zu unterstützen. Er darf nur dann eingreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Eltern würden durch die Einführung der Kindergrundrechte bessere Möglichkeiten erhalten, die Rechte ihrer Kinder durchzusetzen.

(Guido Kosmehl, FDP: Also die Eltern setzen die Rechte der Kinder durch? - Dr. Katja Pähle, SPD: So wie jetzt auch schon! - Guido Kosmehl, FDP: Ja, eben!)

Kinder zu stärken bedeutet eben auch, Familien zu stärken. Das ist relevant. Die Kindergrund- sicherung - das haben wir auch schon gehört - ist dabei ein relevanter Faktor. Ich finde es richtig, dass es den Jugend- und Familienministern in ihrer Konferenz vor kurzem gelungen ist, eine starke Unterstützung auf diesem Weg zu beschließen. Die Kindergrundsicherung soll Leistungen bündeln und einen unbürokratischen Zugang ermöglichen.

Wir wissen aus der Praxis, dass Familien, die Anspruch auf unterstützende Leistungen haben, von diesen oftmals keine Kenntnis haben oder im Gewühl der vielen Anträge untergehen. Das muss sich ändern und das ist richtig so. Jeder in ein Kind investierte Euro ist eine Investition in die Zukunft. Allein in Sachsen-Anhalt würden rund 75 000 Kinder von einer Kindergrundsicherung profitieren.

Es darf keine Rolle spielen, in welchem Elternhaus ein Kind aufwächst. Vielmehr muss es sich nach seinen Talenten und Begabungen bestmöglich entwickeln können.

Auch wir bitten, wie schon gehört, um eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Rechtsausschuss und in den Finanzausschuss. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke, Frau Kleemann. Es gibt eine Frage von Herrn Kosmehl. Wollen Sie die beantworten?

Ich versuche es.

Dann stellen Sie Ihre Frage, Herr Kosmehl.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Kleemann, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, ist nie schrankenlos, sondern muss gegenüber anderen Grundrechten abgewogen werden und zurückstehen. Dadurch würde sich der Mehrwert, den Sie für die Kinderrechte beschreiben, nicht per se durch die Aufnahme in das Grundgesetz ergeben. Die Kinderrechte müssten genauso wie die von Ihnen angesprochenen Elternrechte und andere Rechte beachtet werden.

Wie schätzen Sie das eigentlich ein? Trägt ein Kindergrundrecht dazu bei, dass es einen Vorrang für Kinderrechte gibt, oder müsste sich nicht ein solches Grundrecht genauso einordnen wie alle anderen Grundrechte auch?

(Zustimmung von Konstantin Pott, FDP)

Sie können antworten.

Sie suggerieren damit ja eine Hierarchisierung. Die sehe ich nicht.

Gut, danke. - Dann kommen wir zum abschließenden Debattenbeitrag, und zwar von Eva von Angern. - Sie haben das Wort.