Protokoll der Sitzung vom 02.06.2023

(Zustimmung und Lachen von Olaf Meister, GRÜNE)

Und dann: Unser letzter Änderungsvorschlag betrifft den nächsten Haushaltsplanentwurf - auch das wurde schon erwähnt. Rhetorisch versuchen Sie die Muskeln in die Richtung der Bundesebene spielen zu lassen. Sie stellen dann eine mögliche landesseitige Kofinanzierung direkt infrage.

Wir sind an dieser Stelle Haushaltsgesetzgeber. Wenn Ihnen das Ziel Ihres Antrages ernsthaft am Herzen liegt, dann geben Sie Ihrer Landes- regierung den Auftrag mit, eine Kofinanzierung bei möglichen Förderprogrammen des Bundes direkt im Haushaltsplanentwurf zu berücksichtigen.

(Guido Kosmehl, FDP: Es ist doch wichtig, dass es am Ende im Beschluss steht!)

Ein wenig mehr Selbstbewusstsein des Parlamentes bzw. der Koalitionsfraktionen gegenüber der Landesregierung darf schon sein. Ein wenig mehr Selbstbewusstsein erwarten auch die Betreiberinnen und Betreiber von Biogasanlagen bei uns hier im Land. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Aldag. - Als letzte Rednerin folgt Frau Kleemann für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die interessante Debatte. Vielen Dank für die kritischen Anmerkungen.

Herr Roi, der Ausstieg aus Atom und Kohle ist beschlossen. Es gehört zur Redlichkeit von Politik dazu,

(Zuruf von Matthias Lieschke, AfD)

dass Beschlüsse, die gefasst worden sind, auch umgesetzt werden. Das kann einem passen oder nicht, aber das ist nun einmal Fakt.

(Hannes Loth, AfD: Das machen wir doch gar nicht hier! Ihr ignoriert doch Beschlüsse!)

Man kann sich auch darüber aufregen, dass wir diesen Prozess der Energiewende, des Klimaschutzes und der Zukunftsgestaltung als einen Prozess aufsetzen. Man kann versuchen, Politik zu machen so wie Sie mit „Wir klopfen auf den Tisch“ und mit der Ansage „So ist das. Macht das einmal so“. Man kann aber auch zur Kenntnis nehmen, dass demokratische Prozesse Abstimmungsprozesse sind,

(Beifall bei der FDP)

dass demokratische Prozesse Diskussionsprozesse sind und dass das nicht immer so läuft, wie man sich das im ersten Moment selber vorstellt. Und ja, wir würden auch ganz gern einmal auf den Tisch klopfen. Aber so funktioniert das eben nicht in einer pluralen Gesellschaft mit 83 Mil- lionen Menschen. Da muss man Leute mitnehmen.

Mich nervt langsam, dass der Zukunfts- und Klimaschutzkongress hier immer madig geredet wird. Wir haben eine enorme Beteiligung von Menschen in den unterschiedlichsten Arbeitsgruppen. Wir haben mit vielen sachkundigen Menschen, die nicht hier in diesem Hause sitzen, sondern die sachkundig an ihren Themen arbeiten, viele gute Debatten geführt. Wir werden dazu am 21. Juni 2023 Ergebnisse vorgestellt bekommen. Wir werden daraus Weiteres machen müssen. Das wird dann unsere Aufgabe hier im Parlament sein. Aber das hier permanent madig zu reden, das geht mir, ehrlich gesagt, wirklich auf den Zeiger, weil das den An-

schein erweckt, als ob die gesamte Kompetenz allein hier bei 94 oder 97 Leuten liegt, in der Frage: Wie gehen Zukunft, Klimaschutz und Energiewende? - Das ist nicht der Fall.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung von Elrid Pasbrig, SPD)

Ich finde, an dieser Stelle brauchen wir einmal ein bisschen Demut. Diese Überheblichkeit stinkt mir ganz gewaltig - wirklich.

(Tobias Rausch, AfD: Was für eine tolle Rede! - Weiterer Zuruf von der AfD: Ja, die Über- heblichkeit von euch!)

Zu den anderen kritischen Anmerkungen, liebe Kollegen und Kollegen: Ja, Wind und PV fehlen in diesem Antrag. Daran dürfen wir weiterhin arbeiten. Die Aufgabe ist markiert. Die nehmen wir mit. - Vielen Dank.

(Zustimmung)

Frau Kleemann, es gibt eine Intervention von Herrn Loth. - Herr Loth, bitte.

Zur Wahrheit bei der Legitimierung demokratischer Beschlüsse gehört auch, dass der Landtag hier in der letzten Legislaturperiode mehrheitlich eine Weidetierprämie beschlossen hat und diese nicht umgesetzt wurde; in einer Regierungskoalition, an der auch Ihre Partei beteiligt war. Deshalb, Frau Kleemann, gehen Sie noch einmal in sich und verinnerlichen Sie vielleicht die Akzeptanz von Beschlüssen. - Danke schön.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von der AfD: Ja- wohl!)

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Debatte angelangt. Wir kommen damit zum Abstimmungsverfahren.

Abstimmung

Einen Überweisungsantrag habe ich nicht gehört. Deswegen stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfDFraktion. Damit gibt es keinen Raum für Stimmenenthaltungen? - Nein, keine Stimmenenthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag selbst. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koali- tionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 8 ist erledigt.

Meine Damen und Herren! Laut unserer Tagesordnung kommen wir nun zur Mittagspause, die bis 13:10 Uhr geht. Allerdings treffen sich die Obleute des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt zu Beginn der Mittagspause im Raum B0 07. Allen anderen wünsche ich eine erholsame Mittagspause.

Unterbrechung: 12:09 Uhr.

Wiederbeginn: 13:11 Uhr.

Wir setzen die Sitzung fort. Da nur wenige Personen anwesend sind, können wir uns gut konzentrieren.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 9

Erste Beratung

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/2672

In Bezug auf die Einbringung hätte ich eine Idee. Ich würde sagen, diese übernimmt Frau Hüskens. - Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So euphorisch bin ich, glaube ich, noch nie begrüßt worden. Herzlichen Dank dafür.

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung. Meine Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen mit dem heute vorliegenden Entwurf im Prinzip Änderungen in drei Themenkomplexen vor. Zwei dieser Änderungen beziehen sich auf die Unterstützung des Ausbaus erneuerbarer Energien und eine Änderung bezieht sich auf die Bauvorlageberechtigung.

Im Rahmen des im Bauordnungsrecht Mög- lichen sollen der Ausbau der erneuerbaren

Energien unterstützt werden und Verfahrenserleichterungen eingeführt sowie Hemmnisse abgebaut werden. Das ist Ziel unserer Regierungskoalition und natürlich auch der Landes- regierung.

Regelungen sowohl zu den Baulasteinträgen für Windenergieanlagen als auch für die Abstandsflächen für Fotovoltaik sollen angepasst werden. Für Windenergieanlagen soll die Regelung für den Baulasteintrag von 1 H auf das allgemeine Maß der Musterbauordnung von 0,4 H herabgesenkt werden. Wir schlagen also vor, die Bauordnung Sachsen-Anhalts an die Musterbauordnung anzupassen - nicht mehr und nicht weniger.

Dafür entfällt die bisherige Sonderregelung in § 6 Abs. 8 der Bauordnung. Damit werden eventuell bestehende Hürden aufgrund einzutragender Baulasten und Verhandlungen mit Grundstückseigentümern reduziert. Die aufgrund anderer Vorschriften, vor allen Dingen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, einzuhaltenden Abstandsregelungen für größere Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von 1 km sind davon nicht berührt. Das sage ich ganz explizit.

Der zweite Punkt bezieht sich auf die Abstände für technische Anlagenteile auf Dächern, also Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen oder Solarthermieanlagen. Diese sollen in § 31 neu geregelt werden. Das heißt, ein geringerer Abstand zu Brandwänden soll die Zulassung erleichtern und natürlich auch den Ertrag erhöhen, und zwar auch auf privaten Dächern.

Komplettiert werden die Änderungen für die erneuerbaren Energien durch eine beabsichtigte Verfahrensfreiheit von frei stehenden Fotovoltaikanlagen mit einer Höhe von bis zu 3 m und einer Gesamtlänge von bis zu 9 m. Hierfür soll der § 60 Abs. 1 ergänzt werden, in dem ver- fahrensfreie Bauvorhaben zusammengefasst werden.

Auf einen anderen Rechtsbereich bezieht sich die dritte Regelung, nämlich die Regelung zu den Bauvorlageberechtigten. An dieser Stelle ist der Hintergrund ein komplett anderer. Es ist so, dass die Europäische Kommission die Bundes- republik Deutschland mit einem Vertragsverletzungsverfahren überzogen hat. Die Europäische Kommission hat gerügt, dass es Bauvorlageberechtigungsregelungen gibt, exemplarisch im Bundesland Nordrhein-Westfalen, die eben nicht der Anerkennung von Berufsqualifikationen der Europäischen Union folgen und ihnen Rechnung trägt. Das heißt, die Umsetzung der Richtlinie 2005/36 der Europäischen Gemeinschaft ist an dieser Stelle nicht sachgerecht erfolgt.

Wir haben in Sachsen-Anhalt wie in vielen anderen Bundesländern genau diese Regelungen gehabt und sind dementsprechend von dem entsprechenden Urteil betroffen und müssen dies jetzt nachvollziehen.

Im Bereich der Bauordnung ist es in der Regel so, dass die Bundesländer mit dem Bund in die Verhandlungen gehen und zunächst einmal die Musterbauordnung anpassen. Das ist mit den §§ 65 ff. erfolgt. Das Land hat die entsprechenden Mindeststandards jetzt zwingend im Landesrecht umzusetzen.

Vorgesehen ist, dass die §§ 64 bis 64 d sowie der § 87 und die Anlage 1 vollständig neu ge- regelt werden. Einzig die bereits vorher be- stehende kleine Bauvorlageberechtigung unter anderem für Handwerksmeister und staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik mit dem Schwerpunkt Hochbau bleiben bestehen. Sie finden sich nunmehr systematisch in § 64 Abs. 5 wieder. - Das kurz zu den materiellen Änderungswünschen, die mit dem Entwurf vorgelegt werden.