Eine Beratung des Gesetzentwurfes im Ausschuss war nicht vorgesehen; die Berichterstattung entfällt daher. Für die AfD-Fraktion hat Herr Hecht - -
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte hier nicht weiter ausschweifen und nicht noch einmal auf das Thema eingehen; wir kennen es alle. Ich möchte nur noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir eigentlich einen guten Gesetzentwurf eingereicht haben,
- Herr Kosmehl, ich weiß nicht, wie Sie darüber denken. - Ich bitte noch einmal nachdrücklich um Zustimmung, weil wir denken, dass es wirklich eine gute Sache ist, und möchte den Ablauf hier nicht weiter stören. - Danke.
Wir stimmen über den Gesetzentwurf ab. Als Erstes erfolgt die Abstimmung über die selbstständigen Bestimmungen. In Anwendung des § 32 Abs. 2 GO.LT schlage ich vor, über die selbstständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit abzustimmen. - Niemand widerspricht, dann machen wir das so. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift „Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes SachsenAnhalt“. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Frak- tionen.
Wir kommen zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 13 ist beendet.
Entwurf eines Gesetzes über die Zuständigkeit für Mietspiegel (Mietspiegelzuständigkeitsge- setz - MietspiegelZuG)
Die Berichterstattung wollte eigentlich Falko Grube machen, macht aber nunmehr Frau Simon-Kuch. Wir sind ja flexibel. - Bitte.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Entwurf eines Gesetzes der Landesregierung über die Zuständigkeit für Mietspiegel hat der Landtag in der 36. Sitzung am 23. Februar 2023 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Gegenstand der vorliegenden Regelung ist die Regelung der Zuständigkeit für die Erstellung und Anerkennung sowie die Anpassung und Veröffentlichung von Mietspiegeln.
In der Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales am 17. Februar 2023 baten die Abgeordneten um Übersendung von Stellungnahmen, welche der Landesregierung zu diesem Gesetzentwurf im Anhörungsverfahren vorliegen. Mit Schreiben vom 22. Februar 2023 hat das Ministerium für Infrastruktur und Digitales die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt übersandt. Dieses Dokument liegt in der Vorlage 1 vor.
vom 30. März 2023 eine Synopse, die als Vorlage 2 verteilt wurde. Die Empfehlungen des GBD enthielten hauptsächlich Änderungen rechtsförmlicher Art und Konkretisierungen. So wurde vorgeschlagen, die ursprüngliche Regelung zum Inkrafttreten in § 3 zu ändern, da sonst für die Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes eine Zuständigkeitslücke entstehen würde. Diese Zuständigkeitslücke kann durch ein rückwirkendes Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen werden.
Im April 2023 hatte der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, seine bereits vorliegende Stellungnahme zu ergänzen. Seitens des Städte- und Gemeindebundes bestand jedoch kein Ergänzungsbedarf.
Auch der Landkreistag Sachsen-Anhalt wurde gebeten, sich schriftlich zu diesem Gesetzentwurf zu äußern. Dessen Stellungnahme vom 18. April 2023 wurde als Vorlage 3 verteilt.
In der 18. Sitzung am 21. April 2023 hat der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales diesen Gesetzentwurf beraten. Beratungsgrundlage waren die vom GBD in der Synopse unterbreiteten Änderungsempfehlungen in der Vorlage 2. Darüber hinausgehende Änderungsanträge lagen dem Ausschuss nicht vor.
Die vom GBD in der Überschrift und zu den §§ 1 bis 3 vorgeschlagenen Änderungen wurden vom Infrastrukturausschuss übernommen. Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der federführende Ausschuss für Infrastruktur und Digitales eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen. Dieser beschied die Beschlussempfehlung mit 9 : 0 : 3 Stimmen. Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde als Vorlage 4 verteilt.
In der abschließenden Beratung über den Gesetzentwurf im federführenden Infrastrukturausschuss am 26. Mai 2023 diente die vorläufige Beschlussempfehlung als Beratungsgrundlage. Änderungsanträge gab es nicht. Der Ausschuss verabschiedete mit 8 : 0 : 3 Stimmen die Ihnen als Drs. 8/2768 vorliegende Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.
Im Namen des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.
Danke für die Berichterstattung. - Dann können wir einsteigen in das Abstimmungsverfahren, da das Ganze ohne Debatte ist.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales in der Drs. 8/2868. - Als Erstes, wie gerade geübt, erfolgt die Abstimmung über die selbstständigen Bestimmungen. In Anwendung des § 32 Abs. 2 GO.LT schlage ich vor, über die selbstständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Wer diesen selbstständigen Bestimmungen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Keiner. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der AfD.
Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift „Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt über die Zuständigkeit für Mietspiegel (Mietspiegelzuständigkeitsgesetz Sachsen-An- halt - MietspiegelZuG LSA) “. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der AfD.
Es erfolgt die Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist Fraktion der AfD. Damit ist der Tagesordnungspunkt 14 erledigt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! In Artikel 20a des Grundgesetzes wurde im Jahr 1994 der Umweltschutz als Staatsziel und damit ein Gestaltungsauftrag an den Gesetzgeber formuliert, sodass der Umweltschutz bei allen gesetzgeberischen Maßnahmen und Tätigkeiten zu berücksichtigen ist.