Ein aktuelles Beispiel dafür: In meinem Landkreis Jerichower Land wollte der Landrat, SPD, vorbildlich das aktuelle OVG-Urteil bei der kommunalen Abfallwirtschaftsgesellschaft Je
richower Land mbH umsetzen, d. h. die Prüfrechte des Landesrechnungshofes explizit in der Satzung der GmbH verankern. Dazu gab es sogar einen entsprechenden Kreistagsbeschluss. Aber der Minderheitsgesellschafter Remondis mit einem Gesellschafteranteil von 49 % verwies auf das GmbH-Gesetz und machte von seiner Sperrminorität Gebrauch. Damit fanden die Prüfrechte des Landesrechnungshofes nicht Eingang in die Satzung der GmbH.
Dieses Beispiel beweist, dass die derzeitigen Prüfrechte des Landesrechnungshofes, die heute erst bei einer kommunalen Beteiligung von mehr als 50 % greifen, unzureichend sind. Man muss sich einmal Folgendes klarmachen: Bei kommunalen Beteiligungen zwischen 25 % und 50 % lassen sich so Hunderte von Millionen Euro verstecken, ohne dass der Landesrechnungshof die Möglichkeit zu einer Prüfung hätte.
Für die Erweiterung und Stärkung der Prüfrechte bedarf es auch keiner Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes. Dieses gilt nur für den Bund und die Länder, nicht jedoch für die Kommunen. Der Landesgesetzgeber kann die kommunalrechtlichen Vorschriften eigenständig gestalten - das nur vorweg, falls Einwände kommen. Im Übrigen hat das im Mai auch die Innenministerin im Plenum so bestätigt.
Meine Damen und Herren! Stärken wir den Landesrechnungshof im Interesse einer transparenten Haushaltsführung. Wenn Einzelkommunen weiterhin ihre betriebliche Beteiligung unter 50 % vor dem neutralen Einblick abschirmen können, ist das Land vor bösen Überraschungen nicht sicher. Im Einzelfall werden jahrelang kommunale Schuldenberge wegen betriebswirtschaftlicher Fehlentwicklungen entstehen, gerade vor dem Hintergrund der Energiekrise.
Es sollte bitte später kein Abgeordneter und keine Landesregierung behaupten, das hätte man nicht wissen können. Spätestens nach dieser Rede sollte das allen bewusst sein.
Im Salzlandkreis floss z. B. mehr als die Hälfte des Jahreskreishaushaltes in die Beteiligungsgesellschaft für den öffentlichen Nahverkehr. Der Landesrechnungshof hatte keine Chance, die Bücher zu prüfen, da die Beteiligung des Kreises am Betrieb bei knapp unter 50 % liegt. Hier läuft also etwas grundlegend falsch und es besteht dringender Handlungsbedarf.
In Ihrem Koalitionsvertrag steht, dass die Prüfrechte sich bewährt hätten und ausreichend seien. Der Salzlandkreis und die beiden ihn betreffenden Urteile zeigen genau das Gegenteil. Im Koalitionsvertrag steht auch, dass Sie das Kommunalverfassungsgesetz überarbeiten
Nach unserem Gesetzesentwurf soll außerdem das problematische Wort „Hinwirken“ in § 140 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes entfallen. Denn solche schwammigen Formulierungen im Gesetz sind wenig hilfreich und provozieren Streit. Wir räumen mit der unpräzisen Formulierung auf und ersetzen diese durch eine explizite Mitwirkungspflicht der Kommunen bei der Rechnungsprüfung.
Aber jetzt wird es richtig interessant. Auch Herr Richter, heute Finanzminister, hat das Problem, auf das wir abzielen, im Grundsatz erkannt. Dies zeigt ein älteres Schreiben, vom 29. Juni 2021, welches mir vorliegt, an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, seinen Parteifreund Herrn Bommersbach. Der Name taucht in letzter Zeit häufiger auf.
(Lachen bei der AfD - Sven Czekalla, CDU: Aktiver Politiker! - Hannes Loth, AfD: Aber nicht nur aktiv!)
Darin wird das sächsische Modell zur Sicherstellung überörtlicher Kontroll- und Prüfrechte empfohlen. So hat z. B. der sächsische Gesetzgeber Prüfrechte für den Landesrechnungshof als überörtliche Prüfungsbehörde bei Unternehmen mit kommunaler Beteiligung eingeräumt. Ich zitiere: Nach nochmaliger Prüfung der Angelegenheit unter Einbeziehung der Praxiserfahrung des Landesverwaltungsamtes und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern sehe ich nunmehr aus kommunalwirtschaft- licher Sicht keine Hinderungsgründe mehr, die Prüfrechte im vorgeschlagenen Umfang zu erweitern. - Das war Herr Richter.
Das Zitat bezog sich auf die überörtliche Prüfung bei Mehrheitsbeteiligungen. Wir freuen uns, dass Herr Minister das bereits im Jahr 2021 so
sah. Der einzige Unterschied ist, dass wir die Prüfrechte ab einer kommunalen Beteiligung von mehr als 25 % und nicht erst ab 50 % wollen.
Werte Abgeordnete! Die Prüfrechte des Landesrechnungshofes stärken heißt Bürgerrechte, das Parlament und damit die Demokratie stärken. Wir von der AfD wollen einen starken und schlanken Staat, mehr Transparenz und weniger Steuergeldverschwendung. - Vielen Dank.
Ich beantrage die Überweisung zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss.
Ich sehe keine Wortmeldungen dazu. In- zwischen haben die Fraktionen vereinbart, keine Debatte dazu zu führen. Deswegen können wir gleich in die Abstimmung eintreten.
Eine Überweisung ist entsprechend den Erläuterungen von Herrn Scharfenort beantragt worden. Wer für eine entsprechende Überweisung stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Davon bin ich ausgegangen. Wer ist dagegen? - Eine Mehrheit stimmt dagegen und das erforderliche Quorum wurde nicht erreicht. Eine Überweisung wurde somit abgelehnt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt drei materielle Änderungsvorschläge vor.
Erstens geht es darum, dass wir dem Statistischen Landesamt die Erstellung der Regionalisierten Bevölkerungsprognose als Pflichtaufgabe zuordnen.
Zweitens geht es darum, dass mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaues von Windenergieanlagen an Land, dem sogenannten Wind-anLand-Gesetz, sowie damit korrespondierenden Änderungen im Baugesetzbuch, im Erneuerbare-Energien-Gesetz und im Bundesnaturschutzgesetz verbindliche Flächenziele bezüglich der Windenergie an Land für alle Bundesländer festgelegt wurden und wir diese entsprechend umzusetzen haben. Auf Sachsen-Anhalt entfällt dabei ein Flächenbetragswert von 1,8 % der Landesfläche bis zum 31. Dezember 2027 bzw. von 2,2 % der Landesfläche bis zum 31. Dezember 2032.
Nun haben wir die Aufgabe, mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sach-
sen-Anhalt den fünf Planungsregionen des Landes Sachsen-Anhalt verbindliche regionale Teilflächenziele vorzuschreiben. Das heißt, die Region Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, die Region Altmark, die Region Halle und die Region Magdeburg erhalten jeweils ein Flächenziel in der Endausbaustufe von 2,3 % der Regionalfläche. Die Planungsregion Harz soll aufgrund ihrer naturräumlichen und morphologischen Bedingungen sowie wegen des hohen Anteils an Rotmilan-Dichtezentren zunächst eine Regions- fläche von 1,6 % zur Verfügung stellen.
Zudem soll der Gesetzentwurf das Ziel Z 113 der Verordnung über den Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2010 des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Februar 2011 regeln und dafür sorgen, dass dort einiges an Planungshürden im Bereich der erneuerbaren Energien, sprich Wind an Land, abgebaut wird.
Der dritte materielle Punkt ist die Zuweisung an die Regionalen Planungsgemeinschaften. Wir haben uns einmal im Koalitionsvertrag dazu verständigt und wir haben auch bereits hier im Landtag bzw. im Ausschuss immer wieder einmal auf dieses Thema hingewiesen. Wir sind auch aus der Mitte des Parlamentes mehrfach darauf angesprochen worden, dass die Finanzierung der Regionalen Planungsgemeinschaften nach diesen vielen Jahren nicht mehr sachgerecht ist. Der vorliegende Gesetzentwurf schlägt Ihnen vor, die entsprechenden Mittel des Landes, korrespondierend mit den Mitteln der kommunalen Familie, auf insgesamt 1 Million € anzuheben.
Wir würden im Kontext der Diskussion mit dem Landtag dann auch gern darüber sprechen, ob diese Mittelzuweisungen in Zukunft nicht auch entsprechend dynamisiert werden können;
denn ansonsten hätten wir alle paar Jahre einen größeren Schritt zu machen. Ich glaube, das ist etwas, wozu wir uns verständigen sollten.
Der entsprechende Gesetzentwurf ist von der Landesregierung zur Anhörung gesendet worden. Es wurde insgesamt 13 Verbänden und Kammern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sieben Institutionen haben insgesamt 44 Einzelhinweise vorgebracht. Sechs Institutionen haben dem Gesetzentwurf vorbehaltlos zugestimmt bzw. keine Hinweise gegeben. Die entsprechenden Hinweise der Anzuhörenden sind dem Gesetzentwurf beigefügt, sodass ich davon ausgehe, dass diese bei den Beratungen im Landtag dann entsprechend Berücksichtigung finden können.
Da nicht vorgesehen worden ist, eine Debatte zu führen, empfehle ich dem Landtag, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen und für Umwelt zu überweisen. - Ich danke Ihnen.
Es gibt keine Debatte, aber Herr Loth hat eine dringende Frage. - Herr Loth, denken Sie daran, dass die Redezeit eine Minute beträgt. - Bitte.
Sehr geehrte Frau Ministerin Hüskens! In unseren Gemeinden sind diese Unterlagen zu den Flächen ausgelegt und den Ortschaftsräten zur Kommentierung vorgelegt worden. Bei uns in der Stadt haben sich fast alle Ortschaftsräte gegen die geplanten Windvorranggebiete, die zu-
sätzlich hinzukommen sollen, entschieden. Wie wird mit diesen Stellungnahmen verfahren? Das wäre meine erste Frage.
Meine zweite Frage betrifft die dort genannten Gebiete. Wie werden diese Gebiete bebaut, wenn die Landeigentümer nicht verkaufen wollen? Gibt es dann eine Anordnung vom Land, die besagt: Wir müssen dort bauen; denn wir müssen die 2,3 % irgendwann einhalten; notfalls müssen wir das dann halt nehmen?
Herr Loth, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wohnen Sie im Bereich der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wit
tenberg. Wir haben dort ein Potenzial, das die Regionale Planungsgemeinschaft für den Bereich, für den sie zuständig ist, ausgemacht hat, das bei, glaube ich, etwas mehr als 7 % liegt. Das heißt, wir haben dort neben den Flächen, die bereits existieren, durchaus weitere Potenzialflächen.
Ich gehe davon aus, dass die Regionale Planungsgemeinschaft tatsächlich prüft, wo entsprechende Raumwiderstände gegeben sind - das sind natürlich die naturräumlichen Punkte und die Frage Naturschutz, aber auch immer wieder die Frage der Akzeptanz in der Region -, und dann entsprechend das ausweist, was ausgewiesen werden muss. Ich glaube - ich habe die Zahl gerade genannt -, es gibt bei Ihnen in der Region auch schon einiges an Windenergie. Das lässt mich optimistisch sein, das wir dort keine großen Konfliktfelder haben werden.
Danke. - Wie gesagt, es ist vereinbart worden, keine Debatte zu führen. Deswegen können wir gleich zur