Herr Meister, Sie hätten noch ein bisschen länger reden können, weil die Einbringungsrede sehr lang war. Aber der Redezeitcomputer zeigt rot. Jetzt spricht Herr Heuer, wenn Sie ihm eine Frage gestatten wollen. - Herr Heuer, bitte.
Sehr geehrter Kollege Meister, eines muss ich richtigstellen. Sie haben gesagt, dass wir uns einem vertikalen Gutachten verweigert hätten. Das ist nicht richtig. Wir haben damals nur gesagt, wir seien dafür, aber erst bräuchten wir weitere belastbare Zahlen, sprich Jahresabschlüsse etc. An dieser Stelle gab es einen deutlichen Schritt nach vorn. Daher lauschen Sie bitte unserem finanzpolitischen Sprecher Herrn Ruland. - Danke.
Ich hatte den Gutachter gefragt - das war in diesem Saal -, ob er an die Zahlen gut herangekommen sei, zumal wir diese Problematik mit den Abschlüssen haben. Er sagte, das sei kein Problem gewesen. Die Zahlen lagen dem Gutachter vor. Dann haben sie das horizontale Gutachten erstellt. Es wäre, so meine ich, sinnvoll gewesen, das vertikale Gutachten ebenfalls zu erstellen, da diese Diskussion darauf hinausläuft, wie hoch die Gesamtsumme ist und was man braucht; das ist doch logisch. Insofern meine ich, es wäre sinnvoll gewesen, es zu tun. Das ist nicht erfolgt; es hilft nichts. Insofern bin ich froh, dass es jetzt so schnell wie möglich kommt. Das wurde angedeutet. Aber jetzt müssen wir erstmal mit der Situation, die wir haben, umgehen.
Vielen Dank, Herr Meister. - Es folgt der soeben schon angekündigte Beitrag von Herrn Ruland für die CDU-Fraktion. Er ist der letzte Redner in der Debatte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als regierungstragende Fraktionen arbeiten wir mit der Novellierung des Finanzausgleichgesetzes einen im Koalitionsvertrag vereinbarten Punkt ab. Allen Unkenrufen der Oppositionsfraktion zum Trotz sage ich voraus, dass wir dies erfolgreich tun werden, meine Damen und Herren.
Der Novelle der Binnenverteilung liegt ein finanzwissenschaftliches Gutachten zugrunde, das Ihnen allen vorliegt und wahrscheinlich auch bekannt ist.
Schauen wir zunächst auf das Finanzausgleichsgesetz in Gänze. Für das Jahr 2024 sind Mittel in Höhe von ca. 2,1 Milliarden € vorgesehen. Verglichen mit dem laufenden Haushaltsjahr ist dies eine Steigerung um ca. 250 Millionen €. Damit verrate ich Ihnen kein Geheimnis. Es wurde heute schon mehrfach an diesem Pult gesagt.
Blicken wir auf ein weiteres Jahr zurück, und zwar auf das Jahr 2022, dann beträgt die Steigerung sogar ca. 360 Millionen € oder 20,8 %. Der größte Anstieg ist richtigerweise bei den Landkreisen mit 29,4 % zu verzeichnen gewesen.
geforderte Verstetigung der Unterstützung bei Investitionen in Kreisstraßen umgesetzt. Ins- gesamt stehen dann Mittel in Höhe von ca. 60 Millionen € gemäß § 16a und § 16 FAG für den Unterhalt von und Investitionen in Kreisstraßen zur Verfügung.
Im Übrigen wurde bereits in einigen Einbringungsreden zum Haushaltsgesetz über das grundsätzliche Thema Finanzierung der Kommunen in diesem Land gesprochen. Ich bin der Auffassung, dass es mit Reden an dieser Stelle nicht getan ist. Deshalb wollen wir als CDU- Fraktion gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern noch in diesem Jahr ein vertikales Gutachten zum Finanzausgleich auf den Weg bringen.
Wir sind der Auffassung, dass ein Abwarten bis zur Verfestigung bereits vorhandener Rechtsprechung keine Lösung sein darf.
Dies zeigen vor allen Dingen Beispiele aus der Vergangenheit, und zwar bei streitbehafteten Finanzierungsthemen.
Abschließend darf ich meinen Vorrednern entgegnen: Wir machen ein Finanzausgleichgesetz für das Land Sachsen-Anhalt in seiner Gänze und nicht auf der Basis empfundener Ungerechtigkeiten oder gefühlter Temperaturen, sondern auf der Basis eines finanzwissenschaftlichen Gutachtens, das auf statistisch empirischen Erhebungen beruht.
Ich kann nachvollziehen, wenn man an dem einen oder anderen Punkt bereits Kritikpunkte herausgearbeitet hat, bei denen Gutachter
festgestellt haben, dass sie nach ihrer Auffassung empirisch-statistisch nicht relevant sind, bspw. Veredelungsfaktoren, die als nicht trag- fähig herausgerechnet worden sind.
Wir sollten allerdings nicht grundsätzlich aus den Augen verlieren, dass wir Politik nicht für eine Region der 41 Regionen, wenn man das Land in Wahlkreise aufteilt, machen müssen, sondern wir in Bezug auf das Finanzausgleichsgesetz den großen Blick auf das Land behalten müssen. Jedem Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann, lieber Herr Erben. Sie können die Hand vor das Gesicht nehmen: Wenn Sie das können, sind wir offen für entsprechende Vorschläge.
Ich bin trotzdem guter Hoffnung und Zuversicht, dass wir gemeinsam konstruktiv-sachliche Debatten führen werden. Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres und Sport. - Vielen Dank.
Lieber Kollege Ruland, eine Bemerkung vor- weg und dann stelle ich die Frage. Wenn die Zahlen vorliegen und jeder der 40 Abgeordneten der CDU-Fraktion lesen kann, was das für seine Gemeinde in seinem Wahlkreis bedeutet,
dann wünsche ich viel Spaß dabei, wenn Sie in der Fraktionssitzung das vortragen, was Sie zum Schluss vorgetragen haben. Das hat vielleicht mit meiner umfangreicheren Lebenserfahrung zu diesem Thema zu tun.
Zu meiner Frage: Finden Sie es sachgerecht, dass die Einwohner in den Ortsteilen der Gemeinden, die in ihrem Zentrum ein Mittelzentrum haben, nur deswegen mit veredelt werden, weil wir nicht in der Lage sind, die Einwohnerzahl für das Mittelzentrum als solches zu ermitteln? Wenn man dies hinterfragt, dann stellt sich die Frage, ob Sie dies wirklich sach- gerecht finden.
Ich will das an einem Beispiel festmachen. Finden Sie es sachgerecht, dass der Einwohner eines kleinen Ortes mit 50 Einwohnern, der 15 km von der Stadtmitte entfernt liegt, nur deswegen veredelt wird, weil man nicht feststellen kann, wie viele Einwohner im Zentrum leben?
Lieber Herr Erben, Sie haben bereits ausgeführt, dass Sie an dieser Stelle die Ungerechtigkeit sehen.
Jetzt stelle ich mir die Frage, ob es sachgerecht ist, dem Einwohner eines Ortsteils eines Mittelzentrums die Einwohnerschaft des Mittelzentrums abzusprechen. Es ist natürlich kompliziert, irgendwo eine Linie zu ziehen und zu sagen, ab dort greift etwas nicht mehr. So ist es bei vielen Themen im echten Leben, bspw. bei stichtagsbezogenen Änderungen. Irgend- jemand wird immer nicht berücksichtigt.
Die Frage, ob dies sachgerecht ist oder nicht, hat das Gutachten bewertet. Dem Gutachten war zu entnehmen, dass Mittelzentren besondere Aufgaben zu erfüllen hätten, weswegen sie dafür einen Zuschlag erhalten sollen.
Wie gesagt, wenn wir noch einmal das Thema aufmachen, wie betroffen man als Regionalpolitiker in der eigenen Region ist, dann kann ich sagen, dass ich in einem Mittelzentrum wohne und ich sage: Jeder Einwohner, der in einem Ortsteil der Stadt Bernburg wohnt, ist Einwohner der Stadt Bernburg. Warum sollte er dann nicht veredelt werden? Was macht ihn nicht zum Einwohner? Ist er kein Einwohner, weil er nicht im Kernstadtgebiet lebt? - Vielen Dank.
Finanzen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wer der Überweisung seine Zustimmung geben kann, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung im gesamten Haus. Gibt es Gegenstimmen? - Nein, keine Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? - Nein. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 19 beendet.
Ich weiß noch nicht, wer den Gesetzentwurf einbringt, aber der Kollege Krull schaut hoffnungsvoll in meine Richtung. Demzufolge bekommt er jetzt das Wort. - Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen
die Koalitionsfraktionen für Rechtssicherheit sorgen. Nach der aktuellen Gesetzeslage wäre - das ist kein Aprilscherz - der 1. April 2024 das Datum für die letztmögliche Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen am 9. Juni nächsten Jahres.
Das wäre grundsätzlich kein Problem, wäre der 1. April nächsten Jahres nicht der Ostermontag. Durch die beabsichtigte Änderung der Frist auf 68 Tage wird die Einreichungsfrist also auf den 2. April 2024 um 18 Uhr festgelegt und endet damit.