Protokoll der Sitzung vom 07.09.2023

Das wäre grundsätzlich kein Problem, wäre der 1. April nächsten Jahres nicht der Ostermontag. Durch die beabsichtigte Änderung der Frist auf 68 Tage wird die Einreichungsfrist also auf den 2. April 2024 um 18 Uhr festgelegt und endet damit.

Das hat gleich mehrere Vorteile, z. B. für die Einreicher der Wahlvorschläge. Sie können diese an einem regulären Werktag einreichen. Gleichzeitig können die Wahlbehörden diese Unterlagen entsprechend annehmen, ohne dass die Beschäftigten zusätzlich an einem Feiertag eingebunden werden.

Die Anpassung der Fristen für möglicherweise zeitgleich am 9. Juni 2024 stattfindende Wahlen für die Hauptverwaltungsbeamten, wie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, erfolgt analog. Damit ist auch diesbezüglich Rechtssicherheit gegeben.

Auf eine ausführliche Begründung verzichte ich an dieser Stelle und verweise auf die vorliegenden Unterlagen. Ich bitte um die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Ausschuss für Inneres und Sport mit der Bitte um eine schnellstmögliche Beratung, um zu einer Beschlussfassung im Hohen Haus zu kommen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Das mag jetzt möglich sein, da ich keine Wortmeldungen sehe und wir keine Debatte ver-

einbart haben. Ich gehe davon aus, dass es keine alternativen Überweisungswünsche gibt; ansonsten müssten sie jetzt angezeigt werden. - Das ist nicht der Fall.

Abstimmung

Wer der Überweisung des Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen in der Drs. 8/3061 an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das ist das ganze Haus. Ich frage trotzdem: Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Somit ist der Gesetzentwurf einstimmig an den Innenausschuss überwiesen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 20 schließen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 21, a) zweite Beratung zum Antrag „Masterplan zur Sicherung der Schulbildung in Sachsen-Anhalt“, Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/1700 - -

(Sandra Hietel-Heuer, CDU: Wir hatten ver- einbart, zuerst Tagesordnungspunkt 25 zu behandeln!)

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 25

Beratung

a) Anpassung an die Klimakrise - Hitzeschutz

ist Gesundheitsschutz. Soziale Einrichtungen vorbereiten auf die kommenden Extremtemperaturen

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/3027

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD, FDP - Drs. 8/3091

b) Sonderförderprogramm „Kommunale

Trinkbrunnen“

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/3054

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD, FDP - Drs. 8/3092

Einbringerin zu Top 25 a) ist Frau Susan Sziborra-Seidlitz. Sie hat jetzt das Wort. - Bitte sehr.

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hitze tötet! Die Klimakrise kostet bereits Menschen- leben.

(Zuruf von der AfD - Christian Hecht, AfD, lacht)

- Ich weiß nicht, was daran lustig ist, wenn Menschen sterben.

(Christian Hecht, AfD: Weil es eine Lüge ist! - Unruhe bei der AfD)

Das ist keine Panikmache, das ist leider auch nicht nur metaphorisch gemeint. Das gilt nicht nur für aus unserer Warte entlegene Regionen in der Welt.

Nein, hier in Deutschland, hier in Sachsen- Anhalt führen die Nachlässigkeiten der letzten Jahrzehnte in Sachen Klimaschutz bereits dazu, dass Menschen vorzeitig versterben.

(Oh! bei der AfD)

Übersterblichkeit - hören Sie doch einfach zu,

(Beifall bei den GRÜNEN)

vielleicht lernen Sie etwas dabei! - in Hitzephasen ist mittlerweile statistisch klar nachweisbar. In den Hitzesommern 2018 bis 2020 hatten wir mehrere Tausend Verstorbene in Deutschland zu beklagen.

(Zurufe von der AfD: Oh! - Jaa!)

- Das ist Ihnen nicht peinlich, oder?

(Zurufe von der AfD)

Der Physiologe Hans Christian Gunga an der Charité Berlin, der auf die Auswirkungen von Hitze auf den menschlichen Körper spezialisiert ist, hat sein aktuelles Buch nicht umsonst „Tödliche Hitze“ genannt. Das macht es deutlich notwendig, nunmehr politische Maßnahmen und Anpassungsstrategien zu entwickeln,

(Zurufe von der AfD)

um den Auswirkungen der Klimakrise entgegenzutreten und ihre Folgen zu mindern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Aber klar ist auch: Die Anpassungsmöglichkeiten sind begrenzt. An eine um zwei oder gar drei Grad erhöhte globale Durchschnittstemperatur werden wir Menschen uns nach vernünftigen Maßstäben wenig bis kaum anpassen können. Dann wird es schlicht zu Verheerungen kommen, denen wir nichts entgegensetzen können, zumindest nichts, was uns alle wohl- behalten durch die Krise kommen lässt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sind daher beide geboten und nötig. Man kann und

darf nicht das eine gegen das andere aus- spielen. So wie wir dafür sorgen müssen, endlich nicht mehr auf das Verbrennen Millionen Jahre alter Wälder für unsere Energieversorgung angewiesen zu sein - denn nichts anderes bedeutet die Nutzung von Öl und Kohle, als Feuer an die Wälder der Urzeit zu legen,

(Zurufe von der AfD)

und wir haben dort als Industrienation ein bereits seit knapp 150 Jahren loderndes Großfeuer ausgelöst, das es gilt, zügig zu löschen -,

(Beifall bei den GRÜNEN)

so müssen wir auch unsere Gesellschaft vor- bereiten und an die Auswirkungen der bereits wirkenden Klimakrise anpassen. Auch wenn in diesem Sommer die ganz große, dauerhafte Hitze in Deutschland ausblieb, so war der Juni global betrachtet der heißeste jemals gemessene Monat auf unserem Planeten.

(Zurufe von der AfD)

Sie sollten sich vielleicht einmal mit dem Unterschied zwischen Wetter und Klima befassen, dann können wir gern weiterreden.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zurufe von der AfD)