Protokoll der Sitzung vom 07.09.2023

(Markus Kurze, CDU: Was?!)

Die hohen Temperaturen und der Wasserverlust belasten Körper und Geist, und insbesondere ältere und pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen, Kranke, aber auch Kinder leiden besonders. Wer selbst vorgesorgt und ein Getränk dabei hat, ist im Vorteil, aber wie schnell ist dieses aufgebraucht. Andere haben vielleicht nicht daran gedacht oder aus anderen Gründen nichts dabei. Da wirkt doch frisches, kühles Trinkwasser, das im öffentlichen Raum zur Verfügung steht, belebend, und natürlich beugt es gesundheitlichen Folgen vor. Trinkwasser ist zudem eines der am

besten kontrollierten Lebensmittel in unserem Land. Es ist gesund und kalorienfrei.

Die Erfahrungen aus anderen Ländern im Süden Europas, aber auch mit Trinkbrunnen z. B. in Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen hierzulande zeigen, wie gut diese angenommen werden, und zugleich, wie die Wertschätzung für das hochwertige Lebensmittel im Alltag erhöht wird. Als Klimaanpassungsmaßnahme sind daher öffentliche Trinkwasserbrunnen ein Segen an heißen Tagen, und sie tragen zum freien und kostenlosen Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser für alle Menschen bei. Im Übrigen ist dieser Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser als eines der Ziele in der nachhaltigen Entwicklung formuliert, und wir haben uns schließlich als Land Sachsen-Anhalt zu diesen Nachhaltigkeitszielen bekannt.

Aber Trinkwasserbrunnen sind nicht nur Hitzeschutz für die Menschen, sondern im unmittelbaren Umfeld verbessert sich dort, wo sie aufgestellt werden, das Mikroklima. Mensch und Umwelt profitieren auch anderweitig von Trinkwasserbrunnen. Durch das Abfüllen von Wasser in die eigene Flasche oder den Trinkbecher werden Plastikabfälle vermieden und der Ressourcenverbrauch reduziert. Alle können dazu einen Beitrag leisten.

(Beifall bei der LINKEN)

Um das einmal in Zahlen zu veranschaulichen: Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe e. V. werden in Deutschland insgesamt stündlich 1,9 Millionen Einwegplastikflaschen verbraucht. Pro Tag sind das rund 45 Millionen Stück. Rechnen wir das auf ein Jahr hoch, werden 16,4 Milliarden Plastikflaschen verbraucht. Da viele Einwegplastikflaschen heute nach wie vor aus Neumaterial bestehen, für dessen

Herstellung Rohöl eingesetzt wird, belasten sie das Klima und verbrauchen begrenzt vorhandene Ressourcen. Die Herstellung von Plastikflaschen verschlingt allein jährlich etwa

480 000 t Rohöl und Erdgaskondensate.

In dem sogenannten Fünfpunkteplan des Bundesumweltministeriums für weniger Plastik und mehr Recycling werden übrigens auch Trinkwasserbrunnen ausdrücklich empfohlen.

Hinzu kommt, dass Mineral- und Tafelwasser von der Quelle bis zu den Verbraucherinnen und Verbrauchen sehr weite Wege zurück- legen. Abfüllen und Transport verursachen somit etwa tausendmal mehr CO2-Emissionen als die gleiche Menge Trinkwasser, das direkt aus der Leitung kommt. Die Vorteile liegen also klar auf der Hand.

Die Fraktion DIE LINKE ist der Auffassung, dass im Rahmen von Gesundheits- und Hitzeschutz sowie Gesundheitsvorsorge das Land die eigenständigen Kommunen mit einem Sonderförderprogramm für kommunale Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum unterstützen sollte.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Aufgrund der finanziellen Situation der Kommunen halten wir daher eine Förderung von bis zu 90 % der Investitionskosten für angemessen. Das Land Sachsen-Anhalt wäre im Übrigen auch nicht das erste Bundesland, das ein solches Sonderförderprogramm einführt. Gern kann sich die Landesregierung auch ein Beispiel an den Programmen in Bayern und Rheinland-Pfalz nehmen.

Natürlich sind wir uns auch dessen bewusst, dass es sinnvoll ist, bei den eigenständigen

Kommunen vorab auch den konkreten Bedarf abzufragen. Denn einige Kommunen sind hierbei schon auf dem Weg, insbesondere über eigene Stadtwerke oder engagierte Wasserversorgungsunternehmen. Sie haben schon Initiative gezeigt und stellen zum Teil bereits Trinkwasserbrunnen bereit. Solche Trinkbrunnen können an Orten aufgestellt werden, an denen viele Menschen zusammenkommen, an beliebten touristischen Zielen, an öffentlichen Einrichtungen usw.

Ich habe Ihnen die Vorteile der von meiner Fraktion vorgeschlagenen Trinkwasserbrunnen und dementsprechend die Vorteile eines solchen kommunalen Sonderförderprogramms aufgezeigt. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der LINKEN)

Da ich aber noch Zeit habe, würde ich auch gern noch zu dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kommen. Ja, wir als Land und auch die Kommunen brauchen Frühwarnsysteme, verbindliche Aktionspläne für Hitzewellen. Wir brauchen diese natürlich insbesondere für soziale Einrichtungen usw. Ich denke, das muss immer im Verbund mit der Kommune passieren. Deswegen greift der Antrag aus unserer Sicht noch ein bisschen zu kurz. Allerdings gebe ich zu, Sie haben sicherlich auch gern eine gute Anleihe bei unserer Kleinen Anfrage genommen, die erst kürzlich veröffentlicht worden ist.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Denn genau diese Fragen, die wir dort gestellt haben, die noch nicht ganz beantwortet sind, stehen hier im Raum. Wir würden uns zu Ihrem Antrag daher der Stimme enthalten. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE)

Warten Sie einmal, Frau Eisenreich, es gibt eine Intervention des Kollegen Scharfenort. - Herr Scharfenort, Sie haben das Wort.

DIE LINKE ist auch für die Verspargelung und das Zupflastern der Flächen mit Fotovoltaikanlagen. Mittlerweile gibt es genügend Studien, auch eine ganz aktuelle Harvard-Studie, dazu, welche Effekte das Ganze hat. Aufgrund der extrem geringen Leistungsdichte brauchen wir riesige Flächen für die Windräder. Wir fangen jetzt an, Schneisen in die Wälder hineinzuschlagen. Allein das hat natürlich einen klimatischen Effekt. Rein physikalisch ist das letztlich eine Kühlrippe, die ich da produziere. Der Wald kühlt dann schneller aus, als wenn ich das nicht machen würde.

Wir haben die Effekte der Windräder. Das ist mittlerweile belegt. In Studien können Sie es nachlesen. Wir haben Kosten zu erwarten - dazu gibt es aus der Bundestagsfraktion der FDP diese Schätzung, das Gutachten - in Höhe von 2,5 Billionen €, die dieses Heizungsgesetz, diese Transformation kosten würden.

Wir als AfD sagen: Der beste Hitzeschutz sind geringe Energiekosten, damit sich jede Oma auch eine Klimaanlage leisten kann und nicht Flaschen sammeln muss.

(Beifall bei der AfD - Dr. Falko Grube, SPD: Das war kein Beitrag zu dem eben gehalte- nen Beitrag!)

Ich sehe keine Ambitionen, darauf zu reagieren. Deswegen sind wir jetzt mit der Einbringung durch und kommen zur Debatte.

Bevor wir das allerdings tun, möchte ich auf unserer Besuchertribüne ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Jübar ganz herzlich begrüßen. - Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im ganzen Hause! - Zuruf von der CDU: He, he, he!)

Dann können wir jetzt in die Debatte einsteigen. Als Erste kommt Frau Grimm-Benne für einen Redebeitrag für die Landesregierung an das Rednerpult. - Sie haben das Wort für einen Dreiminutendebattenbeitrag.

Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Voraus- schicken darf ich, dass ich zu beiden Anträgen für die Landesregierung sprechen werde. Mit dem Herrn Kollegen Willingmann ist die vertretungsweise Übernahme seines Redeparts abgestimmt.

(Olaf Meister, GRÜNE, und Dr. Katja Pähle, SPD, lachen)

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Selbstverständlich sind Phasen starker oder gar extremer Hitze mit gesundheitlichen Gefahren verbunden, vor allem wenn die körperliche Anpassungsfähigkeit an die Hitze eingeschränkt ist oder Menschen nicht selbstständig entsprechende Gegenmaß-

nahmen ergreifen können. Besonders vulnerabel sind daher alleinstehende ältere, chronisch kranke und/oder pflegebedürftige Menschen, Säuglinge und Kleinkinder. Aber auch Schwangere sowie Menschen, die im Freien arbeiten oder Sport treiben, können stärker von Hitze betroffen sein.

Das Thema ist von hoher Bedeutung und bildet deshalb einen Schwerpunkt der diesjährigen Landesgesundheitskonferenz am 21. September 2023, zu der ich Sie alle herzlich einlade.

Seit Langem wird auf der Homepage meines Hauses ausführlich über die gesundheitlichen Gefahren von Hitze und über geeignete individuelle Präventionsmaßnahmen informiert. Allerdings wird die Belastung durch sommerliche Hitze häufig noch unterschätzt. Dabei sollten die etablierten Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes nicht weniger ernst genommen werden als dessen Warnungen vor Sturm, Hagel oder Gewitter.

Mit dem Hitzeschutzplan des Bundesgesundheitsministeriums werden die nationalen Bestrebungen verstärkt. Eine zusätzliche Kampagne auf der Landesebene läuft eher Gefahr, die konzertierten Aktionen durch eine Informationssättigung in ihrer Wirkung zu schmälern.

Mein Haus hat gemeinsam mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und weiteren Partnern einen Muster-Hitzeaktionsplan für Pflegeeinrichtungen erarbeitet. Mit praktischen Beispielen sollen Orientierung und Hilfestellungen gegeben werden für die Aufstellung von Hitzeaktionsplänen vor Ort. Einrichtungen, die hierbei vorangehen, können sich bereits verschiedener Förderprogramme bedienen. Das Land wird den Schutz vulnerabler Personen in Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe mit nicht unerheblichen Mitteln fördern.

An dieser Stelle ist auch zu sagen: Die Verbesserung der Lüftungssituation und der Einsatz von Klimatechnik sollen das Ansteckungsrisiko der Bewohnerinnen und Bewohner verringern; deswegen haben wir es über das Corona-Sondervermögen gezogen. Aber, Frau Sziborra-Seidlitz, wir erreichen damit nicht nur, dass das Ansteckungsrisiko vermindert wird, wir können auch der Hitzebelastung damit entgegenwirken.

Nun komme ich zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Einführung eines Sonderförderprogramms für kommunale Trinkbrunnen. Sie wissen und Sie haben es auch schon genannt: Gemäß unserem Wasserhaushaltsgesetz gehört die öffentliche Wasserversorgung seit jeher zur Daseinsvorsorge und unterliegt somit den Kommunen. Es gibt eine Neuerung durch Artikel 16 der EU-Trinkwasserrichtlinie des Europäischen Parlaments; damit wird sozusagen die Möglichkeit geschaffen, dass man Trinkwasser bereitstellen kann.

Der Grundsatz der Daseinsvorsorge wird dahin gehend angepasst, dass Leitungswasser jetzt auch an öffentlichen Orten über Innen- und Außenanlagen bereitgestellt werden kann, sobald dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten wie Klima und Geografie verhältnismäßig ist. Es verpflichtet auch die Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung zur Erfüllung dieser Anforderungen.

Sie haben es selbst schon gesagt: Viele Kommunen haben zusammen mit ihren Stadtwerken bereits Trinkbrunnen geschaffen. Sie haben das sowohl im öffentlichen wie auch im nicht öffentlichen Bereich schon getan. Ich kann mich erinnern, dass unsere Gesundheitsvereinigung sehr aktiv war, um insbesondere Trinkbrunnen in Kitas und Grundschulen zu etablieren. Diese gibt es dort jetzt.

Aber es gibt eben auch einfachere Maßnahmen, die jetzt in den Verwaltungen und überall dort, wo öffentliches Leben ist, umgesetzt werden. Man kann eben auch mit einfachen Möglichkeiten, nämlich - salopp gesagt - mit dem Wasserhahn helfen und dort Wasser zur Verfügung stellen.

Deswegen meinen wir: Ein Sonderförderprogramm wäre nicht notwendig. Ich weiß, dass fast alle im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge und in den Kommunen schon Klimaschutzbeauftragte haben, die dafür sorgen, dass in ihren Bereichen auch Trinkwasser zur Verfügung gestellt wird. Daher meinen wir, dass ein Extra-Landesprogramm nicht erforderlich ist.

Herr Vorsitzender, ich habe die Zeit nicht ganz eingehalten, aber beide Anträge in drei Minuten zu behandeln, ohne ein paar wesentliche Punkte zu erwähnen, das war mir nicht möglich. Ich bitte um Entschuldigung.

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

Herzlichen Dank fürs Zuhören.

(Zustimmung bei der SPD)

Dabei habe ich Sie noch nicht einmal kritisiert, Frau Ministerin.

(Ministerin Petra Grimm-Benne: Ich wollte Vorsorge treffen!)