Es bedarf gerade für die Zielgruppe der Frauen mit Behinderungen Unterstützung; das darf kein Ausschlusskriterium sein. Wir wissen, dass viele dieser Einrichtungen immer noch nicht barrierefrei sind. Wir müssen gemeinsam nach Wegen suchen und auch hierbei alle gemeinsam mit einbinden, die kommunalen wie die freien Träger.
Aus meiner Sicht - bei dem Thema Barrierefreiheit rennen Sie bei mir immer offene Türen ein - ist es noch viel wichtiger, dass man Beratungs- und Unterstützungsangebote nur dann realisieren kann, wenn das Angebot bei einer durchgängigen barrierefreien Reisekette beginnt. Was nützt es mir, wenn es gelungen ist, dass die eigentliche Einrichtung, die Institution, barrierefrei ist, wenn man nicht von A nach B gelangen kann? Deswegen plädiere ich an dieser Stelle immer für eine barrierefreie Reisekette.
Außerdem - das ist dem einen oder anderen vielleicht gar nicht bewusst - haben wir in unserem Landesbehindertengleichstellungsgesetz - darauf können wir in Sachsen-Anhalt sehr stolz sein; wir waren eines der ersten Bundesländer neben Bremen, die darin angemessene Vorkehrungen verankert haben - diese Dinge geregelt, die manchmal einfacher zu realisieren sind als andere, z. B. der Einbau oder Anbau einer kleinen Rampe, wodurch sich nicht in dem Maße Finanzierungsnotwendigkeiten ergeben, sodass
man so etwas realisieren kann. Dann sind Frauen oder Menschen mit Behinderung einmal mehr in der Lage, diese Zugänglichkeit zu er- fahren.
Sie sehen an meinen Ausführungen und an denen von Ministerin Grimm-Benne, dass nach den Jahren des Stillstands in den letzten zwei Jahren sehr viel passiert ist und dass wir diesen Weg gemeinsam beschreiten werden. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Vielen Dank.
Wir kommen zum letzten Redebeitrag in der Debatte. Frau von Angern spricht für die Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte mich zunächst für die sachliche Debatte bedanken. Ich denke auch, dass wir nach und nach den Dingen ein Stück näherkommen. Wir werden Ihrem Alternativantrag heute nicht zustimmen.
Ich möchte nur sagen, Frau Simon-Kuch, ich bin Ihnen wirklich sehr dankbar dafür - wo sitzt sie jetzt? sie ist gar nicht mehr da; dann sage ich es trotzdem -, dass es geklappt hat mit den Hauswirtschafterinnen. Es ist aber keine Anerkennung der Arbeit der Mitarbeiterinnen. Es muss eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Mitarbeiterinnen, die alle einen Hochschulabschluss haben müssen, nicht putzen, sondern
Meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen! Fragen Sie nach, was bedarfsgerecht ist. Fragen Sie nach, was die Beratungsstellen, was die Interventionsstellen tatsächlich für Bedarfe gegenüber dem Sozialministerium gemeldet haben.
Das, was ich Ihnen gesagt habe, diese telefonische Beratung, das ist etwas Inakzeptables. Es ist nicht mit Mitteln im Haushaltsplan versehen. Es ist abgefragt worden vom Ministerium. Lassen Sie sich die Zahlen auf den Tisch legen. Es passt nicht zu dem, was im Haushaltsplan steht.
Zum Eigenanteil. Mir geht es wie Ihnen, Frau Ministerin, ich hoffe auch auf ein bundesweites Frauenhausfinanzierungsgesetz - ich glaube, seit, weiß ich nicht, ungefähr 15 Jahren -, allein mir fehlt der Glaube. Es wird nicht kommen. Auch deswegen: Denken Sie bitte noch einmal nach. Lassen Sie es uns gemeinsam prüfen. Ich bin mir ganz sicher, die 19 Frauenschutzhäuser werden Ihnen ganz schnell die Zahlen auf den
Tisch packen, wie groß der Kostentopf an Haushaltsmitteln wäre, wenn wir als Land SachsenAnhalt den Eigenanteil übernehmen würden und damit verhinderten, dass nur eine einzige Frau, weil sie es sich nicht leisten kann, das Frauenschutzhaus nicht aufsucht, sondern wieder zu ihrem schlagenden Mann zurückgeht. Bitte tun Sie das! Denken Sie darüber noch einmal nach!
Ich bedaure, dass Sie überhaupt nicht auf den Punkt eingegangen sind - ich hatte dafür vorhin keine Zeit mehr -, wir haben nach wie vor in Sachsen-Anhalt keine separaten Angebote für Kinder und Jugendliche, die von häuslicher Gewalt mittelbar betroffen sind.
Wir erleben es in den Frauenschutzhäusern im Jahr 2023, aber auch nicht erst jetzt, dass wir es inzwischen in den Frauenschutzhäusern mit der nächsten Generation aus ein und derselben Familie zu tun haben. Das heißt, die Mädchen, die Frauen, die jetzt kommen, sind die Kinder der Frauen, die vor 10, 15 Jahren in den Frauenschutzhäusern waren. Das heißt, diese Gewaltspirale ist nicht durchbrochen worden, weil mit diesen Kindern nicht gearbeitet worden ist. Das ist ein Punkt, der ist offen und der ist schon seit vielen Jahren offen.
Zum Thema Bedarfsgerechtigkeit. Ich finde es toll, liebe FDP-Kollegen, dass sie dranbleiben, dass Sie nachfragen, wie hoch der Investitionsbedarf ist. Ich habe die Antwort der Landesregierung gelesen. Ich hoffe, Sie lassen es sich nicht gefallen.
Fragen Sie bei den Frauenschutzhäusern direkt nach. Ich war gestern in einem Kinderzimmer - 45 °C. Das ist übrigens Kindeswohlgefährdung. Das ist nicht im Sinne der Erfinder, sondern dabei müssen wir nachbessern.
Natürlich gibt es sehr unterschiedliche Bedingungen in den Frauenschutzhäusern, aber das, was ich Ihnen sagen kann, ist, das, was wir an Investitionsmitteln, sei es durch die Kommunen, sei es durch das Land, zur Verfügung stellen, reicht natürlich überhaupt nicht für eine Klimaanlage. Das würde aber erforderlich sein in einem Wohngebäude, in dem es einfach nicht anders geht, in dem man auch nicht einfach lüften kann, aufgrund von Schutzmaß- nahmen.
Also, es gibt einige Baustellen, die noch zu bearbeiten sind. Mir fallen noch ganz viele andere ein, aber die Redezeit ist zu Ende. - Vielen Dank.
Ich habe, wenn ich das richtig mitbekommen habe, einen Überweisungsantrag der Fraktion DIE LINKE gehört, ganz am Anfang. Das hieße, die Anträge an den Sozialausschuss zu über- weisen. Darüber stimmen wir erst einmal ab.
fraktionen an den Sozialausschuss zu über- weisen, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der AfD. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Überweisungsantrag abgelehnt worden.
Wir kommen jetzt zu dem Antrag selbst. Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/3052 zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist da- gegen? - Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. Wer ist dafür? - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Fraktion der AfD. Wer stimmt mit Enthaltung? - Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit haben wir eine Mehrheit für den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 8/3090.
Damit sind wir am Ende des Tagesordnungspunkts angelangt und gehen jetzt in der Reihenfolge noch einmal zurück.