Vielen Dank, Herr Präsident. - Das Thema ist komplex. Für die Justiz kann ich Ihnen das, was ich auch im Rechtsausschuss mit den Kollegen, mit denen wir diese Themen regel- mäßig beraten, sagen, dass wir eine funktionsfähige Justiz und
eine arbeitsfähige Staatsanwaltschaft haben, die in den Strafsachen um Aufklärung bemüht ist und diese Dinge auch klären wird.
Mir ist wichtig, dass bei solchen Verfahren, bevor sie sozusagen in der Öffentlichkeit aus- gewertet werden, die Ermittlungen geschützt sind und durchgeführt werden können. Ich bitte Sie, auch die Persönlichkeitsrechte der Geschädigten zu bedenken und die Aufklärung weiterhin zu unterstützen. Die Staatsanwaltschaften und die Gerichte sind bedarfsgerecht ausgestattet. Die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, die Polizeiarbeit leisten, und weiteren ist sichergestellt und gut.
Das war eine übliche Antwort, wie sie nicht anders zu erwarten war. Ich muss Ihnen sagen, ich bin es langsam leid, dass die Täter hier besser geschützt werden als die Opfer.
Ich bin es leid, dass unser Fragerecht in den Ausschüssen beschnitten wird, indem einfach Mehrheiten zusammengestellt werden und dann auf diese Fragen nicht eingegangen wird.
Ich möchte von Ihnen wissen, wann der Täter endlich abgeurteilt wird und zurück in seine Heimat zieht.
(Beifall bei der AfD - Zuruf von der AfD: Ja- wohl! - Ministerin Dr. Lydia Hüskens: Das war keine Frage!)
Die Ermittlungen laufen dort noch. Das entscheide auch nicht ich, sondern die zuständigen Staatsanwaltschaften; in einem Rechtsstaat auch die Gerichte. Im Übrigen, Ihre Anmerkung, dass das in diesem Haus nicht beraten wird, ist, glaube ich, nicht zutreffend; denn ich meine, der Rechtsausschuss wird sich mit diesem Thema befassen.
Okay, danke. - Dann setzen wir fort. Ich habe es vorhin schon angekündigt, das war nämlich die Nr. 2. - Die Fraktion DIE LINKE, bitte.
Guten Morgen! Ich habe eine Frage zum Wachstumschancengesetz des Bundes. Minister Richter hat in einer Pressekonferenz am 1. August 2023 zum Haushalt 2024 gesagt, dass das Land 100 Millionen € Mindereinnahmen haben wird, wenn das Wachstumschancengesetz im Bund verabschiedet wird.
Meine Frage ist: Sind diese 100 Million € für 2024, über die gesamte Laufzeit hinweg ein- geplant oder betrifft das Land und Kommunen gemeinsam?
Ich habe im Rahmen der Pressekonferenz - ich glaube, das war zum Haushalt oder zum FAG, das kann ich gar nicht sagen - darauf hingewiesen, dass wir das, was im Entwurf steht - das war noch nicht einmal im Kabinettsbeschluss des Bundes -,
einmal hochgerechnet haben und dass das für das Land letztlich mehr als 100 Million € kosten würde; nicht schon im Jahr 2024, sondern das streckt sich dann. Im Jahr 2024 sind die Mindereinnahmen noch überschaubar und letztlich auch noch zu händeln.
Wir haben einen Kabinettsbeschluss, mit dem wir umgehen müssen. Sie wissen, dazu tagen noch der Bundestag und der Bundesrat. Dazu wird es sicherlich noch eine Reihe von Änderungen geben. Aber Sie können davon ausgehen, dass die Landesbelastung in einer Größenordnung von ca. 100 Millionen €, sicherlich nachher in den Folgejahren,
Vielen Dank. - Herr Richter, vor dem Hintergrund der Mindereinnahmen, die Sie gerade aufgezählt haben: Wird das Land im Bundesrat dem Gesetz zustimmen?
Also, das Gesetz gibt es noch gar nicht. Es sind die Beratungen. Insoweit kann ich noch gar nicht sagen, ob das Land diesem Gesetz in dieser Form zustimmen wird.
(Eva von Angern, DIE LINKE: Andere Minister- präsidenten erklären das bereits, Herr Kos- mehl! Natürlich! - Guido Kosmehl, FDP: Nein! Bodo Ramelow sagt immer alles vorher!)
An die Kollegen der LINKEN: Es wird noch gar nicht beraten. Bisher gibt es dazu nur einen Beschluss der Bundesregierung.
Alles andere wird sich dann zeigen. Ich würde davon ausgehen, ohne dass ich Hellseher sein will, dass sich daran noch einiges ändern wird, wie das so ist, und zwar schon auf der Bundesebene, und dann kommen auch noch die Länder hinzu.