Ich frage Sie als Gesundheitsministerin: Inwiefern ist eine Notsituation durch Corona gesundheitlich für unser Gesundheitswesen gegeben und woran genau wird das festgemacht?
Wir haben über die Coronanotlage am Montag diskutiert. Das hat Minister Richter für den Haushalt eingebracht, um daraus Ableitungen zu ziehen, wie wir mit Maßnahmen eine Pandemieresilienz erreichen. Das hatte überhaupt nichts mit dem zu tun, worüber wir jetzt dis- kutieren.
Ich habe heute mit meinem Kollegen Armin Willingmann gesprochen. Sie alle haben gefordert, dass wir z. B. ein Abwassermonitoring auch hier im Land machen sollen. Man kann sagen, dass wir auf jeden Fall vor einer großen Welle stehen.
Das merken wir auch daran, dass sich sehr viele Menschen krankgemeldet haben. Ich gebe Ihnen recht: Da es nicht mehr meldepflichtig ist, wenn man an Corona erkrankt ist, gibt es eine erhebliche Dunkelziffer dahin gehend, ob wir
tatsächlich hohen Zahlen haben. Dass wir trotz dieser Welle hier im Landtag so zusammensitzen können, auch eng und ohne Maske, das liegt meiner Meinung nach an einer sehr erfolg- reichen Impfung und Immunisierung im Land.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, ich möchte gern eine Nachfrage stellen. Sie haben eben zu Recht gesagt, dass gestern die Erklärung einer Notlage mit dem Haushalt begründet wurde. Dabei war man zur Abwechslung einmal ehrlich in diesem Haus. Ich möchte aber trotzdem noch einmal den Ministerpräsidenten zitieren, und zwar hat das Hagen Eichler von der „MZ“ bei Twitter hochgeladen. Ich zitiere:
Jetzt möchte ich noch einmal fragen: Welchen konkreten Handlungsbedarf für das Gesundheitswesen sehen Sie durch die aktuelle Erkrankungssituation und inwieweit rechtfertigt die aktuelle Erkrankungssituation einen Gesundheitsnotstand?
(Dr. Falko Grube, SPD: Er hat nicht Gesund- heitsnotstand gesagt! - Zuruf: Den hat gar keiner ausgerufen!)
Man kann z. B. die Coronalage, also die derzeitige Situation, dass wir mehr Infektionen im Land haben, daran ablesen, dass all unsere Krankenhäuser im Augenblick selbst über ihre Hausordnungen empfehlen, dass es schön wäre, wenn man Masken tragen würde,
um das Infektionsgeschehen ein bisschen abzuschwächen, und dass man von Besuchen Abstand nehmen möchte, wenn man Symptome hat, um die Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern nicht zu gefährden.
(Zustimmung von Dr. Andreas Schmidt, SPD - Zurufe von der AfD: Sie reden sich noch um Kopf und Kragen! - Ich weise es Ihnen nach! Warten Sie mal! - Unruhe)
Jetzt möchte ich folgende Grundregeln noch einmal zur Sprache bringen. Erstens bitte ich um ein bisschen mehr Ruhe im Raum.
Zweitens. Man kann doch einer Ministerin eine Frage stellen, aber dann muss man auch die Antwort aushalten und man muss sie ausreden lassen. Wenn man das nicht aushält, dann darf man keine Frage stellen.
Ich würde einfach einmal versuchen, das als menschliches Grundprinzip in diesen Landtag einzuführen.
Wenn wir damit durch sind - das sind wir offensichtlich -, dann können wir zur Debatte der Fraktionen kommen. Es spricht Herr Krull für die CDU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich den Antrag auf Durchführung der Aktuellen Debatte gelesen habe, war ich mir nicht ganz schlüssig, was eigentlich die Zielstellung dieser Aktuellen Debatte sein soll. So wird die Begründung mit der Kritik an der Erklärung der außergewöhn-
lichen Notsituation nach § 18 Abs. 5 der Landeshaushaltsordnung für das Jahr 2023 begonnen. Über diesen Sachverhalt haben wir bereits gestern diskutiert und ihn hier im Hohen Haus umfangreich behandelt. Dazu haben auch die Antragsteller in der Aktuellen Debatte ausführlich Stellung genommen. Über die Qualität der dabei vorgebrachten Argumente kann man unterschiedlicher Auffassung sein.
Bezüglich der Sicht meiner Fraktion zur Erklärung der Notlage verweise ich auf die Ausführungen meines geschätzten Kollegen, des finanzpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion Stefan Ruland. Bei den Zwischenfragen ist soeben eines deutlich geworden: Bei der AfD gibt es offenbar einen Phantomschmerz. Weil Sie keine Möglichkeit haben, selbst einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, müssen Sie sich solcher Hilfsmittel wie dieser Aktuellen Debatte bedienen. Aber gut.
Im weiteren Verlauf der Begründung wiederholt die AfD-Fraktion Ihre hier schon häufiger vorgebrachte Kritik an den Covid-Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der entsprechenden Pandemie. Nicht zuletzt im Rahmen der Debatte zu der Großen Anfrage haben wir dazu Ende Januar dieses Jahres hier im Hohen Hause umfänglich diskutiert. Die seinerzeit im Namen meiner Fraktion eingebrachten Argumente werde ich heute gern noch einmal vortragen und vertiefen, in der Hoffnung, dass Wiederholen beim Lernen hilft. Vielleicht setzt damit auch der notwendige Lernprozess bei der AfD-Fraktion ein.
Im Neuen Testament findet man die Aussage: Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie - Johannes 8,7. - Ja, es wurden bei der Pandemiebekämpfung auch Fehler gemacht, aber Entscheidungen von damals dürfen nicht allein mit dem Wissen von heute beurteilt werden, sondern müssen auch mit dem damaligen Wissen beurteilt werden.
Die überdeutliche Mehrheit der Wissenschaft- lerinnen und Wissenschaftler hat die politische Entscheidung von damals unterstützt. Natürlich gab es auch andere Auffassungen, aber das gehört zu einer pluralistischen Wissenschaftslandschaft. Das ist Normalität. Wir haben uns damals in Sachsen-Anhalt unter der Führung unseres Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff immer für einen pragmatischen Mittelweg entschieden. Das heißt, wir haben immer das geregelt, was geregelt werden musste, und dort Lockerungen zugelassen, wo es aus unserer Sicht nachvollziehbar und angemessen war. Damit sind wir verhältnismäßig gut durch die Krise gekommen.
Grundsätzlich muss man die Frage stellen, wo das Land eigenen Handlungsspielraum hatte und wo bundesgesetzliche Regelungen umgesetzt werden mussten. Auch muss man zu Recht darüber sprechen, ob die fast 300 Rechtsvorschriften, die hier im Land erlassen worden sind, immer nachvollziehbar und ohne innere Widersprüche waren. Auf jeden Fall bestand häufig Erklärungs- und Nachfragebedarf. Das habe ich selbst bei zahlreichen Kontakten, Nachfragen und Bitten um Informationen erlebt.
oder Brasilien, haben dafür einen hohen Preis mit menschlichem Leid und einer erheblichen Übersterblichkeit bezahlt. Wir kennen die Bilder z. B. aus New York, wo die Verstorbenen in Kühlcontainern aufbewahrt wurden, weil die Kapazitäten zur regulären Unterbringung erschöpft waren. Ebenso gescheitert ist die Null-CovidStrategie, wie sie in China praktiziert wurde. Nachdem die erheblichen Einschnitte in die Freiheitsrechte aufgehoben wurden, kam es dort, gerade auch wegen fehlender Impfungen, zu erheblichen Corona-Erkrankungswellen mit entsprechend negativen Auswirkungen.
Dem Redebeitrag des AfD-Redners vorhin entnehme ich, dass es für Sie wichtig ist, wie alt eine Person ist. Wenn ein Senior stirbt, der vielleicht noch zwei, drei Jahre hätte leben können, ist Ihnen das nicht ganz so wichtig, als wenn ein junger Mensch stirbt. Das nehme ich zur Kenntnis. Ich hoffe, dass bekommen Ihre Wählerinnen und Wähler auch noch mit.
(Ulrich Siegmund, AfD: Hä, was? - Daniel Rausch, AfD: Das war eine statistische Fest- stellung! - Weitere Zurufe von der AfD)
Würden wir die politischen Entscheidungen von damals heute genauso treffen? - Definitiv nicht, z. B. was die Schließung von Kindertageseinrichtungen und Schulen angeht. Die dort entstandenen Entwicklungs- und Lerndefizite müssen mühsam aufgeholt werden. Das wird immer noch Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb sind auch entsprechende Maßnahmen Teil des Corona-Sondervermögens gewesen. Durch eine solide Haushaltspolitik der unionsgeführten Bundesregierung war es möglich, den Menschen und den betroffenen Unternehmen zu helfen.