Es geht es dezidiert um die Argumentation mit Blick auf die auch hier in Magdeburg auf dem Domplatz gestellte Forderung: Der Blühstreifen muss weg. Ich bin kein Biologe, ich bin kein Fachmann in dem Bereich, aber ich weiß schon, dass wir ein extremes Problem mit der Biodiversität im Bereich von Insekten haben, dass es einen Grund gibt, mit Blick darauf z. B. einen solchen Blühstreifen anzulegen. Gleichzeitig höre ich immer von den gleichen Leuten, die sagen, der muss weg: Wir sind die größten Ökologen, die es überhaupt gibt.
Sie müssen mir einmal erklären - Sie können Sie es sich aussuchen, in welcher Funktion, aber gerade sprechen Sie für die CDU-Fraktion -: Wie ist denn Ihre Haltung dazu? Können Sie mir erklären, was hinter der Position steht, dass für unsere Landwirtschaft das Umgraben der Blühstreifen wirklich die Rettung ist, und ob
Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Gallert, ich will gerne darauf antworten. Der Blühstreifen hat seine Funktion und wir stehen auch vollständig dahinter. Aber er muss entsprechend entlohnt werden. Wenn wir dafür einen Ausgleich und damit das gleiche Geld bekommen, das wir bekommen würden, wenn wir stattdessen Weizen anbauen würden, dann ist das ein Ausgleich, mit dem wir rechnen können.
Derzeit legen wir die Flächen still. Ich sage einmal, bei der Flächenstilllegung im Umfang von 4 % dürfen wir darauf noch nicht einmal einen Blühstreifen anlegen.
Die Flächenstilllegung ist nämlich so ausgelegt, dass die Fläche ganz einfach brach liegen bleiben muss. Wir bezweifeln, dass das einen ökologischen Mehrwert hat.
Der Blühstreifen, den wir angelegt haben, als solcher kostet unter Umständen, je nachdem, welche Blühsaat ausgebracht wird, pro Hektar 400 €. Es geht uns dabei darum, dass wir das nachher auch entlohnt bekommen. Wenn wir dafür 900 € oder 1 000 € pro Hektar bekommen, bringt jeder Landwirt sofort einen Blühstreifen aus. Wenn aber zur Diskussion steht,
Dann kommt noch hinzu - das sage ich Ihnen ganz ehrlich -: Es gibt von uns Vorschläge dazu. Das haben wir über die Stiftung Kulturlandschaft in Sachsen-Anhalt kommuniziert. Dort wird gezeigt, wie es gehen kann.
Wenn man vernünftige ökologische Maßnahmen auf den Weg bringt, dann haben wir auch einen Mehrwert. Wenn wir einen Blühstreifen nur für ein Jahr anlegen, bringt der uns keinen ökologischen Mehrwert. Wenn wir das aber über mehrere Jahre vernünftig tun, im Einklang mit Landwirtschaft und Natur, dann haben wir auch Mehrwerte. Wir stehen zu der Forderung, wir sind auch dafür; aber wir benötigen dafür auch eine gerechte Entlohnung.
Vielen Dank, Herr Feuerborn. - Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt. Beschlüsse zur Sache werden in Bezug auf die Aktuelle Debatte nicht gefasst. Aber es liegt noch ein Antrag der Fraktion DIE LINKE vor. Von Frau Dr. Pähle ist eine Überweisung in den Landwirtschaftsausschuss beantragt worden.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Zustimmung im gesamten Haus. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Gibt es Stimmenthaltungen? - Nein. Somit ist der Antrag in den Landwirtschaftsausschuss überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt beendet. Jetzt macht sich Herr Gallert auf den Weg, um mich abzulösen.
Wir haben es nach Zeitplan 15:40 Uhr; sofern Sie meinen Hinweis verstehen. Ich habe Frau Keding gerade gesagt, dass es keine Kritik an ihrer Amtsführung ist. Ich mache lediglich die Kolleginnen und Kollegen darauf aufmerksam, dass wir es durchaus versuchen könnten, etwas mehr an Tempo zu gewinnen.
Herr Präsident! Hohes Haus! Den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt hat der Landtag in der 43. Sitzung am 2. Juni 2023 zur federführenden Beratung und zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt überwiesen.
In diesem Gesetzentwurf geht es unter anderem um die Regelung zur Bauvorlageberechtigung. Aufgrund eines von der Europäischen Kommission gegen Deutschland ein- geleiteten Vertragsverletzungsverfahrens wegen unzureichender Umsetzung der Richtlinie EG 2005/36 haben die Europäische Kommission und Deutschland gemeinsam einen Kompromiss zur Beilegung des Vertragsverletzungsverfahrens hinsichtlich der Bauvorlageberechtigung der Ingenieurinnen und Ingenieure aus- gehandelt. Dieser Kompromiss führte zu Änderungen in der Musterbauordnung. Diese sollen in Landesrecht umgesetzt werden, um die Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens sicherzustellen. Deshalb sollen mit diesem Gesetzentwurf die §§ 64 bis 64d sowie 87 und die Anlage 1 neu gefasst werden.
Darüber hinaus geht es um die Unterstützung des Ausbaues der erneuerbaren Energien, um die Einführung von Verfahrenserleichterungen und um den Abbau von Hemmnissen. Die Abstandsfläche für Windenergieanlagen soll auf das allgemeine Maß von 0,4 H abgesenkt werden; somit sollen eventuell bestehende Hürden aufgrund einzuholender Baulasten und Verhandlungen mit Grundstückseigentümern reduziert werden.
Weiterhin soll mit Blick auf § 31 erreicht werden, für technische Anlagenteile, unter anderem für Solaranlagen, einen geringeren Ab- stand zu Brandwänden erleichternd zuzulassen. Zudem sollen freistehende Fotovoltaikanlagen mit einer Höhe von bis zu 3 m und einer Gesamtlänge von bis zu 9 m verfahrens- frei errichtet werden können.
Mit Schreiben vom 14. Juni 2023 übergab der Landesverband Erneuerbare Energien SachsenAnhalt dem Infrastrukturausschuss eine Stellungnahme, die zuvor auch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales erhalten hat.
Die erste Beratung über diesen Gesetzentwurf fand in der 20. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales am 23. Juni 2023 statt. Der Ausschuss kam überein, eine Anhörung zu dem ersten Teil, also zu dem Thema „Abstandsflächen für Windenergieanlagen“, in der Sitzung am 1. September 2023 durchzuführen. Als Gäste wurden der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag und der Landesverband Erneuerbare Energien eingeladen.
Der Ausschuss hat sich weiterhin darauf verständigt, die Anhörung zu dem zweiten Teil, also zu dem Thema „Bauvorlageberechtigung“, im November durchzuführen. Das Ministerium übersandte dem Ausschuss mit Schreiben vom 29. Juni 2023 Unterlagen zu dem Anhörungsverfahren, welche als Vorlage 2 verteilt wurden.
- Das scheint hier so gar nicht auf Zustimmung zu stoßen. Ich lese hier ganz viele spannende Zahlen vor.
Vor dem geplanten ersten Teil der Anhörung übergaben die Architektenkammer Sachsen- Anhalt, der Landesrechnungshof, der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag Stellungnahmen, welche als Vorlagen 3 bis 6 verteilt worden sind.
In der 21. Sitzung am 1. September 2023 fand der erste Teil der Anhörung zu dem Thema „Abstandsflächen für Windenergieanlagen“
Nach der Anhörung erarbeitete der feder- führende Ausschuss für Infrastruktur und Digitales in der Septembersitzung eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, vorliegend in der Vorlage 7. Darin empfahl der Ausschuss mit 8 : 3 : 2 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung.
Am 6. Oktober 2023 hat der Ausschuss beschlossen, am 3. November 2023 die Anhörung zu dem zweiten Teil, zu dem Thema „Bauvorlageberechtigung“, durchzuführen. Eingeladen waren der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag, die Architektenkammer, die Ingenieurkammer sowie die Handwerkskammern Magdeburg und Halle (Saale).
Weiterhin wurde der Versuch unternommen, die EU-Kommission einzuladen. Das haben wir auch getan. Es ist aber kein Vertreter erschienen, und zwar von keiner Ebene. Das war wahrscheinlich etwas kurzfristig. Ich habe mir sagen lassen, es war in der Geschichte dieses Hauses das erste Mal, dass das ein Ausschuss versucht hat. Vielleicht klappt es bei einem anderen Ausschuss. Bei uns hat es nicht hingehauen.
Zwischenzeitlich haben die kommunalen Spitzenverbände, die Ingenieurkammer, die Architektenkammer und die Handwerkskammern Stellungnahmen zugesandt. Das sind die Vor- lagen 8 bis 11.
Im Folgenden trage ich etwas frei vor, weil ich auf eine gewisse Besonderheit hinweisen möchte. In der Anhörung ist uns nämlich aufgefallen, dass uns ein Lapsus unterlaufen ist, und zwar grundsätzlich uns gemeinsam, weil wir alle zugestimmt haben. Aber am Ende hängt es aber am Vorsitzenden.
Wir haben nämlich die Beschlussempfehlung für das ganze Gesetz erstellt. Darin stand: Lasst es uns annehmen. Das fiel uns mitten in der Anhörung zu dem Thema „Bauvorlageberechtigung“ auf, als die Kammern anwesend waren. Ich habe das vorgelesen und gesagt: Keine Panik, so ist das nicht gemeint. Wir wollten eigentlich nur den ersten Teil beschließen. Deswegen will ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen meines Ausschusses, aber auch des Umweltausschusses für die Kollegialität bedanken, das zu heilen.
Wir haben nämlich den Umweltausschuss ge- beten, die vorläufige Beschlussempfehlung insgesamt positiv zu bevoten. Das hat er mit 8 : 2 : 2 Stimmen auch gemacht. Wir haben gesagt, wir trennen das dann bei uns im Ausschuss ab, und haben das auch so gemacht. Deswegen sieht die Beschlussempfehlung, die Ihnen jetzt vorliegt, auch ein bisschen anders aus.
Das ist wichtig, weil das Thema „Bauvorlageberechtigung“ - ich habe eben schon auf das Vertragsverletzungsverfahren der EU hinge- wiesen - nicht ganz trivial ist. Wir haben das in der letzten Wahlperiode schon einmal geändert. Das, was jetzt von der EU-Kommission gefordert ist, trifft nicht auf Zustimmung der Kammern und Verbände; dies teilt der Ausschuss - ich glaube, das kann so sagen - insgesamt. Das heißt, wir haben im Ausschuss mit- einander vereinbart, und zwar fraktionsübergreifend, dass wir nur das Nötigste von dem machen, was wir zur Umsetzung des EU-Rechts und zur Abwendung des Vertragsverletzungsverfahrens machen müssen.
Ich kann Ihnen heute noch nicht sagen, was wir diesbezüglich genau machen, weil wir das noch nicht wissen. Wir müssen das spätestens
bis Ende 2024 hier auf den Tisch packen. Das machen wir auch. Zwischenzeitlich sind aber verschiedene Bundesländer aus dem, was die Musterbauordnung als Kompromiss vorsieht, ausgeschert und haben Regelungen, die in Nordrhein-Westfalen zum Teil dem entsprechen, was wir bereits im Gesetz stehen haben.