bis Ende 2024 hier auf den Tisch packen. Das machen wir auch. Zwischenzeitlich sind aber verschiedene Bundesländer aus dem, was die Musterbauordnung als Kompromiss vorsieht, ausgeschert und haben Regelungen, die in Nordrhein-Westfalen zum Teil dem entsprechen, was wir bereits im Gesetz stehen haben.
Das heißt, wenn wir beim nächsten Mal hier- herkommen, machen wir nur die Minimalvariante. Es ist gut, dass wir es geheilt haben und heute das Thema „Windkraftenergie“ zur Abstimmung stellen. Das wollte ich wegen der Transparenz sagen.
Eines habe ich vergessen, Entschuldigung: Es gab noch den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, noch einmal etwas an der Abstandsfläche zu ändern. Dieser Änderungsantrag wurde bei 1 : 11 : 0 Stimmen abgelehnt.
Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales verabschiedete mit 8 : 3 : 1 Stimmen die Ihnen in der Drs. 8/3458 vorliegende Beschlussempfehlung zu dem ersten Teil, nämlich zu den Regelungen zu den Abstandsflächen für Windenergieanlagen.
Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. Warten Sie gespannt darauf, was wir mit dem zweiten Teil machen. - Vielen Dank.
Also noch einmal: Hier vorn liegt ein Kugelschreiber. Derjenige, der ihn vergessen hat, kann ihn sicherlich abholen.
Wir sind an dem Punkt, an dem wir eigentlich in die Abstimmung eintreten könnten. Das ist aber nicht der Fall; denn obwohl ursprünglich vereinbart wurde, den Tagesordnungspunkt ohne Debatte zu behandeln, haben wir noch einen angemeldeten Redebeitrag von Herr Roi. - Sie haben eine Redezeit von drei Minuten. Herr Roi, Sie können jetzt an das Rednerpult gehen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich mache es kurz. Die Bauordnung ist mit Sicherheit eine trockene Thematik. Herr Grube hat gerade als Berichterstatter den gesamten Inhalt vorgestellt. An einer Stelle ist ein interessanter Punkt, nämlich in § 6 Abs. 5. Darin soll nun der erste Satz für Windenergieanlagen gelten. Das bedeutet, dass Sachsen-Anhalt, wenn wir das
beschließen, die Abstandsregelungen - - Bereits in der Vergangenheit sind beim Repowering und bei den Abstandsregeln insgesamt die 1 000 m unterschritten worden. Beim Repowering ist es bei der letzten Novellierung eingesetzt worden. Jetzt machen wir in § 6 Abs. 5 das Gleiche. Wir führen hier 0,4 H ein.
Für mich war das ein Punkt, der übrigens heute Morgen auffiel, als Herr Meister sagte, wir reden immer davon, dass sie System- oder Kartellparteien wären, die alle für das Gleiche stehen. Hier haben Sie ein gutes Beispiel dafür, was die Menschen in unserem Land damit meinen; denn insbesondere die große CDUFraktion fällt immer dadurch auf, auch hier am Rednerpult, dass sie die GRÜNEN für die Windräder und den Windkraftausbau kritisiert. Ich denke z. B. an Herrn Thomas, an unseren Präsidenten oder an Herrn Feuerborn, der beim letzten Mal sagte, die Windkraft sei nicht nachhaltig.
Dann beschließen Sie aber hier ständig alle gemeinsam Gesetze, mit denen wir Abstandsflächen schleifen und mit denen wir die Planung, die Habeck vorgegeben hat, über- erfüllen. Das kommt beim nächsten Tagesordnungspunkt.
Daher stelle ich mir die Frage: Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen den Fraktionen? Sie stellen immer nur diejenigen, die das kritisieren, in die Ecke oder laden sie aus, wie das in der letzten Woche - Herr Willingmann ist jetzt nicht da - in Wernigerode passiert ist. Da durfte die Bürgerinitiative nicht hinein. Ich habe mir auch sagen lassen, dass Herr Minister Schulze auf die Bürgerinitiative im Harz nicht reagiert. Die würden sich gern einmal mit ihm unterhalten, gerade eben über solche Sachen.
- Wenn das nicht stimmt: Sie sind heute da. Dann können Sie sich nachher an sie wenden. Sie würden sich sehr gern mit Ihnen unterhalten.
Ich möchte damit Folgendes sagen: Sie versuchen hier immer, mit solchen Gesetzentwürfen die Bedingungen und die Möglichkeiten der Windkraftlobby zu erweitern. Ich habe mich hier zu Wort gemeldet, weil das immer so still und heimlich ohne Debatte erfolgen soll. Wir sagen dazu: Nein! - Danke.
Herr Roi, es gibt eine Frage von Herrn Ruland. Wollen Sie diese beantworten? - Er will sie nicht beantworten. Dann können Sie sie nicht stellen.
Es gibt eine Intervention. Frau Frederking habe ich nicht gesehen. Aber offensichtlich standen Sie schon während der Rede dort. - Gut, dann haben Sie jetzt eine Minute lang das Wort.
Zu der aufgeworfenen Frage von Herrn Roi, warum sich alle Fraktionen einig sind, die Bremsklötze bei der Windenergie zu lösen. Hier kommt die Antwort: Weil alle Fraktionen erkannt haben, dass wir klimaneutral werden müssen. Dafür brauchen wir die Windenergie.
Jetzt wird es etwas komplizierter. Ich hoffe, dass wir das alles nachvollziehen können. Wir können jetzt nicht über das Gesetz in der vor- liegenden Fassung der Beschlussempfehlung abstimmen, weil der Ausschuss nämlich etwas ganz anderes beschlossen hat.
Erstens. In den Punkten 1 bis 3 der Beschlussempfehlung wird empfohlen, § 1 Nrn. 2 bis 5 und 9 sowie § 2 vorab aus dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt herauszulösen und als selbstständigen Entwurf mit den in der Synopse ausgewiesenen Änderungen zu beschließen, wobei zu § 1 Nrn. 1, 6 bis 8, 10 und 11 sowie über die Anlagen des Entwurfes eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung die federführende Beratung im Ausschuss für Infrastruktur und Digitales sowie die Mitberatung im Ausschuss für Energie, Klimaschutz und Umwelt fortgeführt werden sollen.
Wir stimmen daher zunächst über die Punkte 1 bis 3 der Beschlussempfehlung ab. Ich nehme an, es ist glasklar, alle haben es verstanden.
Wir stimmen jetzt über die Punkte 1 bis 3 der Beschlussempfehlung ab. Wer dieser seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind mit Ausnahme der AfD alle Fraktionen. Wer ist dagegen? - Die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand.
Zweitens. Es geht weiter. Jetzt haben wir praktisch eine geänderte Beschlussempfehlung, aus der Teile herausgenommen worden sind. Jetzt existiert aber noch immer eine Beschlussempfehlung, und zwar zu den Regelungen - ich sage es einmal so -, die übrig geblieben sind. Die von uns eben durch die Annahme der Punkte 1 bis 3 geänderte Beschlussempfehlung wird jetzt zur Abstimmung gestellt, und zwar als Gesetz.
Gibt es den Antrag, über einzelne Bestimmungen einzeln abzustimmen? - Ich begrüße ausdrücklich, dass das nicht der Fall ist.
Wer dieser so von uns bestimmten Beschlussempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und eine Stimme aus der CDU-Fraktion. Damit ist dieses Gesetz in der von mir beschriebenen Fassung beschlossen worden. Über den Rest wird weiter beraten; zumindest steht das hier. Damit haben wir den Tagesordnungspunkt 10 beendet.
Die Berichterstattung würde - so steht es hier - Herr Grube übernehmen. Wir sehen allerdings, dass das nicht der Fall ist. - Sie haben das Wort. Bitte sehr.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt, einen Gesetzentwurf der Landesregierung, hat der Landtag in der 45. Sitzung am 29. Juni 2023 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie für Finanzen über- wiesen.
In diesem Gesetzentwurf geht es darum, dem Statistischen Landesamt die Erstellung der regionalisierten Bevölkerungsprognosen als Pflichtaufgabe zuzuordnen. Der Gesetzentwurf regelt die Aufhebung von Ziel Z 113 der Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt. Weiterhin dient er dem Abbau von weiteren Planungshürden und der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden für die Planungsregionen des Landes SachsenAnhalt verbindliche regionale Teilflächenziele festgelegt, die durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt
In der 21. Sitzung am 1. September 2023 verständigte sich der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales darauf, zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung durchzuführen. Als Gäste wurden Vertreterinnen und Vertreter des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, des Landkreistages Sachsen-Anhalt und des Landesverbandes Erneuerbare Energie Sachsen-Anhalt eingeladen. Die gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalts vom 4. Oktober 2023 wurde als Vorlage 1 verteilt.
Die zuvor genannte Anhörung fand in der 22. Sitzung am 6. Oktober 2023 statt. Die ein- geladenen Gäste berichteten dem Infrastrukturausschuss zu diesem Gesetzentwurf.