Die zuvor genannte Anhörung fand in der 22. Sitzung am 6. Oktober 2023 statt. Die ein- geladenen Gäste berichteten dem Infrastrukturausschuss zu diesem Gesetzentwurf.
Nach dieser Anhörung erarbeitete der feder- führende Ausschuss für Infrastruktur und Digitales eine vorläufige Beschlussempfehlung für die mitberatenden Ausschüsse für Finanzen sowie für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt in der Vorlage 2. In dieser Beschlussempfehlung empfahl der Ausschuss mit 10 : 2 : 0 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung.
Der mitberatende Umweltausschuss schloss sich in der 24. Sitzung am 1. November 2023 der Beschlussempfehlung des federführenden Infrastrukturausschusses mit 10 : 3 : 0 Stimmen an. Die Verteilung des Dokumentes erfolgte als Vorlage 3.
In der 52. Sitzung am 17. November 2023 er- arbeitete der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung, in welcher er sich mit 10 : 3 : 0 Stimmen ebenfalls der vorläufigen Beschluss-
Mit Schreiben vom 5. Dezember 2023 legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Ausschuss eine Synopse vor, die als Vorlage 5 verteilt wurde. Diese Synopse des GBD enthielt die mit dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales abgestimmten Empfehlungen zur Änderung des Gesetzentwurfs, die weitgehend sprachliche und rechtsförmliche Anpassungen waren.
Die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP legten dem Infrastrukturausschuss am 7. Dezember 2023 in der Vorlage 6 einen Änderungsantrag mit der Bitte um Aufnahme eines neuen § 23a mit dem Titel „Zeitlicher Geltungsbereich, Evaluierungsklausel“ vor.
Die abschließende Beratung über den Gesetzentwurf fand in der 24. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales am 8. Dezember 2023 statt. Der Ausschuss verständigte sich darauf, eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten.
Der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der in der Synopse vorgesehenen Änderungsempfehlungen des GBD in der Vorlage 5 wurde zur Beratungsgrundlage erhoben und der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP mit den Empfehlungen des GBD in geänderter Fassung beschlossen. Die vom GBD zu den §§ 1 und 2 vorgeschlagenen Änderungen wurden vom Infrastrukturausschuss übernommen, jedoch ohne Streichung des § 4a - Konzentration von Repoweringvorhaben. Im Ergebnis dieser Beratung erarbeitete der Infrastrukturausschuss die Beschlussempfehlung an den Landtag, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales verabschiedete mit 9 : 3 : 0 Stimmen die Ihnen in der Drs. 8/3459 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.
Wir danken Frau Simon-Kuch für die Berichterstattung. Auch hier haben wir die Situation: Eigentlich war „ohne Debatte“ verabredet, aber Herr Roi will für die AfD-Fraktion reden.
Bevor er das allerdings tut, begrüßen wir ganz herzlich Damen und Herren der Verwaltung der Stadt Wernigerode auf unserer Besuchertribüne. - Herzlich willkommen bei uns!
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Auch hier geht es schnell. Zunächst finde ich es gut, dass der Minister das Gespräch mit der Bürgerinitiative aus dem Harz gesucht hat; denn das habe ich mir nicht ausgedacht. Das heißt, wir haben hier heute schon einmal zumindest den Dialog mit den Bürgern herstellen können.
Jetzt bin ich wieder bei Herrn Meister. Vorhin haben vor dem Landtag mehrere Initiativen zum Thema Windkraftausbau demonstriert. Auf der einen Seite standen die bunten Demokra-
ten und für die Windkraftausbaugegner auf der anderen Seite hat sich niemand interessiert, außer uns. Daran sehen Sie auch wieder: Wenn wir von Kartell-, Systemparteien reden, dann meinen wir ein politmediales System, in dem alle für das Gleiche stehen.
Das sehen wir nämlich bei den großen Themen, die unser Land bewegen, z. B. beim Bauernprotest. Die ganzen Sachen, die in den letzten Jahren beschlossen wurden, wie die Düngeverordnung und der Green Deal, wurden doch von allen mitgetragen. Und bei der Windkraft ist es genau das Gleiche.
Jetzt kommen wir einmal zum Landesentwicklungsgesetz. Die CDU könnte ja sagen: Na ja, wir haben Bundesrecht, wir haben EU-Recht und das steht höher. Das stimmt. Und wir haben ein Bundesgesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land. In diesem Bundesgesetz, dem Habeck'schen Bundesgesetz, steht, wie viel wir ausweisen müssen, stehen Flächenziele. Und dazu gibt es eine Tabelle, in der für Sachsen-Anhalt steht, dass bis 2027 1,8 % der Landesfläche auszuweisen sind und bis 2032 2,2 %.
Was macht die CDU in Sachsen-Anhalt? - Die CDU in Sachsen-Anhalt bringt einen Gesetzentwurf ein und macht schon jetzt im Jahr 2024 den Weg frei für mehr als 2,2 % der Landesfläche. Wenn man denn wirklich Windkraftgegner wäre, dann müsste man sich hinstellen und müsste sagen: Wir wollen im Bund wie- der in die Verantwortung und wir drehen die Habeck'schen Gesetze zurück.
Das wäre eine richtige Politik, die ehrlich wäre. Aber was Sie hier machen, ist voraus- eilender Gehorsam. Sie übererfüllen den grünen Plan aus Berlin, indem Sie heute hier die Flächenziele für Sachsen-Anhalt insgesamt auf 2,2 % anpassen wollen.
Interessant ist ja, dass Sie zwischen den vier Planungsgemeinschaften differenziert haben, die im ländlichen Raum sind. Also, der Harz ist auch ländlicher Raum, aber Sie haben den Harz herausgenommen und die vier anderen mit einem Anteil der Fläche der jeweiligen Planungsregion von 2,3 bzw. 1,6 festgesetzt. Zum Harz haben Sie geschrieben - ich will das einmal vorlesen -:
„die ‚mit Abstand […] touristisch erfolgreichste Destination des Landes darstellt, entlastet werden.“
„Die Region Harz gehört zu den bekanntesten deutschen Urlaubsregionen und generiert etwa 40 % aller Übernachtungen in Sachsen-Anhalt [...] Um den Tourismus als gewichtigen Wirtschaftszweig, welcher zu wirtschaftlichem Wachstum und Beschäftigung beiträgt, weiterhin zu stärken, gilt es, die wertvollen (historischen) Kulturlandschaften zu erhalten.“
Herr Roi, Sie sagten zwar kurz, aber Sie sind schon deutlich über Ihrer Redezeit. Kommen Sie bitte zum Ende.
Ich sehe Herrn Sturm: Wenn Sie auf der A 9 bei Weißenfels fahren, dann sehen Sie, dass da gar kein Windrad mehr hinpasst. Ist das nicht auch eine wichtige Kulturlandschaft?
Ich sage hier, dieser Gesetzentwurf muss ab- gelehnt werden. Wer dem zustimmt - des- wegen auch der Antrag zur namentlichen Abstimmung -, der möchte mehr Windräder. Auch die CDU muss sich entscheiden, was sie will. Ihr belügt die Leute draußen.
Herr Roi, es gibt noch eine Intervention. Herr Grube hat die Chance auf eine Minute Redezeit; wir sind in einer Dreiminutendebatte.
Herr Roi, ich habe zwei Anmerkungen. Die erste Anmerkung ist: Wenn man das heute ablehnt und die Ampel bleibt, dann kann man, wenn man die Flächenziele hier nicht über Regionalplanung sichert, im Abstand
Das Zweite. Ich habe mich vorhin nicht so schnell gemeldet, weil mir der Name entfallen war. Die Baulast, die 0,4 H, hat mit dem Ab- stand zur Wohnanlage gar nichts zu tun.
Der ist im Abstandserlass geregelt. Die 1 000 m bleiben. Selbst wenn wir im Gesetz davor 0,1 vorschreiben würden, änderte sich an den 1 000 m nichts.
Wie Sie gerade sagten: das Gesetz davor. Wir sind jetzt beim Landesentwicklungsgesetz. Ich sprach zu den Flächenausweisungszielen. Laut Habeck'schem Gesetz ist für diese klar definiert, bis wann sie erfüllt sein müssen. Sachsen-Anhalt prescht hierbei vor und übererfüllt den Plan.
- Doch! Natürlich könnte man, wenn man es ernst meint - - Das geht doch genauso mit der Windkraft im Wald. In Thüringen rennen sie rum und sagen: keine Windräder im Wald. Hier stellen Sie sich hin - Herr Thomas, Herr Feuerborn und wie sie alle heißen; Herr Ruland hat es vorhin auch gesagt - und sagen: Wir wollen, dass unsere Landschaft nicht weiter verspargelt wird. - Ja, aber dann weisen Sie doch nicht noch mehr Landesfläche aus, bevor es im Jahr 2028 überhaupt notwendig wird.