jetzt einmal kurz das eine oder andere richtig- zustellen. Denn das, was Sie hier machen - ich glaube, Sie haben auch immer schön nach oben geschaut und gar nicht ins Plenum; Sie versuchen wieder, die Menschen in Un- ruhe zu bringen -, finde ich persönlich unanständig.
Wir haben als Bundesland Sachsen-Anhalt einen Beschluss des Bundestages und des Bundesrates umzusetzen, der uns bindet, entsprechende Flächen auszuweisen. Wenn wir das nicht tun, dann würde es bedeuten, dass Windräder privilegiert überall in unserem Bundesland stehen könnten.
Wenn wir in Sachsen-Anhalt eine Sache wissen, dann ist es folgende: Windräder, die ohne Struktur und ohne Planung überall irgendwo stehen können,
Noch ein Punkt. Herr Grube hat Sie schon dar- auf aufmerksam gemacht. Wir haben in diesem Land das Einverständnis, dass von Wohnbebauung 1 000 m Abstand einzuhalten sind. Über diese 1 000 m wird in diesem Landtag überhaupt nicht geredet.
Wir reden über Abstandsflächen hinsichtlich des Themas Baulast; das ist etwas anderes. Ich muss ganz offen gestehen, Herr Roi: Sie sind im Ausschuss nicht dabei.
Sie haben auch nicht wie Ihre Kollegen dort die Diskussion mitgemacht. Sie haben ganz offensichtlich auch kein Interesse daran gehabt, sich überhaupt mit dem Thema zu beschäftigen.
Ich kann mich noch an das Gejohle von Ihrer Seite erinnern. Wir haben über das Thema Baulast durchaus hier im Zusammenhang mit einem Antrag der GRÜNEN diskutiert. Ich habe versucht, das auch einmal bildlich darzustellen. Ich kann mich noch gut an die Begeisterung in Ihrer Fraktion erinnern. Deshalb sollten wir jetzt eines klar haben: Wir setzen das um, was wir aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen und aufgrund des Beschlusses des Bundesrates tun müssen. Mehr werden wir in diesem Bundesland nicht tun. Wir werden bei 1 000 m Abstand zur Wohnbebauung bleiben. - Ich danke Ihnen.
Ja, natürlich. - Zunächst Folgendes: Ich bin nicht Mitglied des Ausschusses für Infrastruktur und Digitales; das ist richtig. Ich bin aber Mitglied des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. Auch dorthin
wurden die beiden Gesetzentwürfe über- wiesen. Im Übrigen kann man auch die Protokolle lesen. Erzählen Sie mir also hier nicht, wir hätten uns in den Fachausschüssen nicht damit beschäftigt.
Die andere Sache ist folgende: Ich habe davon gesprochen, dass man zum jetzigen Zeitpunkt nicht die 2,2 % ausweisen m u s s. Das ist der Punkt, den ich angeführt habe. Die Flächenabstände von 1 000 m im Landesentwicklungsgesetz spielen hierbei keine Rolle. Ich habe gesagt, dass wir das übererfüllen; denn bis Ende 2027 müssen es nur 1,8 % sein.
Sie können gern einmal - das empfehle ich sehr dringend - in den Gesetzentwurf hineinschauen, was wir schrittweise tun. Wir machen tatsächlich nicht mehr als das, was wir machen müssen. Schauen Sie bitte, Herr Roi, einfach einmal hinein, anstatt hier zu versuchen, die Menschen in Unruhe zu versetzen. Ich halte es für keinen Landtagsabgeordneten, egal von welcher Fraktion, für anständig, so zu agieren.
Damit sind wir fertig. - Herr Lieschke, es ist eine eigentlich nicht existierende Dreiminutendebatte. Daher ist es nur einer pro Fraktion.
Jetzt haben wir aber rein theoretisch die Debatte eröffnet. Wenn jetzt auch andere Fraktionen noch etwas dazu sagen wollen, dann müssten sie sich jetzt bei mir melden. - Das ist nicht der Fall; Chance verpasst.
Wir führen jetzt die namentliche Abstimmung durch. Frau Simon-Kuch wird an das Rednerpult gehen und die namentliche Abstimmung durchführen.
„Bei der Abstimmung durch Namensaufruf ruft ein Mitglied des Sitzungsvorstandes alle Mitglieder des Landtags in alphabetischer Reihenfolge mit ihrem Namen auf. Die Aufgerufenen geben ihre Stimme durch Zuruf (‚Ja‘, ‚Nein‘, ‚Enthaltung‘) ab[,]“
„Zweifel am Zuruf einzelner Mitglieder des Landtages sind durch den Präsidenten in der Sitzung öffentlich zu klären.“