Protokoll der Sitzung vom 25.01.2024

- Ja, ja. Jetzt lassen Sie das mal schlummern, das stimmt.

(Unruhe bei der SPD)

Aber das heißt, wir haben in den letzten 30 Jahren das Brand- und Katastrophenschutzgesetz schon einmal geändert, und zwar genau nach dem Hochwasser. Dabei haben wir genau ab- gewogen. Deshalb ist es ein Prozess, den man immer wieder fortschreiben muss.

Ich bin übrigens im Jahr 2021 wieder in den Landtag gekommen. Ich habe danach eine Kleine Anfrage gestellt, was ich früher schon

häufiger gemacht habe. Das Thema hat dann leider kein Kollege, auch kein AfD-Kollege, mehr aufgegriffen, nämlich einmal zu fragen, wie die Zahlen der regelmäßigen Katastrophenschutzübungen der Landkreise waren. Da hat keiner nachgefragt. Das Interesse war offensichtlich nicht so da.

Ich habe das gemacht. Die Antwort liegt in der Drs. 8/2099 vor. Da können Sie sagen, dann haben Sie festgestellt, dass die Katastrophenschutzübungen bis zum Jahr 2018 sogar auf zwei landesweit, also Übungen in den Kreisen und Landesübungen, zurückgegangen sind. Daran sieht man, dass diese Hochwasserkatastrophendemenz da eingegriffen hat. Dann kam Corona. Jetzt ist die Zahl wieder nach oben gegangen. Ich bin dankbar dafür, dass wir auch eine Stabsrahmenübung gemacht haben. Wir müssen so etwas natürlich immer weiterdenken und auch üben, damit wir auf Ernstfallszenarien vorbereitet sind.

Deshalb sage ich ganz offen: Wir stellen uns der Debatte, auch im Ausschuss. Da sollten wir sehr detailliert sprechen, weil die einfache Forderung nach der Gleichstellung der Helfer nicht so einfach ist. Sie wissen auch, dass das Konsequenzen haben wird. Das muss man sehr genau abwägen. Deshalb kann ich nicht sagen, so sehr nah ich bei den Hilfsorganisationen bin, die Forderung übernehme ich eins zu eins, sondern wir müssen abwägen: Ist das im Interesse des Landes? Hat das Auswirkungen auf die privaten Arbeitgeber usw.? Das gehört doch alles dazu. Deshalb ist es sicherlich gut, wenn wir das fachlich einmal miteinander austauschen und dann eine Entscheidung treffen. Deshalb dauern vielleicht Änderungen manchmal auch einige Jahre.

Im Übrigen - das ist meine letzte Bemerkung -, sehr geehrter Herr Roi -: Nicht allein die

Landesregierung oder die Koalitionsfraktionen können Gesetze einbringen. Das kann auch die AfD-Fraktion im Landtag. Wenn Sie eine konstruktive Opposition sein wollen, dann legen Sie doch einen Gesetzentwurf vor. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der FDP)

Danke, Herr Kosmehl. - Es gibt noch eine Intervention, oder?

Ich muss darauf reagieren. - Erstens. Herr Kosmehl war jetzt wieder ein bisschen aufgeregt. Dann fängt er immer an, so ein bisschen Mythen zu verbreiten. Der erste Mythos war, dass Herr Erben in der Opposition war; das ist schon geklärt, dass das nicht stimmt.

Zweitens zu den 30 Jahren Katastrophenschutzgesetz. Herr Kosmehl, das war doch nicht meine Aussage.

Nee.

Das war die Debatte, die wir hier

Ja.

am Ende des letzten Jahres geführt haben auf Antrag der SPD-Fraktion. Da haben die selbst gesagt, 30 Jahre Katastrophenschutzgesetz, wir müssen einmal was tun. Meine Kritik als Opposition ist doch wohl berechtigt. Wenn man das als regierungstragende Fraktion hier beantragt, dann muss man auch einmal was vorlegen. Das war meine Kritik und dabei bleibe ich auch, Herr Kosmehl.

Ja.

Jetzt noch zu Ihrem letzten Punkt, dass Sie irgendwann im Jahr 2001 eine Kleine Anfrage gestellt haben. Also, es tut mir leid - Sie sind ein klein wenig älter als ich -, dass wir das nicht aufgegriffen haben. Die AfD ist seit dem Jahr 2016 hier.

2021.

(Dr. Katja Pähle, SPD: 2021!)

Na gut, okay.

Seit dem Jahr 2002 habe ich die regelmäßig gestellt.

Dann habe ich mich verhört, sei es drum. Ich nenne Ihnen jetzt aber auch noch eine Drucksache, und zwar die mit der Nr. 8/3616. Die Anfrage ist ein paar Tage alt, von meinem Kollegen Florian Schröder zu den Katastrophenschutzübungen in Magdeburg und Anhalt-Bitterfeld. Also sagen Sie nicht, wir kümmern uns nicht darum. Hören Sie auf, hier solche Fake News zu verbreiten.

(Beifall bei der AfD)

Immer dann, wenn Sie ins Schwimmen kommen, fangen Sie an, anderen Leuten die Verbreitung von Fake News zu unterstellen.

Ich kann das nur noch einmal sagen: Sie haben hier gesagt, wir können es uns nicht leisten, noch einmal 30 Jahre bis zur Änderung zu warten. Dazu sage ich Ihnen: Wir haben gar keine 30 Jahre lang gewartet. Wir haben zwischenzeitlich schon einmal was geändert. - Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt ist: Mein Punkt war - das war jetzt nicht nur an Sie persönlich gerichtet - einfach mein Erstaunen darüber, als ich nach zehn Jahren Abstinenz wieder in den Landtag ein- gezogen bin und mich als innenpolitischer Sprecher wieder mit dem Thema beschäftigen durfte, dass im Landtag kein Abgeordneter das in der Zwischenzeit aufgegriffen hat, zu fragen, wie denn die Übungen gewesen sind. Deshalb habe ich im Jahr 2021 diese Frage noch einmal gestellt. Die ist auch beantwortet worden.

Ja, in der Beantwortung der Kleinen Anfrage habe ich gesehen, dass sie zu einer Übung

war. Das geht aber nicht. Meine Kleinen An- fragen sind zum Gesamtübungsgeschehen und zu den Mitwirkungen gestellt worden. Damit entblößen Sie sich auch, dass Sie immer nur versuchen abzulenken.

Noch einmal - der Vorwurf bleibt; oder meinetwegen nehmen Sie das als Hinweis -: Sie sind Mitglied des Landtages. Ihre Fraktion ist berechtigt, einen Gesetzentwurf einzubringen. Dann machen Sie es doch einmal. Sagen Sie uns doch nicht immer, wir würden nichts machen und wir seien Altparteien. Aber selbst legen Sie überhaupt nichts vor, weil Sie nicht dazu in der Lage sind, etwas vorzulegen. Ansonsten würden Sie es doch machen.

(Zustimmung bei der FDP - Daniel Roi, AfD: Wir haben doch einen Antrag gestellt! Wo ist denn Ihrer?)

So, danke Herr Kosmehl. - Jetzt kommen wir zur Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Herr Striegel, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will in den Thalheim-Mief nicht irgendwie intensiv einsteigen. Ich glaube, was man feststellen kann, ist - das ist auch richtig im Antrag der LINKEN -, dass Sachsen-Anhalt immer noch kein zeitgemäßes Katastrophenschutzgesetz hat. In einem solchen könnte eben auch die zentrale Vorhaltung von Materialien und Spezialausrüstung für Katastrophenfälle mit größerem Ausmaß geregelt werden. Das ist eine Aufgabe für das Parlament und

zuvorderst natürlich für die Mehrheitsfraktionen.

Herr Kosmehl, ich freue mich, wenn die Koalitionsfraktionen da wirklich auch zu einer Einigung kommen, weil wir dabei etwas brauchen. Wir müssen nach vorn kommen.

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)

Wir haben die Debatte ja schon geführt. Sie ist erwähnt worden, auch vom Kollegen Erben. Es ist jetzt auch nichts so - das will ich zur Landesregierung auch deutlich sagen -, dass jetzt gar nichts an Dingen passiert ist. Wir haben das Zukunftskonzept des IBK. Das ist entstaubt worden. Ich denke, wir wissen alle, wie notwendig das war. Im Zukunftskonzept selbst wird eine landeseigene zentrale Vorhaltung von Katastrophenschutzmaterial vorgesehen. Diese soll zusätzlich zu den dezentralen Lagern der Landkreise eingerichtet und mit diesen abgestimmt werden.

Ich halte und meine Fraktion hält diese Ergänzungsstruktur für sinnvoll. Sie gibt uns eben die Möglichkeit, für größere Schadenslagen und Katastrophenfälle gewappnet zu sein. Gleich- zeitig können wir auf lokale und regionale Risikolagen wie Waldbrände oder Überschwemmungsgebiete Rücksicht nehmen.

Es ist klar, dass diese Lager die Landkreise eben nicht aus der Pflicht entlassen. Die müssen weiter daran arbeiten. Es bedarf daher einer guten Abstimmung, um eine einheitliche Koordinierung zu ermöglichen und sich doppelnde Vorhaltungen zu vermeiden.

Mein Eindruck ist: Das ganze Thema lohnt eine weitere Debatte im Innenausschuss. Deswegen ist die Überweisung dorthin richtig. Aber vor

allem müssen wir auf der Ebene des Plenums weiterkommen. Wir brauchen einen Gesetzentwurf.

Und ganz ehrlich: Ich glaube nicht, dass ein Gesetzentwurf, vorgelegt von Rechtsextremisten, dafür die richtige Variante ist. Vielmehr sollten wir uns als demokratische Fraktionen bemühen,

(Lothar Waehler, AfD: Aber von Linksextre- misten!)

gemeinsam zu einem guten Katastrophenschutz für das Land zu kommen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)

Danke, Herr Striegel. - Für die CDU Frau Godenrath bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Zuvorderst bleibt natürlich festzustellen, dass das Thema Bevölkerungsschutz, was den Katastrophenschutz als Teil beinhaltet, eine wichtige Aufgabe ist und eine wichtige Aufgabe bleibt, und zwar insbesondere beim Land und auch beim Bund.

Ohne die ganzen vielen Helfer würden Katastrophen und Notlagen gar nicht in der Form zu bewältigen sein und dem Land noch schwerere Schäden, als das bereits geschehen ist, zufügen. Dafür gebührt allen Helferinnen und allen Helfern, die hier unermüdlich zur

Verfügung stehen, natürlich ein ganz herzliches Dankeschön.

(Beifall bei der CDU)