Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Am 28. Juni 1969 wurde in New York die Schauspielerin Judy Garland beerdigt. Die Bars im queeren Ausgehviertel rund um die Christopher Street waren deshalb besonders voll, als im Stonewall Inn erneut eine der gewalttätigen Polizeirazzien stattfand. Die Gäste wehrten sich. Nicht zum ersten Mal, aber an diesem Tag begannen damit nicht nur die tagelangen gewalttätigen Auseinandersetzungen, die heute als Stonewall Riots bekannt sind. Dieser Abend markiert, von heute aus betrachtet, auch einen Wendepunkt der LSBTQ-Bewegung weltweit. Nach jahrhundertelanger Stigmatisierung und Verfolgung, nach Verstecken und Verbergen wuchsen das Selbstbewusstsein und die Sichtbarkeit der queeren Community in den Folgejahren in der ganzen westlichen Welt - nach und nach, aber sie wuchsen.
Protest in der DDR fand am 4. August 1974 innerhalb der Abschlusskundgebung der Weltfestspiele der Jugend und Studenten in Ostberlin statt. Zehn Jahre nach Stonewall gab es dann in Deutschland die ersten ChristopherStreet-Day-Proteste. In den ersten Jahrzehnten waren die CSD bei der anhaltenden Diskriminierung von queeren Menschen ganz offensichtlich bitter notwendig und hochpolitisch. In den 1990er- und 2000er-Jahren waren sie vor allem in den Großstädten - ich habe in Berlin einige erlebt - riesige bunte, wilde, etwas schrille und hedonistische Partys, die Popkultur wurden und bei denen die politische Botschaft leicht übersehen werden konnte.
Die politische Botschaft, dass sich niemand aussucht, wer sie oder er ist, dass Menschen einfach sind, wie sie sind, dass sie frei sein müssen zu leben, wie sie eben sind, und zu lieben, wen sie eben lieben, dass Vielfalt Stärke und wunderschön ist und dass die Diskriminierung von queeren Menschen endlich aufhören muss, gilt bis heute und muss bis heute gelten.
Denn so normal und akzeptiert gleich- geschlechtliche Pärchen, Regenbogenfamilien, Polylovers, Gaypartys und queere Clubs heute vor allem in den Großstädten sind, so groß- artig es ist, dass sich im Bereich Gleichberechtigung und Selbstbestimmung gesetzlich immer weiter etwas bewegt, so drastisch zeigt die letzte CSD-Saison in Sachsen-Anhalt, dass die Verhältnisse von Stonewall längst nicht so überwunden sind, wie es die entspannten Großstadt-CSD in den 2000er-Jahren hätten glauben machen können.
so wie die zahlreichen Vorfälle, Angriffe und Übergriffe, von denen Sachsen-Anhalts Community nicht nur im Innenausschuss und nicht nur im Zusammenhang mit den CSD im letzten Jahr berichtete, dass queeres Leben nach wie vor kein sicheres Leben ist, dass queere Sichtbarkeit nach wie vor provoziert, dass Homophobie und Transfeindlichkeit nach wie vor eine Bedrohung für Menschen sind.
Der wirksame Schutz queerer Räume, der wirksame Schutz queerer Sichtbarkeit, der wirksame Schutz der vielen, großartigerweise vielen Prides in Sachsen-Anhalt und queerer Menschen in ihrem Alltag muss für uns alle selbstverständlich sein. Wir werden diesem Antrag zustimmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Recht auf Demonstrations- bzw. Versammlungsfreiheit ist in Artikel 8 unserer Verfassung fest verankert. Wie dieses friedlich und eindrucksvoll genutzt werden kann, haben wir bei den Bauernprotesten am 8. Januar 2024 auf dem Magdeburger Domplatz erlebt und am vergangenen Samstag in Halle bei der Demonstration für Demokratie und gegen Ausgrenzung.
Von diesem Versammlungsrecht machen auch die CSD in Sachsen-Anhalt, die Christopher Street Days, entsprechend Gebrauch. In-
zwischen finden CSD-Veranstaltungen an zahlreichen Orten in Sachsen-Anhalt statt. Natürlich darf und kann man die Frage stellen, ob an mancher Stelle eher die Party überwiegt und ob sich alle Teilnehmenden so benehmen, wie man das vielleicht auch von ihnen erwarten kann.
Meine persönlichen Erfahrungen bei den CSDGalas, bei den politischen Diskussionsrunden im Zusammenhang mit dem CSD und bei den Veranstaltungen selbst ist die eine, nämlich dass die politische Komponente immer vorhanden ist und eine Rolle spielt.
Die Kräfte der Polizei von Sachsen-Anhalt sichern diese Veranstaltungen in Absprache mit den Versammlungsbehörden und Veranstaltern ab, nachdem die entsprechende Lageeinschätzung abgegeben worden ist. Zusätzlich sind Ordnerinnen und Ordner im Einsatz, die von den Veranstaltern selbst gebucht werden.
Dass es trotzdem zu Vorfällen im Kontext unterschiedlicher CSD-Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt kam, wurde umfassend in mehreren Sitzungen des Ausschusses für Inneres und Sport behandelt. Das klare politische Ziel muss es sein, solche Vorfälle zu vermeiden. Hierbei gibt es zum einen den Aspekt, dass die Sicherheitsbehörden und Versammlungsbehörden entsprechend agieren, d. h. ausreichend Personalkräfte bereitstellen. Das muss man natürlich an den vorhandenen Ressourcen und an dem aktuellen Lagebild festmachen.
Daneben geht es innerhalb der Polizei darum, die notwendige Sensibilität zu stärken. Dazu gehört die bereits erwähnte hauptamtliche Ansprechpartnerin für die Community, die nicht nur für die Personen selbst in der Polizei zuständig ist, sondern auch als Ansprechpartnerin für Organisationen dient.
Ein solcher Prozess ist natürlich nie abgeschlossen, sondern fortdauernd. Genauso dauerhaft sind notwendige Anstrengungen gegen jegliche Form von Extremismus und Diskriminierung, selbstverständlich auch mit Blick auf die sexuelle Identität. Denn diese Angriffe, egal ob sie an Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund ausgeübt werden, machen deutlich, dass wir an dieser Stelle noch viel zu tun haben.
Friedrich II. wird der Ausspruch zugeschrieben: Jeder soll nach seiner Fasson glücklich wer- den. - Für mich bedeutet das, dass jeder Mensch das Recht hat, sein Leben nach eigenen Vorstellungen so zu gestalten, wie er möchte, solange er nicht sich selbst, anderen oder der Gesellschaft schadet.
Es gehört zu einem funktionierenden Gemeinwesen, dass man nicht alles mögen muss, was andere tun, aber die notwendige Toleranz zu zeigen hat, solange unsere Gesellschaftsordnung respektiert wird. Dieser Respekt muss von allen Beteiligten gezeigt und gelebt wer- den.
Mit unserem vorliegenden Alternativantrag machen wir als Koalitionsfraktionen deutlich, wie wir uns diese Schwerpunkte an dieser Stelle vorstellen, um auch diesen Menschen gerecht zu werden. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, jeder Mensch in Deutschland hat das Recht, sich frei zu versammeln. Dafür stehen wir auch als Rechtspartei CDU.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Ein Wort zum Alternativantrag. Denn aus diesem spricht so ein bisschen, dass unser Antrag viel zu detailliert ist und dass die Polizei schon weiß, was sie tut, und die Landesregierung sowieso.
Sie werden mit Blick auf unseren Antrag zu- geben müssen: Ja, er ist detailliert, aber er ist nun in der Tat sehr an der Sache, extrem an der Anhörung und an den dort hervorgetretenen Defiziten orientiert und sehr moderat. Augenscheinlich braucht es so detaillierte Vorgaben.
Wir haben gerade im letzten Jahr gesehen, dass die notwendigen Schlüsse aus Vorkommnissen bei CSD eben nicht gezogen wurden, nicht innerhalb der Landespolizei und auch nicht innerhalb der Landesregierung, sonst hätte es nicht zu einer solchen Kette von Angriffen und eben der Nichtbefolgung der eigentlich vorhandenen guten Regeln kommen können. Deswegen liegt es in unserer Verantwortung, hierzu entsprechende Vorgaben zu machen. Das hat nichts mit Misstrauen zu tun, sondern das ist ein Auftrag zur Verbesserung polizeilicher Arbeit.
Der Alternativantrag betont, dass das Versammlungsrecht gilt. Das ist nicht nur dünn für einen Antrag, er geht auch an den real existierenden Problemen vorbei. Das reicht nicht aus, offensichtlich nicht.
Es geht auch nicht darum, ob der Landtag eine verstärkte Einbindung der LSBTTI-Ansprechperson befürwortet. Es geht darum, die Voraussetzungen organisatorisch, strukturell und aufsichtsrechtlich zu schaffen, sodass das auch tatsächlich passiert. Insofern ist Ihr Alternativantrag nicht falsch, aber bei Weitem nicht ausreichend. Meine Fraktion wird sich des- wegen der Stimme enthalten. - Vielen Dank.
Danke. - Ich möchte darauf hinweisen, in der Diskussion ein bisschen aufzupassen; denn das war jetzt schon ein bisschen schwierig.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/3607. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 8/3650. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind dann die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion.
- Bei uns war eine Stimmenthaltung? - Oh, sorry, die habe ich nicht gesehen. Also, es gibt eine Stimmenthaltung in der CDU-Fraktion. Das ist korrekt. Danke für den Hinweis, damit wir nichts verkehrt machen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 19 erledigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema der Produktionsstandorte und Arbeitsplätze in der Solarindustrie in Ostdeutschland, und hier ist speziell Sachsen und Sachsen-Anhalt gemeint, ist ein wichtiges und spannendes Thema, das wir allerdings hier heute um 20:30 Uhr verhandeln. Es ist eigentlich ein Thema, bei dem es um grundsätzliche Fragen der Wirtschaftspolitik geht, die wir übrigens anhand von solchen Themen wie Intel oder auch verschiedener landwirtschaftlicher Produkte schon gehabt haben.
Aber ich bin lange genug Abgeordneter in diesem Parlament, um zu wissen, dass die Erreichbarkeit von Argumentationen um diese Zeit beschränkt ist.