Protokoll der Sitzung vom 25.01.2024

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Frage geht an die Innenministerin zum Thema Asylpolitik. Bis vor ein paar Wochen waren sich alle einig, dass wir da eine Wende brauchen. Nun ist es so, dass in Thüringen im Landkreis Greiz die Dienstälteste Landrätin Deutschlands in ihrem Kreis die Bezahlkarte eingeführt hat. Man hat gegenüber der Presse deutlich gemacht, dass

manche Asylbewerber schon aus Protest abgereist seien. Man sagt auch ganz klar, es ist zumutbar.

In dem Zusammenhang die Frage an die Innenministerin: Wie sieht das hier in Sachsen-Anhalt aus? Plant das Land eine zentrale Ausschreibung, weil das eine Möglichkeit wäre? Wenn das nicht der Fall ist, welche Informationen haben Sie von unseren Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt, wie der Stand ist? - Danke.

Herr Präsident! Herr Abg. Roi, wir sind bei der Bezahlkarte eigentlich schon einen Schritt weiter. Im letzten Jahr gab es zwei Ministerpräsidentenkonferenzen, auf denen sich die Ministerpräsidenten bereits darauf verständigt haben, dass nach bundesweit einheitlichen Mindeststandards eine Bezahlkarte geschaffen werden soll. Das ist auf der letzten MPK im November gemeinsam mit dem Bundeskanzler noch einmal bekräftigt worden.

Daraufhin haben über einige Wochen die CdS getagt, um sich auf die Mindeststandards für diese Bezahlkarte zu verständigen. Die Verständigung war Ende letzten Jahres abgeschlossen. Im Dezember ist das weitere Verfahren festgelegt worden. Das weitere Verfahren war, dass sich die Länder, die sich an der bundesweit einheitlichen Bezahlkarte beteiligen wollen, bis zum 15. Januar zurückmelden sollen. Das hat Sachsen-Anhalt in der ersten Kabinettssitzung zu Beginn dieses Jahres per Kabinettsbeschluss getan. Mit Ausnahme von Bayern, das schon eine eigene Ausschreibung laufen hat, und einem Bundesland, das noch

prüft, beteiligen sich alle anderen Bundesländer an dieser bundesweit einheitlichen Bezahlkarte.

Der nächste Schritt ist, dass Dataport jetzt beauftragt wird, eine europaweite Ausschreibung zu machen. Bis März, spätestens April soll die Leistungsbeschreibung stehen, dann die europaweite Ausschreibung erfolgen. Nach dem jetzigen Zielplan von Dataport soll das Ausschreibungsverfahren im Herbst dieses Jahres abgeschlossen werden, sodass wir noch in diesem Jahr die Bezahlkarte einführen können müssten.

Bitte.

Entschuldigung, Sie haben gerade gesagt, wir sind schon ein Stück weiter. Die Landrätin in Greiz hat gesagt, dass ihr die Ausschreibung, die Sie gerade skizziert haben, zu lange dauert, und sich selber gekümmert und gesagt, innerhalb von zwei Wochen war das möglich. Sie haben das ausgegeben. Sie geben das jetzt an alle 740 Asylbewerber, oder wie viele sie haben, aus. Schon im Dezember waren die ersten aus Protest abgereist, andere haben gesagt, wir sind dankbar, dass wir trotzdem hierbleiben können und etwas bekommen.

Jetzt sagen Sie, wir sind schon weiter. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist das ganze Verfahren, das Sie beschrieben haben, erst im Herbst zu Ende. Das heißt also, wir haben wieder fast ein gesamtes Jahr, in dem in den Landkreisen Kosten auflaufen und wir keine

Botschaft senden, dass hier irgendwo einmal ein Richtungswechsel stattfindet und wir nicht massenweise in unseren Landkreisen Leute aufnehmen, die keine Bleibeperspektive haben, die auch keinen Status bekommen, dass sie hierbleiben können.

Damit kann ich mich nicht zufriedengeben. Aus meiner Sicht müssen Sie im Kabinett noch einmal überlegen, wie Sie das beschleunigen können; denn ansonsten werde ich im Kreistag mit Sicherheit dafür plädieren, dass wir uns als Kreis auch selber kümmern. Dann soll unser Landrat in Greiz anrufen - es ist auch eine CDU-Frau -, und dann machen wir das in Anhalt-Bitterfeld selber. Das kann ja wohl nicht Ihr Ernst sein. - Danke.

(Beifall bei der AfD)

Sie haben mich gefragt, ob es schon Überlegungen innerhalb der Landesregierung gibt. Darauf habe ich gesagt, wir sind einen deutlichen Schritt weiter, weil wir schon Beschlüsse dazu gefasst haben. Insofern muss man immer schauen, zu welchem Statement die Antwort ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ansonsten muss man sagen, es gehört zur Abrundung dazu, dass die Diskussion über die Frage der Bezahlkarte auch in Sachsen-Anhalt nicht unbedingt neu ist. Es gab bislang bei den Kommunen bei uns im Land durchaus eine gewisse Skepsis gegenüber dieser Bezahlkarte. Das wird auch die Erklärung dafür sein, dass noch in keinem einzigen Landkreis eine solche Bezahlkarte eingeführt wurde. Gleiches gilt für

die kreisfreien Städte. Denn es ist immer auch eine Frage der Abwägung des Aufwandes der Einführung. Die Bezahlkarte muss permanent betreut werden. Die Frage ist auch, wie viel Guthaben überhaupt auf dieser Karte vorhanden ist. All das waren Punkte, weshalb die kommunalen Spitzenverbände in den zurück- liegenden Jahren eine große Reserviertheit gegenüber der Bezahlkarte hatten.

Als jetzt, auch durch starke Unterstützung des Ministerpräsidenten, bundesweit Bewegung in die Debatte kam und wir den Land- kreisen signalisieren konnten, dass wir dieses Ausschreibungsverfahren, dieses Vergabeverfahren, sprich: auch den Aufwand, der mit der Einführung verbunden ist, übernehmen, dass wir das sogar im Gesamtkonzert mit allen Bundesländern tun, was für das Land kostensparend ist, weil es selbstverständlich günstiger ist, wenn es viele gemeinsam machen - all das führt jetzt dazu, dass die kommunalen Spitzenverbände und die Landkreise eine große Offenheit haben, weil wir das bundeseinheitliche Verfahren mit einheitlichen Mindeststandards haben. Insofern ist das, glaube ich, ein guter Weg, auf dem wir uns befinden.

Danke, Frau Zieschang. - Nutzen Sie die Gelegenheit mit mir, Schülerinnen und Schüler der Internatsschule Hadmersleben auf der Tribüne zu begrüßen. - Herzlich willkommen hier im Hohen Hause!

(Beifall im ganzen Hause)

Sie bekommen gerade die Fragestunde mit. - Wir setzten fort mit der Fraktion DIE LINKE. - Bitte.

Vielen Dank. - Der Landesrechnungshof hat unter anderem die Asservatenverwaltung der Landespolizei geprüft und berichtet von erheblichen Sicherheitsmängeln bei der Verwahrung und beim Transport von Asservaten, von der gefährlichen Lagerung von Waffen, von Waffen, die unter falschem Aktenzeichen geführt und verwahrt wurden, und konstatiert, dass die Mängel nicht nur vorübergehend sind, sondern sich verfestigt haben.

Ich frage daher die Landesregierung: Können Sie ausschließen, dass es aufgrund der beschriebenen Sicherheitsmängel und der - ich zitiere - „fehlende[n] Übereinstimmung von Verwahrbuch und Aktenlage mit dem tatsächlichen Inhalt der Waffenschränke“ sowie „Waffen, die unter falschen Aktenzeichen […] verwahrt wurden“, zu einer missbräuchlichen Verwendung, Entwendung oder Manipulation von Asservaten gekommen ist?

Frau Zieschang, bitte.

Frau Abg. Quade, ich bedanke mich für die Frage, weil es die Möglichkeit gibt, losgelöst von der Befassung, die wir im Innenausschuss sicherlich in aller Ausführlichkeit zu dem Thema haben werden, das eine oder andere schon hier darzulegen.

Wie Sie wissen, hat der Landesrechnungshof im Mai 2021 angekündigt, die Asservatenverwaltung von Polizei und Justiz zu prüfen, und

dem Innenministerium im Februar 2022 einen Zwischenbericht mit Missständen im Polizeirevier Harz überreicht, die jetzt medial wiedergegeben worden sind. Diese Missstände sind beschrieben worden und nicht tragbar. Deshalb hat das Innenministerium bereits am 2. März vorletzten Jahres - das war der Eingang des Zwischenberichts bei uns im Ministerium -, also noch am gleichen Tag, eine Prüfgruppe unter Federführung der Polizeiinspektion Zentrale Dienste, aber auch mit personeller Unterstützung des LKA sowie des Kampfmittelbeseitigungsdienstes, initiiert.

Die Prüfgruppe hat bereits am Folgetag ihre Arbeit aufgenommen und eine nicht angekündigte Überprüfung der Verwahrstelle des Polizeireviers Harz durchgeführt. Der Prüfbericht dieser Prüfgruppe wurde kurz danach vorgelegt. Wir haben uns dann entschieden, ergänzend eine Tiefenprüfung in der Asservatenstelle im Polizeirevier Harz durchzuführen.

Ich kann also sagen, dass die Asservatenstelle im Polizeirevier Harz zwischenzeitlich vollständig nach Schusswaffen und ihnen gleichgestellten Gegenständen sowie Munition durchsucht wurde. Im Ergebnis konnten weder Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände noch Munition außerhalb der vorgesehenen Waffenschränke aufgefunden werden. Durch die Prüfgruppe erfolgte auch eine vollständige Inventur der für die Waffenaufbewahrung vorgesehenen Stahlblechschränke. Alle Asservate waren vorhanden. Darüber hinaus entsprach der Verwahrstatus in jedem Vorgang der staatsanwaltlichen Verfügungslage.

Nach Abschluss der Prüfung im Polizeirevier Harz wurde konstatiert, dass weder die ad hoc realisierten Prüfaufträge noch die sich unmittelbar anschließende Tiefenprüfung etwaige

Verdachtsmomente für einen Verlust, für den Untergang oder das Abhandenkommen von Asservaten im Polizeirevier Harz ergeben haben. Es waren lediglich in Einzelfällen Dokumentenversäumnisse erkennbar.

Das war das, womit wir unmittelbar auf den Zwischenbericht des Landesrechnungshofs und auf die nicht vernichtete Waffe reagiert und eine Komplettüberprüfung der Asservatenstelle im Polizeirevier Harz vorgenommen haben.

Ergänzend dazu haben wir im Sommer letzten Jahres entschieden, dass wir das Thema Asservatenverwaltung insgesamt für die Landespolizei aufarbeiten wollen, und deshalb eine Projektgruppe eingerichtet, die sich mit qualitativen Standards beschäftigen soll, die die Prozessabläufe in der Asservatenverwaltung optimieren soll, aber auch einheitliche Regeln im Umgang mit sowie mit der Verwahrung von Asservaten erarbeiten soll. Das Ergebnis dieser Projektgruppe sollte eigentlich bis zum Ende dieses Jahres vorliegen.

Es gibt eine Nachfrage von Frau Quade. - Bitte.

Frau Ministerin, vielen Dank. Allerdings war das nicht die Antwort auf meine Frage. Ich habe Sie gefragt, ob Sie ausschließen können - das bezog sich auf die gesamte Asservatenverwaltung in der Landespolizei -, dass es zur Entwendung oder Manipulation gekommen

ist. Der Landesrechnungshof hat 21 Verwahr- stellen geprüft. Sie haben sich jetzt lediglich auf eine bezogen. Ich bitte Sie, die Frage, die ich gestellt habe, zu beantworten.

Ich will sie verbinden mit der Frage, ob Sie ausschließen können, dass es durch mangelhafte Asservatenverwaltung und nicht über- einstimmende Aktenlage, wie der Landesrechnungshof es festgestellt hat, unter Umständen zu einer Unverwertbarkeit von Asservaten im Strafprozess kommen kann.

Ich kann Ihnen immer nur das sagen, was ich definitiv weiß. Und ich habe Ihnen das gesagt, was ich definitiv weiß.

Dann ist die Antwort nein. Das können Sie nicht ausschließen.

Sie legen mir etwas in den Mund. - Aber ich sage Ihnen: Dazu, wo die Prüfung im Polizeirevier Harz stattgefunden hat, wo auch der gravierendste Vorfall zu verzeichnen war, der inakzeptabel ist - deswegen wurde bereits an demselben Tag die Prüfgruppe beauftragt; die Prüfung begann am nächsten Tag -, habe ich vorgetragen, dass es dort keine weiteren Erkenntnisse gab.

Danke. - Wir setzen fort. Für die SPD möchte gern Herr Hövelmann sprechen. - Herr Hövelmann, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Im letzten Jahr hat sich die Koalition darauf verständigt, dass die Ganztagsbetreuung von Schulkindern verbessert werden soll. Zur besseren Kooperation von Schulen und Horten soll ein Modellprojekt umgesetzt werden. Angesichts der damals mehr als 100 eingegangenen Interessenbekundungen wurde in der Koalition entschieden, im Schuljahr 2023/2024 30 Schulen und Horten jeweils gemeinsam den Zuschlag zur Teilnahme am Modellprojekt „Kooperation Schule und Hort“ zu erteilen.

Bei 23 weiteren Interessenbekundungen bestand keine Notwendigkeit, ein Modellvor- haben durchzuführen, da die Voraussetzungen vorlagen, die für die Bildung einer Ganztagsschule sprachen. Die Koalition hat deshalb für diese 23 Antragsteller vereinbart, dass diese vom Bildungsministerium als Ganztagsschulen genehmigt werden sollen, soweit sie dies wünschen.

Ich frage die Landesregierung - hier das Bildungsressort -: Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand bei der Weiterentwicklung dieser 23 Schulen zu Ganztagsschulen? Wann gehen diese an den Start? Und: Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand bei den 30 Modellprojekten „Schule und Hort“? Wann können diese an den Start gehen? - Vielen Dank.

Frau Feußner, bitte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gemäß den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom 1. März und vom 4. September sind sich die Koalitionsfraktionen einig darin, dass im Rahmen des Modellprojektes „Kooperation Schule und Hort“ zunächst 30 Schulen und Horte, sogenannte Tandems, in den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025 in einem Prozess einer stärkeren Kooperation im Sinne einer Verbesserung der Qualität der Ganztagsbildung zusammenwachsen sollen. Damit soll insbesondere die Qualität der Bildung der Kinder im Grundschulalter weiter verbessert werden.

In einem gemeinsamen Schreiben des Bildungsministeriums und des Sozialministeriums vom 16. Oktober wurden die Schul- und Hortleitungen, die Schulträger und auch die Kita- Träger der Horte über die Interessenbekundungen für das Modellprojekt - ich habe hier schon einmal vorgetragen, wir hatten weit mehr als 100 Interessenbekundungen - und über die 30 ausgewählten informiert, also darüber, wer ausgewählt wurde. Gleichzeitig wurden darin weitere erste Angaben und Informationen zu diesem Auswahlverfahren und dem weiteren Vorgehen sowie zu den Unterstützungsleistungen in dem Modellprojekt übermittelt.

Neben der fachlichen Begleitung auf ministerieller Ebene in Form einer Lenkungsgruppe

auf Fachebene sowie der Einrichtung eines Beirates ist vorgesehen, dass mit Blick auf das Landesmodellprojekt „Kooperation Schule und Hort“ auch eine externe Prozessbegleitung seitens der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung erfolgen soll. Hierzu wurde im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2024 unsererseits eine finanzielle Vorsorge getroffen, die aber wiederum in der Bereinigungssitzung des Finanzausschusses am 27. November - ich sage es einmal vorsichtig - nachjustiert, nämlich nach unten korrigiert wurde, was uns zu einem erheblichen Problem gebracht hat, weil das ursprüngliche Vorgehen im Vorfeld bereits abgesprochen worden war.

Nach der Überarbeitung der Antragstellung mit der DKJS am 18. Dezember und am 12. Januar - da gab es zwei Treffen mit der DKJS - ist die Prozessbegleitung für das Modellvorhaben nun in etwas abgespeckter Form ab dem 15. Februar 2024, also mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres, möglich, sodass wir im zweiten Schulhalbjahr mit der Umsetzung dieser 30 Projekte starten können.

Sie hatten noch eine zweite Frage zu den Ganztagsschulen. Zu den Ganztagsschulen kann ich noch so viel sagen: Dies wurde im Vorfeld eruiert. Es ist so, dass wir gesagt haben: 30 Modellprojekte „Schule und Hort“ und 23 Schulen, die eventuell den Weg einer Ganztagsschule einschlagen sollen. Aufgrund dieses Interessenbekundungsverfahrens haben wir dies gemeinsam eruiert. Dazu gab es ein Treffen seitens des Bildungsministeriums am 28. September mit denen, die ein Interesse für eine Ganztagsschule bekundet haben. Sie wurden eingeladen. Es waren auch einige Horte dazu anwesend, weil das natürlich für