licht natürlich die Tür, dass man dauerhaft mit UKW senden kann. Dass das sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln, auch wenn wir das Ziel formulieren, dass es weiterhin auf eine Digitalisierung hinauslaufen soll.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben im Mediengesetz auch noch einige Anpassungen an die mittlerweile erfolgten medienstaatsvertraglichen Regelungen vorgenommen. Deshalb glaube ich, dass man im Ausschuss an der einen oder anderen Stelle auch die Betroffenen hören kann. Ich sage das, weil unsere Medienlandschaft eben mehr ist als das, was Rainald Grebe in seinem Sachsen-Anhalt-Lied so schön sagt: „Du hast die Wahl zwischen Radio Brocken und Radio SAW.“ Nein, die Auswahl ist in Sachsen-Anhalt viel größer.
Aber damit gehen auch Probleme einher. Zu der Erkenntnis kommt man gerade dann, wenn man an meinen lokalen privaten Heimatsender RBW denkt. Die Herausforderung ist die Finanzierung, die erforderlich ist, um ein solches Angebot auch in der Fläche vorhalten zu können. Wir haben zur Kenntnis genommen, was bei TV Halle passiert ist. Dort ist die „Mitteldeutsche Zeitung“ jetzt mit mehr als 70 % Anteilseigner.
Das heißt, wir müssen mit den wenigen verbliebenen Sendern, also dem Regionalfernsehen Harz, MDF 1 und RAN 1, in den RBW auch eingestiegen ist, auch darüber reden, wie wir deren Existenz sichern können und wo wir ihnen vielleicht, natürlich auch im Zusammenspiel mit der Medienanstalt und der Versammlung der Medienanstalt, helfen können; denn ich glaube, diese Auswahlmöglichkeit, diese Vielfalt, sollte uns auch neben dem Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunk beflügeln. Die sollten wir deshalb erhalten. Deshalb freue
Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Es folgt Frau Frederking. Sie bereitet sich noch vor. Sie kommt aber zum Rednerpult, zum Rednerinnenpult.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Abgeordnete! Der vorliegende Entwurf des Mediengesetzes Sachsen-Anhalt greift unter anderem die zwingend nötigen Anpassungen an medienrechtliche Staatsverträge auf.
Auf die besondere Bedeutung der Barrierefreiheit sind Herr Hövelmann und Herr Gebhardt eingegangen. Ja, es ist unbedingt richtig, dass auch die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen besser berücksichtigt werden.
Aber noch spannender sind die landeseigenen Regelungen. Den Umstand, dass das UKW- Abschaltdatum gestrichen wurde und die Verbreitung des Hörfunks per UKW weiterhin möglich ist, unterstützen wir. Alte Radios sollten morgen und übermorgen noch Radioempfang haben. Und nebenbei ist das auch ein Beitrag, zumindest ein bisschen, zur Verminderung des Bergs an Elektroschrott, wenn die alten Radios nicht weggeschmissen werden. Und für viele entspricht UKW auch ihren Hörgewohnheiten.
Dass dies das Geschäftsmodell der privaten Radiosender im Land stützt, halten wir im Sinne einer regionalen Berichterstattung über
Land und Leute für vollkommen in Ordnung. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass der MDR als öffentlich-rechtlicher Sender ebenso auf UKW präsent sein muss. Ich möchte anmerken, dass dies dann weiterhin erhebliche Kosten verursacht, wie es vom MDR-Management zu hören ist.
Ich will es deutlich sagen: Wir erteilen damit dem MDR einen Auftrag für einen Ausspielweg und sollten das bedenken, wenn wir in Kürze die Debatte über den Rundfunkbeitrag führen.
Neu im Gesetzentwurf ist, dass die kommerziellen Radiosender jetzt Wahlwerbung für die Kommunalwahlen ausstrahlen sollen. Wir sind damit grundsätzlich einverstanden. Allerdings müssen sich die Modalitäten für die Ausstrahlung der Werbespots an den bestehenden Standards für die Wahlwerbung orientieren. Die Kriterien für die Anzahl der Wahlspots müssen klar und fair für alle sein. Die Standards für die Bundestagswahl können dabei helfen. Daran könnte man sich orientieren.
Es wird auch interessant sein zu erfahren, wie hoch die Selbstkostenerstattung ist. Im Gesetz steht, dass die Parteien, die dann die Wahlwerbung schalten möchten, das bezahlen sollen. Für die Rundfunkveranstaltenden ist es entscheidend, dass sie ihren Aufwand decken können. Für die Parteien ist es entscheidend, dass sie die Kosten für die Werbung stemmen können.
Was will ich damit sagen? - Der Zugang muss wirklich für alle möglich sein. Deshalb wäre es interessant, wenn man im Ausschuss ein- mal erfahren würde, von welchen Selbstkosten in welcher Höhe wir reden. Es ist das Ziel, lokale und regionale Medienvielfalt zu gewährleisten. Deshalb meinen wir, dass die Förderung von lokaljournalistischen Inhalten auch
In Brandenburg wurde im Mediengesetz dafür ein Weg eröffnet. Ich will ein Beispiel nennen. In Brandenburg wurden inzwischen 53 Projekte auf den Weg gebracht. Das wird vom Land gefördert, und zwar in ziemlicher Höhe. Im Jahr 2021 wurde schon mit 1 Million € gefördert, im Jahr 2023 noch einmal mit 1 Million € und im Jahr 2024 ebenso.
Im Landkreis Barnim wird bspw. wöchentlich über lokale Sportereignisse interaktiv diskutiert. Das Angebot wird in Video- und Audioform wöchentlich als Liveübertragung oder OnDemand zur Verfügung gestellt. Solche Modelle könnte ich mir auch für Sachsen-Anhalt vorstellen. Um den Lokaljournalismus zu stärken, sollten wir darüber auch im Ausschuss diskutieren.
Auch die topaktuelle Frage des Einsatzes von KI und die Frage, welche Auswirkungen der Einsatz auf die Medien hat, werden im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Das Saarland hat dazu im Mediengesetz schon eine Aussage getroffen.
Zu dem Stichwort Sorgfaltspflichten. Die Frage ist ja: Wenn KI Berichte generiert, bspw. auch zu den Wahlen, was sollte dabei gekennzeichnet werden, welche menschlichen Überprüfungen erfolgen usw.? Das sind Herausforderungen, über die medienpolitisch zu diskutieren wäre.
Im Hinblick auf die Kommunalwahlen im Jahr 2024 kommt der Gesetzentwurf reichlich spät. Mal sehen, ob wir es noch schaffen. Schließlich wäre es interessant, schon jetzt Wahlspots für die Kommunalwahlen senden zu können und nicht erst in fünf Jahren. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Großen und Ganzen ist von den Vorrednern alles detailliert gesagt worden. Für uns als Union will ich herausstellen, dass es schon wichtig ist, dass wir im dualen Rundfunksystem, in dem wir leben, nicht nur an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk denken, sondern auch an die privaten Akteure.
Deshalb ist es für uns außerordentlich wichtig, dass wir UKW in der Zukunft weiterhin haben und dass wir das Medium Radio über UKW weiterhin empfangen können. In den Autos sind wir mit der Digitalisierung schon weit voran- geschritten. Aber in den privaten Haushalten hängen wir noch ganz schön hinterher. Des- wegen kann man UKW nicht von heute auf morgen abschalten. Wir brauchen für unsere Radiosender auch Planungssicherheit. Die bekommen sie, wenn wir dieses Gesetz verabschieden. Ich glaube, dass das auch ein ordentlicher Weg ist.
Ja, klar, der MDR möchte das natürlich nicht. Der würde ganz gern nur den anderen Übertragungsweg nutzen. Aber, wie gesagt, wir sind in einem dualen System. Da bedingt das eine das andere. Es sind beide Säulen wichtig für unser demokratisches Gemeinwesen. Daneben sind natürlich auch die kleinen privaten lokalen TV-Anbieter in unserem Land von Bedeutung. Sie wurden auch schon alle aufgezählt.
Wir schaffen mit dem Gesetz jetzt auch die Möglichkeit, sie bei der Infrastruktur zu unterstützen. Wir schaffen die Möglichkeit, um bei Wahlwerbung zu unterstützen. Das sind alles Dinge, die begrüßenswert sind. Die rechtlichen Anpassungen, die wir aufgrund der Medienstaatsverträge vornehmen müssen, wurden auch schon genannt.
Ob das jetzt zu spät kommt, Frau Frederking, weiß ich nicht. Ich glaube, wenn wir das im März 2024 verabschieden, reicht es noch, dass wir die Kommunalwahlwerbung bringen können. Also, es ist schon höchste Eisenbahn; darin gebe ich Ihnen recht. Aber wir setzen jetzt den Koalitionsvertrag um.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung im gesamten Haus. - Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Gibt es Stimmenthaltungen? - Nein. Ich denke, damit steht der zügigen Bearbeitung nichts mehr im Wege. Der Gesetzentwurf ist überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Einbringen wird diesen Antrag Herr Dr. Tillschneider, der bereits am Pult steht. - Herr Dr. Tillschneider, bitte. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Schreiben vom 29. November 2023 hat das Ministerium für Inneres und Sport seinem Einbürgerungserlass vom August 2021 einen Hinweis beigefügt. Der Hinweis enthält die Empfehlung an die kommunalen Behörden, die Einbürgerungskandidaten vor der Übergabe der Einbürgerungsurkunde ein Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel unterschreiben zu lassen.
Damit wir alle wissen, worüber wir sprechen, zitiere ich diese Erklärung jetzt einmal vollständig. Sie lautet:
„Ich erkenne ausdrücklich die besondere deutsche Verantwortung für den Staat Israel und das Existenzrecht Israels an und verurteile jegliche antisemitischen Bestrebungen. Ich verfolge weder Bestrebungen, die gegen das Existenzrecht des Staates Israel gerichtet sind, noch habe ich solche Bestrebungen verfolgt.“
Wir finden es ja gut und begrüßen es ausdrücklich, dass Einwanderer nicht einfach so eingebürgert werden und ihnen die Einbürgerungsurkunde nicht überreicht wird wie eine x-beliebige Ummeldebescheinigung, sondern dass ihnen vor diesem Akt ein Bekenntnis ab- verlangt wird.
Aber diesen richtigen Impuls, diesen guten Grundansatz, führen sie selbst ab absurdum, indem Sie als Voraussetzung für die Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland ein Bekenntnis zum Staate Israel verlangen.
Es mag sein, dass mich meine Wahrnehmung trügt. Aber ich denke doch, dass wir uns hier in Magdeburg befinden und nicht in Tel Aviv. Eine solche Erklärung wäre im Rahmen einer Einbürgerungsprozedur in Israel recht am Platz. Wir aber sind hier in Deutschland. Und wer zu uns gehören will, wer hier eingebürgert werden will, der sollte sich - so lautet zumindest die bescheidene Meinung der AfD-Fraktion - vor allem und in erster Linie zum Existenzrecht des Staates Deutschland bekennen.
Deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht, mit dem wir fordern, die von Ihnen vorgegebene Einbürgerungsformel durch einen anderen Text zu ersetzen. Der Text, der nach dem Willen der AfD-Fraktion von Einwanderern unterschrieben werden sollte, lautet so:
„Ich […] erkenne die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und ihre Gesetze an. Ich verpflichte mich, die deutsche Kultur zu respektieren und danach zu streben, die deutsche Sprache zu erlernen. Als neuer deutscher Staats-
angehöriger werde ich innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland keine ausländischen Konflikte aktiv unterstützen. Dies gilt insbesondere für Konflikte meines ehemaligen Heimatlandes. Ich will mich nach besten Kräften bemühen, meinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten und werde auf diese Weise meinem neuen Heimatland Dank und Respekt erweisen.“