Protokoll der Sitzung vom 26.01.2024

Vielen Dank für die Einbringung, Herr Krull. - Für die Landesregierung spricht zunächst Frau Ministerin Grimm-Benne.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist gesamtgesellschaftliche Verpflichtung. Kinderschutz ist ein hohes Gut, zu dessen Verwirklichung Staat und Gesellschaft gleichermaßen beizutragen haben. Auch daher wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen mit einer Verankerung in Artikel 11 Abs. 1 unserer Landesverfassung besonders hervorgehoben.

Danach ist es zugleich Recht und Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen. Körperliche oder seelische Misshandlungen dürfen Eltern selbstverständlich nicht anwenden und ihre Kinder solchen auch nicht aussetzen. Meine Damen und Herren Abgeordneten! Insbesondere dort, wo Eltern dies missachten, muss zum Schutz der Kinder frühzeitig durch Staat und Gesellschaft gehandelt werden.

Situationen, bei der Misshandlungen oder Vernachlässigungen von Kindern und Jugendlichen anderen Personen außerhalb der Eltern-KindBeziehung bekanntwerden, sind ärztliche Untersuchungen. Neben Vorsorgeuntersuchungen für Kinder eignet sich als Mittel zur Vorbeugung und Erkennung von Kindesmisshandlungen ein sogenannter interkollegialer Ärzteaustausch.

Damit können Ärztinnen und Ärzte durch den rechtzeitigen Dialog mit ihren Kolleginnen und

Kollegen helfen, eine Kindesmisshandlung treffsicher und frühzeitig festzustellen. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder misshandeln, häufiger den Arzt wechseln, um ihre Handlungen zu vertuschen. Die Fachwelt spricht vom Phänomen des Doktorhoppings.

Ärztinnen und Ärzte können, wenn sie durch den interkollegialen Austausch eine Kindesmisshandlung sicher festgestellt haben, unter den Voraussetzungen des Kinderschutzgesetzes Sachsen-Anhalt das Jugendamt informieren, damit diese Schutzmaßnahmen für das Kind treffen kann.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Für einen interkollegialen Austausch bedarf es selbstverständlich einer gesetzlichen Grundlage, allein schon vor dem Hintergrund der Regelungen zur ärztlichen Schweigepflicht. Zwar kann die Ärztin oder der Arzt von der Schweigepflicht entbunden werden, jedoch wird diese Erklärung bei Kindern und Jugendlichen im Regelfall nur von den Eltern als Erziehungsberechtigte abgegeben.

Sofern die Eltern ihre Kinder misshandelt haben, muss damit gerechnet werden, dass ihr Einverständnis verweigert wird. Dem begründeten Verdacht auf Misshandlung könnte dann nicht weiter nachgegangen werden. Das Kind oder der Jugendliche wäre weiterhin Misshandlungen ausgesetzt.

Neben der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht kann es auch gesetzliche Offenbarungsbefugnisse für Ärztinnen und Ärzte geben. Zum Schutz der Kinder sollte hierfür eine gesetzliche Grundlage geschaffen wer- den, damit sich Ärztinnen und Ärzte bei hin- reichendem Verdacht auf Kindesmisshandlungen untereinander austauschen dürfen. Straf-

rechtliche Sanktionen sollen Ärztinnen und Ärzte hierfür nicht befürchten müssen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich bin für den Antrag der Koalitionsfraktionen sehr dankbar, weil mein Haus zur Verbesserung des Kinderschutzes bereits an einer entsprechenden Ergänzung des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe arbeitet, die wir in Kürze vorlegen werden. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. - Die Debatte wird eröffnet durch Herrn Köhler, der für die AfD-Fraktion spricht.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Debatten um den Schutz von Kindern verkommen leider sehr oft zu einer Ansammlung von wohlklingenden Satzbausteinen. Häufig verlieren sie sich dann in Endlosdebatten oder irgendwelchen Gesprächsrunden.

Der vorliegende Antrag hingegen hat einen sehr konkreten Kern und das Anliegen selbst ist unterstützenswert. Denn der Schutz von Kindern erschöpft sich nicht nur in der Prävention, sondern auch in der Reaktion auf bereits begangene Taten. Nicht selten sind es auch Ärzte, die berufsbedingt darüber Kenntnis erhalten haben.

Es gibt genügend Beispiele, in denen Ärzte inkognito durchaus einmal mit dem einen oder anderen Kollegen reden, sich zum Erkenntnis- gewinn austauschen und über die Frage diskutieren, wie man sich denn verhalten könnte. Aber theoretisch dürften sie das im Rahmen der geltenden Gesetze nicht. Damit können sie häufig nicht zum Wohle des kleinen Patienten entscheiden. Das hat Folgen sowohl für das Kind als auch für die Psyche des Arztes.

Aus diesem Grund unterstützen wir den Auf- ruf an die Landesregierung, entsprechend für eine Gesetzesanpassung zu sorgen. Selbstverständlich ist dabei die entsprechende Vorsicht geboten, das Schutzrecht der ärztlichen Verschwiegenheit nicht auszuhöhlen. Aber es wurde bereits angekündigt, dass man hierzu auch mit den Kammern in das Gespräch gehen wird. Daher bin ich guter Dinge, dass wir hier- zu noch weitere Abwägungsprozesse diskutieren werden.

Sie sehen, wir haben es nicht mit einer Schwarz-Weiß-Fragestellung zu tun, sondern im Gegenteil: Die Spanne der Grautöne ist erschreckend. Deswegen stehen wir diesem An- liegen, wie es hier vorgestellt wurde, positiv gegenüber. - Besten Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Köhler. - Es folgt Herr Pott. - Herr Pott, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäf-

tigen uns heute mit einem sehr emotionalen Thema, nämlich dem Kindesmissbrauch. Viel zu häufig ist das Thema nicht im zentralen Fokus. Wenn darüber diskutiert wird, dann sind konkrete und konstruktive Lösungsvorschläge eher selten.

Die anwachsenden Zahlen in dem Bereich sind besorgniserregend. Misshandlung in jungen Jahren ist eine traumatische Erfahrung, welche mit psychischen und körperlichen Folgen einhergeht und das gesamte Leben prägt, seien es die Schwierigkeiten der Vertrauensentwicklung oder die fehlende Möglichkeit des Kennenlernens von Geborgenheit. Die Liste ließe sich noch ewig erweitern, doch eines wird immer wieder deutlich: Mit solchen Erlebnissen ändert sich das Leben.

Umso wichtiger ist es, dass möglicher Missbrauch frühzeitig erkannt wird. Eine Möglichkeit dafür liegt bei den Ärztinnen und Ärzten. Um diesen das zu erleichtern, begrüßen wir ausdrücklich die geplante Änderung des Heilberufegesetzes Sachsen-Anhalt, mit der der interkollegiale Ärzteaustausch zukünftig ermöglicht werden soll.

Doch was genau ist dieser interkollegiale Ärzteaustausch? - Hierbei wird, wie der Name das bereits vermuten lässt, der Austausch zwischen den behandelnden Ärztinnen und Ärzten verstanden, welche den Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung haben. Es soll also ermöglicht werden, dass sich die Ärztinnen und Ärzte untereinander austauschen, ohne dass eine Verletzung der Schweigepflicht vorliegt.

Somit kann eine Kindeswohlgefährdung früh- zeitiger erkannt werden, und bei Bedarf können weitere Maßnahmen ergriffen werden, um den Kindern zu helfen und sie zu schützen. Denn für uns sollte im Mittelpunkt stehen:

Wie können wir den Kindern am besten helfen?

Ebenso kann mit dem interkollegialen Ärzteaustausch das sogenannte Ärztehopping verhindert werden, was den stetigen Wechsel von behandelnden Ärztinnen und Ärzten meint. Jeder aufgedeckte Fall ist wichtig. Mittels der Änderung des Heilberufegesetzes wird die Möglichkeit eröffnet, den interkollegialen Ärzteaustausch durchzuführen. Dieser kann dabei helfen, die Zahl aufgedeckter Fälle von Kindesmissbrauch zu erhöhen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass es dort nicht bei einer Dunkelziffer bleibt.

Bereits 2021 kam es in Nordrhein-Westfalen zu ähnlichen Anpassungen und somit zu der ersten landesweiten Möglichkeit des inter- kollegialen Ärzteaustausches, auch dort auf Mitinitiative der FDP-Fraktion im Landtag. Die Ausweitung auf weitere Bundesländer stellt einen weiteren wichtigen Schritt für die Aufklärung von Kindesmissbrauchsfällen dar.

Ich möchte abschließend betonen, dass jeder Fall von Kindeswohlgefährdung einer zu viel ist. Umso mehr ist die Möglichkeit des inter- kollegialen Ärzteaustausches ein positives Zeichen, um dem zielgerichtet und effektiv entgegenzuwirken - mit vergleichsweise einfachen Mitteln. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Pott. - Gleich folgt Frau Anger für die Fraktion DIE LINKE. Aber vorher möchte

ich Schülerinnen und Schüler der Landesschule Pforta Naumburg ganz herzlich oben auf der Tribüne begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Sie haben den weiten Weg aus dem Süden des Landes hierher unternommen. Landesschule zum Landesparlament - das finde ich richtig gut. Seien Sie herzlich willkommen!

Frau Anger, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Kinderschutz und Kindeswohl sind ohne Frage wichtige Aufgaben für uns. Das Bundeskinderschutzgesetz hat einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass es eine hohe Sensibilität für mögliche Kindeswohlgefährdungen gibt.

Auch Ärzt*innen

(Lothar Waehler, AfD: Wer?)

haben damit eine klare rechtliche Grundlage, wenn sie ein misshandeltes oder vernachlässigtes Kind in ihrer Praxis sehen. Sie können sich dann an eine sogenannte insoweit erfahrene Fachkraft, und zwar für den Kinderschutz, wenden. Auch die Datenübermittlung an das Jugendamt kann rechtssicher erfolgen.

Nicht geregelt sind allerdings - deswegen debattieren wir hier heute - die kollegiale Fallberatung vorab genauso wenig wie die Einschätzung zweier Ärzt*innen unabhängig voneinander. So könnte entweder dem Kind schneller geholfen oder aber Eltern könnten von dem Verdacht entlastet werden. Dies-

bezüglich, meine Damen und Herren, ist der Antrag der Koalition auf einem guten Weg. Man merkt deutlich Ihr Bemühen.

Allerdings müsste man das nicht erst noch lange prüfen. Denn das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, genauer gesagt der § 4 im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, ermöglicht es bereits, den ärztlichen Informationsaustausch auf Landesebene zu regeln.

Wir haben es schon gehört: Nordrhein-Westfalen und Bayern haben das bereits in ihren Heilberufegesetzen umgesetzt. Man kann aber noch hoffen, dass das MS das zeitnah in den entsprechenden Gesetzentwurf aufnehmen wird.

Um es vorweg zu sagen: Wir werden Ihrem Antrag natürlich zustimmen, weil wir das als eine wichtige Regelung erachten, wenngleich eine Umsetzung auch ohne eine vorherige lange Prüfung erfolgen könnte und man an der Stelle somit keine wertvolle Zeit verlieren würde.

Der Antrag, meine Damen und Herren, darf aber keineswegs suggerieren, dass Kinderschutz und Kindeswohl allein eine Aufgabe von Ärzt*innen sei. Kinderschutz ist eine Aufgabe von gut funktionierenden und stabilen Netzwerken. Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Zahlen von Meldungen von Kindeswohlgefährdungen brauchen wir im Land kontinuierliche Strukturen.

Umso fataler ist es, dass zum einen die Fachstelle zur grundlegenden Begleitung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen im Kontext der Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen noch immer nicht eingerichtet wurde. Trotz des vermeintlich

hohen Landesinteresses wurde dies vom Sozialministerium nun auf 2025 verschoben - ein Fehler.

Darüber hinaus werden in diesem Land fachliche Expertisen wie die der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz mit der durch das Sozialministerium geforderten und den Stimmen der Koalition im Landeshaushalt beschlossenen Beendigung der Förderung zunichtegemacht. Das, meine Damen und Herren, ist keine Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes in diesem Land.