Darüber hinaus werden in diesem Land fachliche Expertisen wie die der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz mit der durch das Sozialministerium geforderten und den Stimmen der Koalition im Landeshaushalt beschlossenen Beendigung der Förderung zunichtegemacht. Das, meine Damen und Herren, ist keine Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes in diesem Land.
Liebe Kolleg*innen der Koalitionsfraktionen! Kinderschutz muss ganzheitlich gedacht werden. Die beiden Vorgehen, die ich eben nannte, stehen im deutlichen Widerspruch zu Ihrem heutigen Antrag.
Meine Damen und Herren! Wir müssen aber auch über die Unterstützung und die Stärkung der Mitarbeitenden in den Jugendämtern reden. Sie brauchen gute Rahmenbedingungen, um zum Wohle der Kinder agieren zu können. Sie brauchen gute Rahmenbedingungen, um auch schon präventiv wirksam sein zu können.
Ihre Überlastung ist keineswegs eine neue Information für Sie hier heute. Seit Jahren wird darauf verwiesen, dass die Mitarbeiten- den im Allgemeinen Sozialen Dienst mit viel zu vielen Fällen betraut sind. Sie können sich dem Wohle der Kinder gar nicht adäquat widmen.
Zudem sind zunehmend fehlende Betreuungsplätze in der Jugendhilfe zu verzeichnen. Da- mit kommt es zu verzögerten Inobhutnahmen und viel zu langen Verbleibzeiten von Kindern und Jugendlichen in Kinder- und Jugendnotdiensten. Auch werden Standards aufgeweicht.
Man weicht mehr und mehr von Qualitätskriterien ab, wenn jetzt sogar der Wachschutz die Betreuungsaufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe übernehmen soll.
Kinderschutz ist ganzheitlich zu denken. Des- wegen werden meine Fraktion und ich uns weiterhin für einen guten und vernetzten Kinderschutz sowie einen hochqualifizierten Kinderschutz in diesem Land einsetzen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Anger. - Jetzt kommt Frau Gensecke für die SPD-Fraktion nach vorn. - Frau Gensecke, bitte.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die bundesweite polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnete für das Jahr 2022, dass 101 Kinder Opfer eines Tötungsdelikts wurden und hierbei der überwiegende Teil weit jünger als sechs Jahre alt war. Das sind pro Woche zwei tote Kinder. Pro Tag wurden 48 Kinder Opfer von sexueller Gewalt. Auch der Anstieg von Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Netz hat sich deutlich erhöht.
Dabei handelt es sich um die entdeckten, die gemeldeten Missbrauchsfälle. Wir alle sollten davon ausgehen, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt. Wir alle wissen noch genau, gerade während der Coronapandemie hat sich
die Zahl der Meldungen zu Kindeswohlgefährdung enorm erhöht, was einerseits der gestiegenen Gewalt in den Häuslichkeiten, andererseits aber ganz einfach auch der ihr beigemessenen Aufmerksamkeit geschuldet war.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die von mir gerade genannten Zahlen lassen erschauern. Die Misshandlung von Kindern und Jugendlichen löst nicht nur Empörung in uns aus, sondern auch laute Wut. Denn unseren Jüngsten gegenüber wird körperliche, sexuelle, psychische und emotionale Gewalt ausgeübt, gegen die sich unsere Kleinsten, unsere Jüngsten in unserer Gesellschaft nicht wehren können. Viel mehr noch: Sie können ihr nicht entkommen. Denn die Täter sind oft die eigenen Eltern, die Erziehungs-, die Sorgeberechtigten, deren Angehörige, Bekannte, Freunde. Oft passiert es in der eigenen Häuslichkeit oder in der vertrauten Umgebung.
Die gezielte Anwendung von körperlicher Gewalt gegen Kinder und Jugendliche führt zu körperlichen, aber auch zu psychischen Verletzungen. Daraus folgt mit ziemlicher Sicherheit, dass die zukünftige Entwicklung jeder kleinen Persönlichkeit ins Stocken gerät und von weiterer emotionaler und psychischer Gewalt beeinträchtigt wird.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen zur Novellierung des Gesetzes über die Kammern der Heilberufe in Sachsen-Anhalt soll zukünftig die Möglichkeit eines interkollegialen Ärzteaustausches zur Verbesserung des Kinderschutzes enthalten. Mit der Gesetzesänderung soll es den Ärztinnen und Ärzten zukünftig ermöglicht werden, sich kollegial darüber austauschen zu können, wenn es Anzeichen oder bereits einen Verdacht auf Kindesmisshandlung gibt.
Die Gesetzesänderung bedeutet dann für Ärzte und Ärztinnen Rechtssicherheit; denn bisher unterliegt der kollegiale Austausch der ärztlichen Schweigepflicht. Eine Entbindung von dieser Schweigepflicht kann nur durch die Eltern oder die Erziehungs- bzw. die Sorgeberechtigten erfolgen. Was aber tun, wenn die Eltern mögliche Täter sind? - Genau das wollen wir ändern.
Oft werden Kinder einem Arzt oder eine Ärztin vorgestellt und nicht in jedem Fall ist medizinisch diagnostisch genau absehbar, ob es sich bei einem Kind mit einer auffällig bunten Palette von Abschürfungen, möglicherweise Hämatomen um ein Kind handelt, das körperlich misshandelt wurde, oder ob es sich hier- bei eher um ein Kind handelt, das sehr aktiv unterwegs ist, das sich rauft, das sich balgt, das viel Fußball spielt und mit blauen Flecken verziert ist, weil es einfach empfindlich auf Stürze reagiert, oder ob möglicherweise eine chronische Erkrankung vorliegt.
Hinzu kommen die stillen Symptome, wie Verhaltensauffälligkeiten, plötzliche Nahrungsverweigerung, Kommunikationsabbau und Gewichtsabnahme etc. Die Täter, meist die Erziehungsberechtigten, wechseln - das haben wir schon mehrfach gehört - die Ärzte, die Fachärzte - man spricht vom sogenannten Doktorhopping -, damit die von ihnen hinterlassenen Spuren von Misshandlungen nicht das Tageslicht erblicken. Den behandelnden Ärzten fehlt dann oft vor allem die soziale Anamnese.
Bisher gibt es keine Rechtsgrundlage, die es Ärztinnen und Ärzten im Sinne des Kinderschutzes ermöglicht, sich interkollegial auszutauschen, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Dies wollen wir mit diesem Antrag ändern.
Mit der angestrebten Gesetzesänderung wird dies rechtlich klar geregelt werden. Das ist eine wichtige Weichenstellung, damit Kindesmisshandlung viel früher erkannt und zukünftig möglicherweise schneller verhindert werden kann.
Wir als SPD begrüßen diesen Antrag und die damit verbundene Änderung im Heilberufegesetz ausdrücklich. Deshalb bitte ich um die Zustimmung zu diesem Antrag. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Gensecke. - Es folgt Frau Sziborra-Seidlitz für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Inhaltlich sind wir uns offensichtlich im ganzen Haus absolut einig. Das ist auch richtig so. Kinderschutz, der Schutz der Hilflosesten hat selbstverständlich allerhöchsten Rang. Genau dafür wurde die Regelungsbefugnis für die Länder zu einem fallbezogenen interkollegialen Austausch von Ärztinnen und Ärzten im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Juni 2021 geschaffen. Sachsen-Anhalt sollte sie nutzen.
Wir halten es für sinnvoll, den kollegialen Austausch in der Ärztinnenschaft bei Fragen zum Kindeswohl rechtssicher zu gestalten. Das ist nicht nur sinnvoll, sondern notwendig. Natürlich sollten sich Ärztinnen, denen Verletzungen oder auch Schilderungen eines Kindes auffällig
vorkommen, mit Kolleginnen austauschen können, ohne das Einverständnis der Eltern ein- holen zu müssen. Diese auf den ersten Blick kleine Regelung dient den zu Recht in der Antragsbegründung zitierten Kinderrechten in unserer Landesverfassung.
Einzig schade ist, dass mit dem Antrag der Koalition der Weg gewählt wurde, der am längsten dauert. Das liegt bei der Novelle eines Kammergesetzes - das ist das Heilberufegesetz nun einmal - auf der Hand. Da der Regelungsgehalt wirklich überschaubar ist, wäre ein Gesetzentwurf der Koalition natürlich schön gewesen, wie gleich im Sommer 2021 von Schwarz-Gelb in NRW - NRW wurde als Beispiel schon genannt - vorgelegt.
Da Sie sich offenbar von der Begründung zu dem entsprechenden Gesetzentwurf für die eigene Begründung haben leiten lassen, hätten Sie sich im Grunde auch den Gesetzestext zu eigen machen können. Denn dann hätte heute die erste Lesung stattgefunden, dann hätte eigentlich schon im Dezember die erste Lesung stattfinden können.
Wenn schon ein Antrag, dann wäre die direkte Aufforderung an die Landesregierung, ein entsprechendes Gesetz vorzulegen, in meinen Augen zielführend gewesen. Nur einen Prüfauftrag mit Bericht, wie es im Antrag gefordert wird, finde ich etwas dünn. Um sich als Regierungsfraktionen wirklich ernst zu nehmen, hätten Sie sich ruhig inhaltlich positionieren können, hätten etwas fordern können, wenn nicht müssen.
Bericht irgendwann vorliegt, dann braucht es wiederum einen weiteren Vorgang, um die Gesetzesnovellierung in Gang zu setzen. Wo- bei wir heute gehört haben, dass daran bereits gearbeitet wird. Das stimmt ein wenig hoffnungsfroh. - Nun gut.
Der Landtag wird die Landesregierung heute, ich nehme an, einstimmig auffordern zu prüfen, inwieweit der entsprechende § 4 Abs. 6 des Kinderschutzgesetzes in unserem Bundesland genutzt werden soll. Das sollte eigentlich schnell gehen. Vielleicht liegt diese Prüfung bereits in der Schublade bereit. Ich jedenfalls setze auf einen Bericht spätestens im Frühjahr und im besten Fall auf eine erste Lesung noch vor der Sommerpause.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Nach den Erfahrungen der letzten zwei Tage ist eine solche Debatte, die mit einer solch großen Einigkeit geführt wird, nicht nur positiv, sondern an der Stelle auch mehr als notwendig.
Wir als Koalitionsfraktionen arbeiten mit der Landesregierung natürlich vertrauensvoll zusammen. Daher gehe ich davon aus, dass der Gesetzentwurf in Abstimmung mit der Ärztekammer schnell vorgelegt wird. Lassen Sie uns gemeinsam alles für den Kinder- und Jugendschutz tun und seien Sie versichert, dass das nicht der letzte Antrag war, der von uns als Koalition in dieser Richtung kommt. - Vielen Dank.
über den Antrag in der Drs. 8/3437. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung im gesamten Haus. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Enthaltungen? - Nein. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 9 ist beendet.
Wir sind unserem Zeitplan noch immer etwas voraus, treten aber jetzt, denke ich, in die Mittagspause ein.
Die Obleute des Landwirtschaftsausschusses treffen sich zu Beginn der Mittagspause im Raum A2 16. Wir anderen treffen uns um 12:50 Uhr wieder im Plenarsaal.