Protokoll der Sitzung vom 26.01.2024

Erste Beratung

Kommunale Selbstverwaltung wiederherstellen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/3606

Die Einbringung wird Herr Gebhardt vornehmen.

(Unruhe)

- Die anderen setzen sich langsam hin und stellen die Gespräche ein, damit wir hier konzentriert arbeiten können. - Es ist eine Fünfminutendebatte. - Herr Gebhardt, ich hoffe, dass Sie jetzt die volle Aufmerksamkeit haben.

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Paukenschlag […] vorm dritten Advent.“ So titelte unsere regionale „Mitteldeutsche Zeitung“ im Dezember des letzten Jahres. Das Wort „Paukenschlag“ trifft es wohl auch ganz gut. Was war passiert? - Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatte die Berufung des Landkreises Mansfeld-Südharz in diesem Fall gegen die Urteile zur Kreisumlage abgelehnt. Damit ist nun in höchster Instanz entschieden, dass die Kommunen, die geklagt haben, ihre Klagen gegen die Kreisumlage in den Jahren 2017 bis

2021 - das sind fünf Jahre - gewonnen haben. Dieses Urteil ist auch nicht mehr anfechtbar. Geklagt hatten mehrere Gemeinden des Landkreises, darunter die Lutherstadt Eisleben, die Städte Mansfeld und Hettstedt und auch die Kreisstadt Sangerhausen.

Warum haben die Gemeinden geklagt? - Ganz einfach: Sie konnten über Jahre hinweg - so hat es das Gericht auch entschieden - ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen, hatten gar keine Handlungsspielräume mehr und sind jahrelang von einer Kommunalaufsicht geknebelt und geknechtet worden.

(Rüdiger Erben, SPD: Oh!)

Ich will ein Beispiel nennen. Ich bin selber Stadtrat in Hettstedt. Wir leiden seit mehreren Jahren unter einer sogenannten vorläufigen Haushaltsführung. Wir haben keinen genehmigten Haushalt. Ich kann mich noch sehr gut an die Stadtratsdebatte zum letzten Haushalt erinnern. Es waren sage und schreibe zwei Parkbänke, die wir sanieren wollten.

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

Wegen dieser beiden Parkbänke hat die Kommunalaufsicht gesagt, ihr bekommt keinen genehmigten Haushalt. Solche Dinge gibt es. Irgendwann haben die Leute in den Gemeinden die Nase voll und sagen: So. Dann können wir nicht mehr. Wozu soll es uns als Stadträte geben, wenn wir nichts mehr gestalten können, sondern nur noch verwalten und abwickeln sollen?

(Beifall bei der LINKEN)

Es gibt diesbezüglich auch ein schönes Zitat vom Geschäftsführer des Landkreistages Herrn Theel. Ich zitiere: Landkreise und Gemeinden

hatten sich in der Armut eingerichtet. - Ich finde, dieser Satz sagt sehr viel aus über die Situation, die wir seit vielen Jahren vor Ort erleben. Irgendwann ist es dann so: Dann ist die Gemeinde nicht mehr bereit dazu, sich in ihrer Armut einzurichten, und beschreitet einen Klageweg. Dass er so erfolgreich für die Gemeinden verläuft, hatten wohl nicht allzu viele auf dem Schirm, am wenigsten wohl die Landesregierung und am allerwenigsten unser Finanzminister, der auf dieses Urteil völlig unvorbereitet zu sein scheint. Es gab am 17. November 2023 eine Finanzausschusssitzung, aus deren Protokoll ich zitieren möchte. Zitat:

„Minister […] Richter […] merkt an, das vom Präsidenten des Landesrechnungshofes angesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Halle sei nicht rechtskräftig und stelle einen Ausreißer im Vergleich zu anderen Urteilen dar. Es sei abzuwarten, wie sich das Oberverwaltungsgericht dazu positionieren werde. Er, Minister Richter, gehe nicht davon aus, dass das in Rede stehende Urteil Bestand bei den Obergerichten haben werde.“

So kann man sich als Finanzminister irren. Nun wurde auch Minister Richter eines Besseren belehrt; denn das Urteil ist da und, wie ich gesagt habe, auch nicht mehr anfechtbar. Unter dem Strich heißt das, dass der Landkreis Mansfeld-Südharz viele Millionen Euro an Kreisumlage zurückzahlen muss. Es heißt aber auch für die Zukunft, dass die Kreisumlage bei künftigen Erhebungen klar gedeckelt ist. Ich kann als Landkreis nicht mehr sagen, ich nehme einmal 1 % mehr, damit meine Einnahmen stimmen, ich muss ja auch meine Aufgaben erfüllen. Dieser Verfahrensweise hat das Gericht einen Riegel vorgeschoben.

Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Landkreise bekanntermaßen keine eigenen Steuereinnahmen haben, sondern nur von Landeszuweisungen und von der Kreisumlage leben, heißt das, dass es aufgrund der Deckelung der Kreisumlage nur noch eine einzige Möglichkeit gibt, woher die Landkreise Geld bekommen können, um ihre Aufgaben zu erfüllen, und das sind die Landeszuweisungen, ganz klar, meine Damen und Herren. Wie soll ein Landkreis sonst seine Aufgaben erfüllen?

Bei den Landkreisen liegt die gesamte Soziallast. Das wissen wir. Wir wissen doch alle, was Landkreise an Aufgaben zu bewältigen haben. Wenn wir ihnen die Aufgaben geben - und es sind jährlich mehr geworden -, dann müssen wir logischerweise auch die finanziellen Mittel dafür herunterreichen. Das ist doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch wenn ich das - weil es nun einmal das Paradebeispiel ist - an meinem Landkreis Mansfeld-Südharz erläutere, betrifft es weitere Landkreise und Kommunen; denn auch in anderen Landkreisen liegen Klagen von Gemeinden gegen die dortige Kreisumlage vor. Kollege Ruland hatte im Oktober 2021 eine Kleine Anfragen gestellt. Aus der Antwort ergab sich die stolze Zahl von 96 Klagen in Sachsen-Anhalt.

Nach dem Ende des Finanzstreits im Landkreis Mansfeld-Südharz hat der Landkreistag in Sachsen-Anhalt nun völlig zu Recht vor weitreichenden Folgen gewarnt. Ich zitiere abermals Geschäftsführer Herrn Theel:

„‚Das haut uns die Füße weg […] Die Finanzausstattung der Landkreise kommt hier

völlig ins Rutschen.’ Man müsse nun mit dem Land darüber sprechen, wie die Finanzierung der Landkreise sichergestellt wer- den könne.“

So Herr Theel.

Die Folgen in Mansfeld-Südharz sind schon jetzt deutlich spürbar. Wir haben bis heute keinen unterschriebenen Theatervertrag. Wir haben extrem vakante Situationen in allen Kreisgesellschaften inklusive der wichtigen Wirtschaftsförderung in Mansfeld-Südharz. Sie ist in Gefahr. Der Landkreis ist ein strukturschwacher Landkreis, der keine Hochschule hat, der nicht mit Landeseinrichtungen glücklich beseelt ist und der auch sonst von der Landesregierung stiefmütterlich behandelt wird.

(Guido Kosmehl, FDP: Oh!)

Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat einen ersten Antrag auf Liquiditätshilfe beim Land gestellt. Landrat André Schröder - so war es am 21. Dezember in der „Mitteldeutschen Zeitung“ zu lesen - habe mitgeteilt, er habe 93,4 Millionen € beantragt. Bisher, so sagte es mir der Landrat, gebe es dafür lediglich eine Eingangsbestätigung. - Na, alle Wetter, sage ich dazu. Also, Herr Richter, ich weiß nicht, was Ihnen Ihr Amtsvorgänger getan hat, dass Sie ihn am ausgestreckten Arm verhungern lassen wollen.

(Oh! bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von Stefan Ruland, CDU)

Kommen Sie bitte aus dem Knick. Eine Eingangsbestätigung ist relativ wenig, was in dieser Zeit passiert ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich glaube, die Menschen, auch in MansfeldSüdharz, haben andere Dinge verdient.

(Sven Rosomkiewicz, CDU: Wir saßen am Dienstag erst zusammen!)

Ich will auch noch sagen, die Liquiditätshilfe ist das eine. Die neuen Finanzbeziehungen, wie wir sie beantragen, sind das andere.

Das Defizit in Mansfeld-Südharz wird summa summarum mindestens 120 Millionen € betragen.

(Guido Kosmehl, FDP: Nein! - Zuruf von Mi- nister Michael Richter)

- Es gibt auch Berechnungen mit mehr als 150 Millionen €. Damit haben Sie recht, Herr Minister. Also, es gibt Berechnungen mit deutlich höheren Beträgen. Die Mittel aus dem Ausgleichsstock des Landes, die beantragt wurden, belaufen sich auf 93,4 Millionen €. Das macht jetzt schon eine Differenz von 30 Millionen € aus. Das kann noch keine Lösung sein. Ich kann noch nicht sagen, wir treffen eine kurzzeitige Regelung mit Mitteln aus dem Finanzausgleichsstock, und dann hat sich das Ding erledigt. Nein, wir müssen die Kommunalfinanzen nach diesem Urteil völlig neu bewerten und wahrscheinlich vom Kopf auf die Füße stellen.

(Beifall bei der LINKEN)

Mit dieser Forderung sind wir auch nicht allein. Die Landkreisversammlung hat sich unlängst mit dieser Situation befasst. Die Forderungen an das Land sind sehr eindeutig. Sie fordern:

„Erstens. Sofortige Bereitstellung von Liquiditätshilfen an den Landkreis Mansfeld-

Südharz und andere betroffene Landkreise zum Ausgleich der Einnahmeausfälle bei der Kreisumlage.

Zweitens. Neuberechnung der FAG-Zuweisungen 2024 an die Landkreise mit Einnahmen aus der Kreisumlage in nur verfassungsrechtlich zulässiger Höhe und entsprechende Aufstockung durch das Land.

Drittens. Kurzfristige Beauftragung eines Gutachtens zur Ermittlung der auskömmlichen Höhe der Finanzausgleichsmasse im Finanzausgleichsgesetz unter Wahrung der finanziellen Mindestausstattung der gesamten kommunalen Ebene und unter Berücksichtigung der aktuellen Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichtsbarkeit.“

Wir können uns diesen Forderungen nur eins zu eins anschließen. Deswegen liegt dieser Antrag heute auch vor Ihnen, meine Kolleginnen und Kollegen.

Es muss vor allem - das muss uns klar sein - schnell etwas passieren; denn uns in MansfeldSüdharz steht das Wasser tatsächlich bis zur Oberkante Unterlippe. Die Finanzkrise der Kommunen ist existenziell, ja. Das Land und allen voran der Finanzminister haben auch diese Krise sehenden Auges produziert.

Das im Dezember des letzten Jahres beschlossene Finanzausgleichsgesetz hat ja sogar zu einer Verschärfung in meinem Landkreis bei- getragen. Deutlich angesprochen hatte das in der Debatte im Dezember Kollege Olaf Meister. Ich habe es im Protokoll noch einmal nachgelesen. Sehr geehrter Herr Meister, ich möchte Sie gern zitieren:

„Exemplarisch sei - weil am offensichtlichsten - angemerkt, dass der seit jeher be-

sonders klamme Landkreis Mansfeld-Südharz mit der Neuverteilung schlechter fährt als der eher finanzkräftige Saalekreis. Das ist überraschend und wenig plausibel. Wenn man nachfragt - darüber haben wir im Finanzausschuss natürlich diskutiert -, dann werden ausgerechnet die hohen Sozialleistungen für die Bedarfsgemeinschaften in Mansfeld-Südharz dem Landkreis zum Verhängnis. Das ist schwer, schwer nachzuvollziehen.“

Korrekt beschrieben, Herr Kollege.

(Olaf Meister, GRÜNE: Völlig korrekt!)